Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen: Das Leipziger Urteil verpflichtet die Bundesregierung auf zusätzliche „Klimaschutz“-Maßnahmen. Damit wird Energie noch knapper und teurer. Das Gericht hat damit das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland beschlossen.
picture alliance/dpa | Jennifer Brückner
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie von der Deutschen Umwelthilfe sehnlich gewünscht, geurteilt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse.
Anscheinend genügen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Leipziger Gericht die Rezession, die Deindustrialisierung, die Insolvenzwelle, die Flucht der Chemischen Industrie ins Ausland, der Niedergang der Stahlproduktion, die Verlagerung der Industrieproduktion ins Ausland, über 3 Millionen Arbeitslose – Tendenz steigend noch nicht. Obwohl die Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland kaum Einfluss auf die weltweiten Emissionen hat und deutsche Firmen dann eben im Ausland emittieren, reicht das weder dem Leipziger Gericht – und erst recht nicht der Deutschen Umwelthilfe.
Im Gegensatz zur Wirtschaft der Bundesrepublik laufen die Geschäfte der Deutschen Umwelthilfe allerdings prächtig, man möchte fast bitter spotten, umso prächtiger, je schlechter es Deutschland wirtschaftlich geht.
Im Finanzbericht aus dem Jahr 2025 über das Jahr 2024 jubelt die DUH: „Gegenüber dem Vorjahr wuchs das Haushaltsvolumen um 4,1 Millionen Euro auf nun 24,4 Millionen Euro. Diese erfreuliche Steigerung wird durch die positive Entwicklung der verschiedenen Einnahmequellen der DUH ermöglicht.“ Zu den Einnahmequellen der DUH gehören neben Spenden auch Zuschüsse von Institutionen, die mit „10,6 Millionen Euro einen großen Beitrag zur Stärkung unserer Finanzkraft“ leisten. Zu den Institutionen, die „maßgeblich zu unserem Haushalt und damit zur Umsetzung unserer Projekte und fachlichen Arbeit beigetragen“ haben, gehören:
- das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
- das Bundesamt für Naturschutz,
- die Deutsche Postcode Lotterie
- und die European Climate Foundation.
Doch damit des Rühmens nicht genug: „Die Einnahmen aus der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung betrugen zirka 3,9 Millionen Euro.“ Unter Marktüberwachung wird Kontrolle von Produkten und Werbung, um Umweltvorgaben, Verbraucherschutzrechte und Klimaschutzziele durchzusetzen, verstanden.
Wann hat sich eigentlich in Deutschland einmal Schnüffeln und Abmahnen nicht gelohnt? Eine Regierung allerdings, die einen Verein finanziell mit Steuergeldern unterstützt, der den Wohlstand der Bürger, die Freiheit und die Freizügigkeit angreift, betreibt Politik gegen die Bürger.
Der Professor für Öffentliches Recht Sebastian Müller-Franken schreibt:
„Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahre 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, um bis zum Jahre 2030 die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent im Vergleich zum Jahre 1990 zu senken. Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang (wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung, sozialer Frieden u.ä.) ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen.“ Hauptsache Klima, alles andere ist nebensächlich. Das Urteil des Leipziger Gerichts ermöglicht der Deutschen Umwelthilfe, dahin zu wirken, dass grundrechtliche Freiheiten der Bürger eingeschränkt werden – und dürfte der DUH dabei noch helfen, Kasse zu machen. Willkommen im Klimazuchthaus Deutschland. Müller-Franken kommentiert den Beschluss: „Auch wenn das Gericht der Bundesregierung überlässt zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen will…so wird die Regierung nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen.“
Was die Deutsche Umwelthilfe erreicht und das Leipziger Gericht beschlossen hat, ist nichts Geringeres als das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland, das Ende der Branchen Metall, Stahl, Chemie, Pharma, übrigens auch Halbleiterproduktion und alles, was mit KI zusammenhängt. Denn dieses Urteil wird die Energiepreise erhöhen und Energie verknappen. Da hilft es auch nicht, dass sich seit Tagen Merz und der im Wirtschaftsdisneyland tänzelnde stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union für Wirtschaft, Sepp Müller, mit Jubelmeldungen überschlagen. Zuletzt klaffte eine so große Lücke zwischen Regierungspropaganda und Wirklichkeit in den letzten Jahren der DDR. Man glaubt schon, den Ton der Kommentatoren der Aktuellen Kamera zu hören, wenn man Merz und Müller lauscht.
Das Leipziger Urteil fußt auf dem irrationalen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der Klimaneutralität zu einem verbindlichen Staatsziel erklärte. Die Karlsruher Richter hätten genauso gut Klimaplanwirtschaft oder die Einführung des Klimasozialismus formulieren können, denn darauf läuft der abenteuerlich begründete Beschluss hinaus.
Die Hoffnung, die Müller-Franken anspricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht korrigiert, dürfte aus mehreren Gründen vergeblich sein. Es gehört wohl kaum zur mentalen Grundausstattung der Karlsruher Richter, auch nur den geringsten Makel ihrer Vollkommenheit einzugestehen. Die neue Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger, die vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht kommt und ein Faible für Verfassungsänderung durch Rechtsprechung hat, wird wohl kaum ihren früheren Kollegen in die Parade fahren.
Und schließlich darf man wohl die zweite neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold als Klimaaktivistin sehen, die Gerichte für geeigneter hält als Parlamente, Klimaziele durchzusetzen. Fun Fact: Ann-Kathrin Kaufhold fühlt sich plötzlich missverstanden. Sie will auf einmal nicht gesagt und geschrieben haben, was sie gesagt und geschrieben hat, und deshalb gilt, was sie gesagt und geschrieben hat. Möglich, dass es für die Verfassungsrichterin ein allzu anspruchsvolles Thema ist, aber, wenn sie etwas anderes gemeint hat, hätte sie auch etwas anderes sagen müssen. Da helfen auch keine sich gelehrt anhörenden Taschenspielertricks aus der akademischen Klamottenkiste à la „deskriptiv-analytischem Charakter“. Zudem ist in dieser Juristengeneration eine erstaunliche Lust an der Einschränkung von Freiheitsrechten wiedererwacht. Neu in der deutschen Geschichte ist allerdings auch das nicht.
Am 29. Januar jedenfalls haben Richter in Leipzig den Weg in den Ruin des Landes und in eine Klimadiktatur befestigt. Wir dürfen auf die Urteilsbegründung gespannt sein.


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Mei, es hat eine 2/3 Mehrheit im BT gebraucht, um den Klima Artikel ins GrundG aufzunehmen. Dann kam das BVerfGE und hat den Artikel in höchste Ränge befördert. Wen wundert also, was jetzt geschieht.
Die Union hätte sich weigern können, die 2/3 Mehrheit für die Einführung dieses Artikels zu beschaffen. Hat sie nicht, also kam ihr das Ganze wohl irgendwie gelegen. Mit der ehemaligen Union hat die AM-Partei nichts mehr zu tun. Sie steht fest verankert auf dem Boden der Brandmauer.
Gott schütze uns vor unseren sog. „Eliten“ (und deren Wählern). Bei denen ist Hopfen und Malz komplett verloren. Alles, was diesen Hütchenspielern einfällt, ist nur Mehrarbeit, Leistungskürzung bei den Krankenkassen, Steuer- und Abgabenerhöhung, und späteres Renteneintrittsalter. Mit solchen Vollhonks und Bananenbiegern an den Spitzen der jwlg. Staatsgewalten kann das Land nur pleite gehen.
Mit der Eroberung der Gerichte dürfte der „Marsch durch die Institutionen“ der 68er und ihrer Nachfolger erfolgreich abgeschlossen sein. Dem sich bereits im freien Fall befindlichen Deutschland werden mit diesem Urteil sicherheitshalber noch Bleigewichte an die Füße gehängt, damit es noch schneller abwärts geht. Ab jetzt wird uns Hören und Sehen vergehen.
Erinnern Sie sich noch, wer das Verbandsklagerecht überhaupt durchgesetzt hat? War das nicht Sigmar Gabriel, SPD?
Wer in Deutschland Ambitionen hat, ein Unternehmen zu gründen, sollte lieber einen Abmahn- und Lobby-Verein gründen. Seine Erfolgschancen sind damit deutlich größer.
Die Spannung auf die Urteilsbegründung hält sich bei Juristen in Grenzen. Sie wird Art. 20a GG in seiner durch das BVerfG 2021 pervertierten Auslegung anwenden. Die Leitsätze dieser 2021er Entscheidung markieren eine der dunkelsten Stunden der deutschen Nachkriegsrechtsprechung und sind die Magna Charta der Klimadiktatur. Indem die angeblich von der Klimaapokalypse bedrohten Belange des nondum conceptus kommender Jahrhunderte den Rechten der Lebenden für übergeordnet erklärt wurden, wurden letztere faktisch rechtlos gestellt. Dem BVerwG, das nicht zur letztverbindlichen Auslegung der Verfassung berufen ist, sondern das Verwaltungsrecht im Lichte der vom BVerfG ausgelegten Verfassung auszulegen hat, ist daher rein fachlich kein Vorwurf… Mehr
Damit wäre doch der Beweis erbracht, dass auch am höchsten deutschen Verwaltungsgericht Aktivisten statt Richter sitzen. Der Marsch durch die Institutionen ist an seinem Endpunkt angelangt und wird Deutschland den Kopf kosten. Dutschke und der Rest seiner unnützen Kumpane, zu denen auch der kleine Kinder mögende „Dani“ gehört, haben ihr Ziel bald erreicht. Der eine wird es noch auf Erden aus dem französischen Exil heraus miterleben, der andere wird aus dem Fegefeuer stolz auf das Erreichte blicken. An alle Linken Deutschlandhasser: Ihr habt ganze Arbeit geleistet. Aber: Eure Medizin wird auch Euch nicht bekommen!!!
Oder kurz zusammengefasst:
Weil die Regierung eine Abstimmungsniederlage und öffentlichen Ärger scheut – bestellt sie über ihre „N“GO „Deutsche Umwelthilfe“, defacto eine Regierungsunterorganisation, über eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eine neue gesetzliche Regelung.
D.h. die Regierung bringt ein Gesetzesvorhaben nicht mehr ins Parlament zur dortigen Abstimmung – sondern lässt das Gesetzesvorhaben durch „wohlwollende“ Richter zum Gesetz erheben.
Damit brauchen wir kein Parlament mehr… – und die bestens bezahlten Parlamentarier sind den Stress einer Debatte los.
Längst regieren in diesem Land durchgeknallte, aber aggressiv engagierte Minderheiten, sich als ,,NGOs“ oder ,,Zivilgesellschaften“ gerierend.
Blockparteien, ,,Qualitätsmedien“ und Justiz apportieren gehorsamst die hingeworfenen Stöckchen, und die 75% der Wählerschaft? Sowieso zu denkfaul, um sich Alternativen zuzuwenden.
Wenn man Deutschland wieder auf Kurs bringen will, muss man oben anfangen. D.h., zuerst alle Aktivisten in Roben rauswerfen.
Frage zur DUH: Pendelt der Chef, Resch, immer noch mit dem Flugzeug zwischen München und Berlin? Wird er dafür von einem Shuttle Service zu Hause abgeholt und zum Flughafen gebracht?
Welche Kompetenz haben eigentlich diese Richter, um beschließen zu können, dass es genau 65% im Vergleich zu 1990 bis 2030 sein müssen?
Haben die sich diese Zahlen einfach komplett aus der Nase gezogen, oder beziehen die sich auf ein nach ihrem Gutdünken ausgewähltes Gutachten.
So oder so bezweifle ich die Kompetenz der Richter das überhaupt sinnvoll festlegen zu können. Ich bezweifle sogar, dass das überhaupt irgendwer kann.
Gute Frage, Ich bin eigentlich für 100% – Atemluft der Leute inklusive – vlt dann versteht das die Mehrheit.
Die dysfunktionale deutsche Justiz ist doch schon lange komplett links-grün indoktriniert. Da war nichts anderes zu erwarten. Mich interessiert so langsam mal ein ganz anderer Aspekt bzgl. dieser Zumutung von Staat: Die Gesellschaft ist gespalten zwischen Takers und Makers und nicht zwischen links und rechts oder anderweitig. Das Sagen haben in diesem Land leider die Takers, zu denen eben auch Richter und Aktivisten gehören, die Steuergelder einkassieren. Wenn nun aber die Takers den Makers zunehmend die Grundlage dafür entziehen, überhaupt noch Wertschöpfung zu betreiben, kommt irgendwann auch nichts mehr bei den Takers an. Städte wie Stuttgart, die jahrelang einen Kulturkampf… Mehr