Wenn die Staatsmacht bei der ZEIT klingelt

Die Hamburger Justiz greift nach Recherchematerial der ZEIT, Chefredakteur di Lorenzo warnt vor einem Angriff auf die Pressefreiheit. Zu den skandalösen und klar zu verurteilenden Entwicklungen gehört allerdings auch die unbequeme Frage, wie stark politische Kampagnen und Verflechtungen des Hamburger Medienhauses zur heutigen Kultur staatlicher Eingriffe beigetragen haben.

picture alliance/dpa | Ulrich Perrey

Am Montagmorgen, dem 12. Oktober 2026, erschienen Vertreter der Hamburger Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts in den Geschäftsräumen der Wochenzeitung DIE ZEIT. Im Gepäck hatten sie einen Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg. Die Ermittler verlangten die Herausgabe journalistischen Recherchematerials für den Podcast „House of Block“. Sollte der Verlag die Aufnahmen verweigern, drohte die Durchsuchung der Redaktionsräume.

Hintergrund ist das Strafverfahren gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block, der unter anderem vorgeworfen wird, die Entführung zweier ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Block bestreitet die Vorwürfe. Eine ZEIT-Reporterin hatte im Januar 2024 mit Angehörigen der Familie gesprochen, darunter mit den Kindern, die kurz zuvor nach Dänemark zurückgebracht worden waren. Aus diesen Gesprächen entstand Material für den später veröffentlichten Podcast.

Die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg betrachtet die Originalaufnahmen als mögliche Beweismittel, unter anderem zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Zusätzlich verlangten die Ermittler Vertragsunterlagen, die zwischen den Interviewten und der ZEIT geschlossen worden sein sollen. Nach Angaben des Verlags existieren solche Verträge überhaupt nicht. Gegen die ZEIT selbst richtet sich kein strafrechtlicher Vorwurf.

Die gerichtliche Anordnung betraf neben der Hamburger Redaktion die Berliner Wohnung der beteiligten Journalistin Anne Kunze. Eine tatsächliche Durchsuchung konnte der Verlag durch die Herausgabe des Materials verhindern. Er widersprach der Beschlagnahmung ausdrücklich, übergab die Aufzeichnungen in versiegelter Form und legte anschließend Beschwerde gegen die Maßnahme ein. Damit soll verhindert werden, dass die Ermittlungsbehörden vor einer rechtlichen Überprüfung auf das Material zugreifen. So weit, so skandalös.

Am Dienstag entstand dann ein Streit über die Darstellung des Vorgangs. Das Landgericht hatte erklärt, die Journalistin habe die Aufnahmen freiwillig herausgegeben. ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo widersprach entschieden: „Wir sind stark unter Druck gesetzt worden.“ Von Freiwilligkeit könne angesichts der angedrohten Durchsuchungen keine Rede sein. Mit der Übergabe habe man verhindern wollen, dass die Ermittler möglicherweise noch weit mehr Unterlagen mitnehmen.

Insgesamt handelt es sich nach Angaben di Lorenzos um rund 80 Stunden Gesprächsaufnahmen, darunter Aussagen von Personen, die niemals im Podcast zu Wort kamen. Selbst vertrauliche Äußerungen der betroffenen Kinder könnten nun Gegenstand des Strafverfahrens werden. Di Lorenzo erklärte, er könne sich an keinen vergleichbaren Eingriff in seiner Amtszeit erinnern.

Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner berufen sich auf den grundgesetzlichen Schutz der Presse und ihrer Quellen. Die Veröffentlichung einzelner Aussagen begründe keinen Anspruch der Strafjustiz auf das vollständige Recherchematerial. Das Landgericht hält die Beschlagnahmung zur Beweisgewinnung für gerechtfertigt und verweist darauf, dass die Identität der Gesprächspartner bereits bekannt sei. Zu klären ist nun, in welchem Umfang die Strafjustiz journalistische Recherchen für ihre Ermittlungen heranziehen darf.

Jetzt plötzlich – bei einem der ihren – droht der Dammbruch

Die Empörung reicht inzwischen weit über die Redaktion hinaus. Linke Journalistenverbände protestieren, auch Reporter ohne Grenzen kritisiert den Eingriff. Der Journalist und SZ-Autor Ronen Steinke meldete sich am Dienstag auf X mit einer besonders eindringlichen Warnung: „Hausdurchsuchung bei der @DIEZEIT. Wenn das zur Regel würde, dann bräche ein Damm. Die Pressefreiheit würde hinweggespült.“

Steinke sprach bereits von einer Hausdurchsuchung, obwohl es dazu nach der Herausgabe des Materials nicht gekommen war. Seine grundsätzliche Warnung bleibt berechtigt. Journalisten sind keine ausgelagerten Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Der Schutz vertraulicher Quellen gehört zu den absoluten Grundlagen der Pressefreiheit. Wer künftig klar befürchten muss, dass vertrauliche Gesprächsaufnahmen bei Ermittlungsbehörden landen, wird einem Reporter manches lieber verschweigen. Gegebenenfalls sind solche Methoden auch das Ziel.

Steinkes Warnung wirft allerdings eine weitere Frage auf: Wie stabil ist dieser Damm überhaupt noch? Und weshalb scheint die Gefahr für die Pressefreiheit manchen ihrer lautstärksten Verteidiger erst dann in ihrer ganzen Dramatik bewusst zu werden, wenn Ermittler vor den Türen eines der größten Medienhäuser der Republik stehen?

Der Weg des staatlichen Hilfssheriffs ZEIT

Die Empörung über den Eingriff in die Pressefreiheit gibt allerdings Anlass, die Rolle der ZEIT hin zu den heutigen Entwicklungen selbst genauer zu betrachten. Denn das Medienhaus hat über viele Jahre politische Initiativen unterstützt und mit aufgebaut, die sich der öffentlichen Kennzeichnung und Bekämpfung vermeintlich gefährlicher Meinungen verschrieben haben. Aus journalistischer Beobachtung wurde dabei immer wieder aktive politische Einflussnahme. Die entscheidende Frage lautet deshalb, welchen Anteil die ZEIT und ihre maßgeblichen Akteure selbst daran haben, ein gesellschaftliches und politisches Klima geschaffen zu haben, in dem die Ausgrenzung politisch missliebiger Stimmen zunehmend als demokratische Pflichterfüllung gilt und staatliche Eingriffe auf entsprechend vorbereiteten Boden fallen.

Wie unterschiedlich die Maßstäbe ausfallen können, zeigte sich bereits im Juli 2024. Damals ließ Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin Compact verbieten, Redaktions- und Privaträume durchsuchen und journalistische Arbeitsmittel beschlagnahmen. Die ZEIT überschrieb ihre Berichterstattung mit „Redaktionsschluss für Compact“. In Teilen der etablierten Medienöffentlichkeit stand die politische Ausrichtung des betroffenen Magazins stärker im Mittelpunkt als die Frage, welche Macht sich eine Bundesministerin gegenüber einem Presseunternehmen anmaßte. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Verbot im Juni 2025 schließlich für rechtswidrig. Zwar hatten auch Journalistenverbände und einzelne ZEIT-Autoren vor den Gefahren dieses Vorgehens gewarnt. Die grundsätzliche Frage bleibt dennoch, weshalb die Alarmbereitschaft gegenüber staatlichen Eingriffen so unterschiedlich ausfällt. Offenbar lässt sich über den drohenden Dammbruch wesentlich leidenschaftlicher diskutieren, wenn es die Redaktion eines angesehenen Medienhauses trifft. Dabei hat die Pressefreiheit den entscheidenden Vorzug, dass sie keine Auskunft über die politische Gesinnung ihrer Nutznießer verlangt.

Am 7. Januar dieses Jahres veröffentlichte Tichys Einblick unter der Überschrift „Razzia in der Redaktion: Wie die Bundesregierung das Politische aus dem Netz vertreiben will“ einen ausführlichen Beitrag über ein skandalöses Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das erhebliche neue Eingriffsbefugnisse für staatliche Behörden schafft. Seit Jahren geht es Zug um Zug voran, damit sich der Staat einen immer umfangreicheren Zugriff sichern kann:

Ausgangspunkt ist die EU-Verordnung über die harmlos klingende Transparenz und das Targeting politischer Werbung, die seit Oktober 2025 vollständig gilt und unter anderem die Finanzierung politischer Anzeigen offenlegen soll. Die Bundesregierung legte dazu das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor. Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Karsten Wildberger (CDU). Eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung soll die Bundesnetzagentur unter ihrem Grünen-nahen Präsidenten Klaus Müller übernehmen.

Besonders brisant sind die vorgesehenen Befugnisse der Behörden. Nach Paragraf 6 sollen Geschäftsräume von Anbietern politischer Werbedienstleistungen – darunter lässt sich weitestgehend alles fassen – unter bestimmten Voraussetzungen durchsucht werden dürfen. Grundsätzlich ist eine richterliche Anordnung erforderlich. Bei Gefahr im Verzug soll die Durchsuchung während der Geschäftszeiten auch ohne vorherigen Richterbeschluss möglich sein. Der Entwurf sieht ausdrücklich eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung vor. Der wiederum durch neue Befugnisse aus dem Bundesinnenministerium unterminiert werden.

Paragraf 7 ermöglicht der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur, Gegenstände als mögliche Beweismittel zu beschlagnahmen. Eine gerichtliche Bestätigung muss innerhalb von drei Tagen beantragt werden, wenn ein Betroffener oder ein anwesender erwachsener Angehöriger widersprochen hat oder niemand von ihnen anwesend war. Die Rechtmäßigkeit eines solchen behördlichen Zugriffs wird unter bestimmten Umständen also erst nachträglich gerichtlich überprüft.

Die Bundesregierung bezeichnet diese Befugnisse als Instrument einer rechtsstaatlich kontrollierten Wirtschaftsaufsicht. Der Entwurf ist auf Anbieter digitaler Vermittlungsdienste zugeschnitten und lässt die medienrechtlichen Zuständigkeiten der Länder ausdrücklich unberührt. Nach Auffassung der Regierung fallen journalistische Redaktionen und Verlage im Regelfall nicht in den entsprechenden Zuständigkeitsbereich. Allein wegen eines kritischen Artikels könnte deshalb keine Zeitungsredaktion auf dieser Grundlage durchsucht werden.

Problematisch bleibt die vorgesehene Möglichkeit einer Durchsuchung ohne vorherigen Richterbeschluss. Auch die Reichweite der Befugnisse bei Medienunternehmen, die selbst politische Werbedienstleistungen anbieten oder mehrere Funktionen am digitalen Werbemarkt übernehmen, verdient eine sorgfältige Prüfung. Reporter ohne Grenzen forderte deshalb bereits im Frühjahr 2026 gegenüber dem Bundestag einen besseren Schutz von Medienhäusern und Redaktionen vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Der Hamburger Vorgang beruht auf einer anderen Rechtsgrundlage. Dort hat eine Strafkammer im Rahmen eines konkreten Strafverfahrens die Durchsuchung richterlich angeordnet. Einen unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gibt es nicht. Die Frage nach den Grenzen staatlicher Zugriffsrechte gegenüber Medienunternehmen stellt sich jedoch in beiden Fällen mehr als deutlich.

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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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yeager
24 Minuten her

Schade, dass sich die Haltungsmedien einen Dreck darum scheren wenn von EU und Bundesregierung die freie Meinungsäußerung z.B. auf sozialen Medien zunehmend beschnitten wird.
Berichterstattung gab’s gar nicht oder sie war unkritisch.
Wenn die Presse laut Angriffe auf Pressefreiheit beklagt, nicht aber die weiter reichenden Angriffe auf die freie Meinungsäußerung oder alternative Medien, dann ist sie nur noch Anwalt in eigener Sache.

AlNamrood
41 Minuten her

„den skandalösen und klar zu verurteilenden Entwicklungen“
Glauben Sie, die Zeit würde sowas schreiben wenn TE betroffen wäre?

Last edited 41 Minuten her by AlNamrood