Bundesländer wollen nicht abschieben – neue Haftmöglichkeiten bleiben ungenutzt

Eine Anfrage bringt es an den Tag: Einige Landesregierungen denken nicht daran, die Neureglung des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen, also in Ermangelung eigener die Abschiebehaftplätze anderer Bundesländer in Anspruch zu nehmen.

Thomas Niedermueller/Getty Images
LEA Ellwangen, 3. Mai 2018

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) stellte am 14. November 2019 eine Anfrage an die Bundesregierung unter der Arbeitsnummer 11/157, die schon eine Woche später aus dem Bundesinnenministerium beantwortet wurde.

Ulla Jelpke wollte wissen, wie viele Abschiebe- und Ausreisegewahrsamsplätze eigentlich von den Bundesländern (Jelpke wünschte hier eine Aufschlüsslung nach Ländern) bereits in Anspruch genommen wurden, seit es ein neues Gesetz gibt, welches neu regelt, dass Personen, die zur Abschiebung und Ausreise vorgesehen sind, auch in normalen Haftanstalten untergebracht werden können, was vor der Neureglung des § 62a Abs. 1 AufenthG so nicht möglich war.

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Dazu muss man wissen, dass sich die Länder zunächst an das „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR)“ im Bundesinnenministerium wenden können, wenn sie keine Möglichkeiten einer eigenen Haftunterbringung haben und so über das ZUR (sitzt in der Berliner Außenstelle des BAMF) in weiteren Ländern nach solchen nachfragen können. Nun muss man kein Linker sein, um den Kopf darüber zu schütteln, dass bei der Umverteilung von Abschiebehäftlingen auf Haftanstalten ausgerechnet ein „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ zuständig ist. Das muss man in der Wortwahl zynisch empfinden.

Auf Nachfrage im Büro Jelpke wird gesagt, die Frist zwischen Neureglung des Gesetzes (Abschiebefälle dürfen auch in normale Haftanstalten) und Anfrage der Bundestagsabgeordneten sei nicht zu knapp (wenige Monate) gewählt, denn wenn wirklich Bedarf bestände, dann hätten die Länder ja längst entsprechend schnell anfragen können.

Das allerdings, so ergab jetzt die Antwort aus dem Bundesinnenministerium, ist bisher nicht in dem Maße passiert, wie man es bei Dringlichkeit hätte vermuten können. Tatsächlich plane lediglich Sachsen-Anhalt „von der Möglichkeit des § 62a Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Gebrauch zu machen“. Weitere Länder prüfen noch, „ob sie diese Möglichkeiten nutzen wollen.“

Die Neureglung trat am 21. August 2019 in Kraft. Diverse Flüchtlingshilfeorganisationen bemängeln die neuen Befugnisse speziell der Exekutiven mit besonderem Fokus auf die Bedingungen der Abschiebehaft.

Haftplätze in normalen Haftanstalten in Ermanglung eigener Abschiebeplätze mit Abschiebekandidaten zu belegen, ist also möglich, wird aber abgesehen von einer Planung in Sachsen-Anhalt bisher von keinem weiteren Bundesland konkret bei der ZUR beantragt. Hier sind die Bundesländer gefragt, sich zu erklären. Denn wenn der entsprechende gesetzliche Rahmen zur Verfügung steht, warum wird er dann nicht ausgeschöpft? Die Inhaftierung von Abschiebekandidaten, bei denen der berechtigte Verdacht besteht, sie könnten sich der Abschiebung entziehen, ist also in normalen Haftanstalten möglich und wenn den Ländern in ausreichendem Maße keine eigenen zur Verfügung stehen, kann über das ZUR in anderen Bundesländern angefragt werden. Passiert aber nicht.

Tatsächlich schrieb beispielsweise das Westfalen-Blatt noch im Mai 2019, dass sich nur wenige Landesregierungen einer Umfrage zufolge vorstellen könnten, „Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen.“ Selbst dann nicht, wenn es innerhalb der Haftanstalt eine räumliche Trennung gäbe, was die Neureglung ebenfalls beinhaltet.

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Besagte Umfrage eines „Mediendienstes Integration“ hatte ergeben, dass 11 von 16 Bundesländern grundsätzlich nicht einmal vorhaben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Und auch jene Länder, für die eine Anfrage an das ZUR besonders dringlich wäre, weil laut Umfrage keine Haftplätze zur Verfügung stehen, haben bis heute beim ZUR keine Hilfe anderer Länder angefragt. Ohne adäquate Haftplätze waren demnach noch im Mai 2019  Baden-Württemberg, Bremen, Saarland und Nordrhein-Westfalen. Neun Länder würden indes laut der Zeitung Neubauten planen bzw. Ausbauten.

Aber wie sehen solche neuen Projekte konkret aus? Wie viele Plätze entstehen da bei Zehntausenden wenn nicht Hunderttausenden von Abschiebekandidaten? Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein planen tatsächlich eine gemeinsame Abschiebe-Haftanstalt. Also eine, die verhindert, dass gewöhnliche Kriminelle und Abschiebekandidaten – wenn auch getrennt, aber im selben Gebäude unterkommen. Pro Bundesland sind in diesem Dreiländergefängnis zwanzig Plätze geplant. Platz also für insgesamt gerade einmal sechzig Abschiebekandidaten. Dazu muss man wissen, das es bundesweit überhaupt nur 490 reine Abschiebehaftplätze gibt.

So wird also fleißig in Mini-Gefängnisse investiert, die irgendwann fertig gestellt sein werden. Aber was passiert bis dahin? Und vor allem: Was passiert mit jenen, die zum zweiten, zum dritten, zum vierten oder gar zum fünften Mal wiedereinreisen? Warum die Länder bei tausenden anhängenden Abschiebefällen beim ZUR keinen Bedarf anmelden, haben sie laut besagter Umfrage allerdings schon klar gemacht: Es ist ganz offensichtlich ein Politikum, wenn schon im Mai 2019 klar war, dass elf von 16 Bundesländern grundsätzlich gar nicht vorhaben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

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Kommentare ( 30 )

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AnSi
4 Jahre her

Ging nicht erst letztens ein Raunen durch die ÖRM, dass die Länder finanzielle Probleme bei der Alimentierung der ** hätten und deshalb mehr Geld vom Bund fordern wollten?
Bin gerade etwas verwirrt… Keine Knete, aber alle(s) behalten wollen passt irgendwie nicht zusammen…

Paul Pimmel - der Herr des Kosmos
4 Jahre her

Wozu abschieben, wenn man in Wirklichkeit zuschieben möchte? Fremde sind gut, mehr Fremde sind besser, ganz Afrika in Deutschland wäre das Beste (O-Ton Rackete). Die dem Steinzeitsozialismus im Weg stehen, gehen schon von selber, siehe Parallelartikel über deutsche Auswanderung. Achmed und Ougboub sollen nicht nur hierbleiben, sondern am besten als „Ankerpersonen“ gleich den ganzen Clan nachziehen – das ist politisch gewollt. Und wenn sie beim Freiräumen des ihnen versprochenen Lebensraums ein bisschen schubsen und messern müssen, tja, da sollen sich die Schonlängerhierlebenden nicht so zickisch anstellen.

Bummi
4 Jahre her

Nie wäre ich im Traum auf die Idee gekommen diese Leute nicht in den normalen Knast zu stecken. Der Irrsinn in diesem Land ist grenzenlos.

Andreas aus E.
4 Jahre her
Antworten an  Bummi

Ich auch nicht. Ein Barackenlager, sparsam beheizt, ist klimafreundlicher. Wäre ja auch nur übergangsweise für ein paar Tage, bis es auf Heimreise geht.

Staatjournalist
4 Jahre her

Beamte und sonstige Kostgänger des Staates sind direkte Konkurrenten von Sozialsystem- Migranten. Ganz langsam fällt nun der Groschen, dass eine erodierende Mittelschicht beide auf Dauer nicht finanzieren kann. Abgesehen davon bitte ich beim Politikergelaber ganz genau hinzuhören. Die meisten Politiker verlautbaren nur, „Dass die Bürger sich wieder sicher fühlen sollen“, es geht denen immer nur um die Vermittlung eines Gefühls und nicht um die Herstellung eines Zustandes. Deswegen wird auch immer gleich entschuldigend der Satz hinterher geschoben „Aber eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht!“ Pseudojournalistische Beischlafbettler unterstützen dies dann noch durch permanentes Vorkauen manipulierter Statistiken, die belegen sollen, dass der… Mehr

horrex
4 Jahre her

Mir scheint offensichtlich zu sein, dass zwar ein „neues Gesetz“, neue sinnvolle Möglichkeiten geschaffen wurden, die Anwendung/Verwendung des Gesetzes aber von „interessierter Bürokratie“ irgendwas zwischen ausgehebelt und ignoriert wird. Warum wohl??? Ich denke, dass unsere gesamte Bürokratie – von der Politik rede ich garnicht erst – weitestgehend „durchseucht“ ist mit Personen die sich einer gewissen „neuen Weltordnung“ verchrieben haben. Sei es als Promotoren oder auch nur als willfähige Mitläufer. Ich sehe diese Durchseuchung als Ergebnis dessen was in den späten 70ern als „Marsch durch die Institutionen“ erst propagiert, dann exekutiert wurde. – Eine gewaltige Hypothek deren „Tilgung“ Jahrzehne uín Anspruch… Mehr

Marcel Seiler
4 Jahre her

Die meisten Länder sind offenbar nicht abschiebewillig. Sie wollen die illegalen Einwanderer als legale Neuankömmlinge ansehen. Die ganze Asylprozedur ist also nichts als eine Farce zum Wahren des rechtlichen Anscheins und zum Täuschen der Wähler.

Gert Friederichs
4 Jahre her

Ich suche nach Erklärungen, ich versuche, die Motivation von Herrn Bedford-Strohm zu ergründen, die Überzeugung von Carola Rackete einzufangen, das Gewissen der AM zu ergründen, den Papst zu verstehen. Forget Greta! Ganz einfach, alles geplant und mit ungeheurem Kapital inszeniert!

Sebastian L.
4 Jahre her
Antworten an  Gert Friederichs

Ja, denn die neue Religion des Kapitals und der Dummen lautet:
Humanismus frisst Verstand.
Und wer in „aufsteigende“ Religionen investiert, macht selten etwas falsch.

horrex
4 Jahre her
Antworten an  Sebastian L.

„Humanismus“???
Ich habe noch eine GANZ ander Bedeutung dieses Begriffs mal gelernt.
Verblendung/Dummheit ist wohl weit treffender!

Wie meinte Alfred Tetzlaff in der Fernsehserie „Ein Herz und eine Seele“: >>>“Der Sozi (nicht nur Der) ist nicht grundsätzlich dumm,
er hat nur sehr viel Pech beim nachdenken.“<<<

Hannibal ante portas
4 Jahre her

Eine weitere Nebelkerze um dem allzu gerne glaubenden Volk gesetzeskonformes Asylverfahren vorzugaukeln. Wer glaubt so ein Märchen noch??

StefanB
4 Jahre her

Abschiebung verstößt gegen die „universellen Menschenrechte“. Das weiß doch jeder, denn „kein Mensch ist illegal“. Noch Fragen?

Pauline G.
4 Jahre her
Antworten an  StefanB

Richtig – so hört man es immer wieder. Und: Abschiebung wird mit der Deportation von Juden ins KZ verglichen – als ob man (häufig kriminelle oder nicht Verfolgte) mit diesen wirklichen Opfern vergleichen könne.

butlerparker
4 Jahre her
Antworten an  Pauline G.

Es ist vor allem eine absurde Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und zeugt von hier nicht mehr latentem Antisemitismus

Biskaborn
4 Jahre her

Hier genügt ein kurzer Kommentar, die deutschlandweit ausschließlich links regierten Länder, die CDU/ CSU ist hier hinzuzuzählen haben, warum auch immer, überhaupt kein Interesse an Abschiebungen. Man muss daraus schließen die Zerstörung dieses Landes hat System.

Sebastian L.
4 Jahre her
Antworten an  Biskaborn

Nein, da ist kein wirkliches System dahinter.
Es wurde schlicht mit sehr viel Kapital ein Prozess in Gang gesetzt, der Profite durch „Menschen-Verschiebung“ erzielt und das eingesetzt Kapital verwendet, um auf den uns anerzogenen Schuldkomplex (vom Widerstand gegen die multi-ethnische römische Hochkultur über die Hexenverfolgungen bis zum Holocaust, wobei natürlich die Kolonialzeit eine ganz herausragende Rolle spielen muss) in vorhersehbares (!) und lenkbares (!) Handeln umzusetzen.

Und das Schlimme daran ist: Für die wohlstandverwahrlosten deutschen Kader ist dieses Mechanismus mittlerweile eine moralisch-wirtschaftliche Win-Win-Situation.