Die Cannabis-Legalisierung bringt die Justiz an die Grenze

Kritiker hatten gewarnt, dass die Amnestieregelung bei Cannabis zu einem „Bürokratiemonster“ führe. Jetzt müssen zehntausende Justizverfahren neu aufgerollt werden. Die meisten Akten werden händisch überprüft, die Behörden ächzen.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bereits Mitte März, einen halben Monat vor der Cannabis-Legalisierung, warnte die Tagesschau vor unbekannten Konsequenzen. Problematisch könnten vor allem die juristischen Folgen sein. Das Gesetz stelle ein „Bürokratiemonster“ dar, sagte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg gegenüber dem ARD-Politikmagazin Kontraste. Badenberg forderte die Streichung der Amnestieregelung, oder wenigstens eine verlängerte Übergangsregelung, um die Vielzahl der Fälle zu bearbeiten. Die Justizministerien der Länder gingen nach Informationen des Magazins davon aus, dass „zehntausende“ Verfahren von der Amnestie betroffen seien.

Die Überlastung der Justiz sei besonders deswegen zu erwarten, weil die Vollstreckungsverfahren einzeln geprüft werden müssten. Die Berliner Staatsanwaltschaft allein müsste 3.500 Verfahren darauf untersuchen, ob rechtskräftige Urteile ganz oder teilweise unter die Amnestieregelung fielen. Badenberg: „Man muss schauen, welche Akten einschlägig sein könnten. Dann müssen diese Akten aus den Archivräumen, aus den Kellerräumen erst mal zusammengetragen werden und dann müssen sie manuell gesichtet werden.“

Nun zeigt sich, dass dieser Warnruf berechtigt war. Denn unter genau diesem Problem, das die Cannabis-Legalisierung bringt, ächzen die Behörden. Das bestätigt ein Bericht der Tageszeitung Welt. Die zu prüfenden Verfahren lägen in den Bundesländern im sechsstelligen Bereich. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalens etwa spricht auf Anfrage von 60.000 Verfahren, die infrage kommen. Niedersachsen listet 16.100 Fälle auf. Aus dem bayerischen Justizministerium heißt es, man müsse mehr als 29.000 Akten prüfen. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 6.500 Verfahren. „Eine derartige rückwirkende Amnestie ist in der deutschen Geschichte aus guten Gründen ein absoluter Exot“, sagte ein Sprecher des Bremer Justizministeriums.

Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen der freigelassenen Häftlinge gering. Mindestens 64 Häftlinge kamen laut Rücklauf aus den Ländern auf freien Fuß – Bayern etwa entließ 24 Gefangene, Baden-Württemberg 20 Häftlinge, Hessen neun Straftäter. Doch jedes Verfahren müsse „händisch“ geprüft werden. Der zeitliche Aufwand nur bei den Staatsanwaltschaften schwanke zwischen 15 und 60 Minuten pro Akte, gibt etwa das Justizministerium Baden-Württembergs an. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte: „Die Teil-Legalisierung von Cannabis geht grundsätzlich in die falsche Richtung.“ Die Neuregelung sei äußerst kompliziert ausgestaltet, sie enthalte allein 37 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher.

Bisher hat nur Bayern einen Bußgeldkatalog ausgearbeitet. So fallen 500 Euro für den Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen und Kindergärten an. Auch bei Volksfesten oder in öffentlichen Einrichtungen wie dem Englischen Garten ist dieser verboten. Eine bundesweite Regelung existiert dagegen nicht.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 21 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

21 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Nibelung
10 Tage her

Egal was passiert, wer unter Drogen jeglicher Art und dazu gehört auch Alkohol oder beeinflussende Medikamente, Personen -oder Sachschäden verursacht muß ohne Rücksicht auf den selbstverursachten Zustand der Tat entsprechend verurteilt werden, als ob es in einem normalen, gesunden geistigen Zustand geschehen wäre. Niemand kann die eigene Verantwortung auf andere Umstände weg deligieren, es sei denn er ist geistig beschränkt und nur so könnte man das ganze Übel einigermaßen eingrenzen, wobei sich jeder darüber im Klaren ist, daß menschliche Niederungen nicht immer faßbar sind, aber wer sündigt hat sich zu verantworten, vor Gott und den Opfern und nun sollte man… Mehr

Siggi
11 Tage her

Die nächste Lügenaktion gegen die Bürger. Die Justiz wird entlastet, die Hehlerei ausgetrocknet, alles Lügen. Das Gegenteil ist die Wahrheit.

Marcus Tullius
11 Tage her

Bitte. Verfahren werden wiederaufgenommen, nicht gerollt. Auch wenn die deutsche Justiz noch nicht im Zeitalter der Digitalisierung angekommen ist. Das Zeitalter der Papyros-Rolle ist etwa vor zwei Jahren beendet worden. Solche Metaphern passen zur BILD-Zeitung.

Emsfranke
11 Tage her

Ich behaupte jetzt mal ganz frech:
Das hat der „beste Gesundheitsminister den wir je hatten“ doch geschickt eingefädelt. Ist die Justiz mit einer unsinnigen Cannabis-Amnestie bis unter die Decke über Jahre mit Arbeit zugedeckt, wird es keine gerichtliche Aufarbeitung von Corona-Verbrechen geben können. Bis dass die Verjährung ihn ins Grab begleitet und auf seinem „Stein“ Ruhm und Ehre eingemeißelt werden müssen, kann er sich ganz ruhig in ÖRR-Gesprächsveranstaltungen bei Illner, Maischberger etc., mit seinen allseits beliebten Warnmeldungen ein „winziges“ Zubrot zu seinen Ruhebezügen verdienen.

mediainfo
11 Tage her

Da bin ich Naivling tatsächlich davon ausgegangen, dass es bei der Legalisierung nur darum geht, Personen, die gerne mal diskret im privaten Rahmen einen „durchziehen“ wollen, nicht mehr juristisch verfolgen zu müssen. Nicht im Traum wäre mir eingefallen, dass manche Leute daraus das Recht ableiten wollen, in Biergärten oder an anderen öffentlichen Orten, Drogen zu konsumieren. Rot-Grün-Gelb, unter Mithilfe von Schwarz, haben die neue Regelung, gegen viele vernünftige Gründe und den Protest von Fachleuten aus der Suchtmedizin, durchgesetzt, weil „Legalize it“ seit Jahrzehnten auf der ideologischen Wunschliste stand, und man sich diese Trophäe unbedingt ins Regal stellen wollte, ehe sich… Mehr

Last edited 11 Tage her by mediainfo
Thomas Blobel
11 Tage her

Bitte kein Mitleid mit der Justiz, seit wann wußten diese Herrschaften, daß die Legalisierung kommen würde. Doch sicherlich schon monatelang, in dieser Zeit hätten die Staatsanwaltschaften sich mal so langsam mit der Amnestie beschäftigen können. Aber so ist öffentliche Dienst halt.

Daß dieses Gesetz die Amnestie überhaupt unausweichlich macht, ist natürlich der Inkompetenz des Gesundheitsministers und der des Justizministers geschuldet.

Biskaborn
11 Tage her

Wie wehrt sich die Justiz gegen dieses unsägliche Gesetz? Gar nicht, allenfalls in dem sie immer mehr der Regierung gefällige Urteile spricht!

bkkopp
11 Tage her

Das Kernproblem ist nicht “ Entkriminalisierung “ oder “ Legalisierung „. Eine große Zahl von gefährlichen Substanzen ist nicht Gegenstand von nationaler und internationaler Kriminalität, mit all ihren Folgen. Es geht um das “ Wie „, um das Bürokratiemonster, das regelmäßig ohne Berücksichtigung von transparenten, und effizient geordneten Prozessen von Dilletanten geschaffen wird.

Sonny
11 Tage her

Jaja. Unsere Justiz.
Die versagt doch mindestens schon umfassend seit 2015.

JamesBond
11 Tage her

Und wieder ein schlecht gemachtes Gesetz, noch dazu statt für den Normalbürger wieder etwas Positives für Verbrecher, Clans und Mafia: Weiter so auf dem Weg in das Chaos.