Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen

Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.

IMAGO / photothek

Am Amtsgericht Heidelberg ereignet sich gerade ein kurioses Stück. Der bekannte Virologe Christian Drosten und die Querdenken-nahe Anwältin Beate Bahner geraten wegen dem PCR-Test aneinander. Bahner vertritt in dem Verfahren eine Frau, der vorgeworfen wird, gegen die Testpflicht verstoßen zu haben. Spätestens nach 14 Tagen hätte sie einen negativen Test oder ein ärztliches Attest vorlegen sollen, nachdem sie in die Bundesrepublik eingereist war. Nun droht ihr ein Bußgeld von 125 Euro.

Vor wenigen Tagen hatte Drosten ein Gutachten darüber eingereicht, ob der Test eine Infektion mit dem Coronavirus im Sinne des Paragrafen 2 des Infektionsschutzgesetzes nachweisen kann. Bahner fordert das Gericht nun auf, Drosten solle ein Ergänzungsgutachten anfertigen.

Das sei nötig, “weil der Sachverständige zum einen die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht korrekt beachtet hat”, teilt Bahner in einem Schreiben vom 5. Mai dem Gericht mit. Außerdem habe ein Ergänzungsgutachten eine erhebliche Bedeutung für die Frage, ob der Mandantin von Bahner ein PCR-Test abverlangt werden könne und ob ein Bußgeld bei Verweigerung gerechtfertigt sei. TE liegen das Gutachten von Drosten und das Schreiben vor.

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Drosten hatte in dem Gutachten untersucht, ob der PCR-Test die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Vermehrung im Körper nachweisen kann. Drosten bejaht die Frage in dem 4-seitigen Papier – vorausgesetzt, es sei ein “ordnungsgemäß durchgeführter PCR-Test”, wie der Charité-Professor schreibt. Bahner ist damit nicht zufrieden. Die maßgebliche Vorschrift aus Paragraf 2 Absatz 1 finde sich an keiner Stelle, “nämlich die Frage, was ein Krankheitserreger ist”, schreibt sie. Der betreffende Paragraf definiert einen Krankheitserreger als “ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann”.

Laut Bahner habe Drosten nicht beantwortet, ob der PCR-Test ausschließlich lebende und somit übertragbare Virusbestandteile nachweist, oder ob der Test auch bei “toter Viruslast” ausschlägt – also wenn jemand andere nicht mehr anstecken kann. Sie will darum wissen, ob der PCR-Test auch eine Monate oder Jahre zurückliegende Infektion nachweisen kann und ob eine solche Infektion andere Menschen gefährden kann.

Drosten schreibt dazu, dass ein positiver PCR-Test “eine Mindestmenge von Viruslast auf der Schleimhaut” voraussetzt, die unter natürlichen Umständen nur auftrete, wenn sich eine Person zuvor mit dem Virus angesteckt habe und sich das Virus im Körper vermehrt habe. Ohne vorherige Infektion könnten “unter natürlichen Umständen” keine Virusfragmente im Körper oder sonstige Virusbestandteile vorkommen, die zu einem positiven Ergebnis führten. Nicht-natürliche Umstände lägen etwa bei Mitarbeitern von Pharmaunternehmen vor, die in einer Produktionsstätte große Mengen von virus-ähnlicher DNA einatmeten, schreibt Drosten.

Maßnahmen-Kritiker betonten wiederholt, dass nicht alle positiv getesteten Personen ansteckend seien. Wasser auf deren Mühlen gab im Januar einer der Hersteller der Tests, Olfert Landt von der Berliner Firma TIB Molbiol. Nicht jede Person sei ansteckend, die mit dem PCR-Test positiv getestet sei, erklärte er im Interview mit der Fuldaer Zeitung und fügte hinzu: “Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.” Landt schätze in dem Interview, dass die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht ansteckend sei. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man “100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests“, sagte Landt weiter, der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist.

Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte den Vorgang auf TE-Anfrage. Ob man von Drosten ein Ergänzungsgutachten anfordere, sei in der Kürze der Zeit noch nicht entschieden worden. Ein Ergänzungsgutachten sei im Allgemeinen “nichts Ungewöhnliches”, sagte eine Sprecherin. Drosten sei nach Paragraf 75 der Strafprozessordnung verpflichtet, als Gutachter zu fungieren – außer er bringe triftige Gründe vor.

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Kommentare ( 72 )

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Entenhuegel
2 Jahre her

Kary Mullis, der Erfinder des PCR-Test-Verfahrens und Nobelpreisträger, hat ja ausdrücklich vor solchem Missbrauch des Tests wie durch Drosten gewarnt. Und Drosten selbst hat es 2014 anlässlich MERS auch selbst im Grunde klar gesagt: Der Test schlägt aufgrund der immensen Sensibilität an, wenn ein Virusmolekül über die Schleimhaut einer Krankenschwester gehuscht ist…

Entenhuegel
2 Jahre her

Genau dafür sind Harbarth und andere Parteibuchträger doch ins BVerfG entsandt worden. Auch der Fisch Rechtsstaat stinkt vom Kopf her..

wat nu
2 Jahre her

Sie halten uns mit immer erneut verschobenen Lockerungen ruhig und setzen mit Nachdruck Ihre Agend durch. Nichts haben aber glücklich sein. Schwab. WEF.
Nix anderes.

Kassandra
2 Jahre her

Krankenkassen haben zusammengestellt, welche Risikofaktoren bzw. Dispositionen einen schwereren Covidverlauf erwarten lassen: https://twitter.com/RKI_fuer_Euch/status/1390675893455044612/photo/1
Statt dass man sich um diese Menschen besonders kümmert, testet man beständig alle und sperrt diese auch noch inzwischen wochenlang ein? Von der Zerstörung der Wirtschaft mit unabsehbarem Schaden für die Gesellschaft gar nicht zu reden!.
Das ist Sprengstoff! Von Anbeginn wurde mit politischer Macht versucht, diese „Pandemie“ uns zu Lasten mit allen Nachteilen zu oktroyieren – während auf Forschung und wissenschaftliche Grundlagen verzichtet wurde.
Merkel an der Spitze des von ihr geschaffenen Konstrukts hält uns alle unter Kuratel. Machen wir endlich nicht mehr mit! Es reicht.

Kassandra
2 Jahre her

Ich glaube nicht, dass auch nur einer, bei dem „Testmaterial“ durch die Nase entnommen wird, derart über alleine dadurch entstehende Gesundheitsgefahren aufgeklärt wurde. Der Hals-Nasen-Ohrenarzt Dr. Josef Thoma weist auf mögliche Gefährdungen hin, wenn ungeschultes Personal mit ungenügenden Spezialkenntnissen in den verschiedensten Nasen bohrt, um mit den Stäbchen gewollt die Schleimhäute zu verletzten um Testmaterial zu gewinnen: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=UKwhZu2x5iA

Wolfsohn
2 Jahre her

„Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf, aber wer sie kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“
Bertold Brecht, Das Leben des Gallilei

sven69
2 Jahre her

Das Ganze – was gerade speziell in Deutschland – passiert ist nur dann erklärbar, wenn man annimmt, dass die ‚Pandemie‘ gewollt ist. Die Politiker und ihre zuarbeitenden Wissenschaftler sind definitiv nicht dumm. Die wissen genau was sie tun. Nur so lässt sich erklären, dass die Gründe für die Verlängerung der Maßnahmen sich ständig ändert. Was einen fassungslos macht ist, dass die große Mehrheit wie 1933 wieder alles mitmacht und nicht selber hinterfragt, warum die Dinge sich gerade wieder in die selbe Richtung bewegen.

eisenherz
2 Jahre her

Impfen gegen Corona, Kosten gegen Nutzen Nur 4% der Intensivpatienten des letzten Jahres hatten Corona. Ein winziger Anteil von 2,5% der wenigen Infizierten mussten sich nach 14 Tagen in hausärztliche Behandlung begeben. In den letzten 17 Monaten sind nur 0,04% der Weltbevölkerung an oder mit Corona verstorben. Dass wir einem wissenschaftlich unbrauchbaren Inzidenzwert glauben schenken sollen, der rein politischen Absichten entspringt. Dass nur wenige aufgrund die demografische Entwicklung, hier die Zunahme der über 70_jährigen die fast 90% der Verstorbenen ausmachen, diese bei jeder Infektionskrankheit mit einberechnet. In diesem Zusammenhang sich überlegt wie viel stärker diese Einflüsse in den nächsten 10-15… Mehr

Peter Mueller
2 Jahre her

Wenn Drosten diese Frage tatsächlich bejaht, ist das – freundlich formuliert – bemerkenswert. Falschaussagen vor Gericht können nach §153 StGB mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft bestraft werden. Selbst die WHO gibt zu, daß der PCR-Test keine Infektionen nachweisen kann. Selbst der PCR-Test-Hersteller Drostens Kumpel Olfert Landt (TIB Molbiol) gibt zu, daß die Hälfte der positiven PCR-Tests falschpositiv ist (Nordkurier, Fuldaer Zeitung). Selbst Drosten hat 2014 zugegeben, daß so ein PCR-Test anspringen kann, „wenn mal ein Virus über die Schleimhaut einer Krankenschester huscht“. Das aber ist keine Vermehrung eines Krankheitserregers. Herr Drosten lehnt sich also sehr weit aus dem… Mehr

Karina Gleiss
2 Jahre her
Antworten an  Peter Mueller

Es stellt sich einmal mehr die Frage, woher er diese Chuzpe nimmt. Wer hält die schützende Hand über ihn?

Weiss
2 Jahre her
Antworten an  Karina Gleiss

Das frage ich mich auch langsam. Selbst die New York Times und die WHO haben die Aussagekraft des PCR-Testverfahrens in Frage gestellt. Leider beobachte ich seit mehr als 1 Jahr, dass darüber in der BRD, – außer bei TE und anderen alternativen Medien -, kaum diskutiert worden ist. Das ist jetzt nach 1 Jahr sogar der WELT langsam aufgefallen: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article230407507/Ct-Wert-Wir-muessen-die-Ergebnisse-der-PCR-Tests-genauer-auswerten.html  Hier habe ich den Artikel der New York Times zum PCR-Testverfahren. Sehr lesenswert und keine Verschwörungstheorie. Dort steht, dass hohe CT-Werte zu falschen Positiven-Zahlen führen können: Your Coronavirus Test Is Positive. Maybe It Shouldn’t Be. – The New York Times… Mehr

Entenhuegel
2 Jahre her
Antworten an  Karina Gleiss

Fragen Sie mal die Herrschaften, die ihm seine Professur – ohne Habilitation eingerichtet haben, seine zweifelhafte und lange verschollene Doktorarbeit „abgesichert“ und über etliche kläglich gescheiterte Pandemie-Schreiereien und Katastrophenmalereien hin in Amt und Würden gehalten haben – und die, die heute massiv von der Scharlatanerie Drostens profitieren…

Weiss
2 Jahre her
Antworten an  Peter Mueller

Interessant wäre es zu erfahren, ob Herr Drosten in seinem Gutachten auf den CT-Wert ( cycle threshold ) näher eingehen wird ? Der Center for Disease Control and Prevention ( C.D.C ) in den USA hat das gemacht und den CT-Wert untersucht, wie man in der New York Times nachlesen kann: Your Coronavirus Test Is Positive. Maybe It Shouldn’t Be. – The New York Times (archive.is) Der polymerase chain reaction-Test ( PCR ) ist hochempfindlich und wird in speziellen Laboren durchgeführt. Bestandteile des Virus werden in einem sog. Amplifikationsverfahren kopiert bzw. mehrfach dupliziert. Der Kopiervorgang wird im CT-Wert ausgedrückt. Das… Mehr

Entenhuegel
2 Jahre her
Antworten an  Weiss

Drosten hat meiner Erinnerung nach ausdrücklich Tests mit einem ct-Wert selbst von 45 als zuverlässig bezeichnet. Das ist nachweislich Unfug. Hieb- und stichfest hab ich es nicht, aber es heißt, der ct-Wert sei in Deutschland nicht genormt, keine Pflichtangabe auf den Test-Kits, und die Hersteller verwenden nach eigenen Gutdünken überwiegend ct-Werte von 40 – 45 …

Mausi
2 Jahre her

Ich hoffe wirklich, dass es Frau Bahner gelingt, ein Gutachten zu bekommen, das klärt, ob Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes nachgewiesen werden. Und dass das Gericht sie bei der Klärung dieser Frage unterstützt. Prof. Drosten benimmt sich wie ein modern erzogener, schlechter Berater aus einem grossen Unternehmen. Während es zu meiner Zeit geheissen hat, man solle über die Worte hinaus unbedingt den Sinn einer Kundenfrage klären, das gehöre essentiell zum Job, und dann daran angepasst beraten, lautet das Motto heute, nur auf die Wortlautfrage zu antworten. Und genau das macht m. E. Prof. Drosten. Lange Jahre eingeübt, ist er sicher… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Mausi