Die Verhandlungen um die EU-Chatkontrolle bleiben kompliziert. Das Parlament wollte keine Verlängerung der anlasslosen Online-Durchsuchung. Der Rat hat das nun blockiert und drängt weiter auf Annahme der umfassenderen Chatkontrolle 2.0. Am Ende hält die Kommission alle Fäden in der Hand. War alles nur zum Schein?
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Wer immer glaubt, dass die EU ein einfaches Ding sei, wird durch einen Blick auf die Details schnell eines Besseren belehrt. Die „Gesetzgebung“ in diesem Gebilde, das mangels demokratischer Legitimation eigentlich nur eine Art Verordnungen erlassen kann, ist von nahezu undurchschaubarer Komplexität. Drei Institutionen von jeweils eigener Art und Kaliber rivalisieren um ein Mitspracherecht an etwas, dessen genaue Entstehung letztlich im Dunkeln bleibt.
Da ist zunächst die vom Wähler ungewählte Kommission, die wie ein Reichsverweser der EU auftritt, dann ein ohne wirkliche Öffentlichkeit gewähltes „Europäisches Parlament“ und zuletzt der Rat der Regierungschefs von 27 Mitgliedsstaaten, die eigentlich ihren nationalen Parlamenten verantwortlich sind und schon deshalb keine Prokura für neue Gesetze haben. Was unter diesen Bedingungen an „EU-Gesetzen“ entsteht, verdient den Namen nicht, prägt aber längst die gelebte Realität der EU-Bewohner in vielfacher Weise. Es sind Gesetze der Realität nach, nicht dem Namen oder Begriff nach. Es ist kompliziert.
Um eine eigene CSAM-Verordnung ging es viel im letzten Jahr, Chatkontrolle 2.0 genannt, weil sie das Scannen und „kundenseitige“ Durchsuchen der privaten Chats aller Nutzer verpflichtend machen wollte. Die neue Verordnung sollte das Provisorium in einen Dauerzustand verwandeln. Nach Jahren hatte sich auch eine Mehrheit im Rat dafür gefunden, unter Einschluss der lange widerständigen Bundesregierung. Allerdings wollte die interessierte Öffentlichkeit – Forscher, Digitalexperten, Betroffene – da nicht mitspielen, und das machte den Regierenden die Sache wieder schwerer. Der EU-Rat stimmte schließlich im November einer abgespeckten Fassung zu, in der die Chatkontrolle angeblich nicht mehr verpflichtend sein sollte. Dieser Vorschlag wird derzeit im sogenannten Trilog verhandelt.
Mitgliedsstaaten kritisieren Parlament scharf und drängen weiter
Nun wird aber die Grundlage des ganzen Verfahrens am 3. April auslaufen, und so scheint wieder Schwung in die Sache zu kommen, scheint Not am Mann zu sein. Dem EU-Parlament wurde eine Verlängerung der alten Ausnahmeverordnung von 2021 vorgelegt. Die Chatkontrolle wurde unter dieser Verordnung auf „freiwilliger“ Basis von den Messengerdiensten betrieben (etwa von Facebook), so dass sich Messengerdienste, die auf Privatsphäre der Nutzer Wert legen (wie Whatsapp oder Signal), daran nicht beteiligen mussten. Das Ganze wird Chatkontrolle 1.0 genannt. Der Vorschlag zu ihrer Verlängerung erhielt aber erst im LIBE-Ausschuss „für bürgerliche Freiheiten“ (so wörtlich) keine Mehrheit, dann auch im Plenum nur unter der Bedingung, dass die Chatkontrolle nicht mehr anlasslos sein darf. Zumindest im Nachhinein müsste man die Auslesungen und Überwachungsmaßnahmen also begründen.
Frankreich, Irland und weitere fünf Länder sagten, sie würden sich eventuell bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bewegen, auch beim Grooming, auch wenn Frankreich der Meinung war, dass dies „Kindern den Straftätern ausliefere“. Dabei weiß niemand, wie man Grooming, das Ansprechen Minderjähriger durch Pädophile, sicher per KI feststellen kann. Das ist harter Toback: Die EU-Parlamentarier sollten der grundchartawidrigen Durchsuchung von Messenger-Chats – welche die meisten Nutzer für privat halten dürften, etwa über Whatsapp, Facebook Messenger, Telegram, Signal – einfach so zustimmen. Sie sollten also den Weg freiräumen, für die Exekutive und ihre „europäischen“ Gesetzesphantasien. In dem Moment, wo sie das nicht taten, wurde ihr Vorschlag von Rat und Kommission abgelehnt und ins gesetzgeberische Nirwana geschickt. Damit scheint jeder Weg zu einer Verbesserung der Entwürfe außerhalb von Rat oder Kommission verbaut.
Kommissions-Fraktionen verhalten sich „konstruktiv“
Weitere Dokumente aus den Trilog-Beratungen zeigen noch etwas anderes: „Vors[itz] unterstrich, dass die Verhandlungen sehr schnell voranschritten und man in einer sehr positiven Stimmung mit dem EP verhandle.“
Man versteht sich also doch – ist alles nicht so schlimm? Auch das scheint nicht ausgeschlossen. Immerhin sitzen im Parlament mehrheitlich Vertreter von EVP, S&D und Renew, also Mitte-rechts-Volksparteiler, Sozialdemokraten und Euro-Liberale, und die haben sich gemäß den geleakten Dokumenten schon auf „gemeinsame Änderungsanträge“ geeinigt. Eine komplette Ablehnung des Kommissionsvorschlags gilt daher als unwahrscheinlich.
[inner:post 3] Die kommissionsstützenden Fraktionen verhalten sich hier sozusagen ‚konstruktiv‘ gegenüber einer fast allmächtigen Kommission und dem bedingt mächtigen Rat. Kein Rebellengeist weit und breit, am 26. März soll der Tagesordnungspunkt „Freiwillige Chatkontrolle“ wieder im Parlament abgestimmt werden. Das gilt auch Mitarbeitern von Parlamentariern als ungewöhnlich. Gewollt ist offenbar doch noch eine Rettung der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 vor ihrem unvermeidlichen Auslaufen. Wenn der Punkt vor dem 26. März von der Tagesordnung genommen wird, dann wäre die Chatkontrolle 1.0 laut Netzpolitik beerdigt.
Die Annahme eines einzigen Änderungsantrages würde das Geschäft offenbar erledigen und die Tür für weitere Trilogverhandlungen öffnen. Wenn alle Änderungsanträge abgelehnt werden, dann gilt der Kommissionsvorschlag als angenommen. Es ist und bleibt kompliziert. Und derweil wird weiter über die Chatkontrolle 2.0 verhandelt – also eine noch schwerere Grundrechtecharta-Umgehung, eventuell mitsamt Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und KI-gestützter Suche nach Grooming in privaten Nachrichten.




Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein