Der Kulturstaatsminister hat sich nachweislich als eine Art Türsteher für den Politbetrieb betätigt: Gegen Geld gewährte er exklusiven Zugang zu Politikerkollegen. Die Staatsanwaltschaft will da keine Korruption erkennen.
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Wenn wir wirklich verstehen wollen, warum jemand etwas tut oder auch nicht tut, dann hilft es oft, sich in die betreffende Person hineinzuversetzen.
Stellen wir uns, lieber Leser, deshalb für einen kurzen Moment vor, wir wären ein Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten mindestens einen Restbestand an Berufsethos, Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn.
Uns flattert eine Strafanzeige gegen den Staatsminister für Kultur und Medien auf den Tisch. Wolfram Weimer hat über die Firma, die ihm und seiner Ehefrau gehört, Geld damit verdient, Treffen mit seinen Politiker- und sogar Ministerkollegen zu vermitteln. Viel Geld. Sehr viel Geld.
Jetzt wird ihm Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen, jeweils in einem besonders schweren Fall.
Nicht von irgendeinem Laien (obwohl auch das formal selbstverständlich zulässig und inhaltlich sowieso komplett nachvollziehbar wäre). Sondern von einem seit vielen Jahren bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt – einem studierten Volljuristen also. Mathias Markert heißt der Mann, er hat seine Kanzlei in München.
Die Prüfung
Unser Staatsanwalt muss nun von Amts wegen tätig werden. Immerhin liegt eine Anzeige vor, eine förmliche Beschuldigung also. Er muss mindestens den Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob er Ermittlungen einleitet.
Eigentlich möchte er ermitteln. Wegen Berufsethos und Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn und so weiter – siehe oben. Eigentlich.
Aber unser Staatsanwalt ist nicht dumm. Außerdem ist er weisungsgebunden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er aus der Berliner Senatsjustizverwaltung einen schriftlichen Befehl bekommen hat, die Angelegenheit mit Wolfram Weimer nicht weiter zu verfolgen. So läuft das nicht.
Vielleicht hat ein Senator oder ein Staatssekretär mal angerufen. Oder hat den Generalstaatsanwalt anrufen lassen. Vielleicht ist irgendwo mal irgendeine Bemerkung zur weiteren Karriere unseres Staatsanwalts eingestreut worden.
Vermutlich hätte es noch nicht einmal das gebraucht. Denn weil unser Staatsanwalt kein dummer Mann ist, weiß er ohnehin, was von ihm erwartet wird. Das nennt man das „Klima“ in der Justiz. Da geht es natürlich um die weitere Karriere. Aber es geht auch um die tägliche Arbeit und um die Kollegen. Niemand hat Lust, in der Mittagspause in der Gerichtskantine immer nur alleine am Katzentisch direkt bei den Toiletten zu sitzen.
Unser Staatsanwalt würde also zwar gerne gegen den Staatsminister ermitteln, kann aber nicht. Was tun?
Das Schreiben
Der kluge Mann entscheidet sich zu einem durchaus lustigen Kunstgriff: Er schickt dem Anwalt, der die Anzeige erstattet hat, pflichtgemäß einen Brief. Der beginnt so:
„Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.“
Dabei hätte es unser Staatsanwalt belassen können. Doch das tut er nicht. Stattdessen schreibt er danach noch eine vier (!) Seiten lange Begründung. Die könnte ein unvoreingenommener Leser so zusammenfassen:
Warum ich ermitteln müsste, obwohl ich es nicht tue.
Alles, was man Wolfram Weimer vorwerfen muss, wird noch einmal minutiös aufgelistet – auch die Tatsache, dass Weimers Firma für ihren „Ludwig-Erhard-Gipfel“ in Gmund am Tegernsee ein sogenanntes „Mont-Blanc-Paket“ zum Preis von 80.000 Euro pro Stück verkaufte. Dafür bekam man laut Angebot Zugang zur „exklusiven Executive Night“ mit der Chance auf „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“.
Zusammengefasst: Ein amtierender Staatsminister verkauft über seine private Firma exklusiven Zugang zu Ministerkollegen und anderen Politikern. Dass die ganze Veranstaltung auch noch vom Freistaat Bayern mit Steuergeld großzügig gefördert wurde, ist nur die Kirsche auf der Sahne.
Wer da keinen Anfangsverdacht auf Korruption sieht, muss juristische Tomaten auf den Augen haben. Oder andere Motive fürs aggressive Wegsehen.
Die Begründung
Das ist auch unserem Staatsanwalt klar. Nachdem er so lange dargelegt hat, weshalb er – eigentlich – ermitteln müsste, muss er nun natürlich noch irgendeinen Grund finden, weshalb er eben doch nicht ermittelt.
Auch hier zeigt sich der Mann einfallsreich.
Er listet die Zuständigkeit von Wolfram Weimer als Staatsminister für Kultur und Medien auf. Sodann zitiert er das Programm des Ludwig-Erhard-Gipfels 2025. Und nun schlussfolgert er:
„Aufgrund dieser Programmgestaltung ist davon auszugehen, dass das Interesse der Teilnehmenden an dem Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen sein dürfte.“
Es sei nicht erkennbar, dass Teilnehmer des Gipfels Geld bezahlt hätten, um „Einfluss auf die zukünftige Dienstausübung von Herrn Dr. Weimer“ als Kulturstaatsminister zu nehmen.
Das ist gleichermaßen richtig wie irrelevant.
Der Vorwurf besteht ja nicht darin, dass Weimer Geld im Austausch für eigene politische Entscheidungen genommen hätte. Der Vorwurf lautet, dass Weimer als Staatsminister sich privat dafür hat bezahlen lassen, Treffen mit seinen Regierungskollegen zu vermitteln.
Wenn man der Argumentation aus dem Schreiben folgt, dann gibt es Korruption überhaupt nur dann, wenn ein Politiker in Video und Audio dabei aufgenommen wird, wie er einen Umschlag mit Geld entgegennimmt und dabei verspricht, bei einer bestimmen Parlamentsentscheidung deshalb mit „Ja“ statt mit „Nein“ zu stimmen.
Das ist genauso absurd wie die Vorstellung, Staatsanwälte würden nur dann nicht ermitteln, wenn sie vorher irgendeine schriftliche Weisung bekommen haben, die es ihnen verbietet.
Wolfram Weimer ist fein raus. Sein Geschäftsmodell ist wegen der unerbetenen öffentlichen Aufmerksamkeit zwar gerupft. Aber alle Einnahmen aus der Vergangenheit kann er behalten, und juristisch hat er auch nichts zu befürchten. Er hat gewonnen.
Vom Rechtsstaat und von der Demokratie kann man das nicht behaupten.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Wer sich die Mühe macht, die täglichen Füllstände der dt. Gasspeicher im Netz verfolgt, der wird mit Erstaunen erkennen, das sich die Füllmenge täglich steigt anstatt zu sinken.
Es ist eine arglistige Täuschung durch das Merz Regime für die dumme Bevölkerung
Ein Betrug des Regimes, die elendige Ukraine mit unserem knappen Gas zu beliefern Täglich wird unser Gas an die elendige Ukraine gepumpt.
Was geht uns dieser fremde korrupte Staat an ? Eigene Interessen sind immer wichtiger.
Man kennt sich halt oder man hat dem Staatsanwalt angeboten als Notar zu arbeiten. Wer ist den sein oberster Chef?
Es ist ein staatlich gelenktes Unrecht.
Die Art und Weise der „Argumentation“ des Staatsanwalts in seiner „Begründung“ der Ablehnung könnte auch von einem ÖRR-Recherche-Team stammen, z. B.vom BR, oder von Correctiv oder von Lanz oder von Hayali oder sogar von Lesch …
Großartiger Artikel zu einer furchtsamen Justiz.
Also auch den Staatsanwalt anzeigen, wegen Strafvereitelung und in Anbetracht der mehr als offensichtlichen Korruption auch Amtsmissbrauch, weil allein er eine Strafe bzw. Ermittlung einleiten kann und dies offenbar bewusst verhindert.
Übersicht mit KI Amtsmissbrauch in Deutschland ist kein einzelner Straftatbestand, sondern umfasst verschiedene Delikte im Strafgesetzbuch (StGB), bei denen Amtsträger ihre Befugnisse pflichtwidrig missbrauchen. Wichtige Tatbestände sind Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Vorteilsannahme/Bestechlichkeit (§§ 331–335 StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und Untreue (§ 266 StGB). Wichtige Fakten zum Amtsmissbrauch in Deutschland: Definition: Ein Amtsträger nutzt seine Stellung aus, um gegen Recht und Gesetz zu verstoßen, oft um sich oder Dritte zu bereichern oder anderen zu schaden. Strafen: Amtsdelikte können zu Freiheits- oder Geldstrafen führen. Rechtsbeugung (§ 339 StGB): Ein Richter, Beamter oder Amtsträger beugt das Recht bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache. Bestechung/Korruption (§§ 331-335 StGB): Annahme von Vorteilen oder… Mehr
„Der als Zuhälter Tätige war nicht zugleich als Hure gefragt, so dass wir die Ermittlungen gegen ihn in Sachen „Sex gegen Bezahlung“ einstellen…“
Es ist doch sattsam bekannt: Wenn der sogenannte „Staatsanwalt“ nicht die vorgegebenen Weisungen ausführt (https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf.pdf), wird er fristlos entlassen (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/fall-christian-dettmar-verurteilter-richter-corona-massnahmen-wuerde-dasselbe-tun-li.2345560)!
Das ist ein „Torwart“. So nennt man im Apparat diese Fachkräfte. Jedes Schreiben, was das System betrifft, landet bei so einem „Torwart“. Er und all die anderen Torwarte, haben keine andere Aufgabe.
Was ich dazu berichten könnte, zensiere ich…
Weimer hat über seinen Medienverlag Unternehmen exklusive Treffen und Abendessen mit Spitzenpolitikern (Ministern) angeboten, wobei Pakete bis zu 80.000 Euro (das sogenannte „Montblanc“-Paket) kosten. Diese 80.000 Euro werden dann von den Unternehmen von der Steuer abgesetzt. Dann zahlen auch noch die Steuerzahler die geschaffene Möglichkeit zur politischen Beeinflussung. Solche Leute bekommen einfach den Hals nicht voll. Das ist kein Rechtsstaat, das ist schon länger ein völlig außer Kontrolle geratener Unrechtsstaat.
Ich erkenne ein absolut perverses System mit Vorsatz.
Es ist ohnehin eine Farce, daß Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Ein Freibrief zum Mißbrauch eigener (Minister)Interessen…