Regierung beschließt Bürgergeld-Ablösung, die Einsparung bleibt mini

Der Berg kreißte ...: Das Kabinett beschließt das Ende des Bürgergelds, ab 1. Juli 2026 soll es halt „Grundsicherung“ heißen. Sanktionen bis zur Vollkürzung samt Miete, Vermögen schneller heranziehen. Und am Ende: etwa 86 Millionen Ersparnis. Ganz große Show, ganz kleine Maus.

picture alliance / dts-Agentur

Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Nicht anders kann man den nach langem Gewürge zustande gekommenen Kabinettsbeschuss vom 17. Dezember 2025 zur Abschaffung des zum 1. Januar 2023 von der „Ampel“ anstelle von ALG II (Hartz IV) und Sozialhilfe eingeführten „Bürgergeldes“ und dessen Ersatz durch eine „Grundsicherung“ sehen. Aber selbst dies ist noch lange nicht ausgemachte Sache. Die parlamentarischen Beratungen sind im Januar 2026 geplant. Wenn, ja, wenn alles glatt läuft, soll die neue „Grundsicherung“ zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld ablösen.

Ja, wenn: Das heißt, es könnte wie bei der Rentenreform koalitionsinterne Abweichler geben. Diesmal aus der Ecke der SPD. Und assistiert von „Größen“ wie Marcel Fratzscher (DIW) und den üblichen verdächtigen Sozial-NGOs: „Paritätischer“, AWO, Diakonie usw. Zudem sind nicht wenige SPD-Abgeordnete bekennende Jusos. Letztere hatten im Chor mit der Arbeits- und Sozialministerin, SPD-Co-Vorsitzenden Bärbel Bas Änderungen am Bürgergeld vehement als „Bullshit“ etikettiert. Der Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 ist da relativ vage. Dort kommt das Bürgergeld namentlich nur zweimal vor. Einmal heißt es: „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um.“ Dann kommt „Bürgergeld“ noch einmal unter der Überschrift „Haushaltskonsolidierung“ vor.

Was soll sich ändern?

Für die rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger von jährlich rund 48 Milliarden Staatsgeldern (davon 47 Prozent Nicht-Deutsche, vor allem Ukrainer, Afghanen, Syrer, und insgesamt 1,8 Millionen Erwerbsfähige) soll es „verschärfte“ Regeln geben. Es soll ein kompletter Wegfall von Leistungen möglich werden, wenn Bezieher des Bürgergeldes nicht erreichbar sind. Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht.

Strenger vorgehen soll der Staat künftig beim Vermögen der Betroffenen. Zuerst soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Die Höhe von Schonvermögen soll sich zukünftig nach dem Lebensalter richten.

Und der Einspareffekt? 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Gemessen an den jährlich rund 47 Milliarden an Bürgergeld wäre das ein Einspareffekt von gigantischen 0,15 bis 0,17 Prozent.

„Herbst der Reformen“? Nein, es ist bereits Winter. Und ob dieses Reförmchen überhaupt den Sommer erlebt, bleibt mehr als fraglich. Wir werden hier auf TE noch so manches Mal darüber zu berichten und manch kritische Betrachtung beizusteuern haben.

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Kommentare ( 12 )

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Siggi
3 Stunden her

Das zeigt wer die Hosen an hat. Die Regierung ist längs aufgeflogen.

Privat
3 Stunden her

Jeder sollte sich das Profil der B. Bas anschauen.
Schlimm -schlimmer – am schlimmsten.
Der dünnen CDU Mann hat immer nur „die besten“ im Blick

Teide
4 Stunden her

Die Einsparung wird größer sein. Wer dieses Jahr seinen, gutbezahlten, Job verloren hat, kann nächstes Jahr Haus, Auto und LV verkaufen. Schonvermögen wird abgeschafft. Aber es wird in der Mehrzahl Deutsche treffen. Interessiert also keinen.

Deutscher
4 Stunden her

Die erste und dringendste „Reform“ wäre, wieder mit Russland ins Gasgeschäft zu kommen.

Manfred_Hbg
4 Stunden her

Zitat 1: „Es soll ein kompletter Wegfall von Leistungen möglich werden, wenn Bezieher des Bürgergeldes nicht erreichbar sind. Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht.“ > Ach, und für diese -im Grunde- Selbstverständlichkeiten, dass wenn die Bezieher „nicht erreichbar sind“ oder aber „Bei drei versäumten Einladungen“, braucht es dann extra noch ein Gesetz? Wobei sich hier die Frage stellt, ob ein solches Gesetz bei bestehen dann auch tatsächlich angewandt würde? _ _ _ _ _ _ Zitat 2: „Strenger vorgehen soll der Staat künftig beim Vermögen der Betroffenen. Zuerst soll… Mehr

bkkopp
5 Stunden her

Kanzler Merz wollte mindestens € 5 Mrd. einsparen. Frau Bas hat den Kopf geschüttelt und recht behalten. Sicher scheint aber zu sein, dass der freie Arbeitsmarkt nicht die Aufnahmefähigkeit für die große Zahl der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger hat – auch nicht mit hohen und mehrjährigen Lohnzuschüssen an die Arbeitgeber. Mit Leistungskürzungen allein wird keine substantielle Kostensenkung möglich sein. Nur von Anfang an viel geringere Leistungen anzubieten könnte ein gangbarer Weg sein.

Harry Hirsch
4 Stunden her
Antworten an  bkkopp

Kanzler Merz kann es halt nicht. Das müssten doch mittlerweile mal alle begriffen haben. Dem glaube ich nicht mal mehr, wenn er einen „Guten Tag“ wünscht.

Britsch
5 Stunden her

Volkstümlich gesagt“wieder vera… pur“ ala Bezeichnung „Sondervermögen“ für Schulden, Die Bezeichnung Bürgergeld wird eigentlich fast nur dirch eine andere Wortschöpfung ersetzt

Dundee
5 Stunden her

„Strenger vorgehen soll der Staat künftig beim Vermögen der Betroffenen.“ Das heißt, die Reform trifft vor allem die, die bisher brav in die Sozialkassen eingezahlt UND brav Steuern bezahlt haben, dann aber aufgrund der staatlich betriebenen Minuswachstumspolitik in fast allen Wirtschaftsbranchen – außer dem Staatswesen – aus dem Erwerbsleben gerissen wurden, für ein Jahr arbeitslos waren und anschließend, besonders im fortgeschrittenen Alter, wegen der Minuswachstumspolitik keine Arbeit mehr finden KÖNNEN. Die guten, zuverlässigen Sozialkassen- und Steuerzahler, besonders des extrem gebeutelten Mittelstands, die verlieren trotz jahrzehntelanger Zahlung in die Sozialkassen nach einem Jahr Arbeitslosigkeit all ihr Erspartes, ihr bezahltes oder teilweise… Mehr

Last edited 5 Stunden her by Dundee
Alf
5 Stunden her

Man kann auch Tiefkühlkost umetikettieren. Bürgergeld heiß jetzt Grundsicherung. Fällt dann weniger auf, daß Ausländer gar keine Bürger, keine deutschen Staatsbürger sind. Am besten, wir stellen im Ausland Anträge auch Grundsicherung/Bürgergeld und warten auf das Ergebnis. Der Rest ist Schwachsinn. Vergleichbar mit der geplanten Beweislastumkehr im Disziplinarverfahren (Faeser). Drei versäumte Einladungen? Wer führt den Nachweis, daß die Einladungen zugestellt wurden, die Termine zurechenbar versäumt wurden? Eigenes Einkommen und Vermögen sollen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt? Wie kann dies überprüft werden? Bullshit. Die deutschen Bürger werden schlichtweg vera.. Anspruch auf Grundsicherung soll nur haben, wer die Anspruchsvoraussetzungen nachweist. Bis dahin gibt… Mehr

Rob Roy
3 Stunden her
Antworten an  Alf

Fällt dann weniger auf, daß Ausländer gar keine Bürger, keine deutschen Staatsbürger sind

Das ist meistens der Grund, warum Dinge umbenannt werden. Dem Namen GEZ hing ja auch ein miserabler Ruf an, daher heute „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“, geht auch schwerer über die Lippen.

Wie kann dies überprüft werden?

Die Jobcenter fragen beim Bundesamt für Finanzen nach Konten, Depots und möglichen Erträgen daraus. Das geht natürlich nur bei deutschen Bürgern.
Die Ukrainer z.B. werden laut eines Bekannten, der beim Jobcenterarbeitet, erst gar nicht zu Vermögen, Konten, Immobilien befragt.

Harry Hirsch
5 Stunden her

86 Millionen EUR Ersparnis ist das, was die Paragraphenreiter berechnet haben. Am Ende wird es vermutlich sogar noch teurer, als wenn man alles so gelassen hätte, wie zuvor. Allein der administrative Aufwand für die Umbenennung wird schon Unsummen verschlingen. Zusätzlich sanktioniert wird nicht einer werden.