Es beginnt immer mit einem (vermeintlich) edlen Motiv. Freiheit endet nie mit einem Paukenschlag, sondern mit dem Satz: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ Die geplante Beweislastumkehr kehrt das Recht um und macht den Bürger zum Angeklagten seines eigenen Lebens. Von Daniela Seidel
picture alliance/dpa | Arne Dedert
Es ist eine Erklärung, die folgenschwer ist:
„Wir wollen eine Umkehr der Beweislast: Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel,“ erklärt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Selten hat ein Angriff auf die Freiheit nicht mit einem moralisch unanfechtbaren Satz begonnen: „Wir wollen nur das Böse (das Virus, den Terror, die Demokratiefeinde) bekämpfen! Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hat nichts zu befürchten.“. So klingt auch die neue Forderung nach einer Beweislastumkehr bei unklaren Vermögenswerten:
Wer ehrlich erworbenen Reichtum besitzt, kann dies ja sicher lückenlos belegen. Clankriminalität und Geldwäsche werde hier der längste überfällige (und imho ohnehin nicht mehr zu gewinnende) Kampf angesagt. Sätze, die so beruhigend klingen wie die sanfte Hand des Staates auf der Schulter aller Rechtschaffenen, die sich allerdings schneller, als man: „Aber es ist doch nur eine Maske“ sagen kann, zu einem totalitären Würgegriff auswachsen kann.
Alexander Dobrindt möchte, so heißt es, mafiöse Strukturen austrocknen. Wer könnte da ernsthaft widersprechen? Doch das Problem liegt, wie so oft, nicht im Ziel, sondern in der Methode. Denn die Beweislastumkehr ist kein Mittel des Rechts, sondern des Misstrauens und invertiert somit dessen Sinn.
Im Rechtsstaat gilt: Der Staat muss beweisen, dass du schuldig bist.
Im Präventionsstaat gilt: Du musst beweisen, dass du unschuldig bist.
Der Unterschied klingt semantisch fein, ist aber zivilisatorisch galaktisch. Es ist der Unterschied zwischen Bürger und Untertan. Zwischen Freiheit und Konzession. Genaugenommen zwischen Aufklärung und Vorsintflut. Was Dobrindt hier vorschlägt, ist in der Logik der Macht so verführerisch wie gefährlich: ein Generalverdacht gegen Wohlstand. Der Besitz wird zur Hypothese, die Rechtfertigungspflicht zum Normalzustand. Das Eigentum verliert seinen Charakter als geschütztes Recht und wird zu einem provisorischen Duldungszustand, den man durch Transparenz und Kooperation mit der Obrigkeit erhalten muss.
Aber wohin soll das führen? Heute Clans, morgen Terroristen, übermorgen subversive „Desinformationsverbreiter“ und irgendwann jene, die sich zu lange weigern, ihre Konten offenzulegen, weil sie mindestens klammheimlich den Staat zu delegitimieren trachten und man andernfalls ja wohl leichterdings das Gegenteil beweisen könne?
Anschlussfähig wie auch als Vorläufer zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch der Vorstoß Nancy Faesers, die ihrerzeit bereits auf den Weg brachte, im öffentlichen Dienst solle künftig nicht mehr der Dienstherr nachweisen müssen, dass ein Beamter tätig verfassungsfeindlich war – sondern der Beamte soll nachweisen, dass er verfassungstreu sei. Lesen wir diese Formulierung genauer, verstehen wir, worum es wirklich geht: Nicht mehr Schuld, Handeln, Tat, sondern der Beamte als Inhaber eines schwebenden Vorbehalts. So wird das Berufsbeamtentum zur Schaltzentrale eines Misstrauensstaats und die Freiheit, sich zu äußern, zur Lotterie des öffentlichen Dienstes.
Und auch historisch betrachtet, waren es nie die lauten Brüche, die den Rechtsstaat zerlegten, sondern die feinen juristischen Anpassungen, die immer nur den Feind (oder was dazu erklärt wurde) treffen sollten.
Im Dritten Reich begann es mit der Pflicht jüdischer Bürger, ihr Vermögen offenzulegen. Niemand nannte das Enteignung, man sprach von Ordnung, Kontrolle, Transparenz. Diese orchestrierte Vernichtungsstrategie begann mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (1933), das Juden aus dem Staatsdienst entfernte – ein scheinbar administrativer Schritt, der die soziale und wirtschaftliche Isolation einleitete. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ (1935) definierte der Staat dann, wer „Jude“ war – die Voraussetzung, um systematisch entrechten zu können. 1938 mussten Juden ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark offenlegen: eine bürokratische Vorbereitung auf die „Arisierung“, also den Zwangsverkauf oder die Enteignung ihres Besitzes zugunsten „arischer“ Käufer. 1941 schließlich vollendete die „Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ diesen Prozess, indem sie das Vermögen deportierter oder geflohener Juden automatisch dem Staat zuführte.
Ein Rechtsstaat beruht allerdings auf diesen Grundpfeilern: der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und der Unschuldsvermutung. Der Staat darf nur eingreifen, wenn er Schuld oder Unrecht beweisen kann – nicht umgekehrt. Wird diese Logik umgedreht, verwandelt sich der Bürger in einen potenziellen Täter, der seine Legitimität permanent zu belegen hat. Was gerade (wieder) geschieht, zerstört das Fundament bürgerlicher Freiheit: dass Eigentum und Recht nicht gewährt, sondern garantiert sind.
Und dieses Prinzip, einmal gekippt, ließe sich unter der Argumentation der Bekämpfung jedwedes Straftatbestandes und jeder Gefahr auf alles nur Denkbare ausweiten, wobei ich an dieser Stelle unserem Apparat keine weiteren Inspirationen zur Verfügung stellen möchte und das dem sich gruselnden Leser überlasse.
Und spätestens jetzt sollte sich ein jeder die Frage stellen, in welch einem System er leben möchte.
Wer die Unschuldsvermutung gegen Effizienz tauscht, hat den Vertrag des Staates mit seinen Bürgern gekündigt, in welchem Eigentum, (Meinungs)Freiheit, das Recht auf Berufsschutz (und vor allem seine Ruhe) einst Rechte waren, nunmehr aber Privilegien, die man sich verdienen muss.
Haben wir im Test- und Impfregime ja kürzlich erst wieder gelernt.
Und dann, wenn eines Tages ein Bürger, ein Dissident, ein Journalist darlegen muss, warum er dieses Buch besitzt, jenen Text geschrieben, ob er mit seinem „gesundheitsgefährdenden“ Verhalten andere womöglich in Gefahr gebracht oder weshalb er jene Summe auf dem Konto hat, dann wird man sagen:
„Aber es ging doch nur gegen XY!“
So klingt es immer, kurz bevor es gegen alle geht.





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Das ist wieder mal typisch!
Anstatt wirklich wirksam den Verbrechern an den Kragen zu gehen, werden Millionen von ehrlichen Menschen insgesamt verdächtigt.
Unsere Politclique ist sich wirklich für nichts zu schade. Ich habe das alles so satt.
Ich habe im Lateinunterricht den schönen Grundsatz römischen Rechts gelernt: „In dubio pro reo“, im Zweifel FÜR den Angeklagten. Das galt auch für die „alte Bundesrepublik“, bis Faeser kam. Und Dobrindt setzt exakt deren Beweislast-Umkehr fort. Den Niedergang unseres Landes kann mir keiner mehr mit Dummheit erklären. Es ist Vorsatz. Die Regierungsparteien (CDU und SPD) und deren linker Anhang (Grüne und Linke) arbeiten ganz bewusst daran, Deutschland zu einem Drittweltland zu „transformieren“ (siehe auch die Sprengung von Gundremmingen). Ich bin froh, dass ich mit meinen 83 Jahren eine wundervolle Zeit erleben durfte. Mein Vater sagte mir, dass diese Jahre nach… Mehr
Das Hauptproblem an solch wohlklingenden Regelungen ist ja, daß sie genau gegen die Falschen angewendet werden: diejenigen, die treudoof glauben, man wolle sie damit vor bösen Kriminellen beschützen, und deshalb noch begeistert zustimmen.
In der Realität finden die wahren Bösewichte jedoch Mittel und Wege, diese Regelungen zu umgehen, und haben notfalls genügend Geld für die besten Anwälte.
Angeschmiert ist am Ende der Normalbürger, was ja wohl auch die Absicht war.
Unsere Politiker sind inzwischen würdige Nachfahren von Rosstäuschern und Schlangenölverkäufern.
Ich finde es interessant, dass diese Vorstöße der Beweislastumkehr von Politikern verschiedener Parteien kommen. Es drückt aus, dass der Mensch am liebsten alles kontrollieren will. Die Freiheit in unserem Land kommt aus dem christlich-/jüdischen Menschenbild. Je mehr wir (jeder einzelne) uns davon abwenden, umso mehr strebt der Mensch danach Kontrolle auszuüben. Freiheit kommt nicht von ungefähr.
Eine solche Forderung und solches Ansinnen überhaupt ist im Gegensatz zu den notorischen Anwürfen gegen die Absichten der AfD ein tatsächlicher Angriff auf den Rechtsstaat, auf das Grundgesetz, auf die Grundrechte überhaupt und zielt somit klar auf das berühmte „System“, es abzuschaffen. Unter anderem auf das System der Unschuldsvermutung. So etwas – im Amte auch noch – als aktiver Bundesminister einer angeblichen freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie absichtserklärend und damit verfassungsfeindlich zu formulieren, kommt einem Verfassungseidbruch gleich, entspricht einer Delegitimierung der Demokratie und seiner Institutionen und untermauert durch den nicht erfolgten unverzüglichen Rücktritt des äussernden Grundrechtsfeindes, das die Herrschenden auf Kriegsfuss mit… Mehr
Das ist der Weg in die Hölle, denn damit kann man willkürlich jeden aus heiterem Himmel verdächtigen eine Untat begangen zu haben und wenn er weder Zeugen noch Unterlagen besitzt um seine Unschuld zu beweisen. könnte das zu seinem Verhängnis werden, was im übrigen gegen bestehendes Recht verstößt. Damit kann der sofortige Vollzug der Arrestierung eingeleitet werden und wie soll man dann aus dieser ungünstigen Situation heraus belegen, mit faulen Angelegenheiten nichts zu tun zu haben, wobei sie alles beschlagnahmen könnten, auch die Unterlagen, wenn vorhanden, die entlasten könnten und das sind die Methoden von den klassischen Bananenrepubliken und merkwürdigerweise… Mehr
Die „Nazis“ konnte es nur geben, weil „Konserative“, „Linke“ und „Liberale“ nicht für die „Rechte der deutschen Nation“ (O. Wels SPD 1933) gekämpft haben – wie heute 2025 auch – sondern dies den „Rechten“ überlassen haben. 1928 – NSDAP – 2,6% bei den Wahlen 1932 – NSDAP – 33,1% bei den Wahlen 1933 – NSDAP – 43,9% bei den Wahlen Aulöser dafür waren „Hyperinflation 1923“ und „Wrtschaftskrise 1929“, verursacht durch die Siegermächte des 1WK (sagt O. Wels SPD, 1933 – „Aus einem Gewaltfrieden kommt kein Segen“) „Nichts hat das deutsche Volk so erbittert, so hasswütig, so hitlerreif gemacht wie die… Mehr
Vergessen sie nicht die Kommunisten, die marodierend durch die Straßen zogen und Gewalt verbreiteten; sie wollten Deutschland in ein kommunistisches Land transformieren (hat sich seitdem ja nicht viel geändert).
Nicht umsonst wurde die NSDAP von vielen Frauen gewählt, die wieder Sicherheit wollten.
Ich denke, dass es nicht mehr lange dauern wird und auch die AFD ihren Frauenwähleranteil signifikant steigern wird können.
Da wo ein Verbrechen geschieht, ist Schweigen ein Verbrechen !!! Wer zu ein geschehenes Verbrechen schweigt ist ein Verbrecher !!! (Vertreibung und Morde an 15 Millionen Deutschen, 3 Millionen Juden aus Osteuropa) Deswegen kann und darf ich nicht schweigen. Verbrechen des Genocid am deutschen Volke geschieht gerade aktuell. Wer das Recht des deutschen Volkes auf seine deutsche Identität bekämpft ist ein Verbrecher, egal welch edles Idioten Motiv er dafür vortäuscht – aus Irrtum oder Dummheit ist keine Entschuldigung. Schon Napoleon hatte sich zu seinem Hauptziel gesetzt nachdem er die Nordhälfte Deutschlands, Holland und die Nordschweiz erobert hatte: „den deutschen Geist… Mehr
Sie haben ja Recht… aber ist auf dieses Recht noch Verlass? Nach bereits so vielen ungesühnten Verfassungsbrüchen?
Parteien sind Erscheinungsformen organisierter Kriminalität.
Der AfD steckt man Dreck ans weiße Kleid, weil man sonst nicht gegen die AfD argumentativ ankommt.
Plumper geht es nicht. Die absolute Mehrheit idt in Thüringen für die AfD drin..