Mischt sich die Regierung von Rheinland-Pfalz in Gerichtsverfahren ein?

Offenbar reicht es nicht, dass man in Deutschland wegen Kritik an Politikern vor Gericht landet. Ein Prozess in Pirmasens legt jetzt den Verdacht nahe, dass es direkte politische Einflussnahme in solchen Verhandlungen geben könnte.

picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Michael Ebling (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz

Der Verdacht wiegt schwer: Greift die Landesregierung von Rheinland-Pfalz direkt in laufende Gerichtsverfahren ein? Es wäre ein eklatanter Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung – und ein handfester politischer Skandal.

Um das zu verstehen, zeichnen wir hier unsere exklusive Recherche nach. Es ist ein Krimi in der Grauzone zwischen autoritärer Politik und willfähriger Justiz.

Der Fall

Clara Bünger ist Bundestagsabgeordnete der „Linken“. Im September 2023 postet sie auf der Plattform „X“ ein Video plus Text über die Vorgänge auf der italienischen Insel Lampedusa. Dort waren zu der Zeit innerhalb von drei Tagen mehr als 10.000 Flüchtlinge aus Afrika angelandet – mehr als 20-mal so viele, wie das Aufnahmelager auf der Insel fassen konnte, das für maximal 600 Menschen ausgelegt war.

Frau Bünger schreibt dazu:

„Die chaotischen Szenen auf Lampedusa sind eine bewusste Eskalation – eine, die vermeidbar gewesen wäre. Seit Jahren werden dort im Lager mehrere Tausend Menschen untergebracht, obwohl dort nur 400 Menschen Platz haben. Dass es nicht aufgestockt & verbessert wird, ist Taktik.“

Der X-Nutzer „MuninHugin“ kommentiert diesen Post so: „Warum sollte ich auf einer Insel mit 6.462 Einwohnern eine Anlage errichten, die täglich tausende neue Flüchtis aufnimmt?“

Den ursprünglichen Bünger-Post und den Kommentar von MuninHugin nimmt ein anderer X-Nutzer – nennen wir ihn Herrn M. – zum Anlass für diese Bemerkung:

„Wie viele Fleischpenisse braucht Clara pro Tag?“

Das ist nun sicherlich grob. Aber noch vor relativ kurzer Zeit wäre niemand bei klarem Verstand auf die Idee gekommen, dass es strafbar sein könnte. Ein kurzer Schlagabtausch im Netz, Fall erledigt, könnte man denken.

Falsch gedacht.

Die Anzeige

Denn Clara Bünger wendet sich an die Polizei im Deutschen Bundestag.

Sie lässt ihre Büroleiterin Anzeige erstatten und Strafantrag stellen – Begründung: Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung. Sie selbst ordnet den Vorgang dem § 185 (Beleidigung) zu – und nicht dem § 188 (Politikerbeleidigung). Das wird noch wichtig.

Jetzt kommt die Sache ins Rollen.

Die Polizei versucht, an die die persönlichen Kontaktdaten von Herrn M. zu gelangen. Dazu wendet sie sich an:
• den EU-Geschäftssitz von X in Irland
• den EU-Geschäftssitz von Google in Irland
• das Unternehmen, auf das die Mobilnummer des Diensttelefons von Herrn M. registriert ist.

Irgendwie wünscht man sich an dieser Stelle, unsere Ordnungshüter wären bei der Verfolgung von Fahrraddiebstählen und Wohnungseinbrüchen genauso eifrig.

Jedenfalls ermittelt das Berliner Landeskriminalamt irgendwann die Identität von Herrn M., der in Rheinland-Pfalz zuhause ist. Der Vorgang wird an die zuständige Staatsanwaltschaft in Zweibrücken abgegeben.

Der Anwalt

Jetzt betritt der renommierte Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz die Arena.

Sein Mandant, Herr M., habe in dem beanstandeten Kommentar lediglich die Frage aufgeworfen, wie viele schwarzafrikanische Männer Frau Bünger pro Tag im weltweit als Flüchtlingsinsel berüchtigten Lampedusa denn ankommen sehen möchte.

„Fleischpenisse“ sei hier lediglich eine Anspielung auf vermeintlich oder tatsächlich größere Penisse bei farbigen Männern. Dieses Motiv werde häufig satirisch (oder auch pornografisch) dargestellt. Herr M. greife es lediglich auf, um Migrationskritik zu äußern. Das sei von der Wortwahl her womöglich anstößig, aber sicher nicht strafbar.

Überhaupt sei unklar, wie die Bezeichnung „Fleischpenisse“ für afrikanische Männer den Tatbestand der Beleidigung gegenüber Frau Bünger erfüllen könne.

Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten müssten unverzüglich eingestellt werden.

Das Gericht

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich von dieser logischen und plausiblen Darstellung gänzlich unbeeindruckt. Ebenso das Amtsgericht Pirmasens: Es erlässt in Person von Richterin Krieger gegen Herrn M. einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro.

Interessanterweise nennt das Gericht nun als Rechtsgrundlage ausdrücklich auch den § 188: Beleidigung gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person. Und weiter:

„Die vorgenannte Äußerung war aufgrund ihres ehrverletzenden Inhalts geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Bundestagsabgeordneten, welches diese zur Ausübung ihres Amtes und zu ihrem öffentlichen Wirken als Bundestagsabgeordnete bedarf, zu erschüttern.“

Sozusagen als Abschiedsgruß folgt dann noch der Hinweis: „Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an die Stelle der Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe nach Maßgabe des § 43 StGB. Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.“

Herr M. lässt das nicht auf sich sitzen. Er legt gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Also kommt es am 11. Februar 2026 zur Hauptverhandlung.

Der Eklat

Die Anwälte von Herrn M. beantragen erneut, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen.

Dessen beanstandete Äußerung sei ja für jedermann ersichtlich ein Kommentar zu einem Beitrag von Frau Bünger. Es handele sich also erkennbar um Machtkritik „im Kontext der politischen Auseinandersetzung“. Es bestehe auch „keine Gefahr, dass ein vernünftiger, durchschnittlicher Bürger durch die Äußerung ernsthaft an der Integrität oder Lauterkeit von Frau Bünger zweifeln oder ihr politisches Wirken in Frage stellen würde.“

Die Staatsanwaltschaft rückt vom Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB ab, verlangt aber eine Verurteilung wegen einfacher Beleidigung nach § 185. Das Gericht will der Sichtweise des Angeklagten folgen und schlägt vor, das Verfahren einzustellen.

Nun passiert das Unglaubliche:

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium halten müsse und eine Zustimmung von dort brauche.

Die Anwälte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.

Eine anwaltliche Versicherung ist eine ernste Sache: Damit erklärt ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, dass die erklärten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Die anwaltliche Versicherung beruht auf den berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrheit und Sorgfalt und ist einer Eidesstattlichen Versicherung nahezu gleichgestellt.

Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert: Muss sich die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz in Fällen von Politikerbeleidigung für ihre Verfahrensschritte also immer erst mit der Landesregierung rückversichern? Und wieso beim Innenministerium? Das hat mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist zwar weisungsgebunden, aber nur gegenüber dem Justizministerium.

Fragen über Fragen.

Die Stellungnahmen

TE fragt bei den Beteiligten nach: bei der Staatsanwaltschaft sowie beim Innen- und beim Justizministerium von Rheinland-Pfalz.

Das Justizministerium antwortet wie folgt:

„Eine Weisung in entsprechenden Verfahren, die Politiker betreffen, die Zustimmung des Innenministeriums zu einer Einstellung einzuholen, ist hier nicht bekannt. Oberste Fach- und Dienstaufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften ist das Justizministerium. Auch dieses hat eine entsprechende Weisung nicht erteilt.“

Auch das Innenministerium dementiert eine entsprechende Vorgabe:

„Nein, das stimmt nicht. Überdies obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz dem Ministerium für Justiz. Das Ministerium des Innern und für Sport könnte daher den Staatsanwaltschaften auch keine Weisungen erteilen.“

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken bläst in dasselbe Horn:

„Eine Weisung oder Dienstanweisung zur Einholung einer Zustimmung zur Verfahrenseinstellung oder Zustimmung zu sonstigen Verfahrensschritten seitens des Innenministeriums oder des Justizministeriums in den von Ihnen angefragten Verfahren ist nicht bekannt.“

Die Folgen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat im Prozess die beschriebene Aussage gemacht. Das wird anwaltlich versichert.

Doch die Staatsanwaltschaft will davon nichts wissen. Und auch das Justiz- sowie das Innenministerium in Rheinland-Pfalz dementieren, dass es eine entsprechende Weisung gibt.

Im Prozess wurde Herr M. übrigens freigesprochen. Doch das Drama ist für ihn keineswegs vorbei: Kurz vor Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Es wird also zu einem neuen Gerichtstermin kommen – vermutlich in mehreren Monaten.

Seit dem Kommentar auf X sind dann knappe drei Jahre vergangen.

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Kommentare ( 45 )

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Nibelung
1 Monat her

Nach meinem Eindruck mischt sich keine Regierung in Gerichtsverfahren ein, wenn man den Nationalsozialismus und den Stalinismus in der alten DDR als Vorbild nimmt und das muß man den flächendeckenden Idioten wie weiland in Nürnberg erst eintrichtern und schon läuft es wie gewünscht, wenn man darüber keinen Widerstand erfährt und die alten Systeme bieten die ideale Steilvorlage für die heutigen Demagogen, die natürlich auch keine sind, aber dafür mehr den Wolf im Schafspelz verkörpern und die Massen darauf hereinfallen, wie einst Rotkäppchen und bis heute nicht wissen, was mit diesem Märchen tiefenpsychologisch erklärt wurde.

HansKarl70
1 Monat her

Deutschland 2026.

Konradin
1 Monat her

Dass gerade Rheinland-Pfalz mittlerweile ein rotes, linkes Klüngel-Bundesland mit einer nur noch artig schwanz(!)wedelnden CDU geworden ist, ist eine Binse. Beispiele dafür, dass der exekutive linke rotschwarzgrüne Partei(en)staat der Justiz gegenüber mindestens ein zunehmendes Erwartungsmanagement betreibt, welches diese Justiz auch zunehmend in vorauseilend ideologisch-motivierter Bücklings- und Haltungsmanier erfüllt oder der rotschwarzgrüne Partei(en)staat die Justiz gar durch genehme Parteibuch-Richter und -Staatsanwälte unterwandert ist ja auch seit Jahren bundesweit zu beobachten. Die Belege und Hinweise für diese dunklen Machenschaften im Rahmen des ablaufenden schleichenden Umbaus und der Aushöhlung von Demokratie, Gewaltenteilung, Grundrechten und Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland durch den dauerherrschenden rotschwarzgrünen… Mehr

RiverHH
1 Monat her

Es wird immer unerträglicher im besten Deutschland aller Zeiten. Man kann sich angesichts Rechtsbeugungen, Islamisierung, grün und -linksradikaler Zerstörung Deutschlands, Zerstörung unserer einst sicheren Energieversorgung und Umvolkung nur noch angewidert abwenden.„Deutschland ist zu einem korrupten Drecksloch verkommen.“ Ist diese Aussage auch strafbar? Ich frage für einen Nachbarn. Braucht er jetzt vielleicht einen Bademantel?

Klaus D
1 Monat her

Clara Bünger ist Bundestagsabgeordnete der „Linken“. Im September 2023 postet sie auf der Plattform „X“….oder war/ist das ganze eine „Absichtsprovokation“ die auch strafbar sein kann! Wenn ein extrem linker auf eine extrem rechte plattform geht weiß er ganz genau das es leute gibt die sich provozieren lassen und entsprechend „dumme“ aussagen machen. Auf X gibt es ja massen von so „dummen“ aussagen nur zeigt sie keiner an.

Klaus Uhltzscht
1 Monat her

Justiz- und Innenministerium, Staatsanwaltschaft und Gericht sind in einer Diktatur dasselbe.
Es bedarf da nach dem bevorstehenden politischen Machtwechsel einer Entmerkelfizierung, um die Gewaltenteilung wiederherzustellen.

Michael Palusch
1 Monat her

Da liegt noch viel Arbeit vor der Politik. Ein „guter“ Staatsanwalt weiß, was er zu fordern und „guter“ Richter, wie er zu urteilen hat.

Last edited 1 Monat her by Michael Palusch
Mathias Rudek
1 Monat her

Dies ist ein wunderbares dokumentiertes Stück einer politischen Intervention auf juristische Prozesse. Fakten bleiben Fakten!

pcn
1 Monat her

Nun, die Bürger in RLP haben die Möglichkeit, diese Politik, wie man gewohnt von einem sich wandelnden Rechtsstaat in einen rechtsstaatlich verwahrlosten Willkürstaat abzuwählen. Nur…bei DER mentalen Verfassung der Deutschen, so denn sie politisch nur von den staatstreuen Medien gelenkt sind, wage ich mal zu behaupten, dass das nur eine Vision eines kritischen Wahlverhaltens ist, und sonst nichts.

Michael Palusch
1 Monat her

„Diskurs auf Augenhöhe“ aus Merz‘ Mund ist die wohlklingende Worthülse für die besonders Naiven unter uns.
Einen Diskurs auf Augenhöhe kann es, wenn überhaupt -wer kennt ihn nicht, den Liebling des Chefs-, nur unter formal Gleichgestellten geben.
Das trifft nun aber weder für Bundeskanzler/Politiker (§188!!!) vs. Bürger, noch für Firmeneigentümer vs. Abteilungsleiter und auch nicht für Abteilungsleiter vs. „normaler“ Mitarbeiter zu.
Vom „Diskurs auf Augenhöhe“ faseln gern diejenigen, die sich gern als „Ich bin doch auch einer von euch!“ inszenieren/anbiedern wollen, sich aber des hinter ihnen stehenden Machtgefälles vollauf bewußt sind.

Last edited 1 Monat her by Michael Palusch