Es trifft den Prediger an der Kanzel: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat mit seinem Medium "The European" selbst vielfach fremdes Eigentum ohne Zustimmung von Autoren genutzt. Plagiatsjäger Stefan Weber fordert nun Schadenersatz und Unterlassungserklärung.
picture alliance / SvenSimon, Joachim Bergauer
Jetzt wird es handfest. Nach einer Woche der publizistischen und sich auswachsenden politischen Affäre um das von Wolfram Weimer gegründete Magazin „The European“ folgt die juristische Konsequenz. Nach einer Abmahnung durch AfD-Chefin Alice Weidel in etwa hundert Fällen an die Weimer Media Group geht nun auch der österreichische Medienwissenschaftler und Plagiatsforscher Stefan Weber, der selbst ohne Zustimmung als „Autor“ auf der Plattform geführt wurde, anwaltlich gegen die Unternehmensgruppe vor.
Weber fordert über seinen Anwalt Schadenersatz, Entschädigung und eine Unterlassungserklärung. Die Urheberrechtsverstöße, die von Weimer wohlgesonnenen Medien bisher eher als moralisches Problem galten, werden damit nun zu einem erheblichen finanziellen Risiko – für Weimer und seine Weimer Media Group.
„Sie haben auf der unter theeuropean.de/stefan-weber abrufbaren Webseite Ihrer Website ‚theeuropean.de‘ unter der Überschrift ‚AUTOREN EXPOSÉ‘ folgenden Text veröffentlicht: ‚Stefan Weber …‘“, heißt es in dem Anwaltsschreiben, das Tichys Einblick vorliegt. Unter dieser Autorenseite seien elf weitere Artikel mit dem Namen Webers verlinkt worden. Der Plagiatsjäger habe dafür „keine Zustimmung erteilt“ und sei „Urheber (§ 10 Abs 1 UrhG) der auf Ihrer Website veröffentlichten und mit seinem Namen gekennzeichneten Artikel“.
Besonders brisant: Die Redaktion von „The European“ habe die übernommenen Texte sogar verändert und mit eigenen Vorspännen versehen. „Diese Passagen erwecken durch die Nähe zu den Texten meines Mandanten und durch die Nennung seines Namens unterhalb der Überschrift den Eindruck, sie seien Teile der Texte meines Mandanten. Mein Mandant hat nicht in diese Zusätze zu seinen Texten eingewilligt.“ Damit, so der Anwalt, sei mehrfach gegen zentrale Bestimmungen des Urheberrechts verstoßen worden – insbesondere gegen das „Zurverfügungstellungsrecht“ (§ 18a UrhG) und das Verbot unbefugter Änderungen (§ 21 Abs 1 UrhG).
Die Klagepunkte sind unmissverständlich formuliert: „Durch die Veröffentlichung von elf Artikeln meines Mandanten haben Sie sein ausschließliches Recht verletzt, seine Werke der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.“ Das ist kein journalistischer Streit, sondern eine klare Verletzung geistigen Eigentums.
Weber verlangt nun eine umfassende Unterlassungserklärung – und Geld. „Für jeden der von Ihrem Unternehmen veröffentlichten Texte meines Mandanten ist ein Entgelt von wenigstens 100 Euro angemessen … Als Ersatz für den zugefügten Vermögensschaden kann der Verletzte das Doppelte des angemessenen Entgelts verlangen (§ 87 Abs 3 UrhG). Meinem Mandanten steht daher an angemessenem Entgelt und Ersatz für Vermögensschaden ein Betrag von mindestens 2.200 Euro zu.“ Hinzu komme eine Entschädigung für immaterielle Schäden.
Das Schreiben geht noch weiter. Die Art, wie „The European“ Weber auf seiner Website präsentiert habe, verletze auch sein Persönlichkeitsrecht: „Durch die Gestaltung Ihrer Website mit der oben wiedergegebenen Autorenseite wurde unter Nennung des Namens meines Mandanten der Eindruck erweckt, mein Mandant sei Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder stünde in einer anderen geschäftlichen Beziehung zu Ihrem Unternehmen … Eine derartige Beziehung besteht nicht und bestand auch nie.“
Insgesamt fordert Webers Anwalt 5.200 € – und zwar binnen einer Woche. Rechnet man diese wohlbegründete Forderung auf Alice Weidel hoch, der rund 100 Artikel von der Weimer Media Group entzogen wurden, dann käme man auf einen Betrag von rund 25.000,–€. Und das ist erst der Anfang. Wie TE erfahren hat plant ein Anwalt eine Sammelklage der Betroffenen. Weimers Firma könnte durchaus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Sollte er sich dem durch Konkurs entziehen hätte das Bundeskanzler Friedrich merz einen Bankrotteur am Kabinettstisch sitzen-
Für Weimer ist das mehr als ein juristisches Detail: Es ist ein konkreter Fall, in dem ein Geschädigter seine Rechte durchsetzt. Und er kommt von einem der profiliertesten Experten für Plagiate im deutschsprachigen Raum. Dass gerade Stefan Weber, der selbst Reden über „geistigen Vampirismus“ analysiert, den deutschen Kulturstaatsminister nun als Täter wissenschaftlichen Diebstahls vorführt, ist von bitterer Ironie.
Politisch wird es damit immer enger. Jeder weitere Tag, den Wolfram Weimer im Amt bleibt, zieht den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz tiefer in den Sog dieses Skandals. Die Urheberrechtsaffäre ist kein Missverständnis, sondern ein Strukturversagen – und mit den weiteren Geschäften Weimers Media Group längst auch ein Amigo-Fall.
Ein Kulturstaatsminister, der das Urheberrecht verletzt, das er zu schützen hat, ist untragbar. Und jede Stunde, die diese Personalie weiter ausgesessen wird, beschädigt die Glaubwürdigkeit der gesamten Bundesregierung. Wolfram Weimer steht nicht mehr unter Kritik – er steht im Widerspruch zu dem Amt, das er bekleidet.

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Herr Weber und sein Jurist gehen die Sache richtig und clever an. So hatten sie ja auch schnell vor dem großen Löschen Beweise gesichert. So nun, ist eine Zahlung der nicht übertriebenen Forderung ein Eingeständnis. Bei nicht Zahlung geht es dann über das Amtsgericht. Auf Grund der Beweislage wird es mit raus winden schwierig. Man darf gespannt sein.
Und jetzt bitte parallel den Beitrag zur Urheberrechtsverletzung der großen KI-Firmen aus den USA im ganz großen Umfang. Dann wird das für mich wieder glaubwürdig. So sehe ich hier nichts als eine Spiegelkampagne zum Schaden für alle Kreativen in Deutschland. Enttäuschend.
Plagiatsjägerei ist mittlerweile ein bisschen Tinnef. Ja, unsere Polit-„Elite“ schreibt ab oder mittlerweile gar nicht mehr selbst. Wir wissen das. Es passiert nichts, es wird auch in Zukunft nichts passieren. Wegen ein bisschen Abschreiben wird doch niemand mehr bestraft. Geistiges Eigentum ist nur dann relevant, wenn es „die Falschen“ haben.
Alice Weidel hätte – genau wie Herr Weber – sofort Klage auf Schadenersatz erheben müssen, statt ihm eine wachsweiche Abmahnung zu schicken.
Das übernimmt dann das Sondervermögen aus der Merz Schatulle. Weitergehen, hier gibts nichts zu sehen.
Selbiger Herr Weimer hat seinerzeit dem österreichischen BK Sebastian Kurz den „Freiheitspreis der Medien“ verliehen. Und das zu einer Zeit, als bekannt wurde, dass Kurz sich mit Inseraten in Millionenhöhe die Gunst der Medien erkauft hatte.
Da auch der Name Ludwig Erhards in solchen Kreisen verwandt wird sollte man sich noch einmal dem Eklat zuwenden, als eine gewisser Merz nicht gemeinsam mit Roland Tichy auf einer Bühne zur Preisvergabe erscheinen wollte…
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Wie kriegt man raus, wie viel Steuergeld aus Österreich da am Tegernsee eingeflossen ist? Vollkommen schamlos, als das – oder?
Sollte dieses fragwürdige Medienunternehmen des Kulturministers spätestens nach der Aussendienstprüfung des Finanzamtes nach den Wahlen 2029 zusammenbrechen, kann er ja ins Bürgergeld gehen.
Bundestagspräsidentin Klöckner, soweit dann noch vorhanden, müßte klären, ob ein Minister Bürgergeld empfangen darf. Gerade bei deutschen Staatsbürgern sind die Hürden dafür sehr hoch.
Wenn er von Cash Money gelernt hat, könnte er auch 1000 Vater- statt Autorenschaften anmelden…
Fritz Merz wird seinen Amigo Weimer nicht einfach fallenlassen! Seine Wendehalsrhetorik wird nach einem Auswg su hen, den politischen Schaden zu begrenzen. Man wird die Schuldlast abwälzen, auf wen auch immer! Fritz kann es sich nicht leisten, dass seine Vetternwirtschaft sein Image als Staatsmann von Welt erheblich belastet!
Das „System“ agiert ja schon – indem man, wie bei Brosius-Gersdorf nur sparsam über Schindluder, das getrieben wird, berichtet.
Auch hinsichtlich dessen ein Glücksfall, der Machenschaften glasklar offen legt.
Man sehe sich diese Leute doch an. Da hat jeder bestimmt seine Leichen im Keller liegen. An das Gemüffel hat man sich in der Zwischenzeit gewöhnt. Da passiert schon nichts. Der stramme Jens als Oberaufseher der Fraktion wird sicherlich seinen Beitrag dazu leisten. Der ist ja katastrophenerprobt und beinhart wenn es um das Durchhalten geht.
„Jetzt wird es handfest.“
Hier wird gar nichts handfest. Sich atombombensicher hinter Immunität (die niemals für einer der „UnsereDemokratie“-Schergen aufgehoben werden wird; eher friert die Hölle zu) versteckend wird man schallend über jeden lachen, der sich eindeucht, diesen Leuten auch nur einen angedeuteten Kratzer in den Lack fahren zu können. Denn das ist absolut unmöglich. Und ganz ehrlich: Ich kann mittlerweile auch nur noch jeden mitleidig belächeln, der so verblendet ist, zu glauben, daß so etwas überhaupt möglich wäre.
Immunität kommt hier nicht zum Tragen, da er kein Parlamentarier, sondern Minister ohne Abgeordnetenstatus ist.
Ah, okay, ich hatte das nicht recherchiert (so wichtig ist mir keiner von diesen Vögeln), sondern bin einfach davon ausgegangen, daß er auch im Parlament sitzt.
Na gut, dann wird er vielleicht berappen müssen (5.2k stehen zur Debatte, right?), was begüterte Menschen gerne mal an einem Abend in der Bordellbar auf den Kopf hauen. Wird ihm sicherlich ganz doll wehtun und komplett ruinieren…
Kleines Detail aus der Rechtslage: Das Amt eines Staatsministers hat keine politische Immunität gegen juristische Verfolgung.
Ja klar da hat er aber voll Angst, bei der Juristerei im Shithole Berlin. Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden -by the way! §146 GVG