Die Bundesregierung sagt offen: EU-Sanktionen sollen Menschen „umerziehen“ – bis hin zur Kontosperre. Fragt man nach, wer „Desinformation“ festlegt und nach welchen Kriterien Bürger auf Listen landen, weicht das Auswärtige Amt aus und liefert Floskeln. Das ist brandgefährlich für Meinungsfreiheit und Rechtsstaat.
IMAGO
Rechtsbeugungen beginnen dort, wo bewusst verschwommene Begriffe benutzt werden, die angebliche Straftaten benennen sollen. Da Bürgern, die auf die Sanktionsliste der EU – weshalb auch immer – gesetzt werden, die wirtschaftliche Vernichtung wie die Sperrung der Konten widerfahren kann, fragte ein Journalist in der Bundespressekonferenz den Sprecher des Außenministeriums, Josef Hinterseher, nach dem Sanktionsmechanismus und bekam zur Antwort: „Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“ Und damit nicht genug, fügte Hinterseher, als lebten wir in Orwells „1984“, hinzu „Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“
TE wollte nun ausgehend von den Einlassungen des Außenministeriums von der Bundesregierung u.a. wissen, ob sie es für rechtstaatlich begründet hält, dass Bürger Europas ohne rechtsstaatliche Verfahren auf die Sanktionsliste mit weitreichenden Folgen gesetzt werden? Des Weiteren wollte TE von der Bundesregierung erfahren: „Will die Bundesregierung Bürger erziehen, was zur „Verhaltensänderung“ führen soll, weil ihre Meinungen ihr nicht genehm sind? Wer entscheidet in der Bundesrepublik darüber, was Information und was Desinformation ist? Wie bringt die Bundesregierung die Sanktionierung auf Grund des Vorwurfes von Desinformation in Einklang mit dem Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichtes vom 4. November 2009, indem es heißt: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Und zum Problem der Desinformation: „Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte „Blindheit“ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“ Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.
Wie jeder Leser leicht erkennen kann, mag das alles Mögliche sein, nur keine Antwort auf unsere Fragen. Der oder das Verfasser der Antwort ließ sich jedoch zu folgendem Satz hinreißen: „So lange Russland seinen Angriffskrieg weiter führt und so lange Russland Desinformation und Informationsmanipulation als hybride Mittel gegen unsere demokratischen Gesellschaften nutzt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU weiter Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die dies unterstützen.“
Das wollten wir nun doch genauer wissen und fragten nach: „Können Sie definieren, was Sie unter „unterstützen“ konkret verstehen? Sie werden auch ohne Recherche einsehen, dass gerade in rechtlichen Fragen eine Definition, der präzise Gebrauch der Begriffe entscheidend ist, und erst recht, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht. Deshalb bitten wir Sie, uns mittzuteilen, welche genauen Kriterien dafür gelten, wann eine Unterstützung russischer Desinformation und Informationsmanipulation vorliegt? Liegt Desinformation bereits vor, wenn man die Position der USA oder Ungarns oder der Slowakei darstellt oder teilt?“
Ohne auf die Fragen einzugehen, beantwortete jemand oder etwas im Außenministerium unsere Bitte nach Klärung der Begrifflichkeit wie folgt: „Unter 3 – Recherchehinweis. Wir verweisen auf unsere Antwort vom 21.02.2026. Wir hatten unter anderem mitgeteilt, dass weitere Informationen zu EU-Sanktionen unter folgendem Link zu finden sind: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/sanctions-restrictive-measures.html. Gerne verweisen wir Sie auch auf weitergehende Informationen zu EU-Sanktionen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den EU-Rechtstexten, denen Sie entnehmen können, warum Sanktionen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gegen Personen oder Entitäten verhängt werden: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions-against-russia/
Eine Übersicht über bestehende EU-Sanktionen und die jeweiligen Begründungen finden Sie unter folgendem Link: https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/“
Doch der Verweis auf Seiten der EU ist keine Antwort. Deshalb fragten wir erneut nach:
„Die Texte sind bekannt, beantworten aber die Frage nicht. Sie schrieben: „So lange Russland seinen Angriffskrieg weiter führt und so lange Russland Desinformation und Informationsmanipulation als hybride Mittel gegen unsere demokratischen Gesellschaften nutzt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU weiter Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die dies unterstützen.“ Bleibt bis jetzt nur die Schlussfolgerung, dass das Außenministerium nicht in der Lage ist, den eigenen Text zu erklären und die einfachen Fragen zu beantworten, was das Außenministerium unter „unterstützen“ konkret versteht und welche genauen Kriterien dafür gelten, wann eine Unterstützung russischer Desinformation und Informationsmanipulation vorliegt?“
Das Gegenteil von rechtlich genau definierten Tatbeständen sind Gummiparagraphen, unklare Bezeichnungen, die man auf alles, was einem nicht passt, kleben kann. Das Gegenteil von Recht ist Willkür. Wenn das Außenministerium oder die Regierung aus dem Gefühl oder der politischen Opportunität oder der Gesinnung heraus entscheidet, was Information und was Desinformation ist, haben wir keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit und eigentlich auch keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr. Dann misstraut das Außenministerium der „Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung“, die die sine qua non unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung darstellt.
Aber vielleicht interpretiert man da auch zu viel hinein, und das Außenministerium erprobt gerade den Einsatz von KI zur Beantwortung von Presseanfragen. Immer das Beste denkend schrieben wir deshalb die Pressesprecher des Außenministeriums Kathrin Deschauer, Martin Giese und Josef Hinterseher, namentlich an und erkundigten uns höflich: „da Ihre Antworten nicht namentlich unterzeichnet sind, frage ich Sie: nutzt das Außenministerium KI zur Beantwortung von Fragen von Journalisten?“
Auf unsere höfliche Anfrage erhielten wir bisher keine Antwort – nicht einmal von KI.





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Ich bin verzweifelt, da hilft nur am Sonntag Schwarzgrün zu wählen. Für ein besseres Deutschland.
„Das ist brandgefährlich für Meinungsfreiheit und Rechtsstaat.“
Nein – das ist das Ende des Rechtssstaates!!
Genau so wie die Verwendung bewusst verschwommener Begriffe – also vorsätzlich – die angebliche Straftaten benennen sollen.
„Umerziehung“ ?! Herrlich – auch damit ist IM Erika großgeworden. Jetzt ists wieder da. Mist, Mutti hat immer wieder recht: hats alles schon gegeben, kommt alles wieder…fehlt nur noch „ja und die Partei, die Partei, die Partei hat immer Recht!“ Jute Nacht