Einige baden-württembergische Unternehmen wollen von Innenminister Strobl, abgelehnte Asylbewerber dauerhaft beschäftigen zu dürfen. Das läuft Seehofers Bestrebungen, die Asylpolitik wieder ins Lot zu bringen, diametral entgegen.
© Lennart Preiss/Getty Images
In ihrer Wochenendausgabe vom 21./22 April berichtet die Stuttgarter Zeitung (StZ) unter dem Titel „Flüchtlinge sollen bleiben dürfen“, dass einige baden-württembergische Unternehmen wie zum Beispiel der Outdoor-Ausstatter Vaude oder der Bekleidungshersteller Trigema gegenüber Innenminister Strobl mit der Forderung initiativ geworden sind, die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern, die sie schon während ihrer Verfahren angestellt haben, nicht zu vollziehen. Bei Asylbewerbern, die schon vor ihrer Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Ausbildung begonnen haben, wird in Baden-Württemberg für die Dauer der Ausbildung und zwei Jahre danach mit einer sogenannten 2+3-Regelung schon so verfahren. Bei der geschilderten Initiative geht es zusätzlich um Asylbewerber, die vor ihrem Ablehnungsbescheid eine Anstellung erhalten haben. Dabei handelt es sich überwiegend um einfachere Tätigkeiten, für die auch keine besonderen Deutschkenntnisse erforderlich sind.
Die Unternehmen bedienen sich so eines Arbeitskräfteangebots, das ihnen die Regierung unverhofft mit ihrer Grenzöffnung im Jahr 2015 und den damit einhergehenden rechtlichen Öffnungen des Arbeitsmarktes für Asylbewerber verschafft hat. Durften zuvor Asylbewerber nicht arbeiten, solange nicht entschieden war, ob sie einen Anspruch auf ein befristetes Bleiberecht haben, wurde dieses Arbeitsverbot mit dem Argument abgeschafft, Asylbewerber müssten, um der Ausweitung bestehender Parallelgesellschaften, zunehmender Kriminalität und religiöser Radikalisierung vorzubeugen, schon während ihres Verfahrens in den Arbeitsmarkt integriert werden. Spätestens damit legalisierte die Bundesregierung den inzwischen endemischen Missbrauch des Asylgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) für die Arbeitsmigration.
Damit bleibt allerdings weiterhin offen, wie mit all den abgelehnten Asylbewerbern verfahren werden soll, die von ihren Unternehmen inzwischen keinen Ausbildungsplatz, sondern einen einfachen Hilfsjob erhalten haben. Bei ihnen soll auf Wunsch der betroffenen Unternehmen seitens der zuständigen Behörden auf den Vollzug der verfügten Ausreise selbst dann dauerhaft verzichtet werden, wenn ihre Identität nicht sichergestellt ist. Dies käme der Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gleich, die laut § 25 des deutschen Aufenthaltsgesetzes nur asylberechtigten Ausländern aus humanitären Gründen erteilt werden darf. Der unheilvollen Vermischung von Arbeitsmarkt- und Asylpolitik sowie dem Missbrauch des Asylgesetzes zum Zwecke der Einwanderung wären damit noch mehr Tür und Tor geöffnet, als es ohnehin schon der Fall ist. Nicht nur Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, sondern auch solche mit geringer oder gar keiner Bleibeperspektive könnten nun darauf setzen, für immer in Deutschland bleiben zu können, sobald sie (gegebenenfalls ohne Ausweispapiere) einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben und einen Antrag auf Asyl stellen konnten.
Roland Springer arbeitete als Führungskraft in der Autoindustrie. Er gründete im Jahr 2000 das von ihm geleitete Institut für Innovation und Management. Sein Buch Spurwechsel – Wie Flüchtlingspolitik wirklich gelingt erhalten Sie in unserem Shop www.tichyseinblick.shop





Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein