Nach uns die Sintflut

Nicht nur die Lasten der Corona-Lockdowns sprengen gerade den Staatshaushalt. Auch ungezählte sozialpolitische Wohltaten müssen finanziert werden. Gleichzeitig wird der demografische Wandel ignoriert, der Renten- und Krankenversicherung sprengt. Die Politik auf Pump ist unverantwortlich.

IMAGO / Emmanuele Contini

Das Vertrauen der Menschen in die Kompetenz der Politiker verfällt in diesen Monaten in geradezu atemberaubenden Tempo. Schonungslos legt der irrlichternde Umgang der Bundes- und Landesregierungen und ihrer großen Verwaltungsapparate mit der Corona-Pandemie offen, wie schlecht es um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand in Deutschland bestellt ist. Das selbstgefällige Bild vom
gut funktionierenden Deutschland ist zerplatzt wie eine Seifenblase.

Doch nicht erst in dieser Corona-Ausnahmesituation, deren Konsequenzen die politischen Verhältnisse in vielen Ländern auf diesem Globus erschüttern, zeigt sich eine Krux. Weil Politiker gewählt werden wollen, versprechen sie dem Wahlvolk ständig neue Leistungen. Die politische Erfahrung lehrt, dass diese Volksbeglückung funktioniert, solange dem Volk nicht gleichzeitig die Rechnung präsentiert wird. Deshalb werden die teuren Folgen heutigen Handelns in die Zukunft verlagert.

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In den 1990ern, als die Herkulesaufgabe der deutschen Wiedervereinigung für hohe Defizite in den öffentlichen Haushalten sorgte, galt Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) als der „Herr der Löcher“. 1996 avancierte er mit einer Nettokreditaufnahme (NKA) von 40 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zum Schuldenrekordhalter. Was wenig beachtet wurde: Mit knapp 2,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) lag diese Rekordverschuldung in jenem Jahr trotz der teuren Wiedervereinigungsfolgen niedriger als in der sozialliberalen Ära der 1970er.

Erst Wolfgang Schäuble (CDU) toppte 2010 wieder den alten Schuldenrekord von Theo Waigel. Im Haushaltsplan hatte er für das Jahr nach der Finanzkrise eine Nettokreditaufnahme von 80,2 Milliarden Euro vorgesehen. Der tatsächliche Bedarf reduzierte sich zwar im Haushaltsvollzug auf 44 Milliarden Euro, ein neuer Schuldenrekord war es trotzdem. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren das 1,7 Prozent.

Kanzlerkandidat und Schuldenkönig

Den Titel des Schuldenkönigs hat bereits im vergangenen Corona-Jahr Olaf Scholz (SPD) übernommen. Laut vorläufigem Haushaltsabschluss 2020 hat der Bundeshaushalt 130,5 Milliarden Euro an Krediten benötigt. Das entspricht 3,9 Prozent des letztjährigen deutschen BIP und markiert die nominal und relativ zur Wirtschaftsleistung mit Abstand höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Ausgaben des Bundes wuchsen um 28,7 Prozent und erreichten damit fast den absoluten Ausreißerwert des Wiedervereinigungsjahres 1990 in Höhe von 31,2 Prozent. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird diesen persönlichen Rekord als Kanzlerkandidat in diesem Jahr brechen.

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Nach dem von ihm vorgelegten Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2021, der am 24. März vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, steigt die von ihm geplante Nettokreditaufnahme in diesem Wahljahr auf sagenhafte 240,2 Milliarden Euro. Eine geplante Verschuldung von sieben Prozent des BIP sprengt indes jeden Vergleich. Rund 43 Prozent der geplanten Ausgaben will die Bundesregierung mit Schulden finanzieren. Nach jahrelangen und leidenschaftlichen Debatten, wie man dem Gesetzgeber den bequemen Weg der ausufernden Kreditfinanzierung verbauen könnte, wurde im Rahmen der Föderalismusreform vor zehn Jahren in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) das Verfassungsziel des ausgeglichenen Haushalts verankert: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Für den Bundeshaushalt wird dieser Grundsatz in Artikel 115 Absatz 2 konkretisiert: „Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“

Es ist also mitnichten so, dass die Schuldenregel ein absolutes Verbot einer Kreditaufnahme für den Bund darstellt. Sie begrenzt die Kreditaufnahme aber deutlich und wirkungsvoll.

Sie beinhaltet auch eine Konjunkturkomponente, welche die Obergrenze in Rezessionen erhöht und in Wachstumsphasen reduziert. Seit Einführung der Schuldenbremse 2011 wurde die Obergrenze für die NKA bis Ende 2019 in keinem Jahr überschritten. Ab 2014 führte die schwarze Null zu schuldenfreien Bundeshaushalten. Infolge der Schuldenbremse verringerte sich die Staatsschuldenquote innerhalb eines Jahrzehnts von 82,3 Prozent im Jahr 2010 auf 59,6 Prozent des BIP bis Ende 2019.

Die Schuldenbremse sieht für Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“ (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG), eine Überschreitung der Schuldengrenze vor. Dazu bedarf es einer Ausnahmeentscheidung, die der Bundestag mit absoluter Mehrheit beschließen muss. Dieser Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden, der die Rückführung der über die zulässige Obergrenze hinaus aufgenommenen Kredite binnen einer angemessenen Frist regelt. Für 2020 und 2021 hat der Bundestag diese Ausnahmebeschlüsse bereits gefasst.

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Für das Jahr 2020 beläuft sich die Überschreitung der laut Schuldenregel geltenden Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP laut vorläufiger Berechnung auf 39,1 Milliarden Euro. Diese Summe wird nach dem vom Bundestag beschlossenen Tilgungsplan ab 2023 bis zum Jahr 2042 mit jährlich rund zwei Milliarden Euro zurückgeführt. Für das Ausnahmejahr 2021 ist der Tilgungszeitraum ebenfalls bereits beschlossen: von 2026 bis 2042. In den kommenden 20 Jahren wird der Bundeshaushalt mit den Folgen der Corona-Politik also erheblich belastet.

Für den Etat 2022 sieht der Bundesfinanzminister in den Eckpunkten erneut einen solchen Ausnahmebeschluss vor, weil er mit einer Neuverschuldung von immer noch hohen 81,5 Milliarden Euro kalkuliert. Auch dazu hat das Bundeskabinett am 24. März bereits grünes Licht gegeben. Endgültig wird der Etatentwurf 2022 vom Bundeskabinett allerdings erst im Juni verabschiedet. Der Ausnahmetatbestand jedenfalls, so scheint es, droht zur Regel zu werden.

Schulden- und Populismusbremse

Der politischen Linken ist die Schuldenbremse, die Gabriel Felbermayr, noch bis zum September Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, zutreffend als „Populismusbremse“ etikettierte, schon lange ein Dorn im Auge. Die SPD will sie modifizieren, die Grünen wollen sie am liebsten abschaffen, die Linke sowieso. Wie treu die Union noch zur Schuldenbremse steht, weiß man seit dem irritierenden Vorstoß von Kanzleramtsminister Helge Braun auch nicht, der eine „Flexibilisierung“ vorschlug. Nur FDP und AfD scheinen die Verfassungsnorm momentan noch verteidigen zu wollen.

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Die Strategie des SPD-geführten Budesfinanzministeriums, mit den kreditfinanzierten Wünsch-dir-was-Haushalten so hohe strukturelle Defizite zu provozieren, dass die Ausgabenspielräume einer neuen Bundesregierung und der sie tragenden Parteien gegen null tendieren, ist brandgefährlich. Denn neue Regierungen, ob sie nun grün-rot-rot, rot-grün-gelb oder wie auch immer gefärbt sind, wollen gewiss nicht nur die Erblasten der Vorgängerregierungen abtragen, sondern selbst Akzente setzen. Weil Politiker lieber mit neuen Ausgaben als mit Sparpolitik punkten wollen, ist die Schuldenbremse im Grundgesetz in der neuen Legislaturperiode hochgradig gefährdet.

Fast noch größere Gefahr für die finanzielle Stabilität droht von den Sozialkassen. Seit den 1990ern wird in Deutschland die demografische Alterung der Gesellschaft diskutiert. Weil wir statistisch immer älter werden und immer mehr Jahre im Ruhestand erleben, gleichzeitig aber die Zahl der Geburten über Jahrzehnte stark abgenommen hat, geraten alle umlagefinanzierten Sozialsysteme in eine strukturelle Schieflage. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Waren 1990 erst 10,4 Millionen Menschen älter als 67, sind es heute bereits mehr als 16 Millionen, ein Anstieg um mehr als 50 Prozent. In den kommenden 20 Jahren wird diese Zahl auf mindestens 21 Millionen anwachsen und dann voraussichtlich bis 2060 etwa auf diesem Niveau bleiben.

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Die Ausgaben für die Altersversorgung wachsen aber nicht nur wegen der stark steigenden Zahl der Rentner, sondern auch wegen der stetig steigenden Lebenserwartung. Davon ist die Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls betroffen. Weil die Sozialversicherungen in Deutschland umlagefinanziert sind, die aktiven Erwerbspersonen also mit Pflichtbeiträgen auf ihre Löhne die Rentnergeneration bezahlen und zu einem erheblichen Teil auch die Kranken- und Pflegekosten der Rentner mitfinanzieren, ist der sogenannte Altenquotient ein aussagekräftiger Indikator für die zunehmende Belastung der aktiven Generation.

Dieser Altenquotient, der das Verhältnis von Menschen im erwerbsfähigen Alter und den Nichtaktiven markiert, erhöhte sich in den vergangenen 30 Jahren von rund 23 auf heute rund 36. Dabei fällt besonders der extrem steile Anstieg des Altenquotienten von 23 zu Wendezeiten auf heute knapp 46 in Ostdeutschland auf, während in den westdeutschen Flächenländern der Altenquotient bei etwa 35 liegt, in den Stadtstaaten gar nur bei 31.

Nachhaltigkeitslücke schließen

Als vor 15 Jahren in der ersten Legislaturperiode der Kanzlerin Angela Merkel auf Betreiben des SPD-Arbeitsministers Franz Müntefering das Renteneintrittsalter vom Bundestag in Stufen von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde, war das eine zwar unpopuläre, aber richtige Entscheidung, um auf den starken Anstieg der Rentnerkohorten zu reagieren und die Nachhaltigkeitslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich zu verringern. Doch seither wurde dieser positive Effekt in der Rentenversicherung wieder zunichtegemacht. Mit einem Strauß an großzügigen Leistungsverbesserungen – Mütterrente I und II, abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte ab 63, Grundrente – kassierten Union und Sozialdemokraten in den beiden vergangenen Legislaturperioden die Früchte der Reform wieder ein.

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Nach dem Motto „Augen zu und durch“ verdrängen Politiker die massiven Lastenverschiebungen, die sie den Sozialkassen zumuten. Was heute so wohlfeil daherkommt, fällt den Steuer- und Beitragszahlern aber ganz schnell auf die Füße. Nur merken sollen sie es nicht, schon gar nicht in einem Wahljahr. Doch wer den Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung liest, findet ab Seite 28 eine aufschlussreiche Modellrechnung über die Höhe der erforderlichen Beitragssätze zur Deckung der Rentenausgaben bis zum Jahr 2034. Drei unterschiedliche Lohnentwicklungspfade werden mit drei Beschäftigungsprojektionen zu neun Varianten modelliert. Allen gemeinsam ist im Ergebnis die Notwendigkeit einer deutlichen Beitragssatzanhebung von heute 18,6 Prozent auf 21,7 Prozent im günstigsten und 23,1 Prozent im ungünstigsten Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitragssatzanstieg. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 4000 Euro erhöhte sich der Lohnabzug des Arbeitnehmers am Ende des Prognosehorizonts im günstigsten Fall (1,55 Beitragspunkte) um 62 Euro im Monat, im ungünstigsten Fall (2,25 Beitragspunkte) um 90 Euro monatlich.

Doch nicht allein über Beiträge werden die Renten finanziert. Einen seit Jahren immer größeren Einnahmenblock bildet der jährliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. 1990 lag dieser bei 15,2 Milliarden Euro, 2021 beträgt er bereits 78,9 Milliarden Euro und deckt damit fast ein Viertel der Gesamtausgaben der deutschen Rentenversicherung. So zahlen Arbeitnehmer in der Regel doppelt: Zum einen mit ihren Pflichtbeiträgen in die Rentenkassen, zum anderen mit ihren Steuern.

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Wie findig Politiker beim Erhöhen der Steuern sind, hat die rot-grüne Bundesregierung 1999 mit ihrer ökologischen Steuerreform bewiesen. Die Mineralölsteuer wurde damals erhöht, das Aufkommen als zusätzlicher Bundeszuschuss an die Rente abgeführt und dafür der Rentenbeitragssatz um einen Prozentpunkt reduziert. „Rasen für die Rente“ spöttelte damals die Opposition im Bundestag. Fast 15 Milliarden Euro aus dieser Ökosteuer fließen in diesem Jahr in die Rentenversicherung.

Man braucht wenig Fantasie, um sich vorzustellen, dass bei einer künftigen grünen Regierungsbeteiligung dieses Konzept unter dem Stichwort „Klimaschutz“ reaktiviert wird. Dann wird man die CO2-Abgabe erhöhen und damit die Rentenlöcher stopfen.

Statt die steigende Lebenserwartung mit einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters zu koppeln, wie es eine Reihe nordeuropäischer Staaten bereits praktizieren, meiden die deutschen Parteien diesen unpopulären Weg. Dafür schröpfen sie die Bürger zum Beispiel mit Klimaschutzabgaben für den vermeintlich guten sozialen Zweck.

Auch die Gesundheit kostet mehr

Dass die Krankheitskosten und die Aufwendungen für die Pflege in einer alternden Gesellschaft steigen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Der demografische Wandel schlägt hier in gleicher Weise zu wie in der Rentenversicherung. Weil der Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge zudem das Beitragsaufkommen strukturell senkt, brennt die Kerze auch hier von zwei Enden. Denn Rentner bezahlen aus einem deutlich niedrigeren Renteneinkommen auch niedrigere Krankenversicherungsbeiträge (und Steuern) als in ihrer Erwerbsphase. Gleichzeitig wirkt der medizinisch-technische Fortschritt mit neuen und teuren Behandlungsmethoden tendenziell preistreibend. Und schließlich bläht die Politik mit immer neuen Leistungsausweitungen die Ausgaben auf.

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Allein der aktuelle Gesundheitsmi­nister Jens Spahn und sein Vorgänger Hermann Gröhe zeichnen laut „Deut­schem Ärzteblatt“ für jährliche Mehr­ausgaben von zwölf Milliarden Euro verantwortlich. Die Konsequenzen für die Beitragssätze lassen sich in einer langen Zeitreihe ablesen. 1970 bezahlte ein Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Beitragssatz von 8,2 Prozent, den er sich mit seinem Arbeitgeber teilte. Im Wiedervereinigungsjahr 1990 lag der Beitragssatz bereits bei 2,6 Prozent, heute liegt er bei 14,6 Prozent, auf den noch ein Krankenkassenzusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 Pro­ zent aufgeschlagen wird.

In anderen Worten: Vor 60 Jahren verringerte sich der Arbeit­nehmerbruttolohn für die Kosten der Krankenversicherung um 4,1 Prozent (hälftiger Beitrag!), heute liegt der Bei­tragssatz mit 7,95 Prozent fast doppelt so hoch.

Gern wird bei dieser Rechnung un­terschlagen, dass die GKV seit 2004 auch regelmäßige Zuschüsse aus dem Steuerhaushalt erhält. Was anfangs mit einem vergleichsweise bescheidenen Betrag von einer Milliarde Euro im Jahr begann, hat sich im vergangenen Jahr­zehnt deutlich gesteigert. Regulär sind es inzwischen bereits 14,5 Milliarden Euro pro Jahr. 2020 wurde der Bundes­zuschuss wegen Corona um zusätzliche 3,5 Milliarden Euro aufgestockt, in die­sem Jahr um fünf Milliarden Euro.

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Mit diesem Steuerfinanzierungs­trick verdeckt die Politik die wahren Kostensteigerungen bei den Ausgaben. Denn steigende Beitragssätze mindern den monatlichen Nettolohn sofort und sichtbar, die steigenden Belastungen für den Staatshaushalt dagegen bilden sich indirekter und weniger spürbar in der wachsenden Steuerprogression ab. Das Versteckspiel mag kurzfristig wir­ken, trägt aber auf Dauer nicht.

Das Wissenschaftliche Institut (WIP) der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat jüngst eine viel beachtete Analyse der künftigen Ausgaben und Einnahmen der GKV präsentiert. Bei aller unterstellter Parteilichkeit: Die PKV muss ihre Ausgaben voll über Bei­ träge refinanzieren, die mit zunehmen­ dem Alter für ihre Versicherten oft sehr happig ausfallen. Sie erhält keinen Zu­ schuss aus Steuermitteln, obwohl ihre Versicherten mit ihren höheren steu­ erpflichtigen Einkommen auch ihren Beitrag zur Steuer(mit)finanzierung der Sozialversicherungen leisten.

Das WIP untersuchte anhand ver­ schiedener Projektionen der Ausgaben­ und Einnahmenentwicklung die Erhö­hungspfade der Beitragssätze und des jährlichen Bundeszuschusses. Selbst im optimistischsten Szenario, in dem Aus­gaben und Einnahmen im Gleichschritt nur um unrealistische 1,8 Prozent jähr­lich steigen, läge der notwendige Bei­tragssatz im Jahr 2030 bereits bei 15,5 Prozent (zuzüglich Zusatzbeitrag), im Jahr 2040 bei 16,7 Prozent. Unterstellt wird ferner, dass der jährliche Bundes­zuschuss regelmäßig 14,5 Milliarden Euro beträgt.

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Angesichts der Entwicklung der Ge­ sundheitsausgaben im Jahr 2019, also dem letzten Jahr vor der Corona­-Son­derentwicklung, ist längerfristig eine deutliche Unterdeckung der Ausgaben durch die Beitragseinnahmen wahr­scheinlich. Damals betrug die negati­ve Differenz 2,3 Prozentpunkte. Würde man dieses Worst­-Case­Szenario fort­schreiben, dann wäre im Jahr 2030 bereits ein regulärer GKV­Beitragssatz von 20,6 Prozent fällig. Inklusive eines gleich gebliebenen Zusatzbeitrags von 1,3 Prozent würde ein Pflichtversicher­ter monatlich drei Prozent seines Brut­toeinkommens mehr als heute allein für die Krankenversicherung abführen müssen. Im Jahr 2040 läge der notwen­dige Beitragspfad für dieses Szenario bei unglaublichen 28 Prozent und da­mit inklusive des Zusatzbeitrags fast doppelt so hoch wie heute.

Man mag sich nicht vorstellen, wie sich pflichtversicherte Arbeitnehmer fühlen, die so hohe Anteile ihres Brut­tolohns für die Krankenversicherung abgezogen bekämen. Die Leistungsbe­reitschaft würde erodieren, weil sich Arbeit schlicht nicht mehr lohnt.

Des­halb werden Politiker möglichst versu­chen, die Kosten weiter zu verschleiern, indem sie den Steuerzuschuss an die Krankenversicherung erhöhen. Das WIP hat auch diese Szenarien durchge­spielt. Zwischen 70 und 128 Milliarden Euro müsste der Bundeshaushalt im Jahr 2030 an die GKV überweisen, um einen weiteren Beitragssatzanstieg zu vermeiden.

Der Corona­bedingt höhere Bundes­zuschuss von 19,5 Milliarden Euro deckt im laufenden Jahr voraussichtlich sieben Prozent der GKV­-Aus­gaben. Der prognostizierte An­stieg würde den Steuerfinan­zierungsanteil innerhalb eines Jahrzehnts im günstigsten Fall auf zehn Prozent, im ungüns­tigsten Fall auf 29 Prozent aller GKV­-Ausgaben erhöhen. Damit tau­chen am Horizont Bundeszuschussbe­darfe der GKV auf, die wir heute nur in der Rentenversicherung haben.

Pflegekosten explodieren

Als Teilkaskoversicherung wurde der letzte Zweig der deutschen Sozialversi­cherung 1995 eingeführt. Die Pflegever­sicherung sollte einen Teil des pflege­bedingten Mehraufwands tragen. Eine Selbstbeteiligung nach den finanziellen Möglichkeiten der Versicherten war obligatorisch. Die häusliche Pflege galt gegenüber der vollstationären Pflege als vorrangig.

Mit einem Beitragssatz von einem Pro­ zent startete diese Versicherung. Nach 25 Jahren hat sich der Beitragssatz be­reits mehr als verdreifacht: Kinderlose bezahlen 3,3 Prozent, Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent vom Bruttolohn. Diese Beiträge teilen sich Arbeitneh­mer und Arbeitgeber je zur Hälfte (bis auf Beschäftigte in Sachsen, wo der Ar­beitgeberbeitrag bei 1,025 Prozent gede­ckelt ist). Seit 2004 zahlen Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag voll, wäh­rend zuvor die Rentenversicherung den halben Beitrag übernommen hatte.

Der gewaltige Beitragssatzanstieg spiegelt sich auch in der Entwicklung der Ausgaben. Während sich die Fall­zahlen in der Pflegeversicherung in 25 Jahren etwa vervierfacht haben (von einer Million auf gut vier Millionen Leistungsbezieher), sind die Ausgaben von fünf Milliarden Euro im Startjahr 1995 auf deutlich über 40 Milliarden Euro förmlich explodiert.

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Obwohl die Alterung der Gesellschaft die Fallzahlen und damit die Kosten weiter nach oben treibt, kreieren Politiker nach wie vor eifrig Leistungsausweitungen. Der jüngste Streich aus dem Haus des zuständigen Bundesgesundheitsministers ist der immer stärkere Ausbau der Pflegeversicherung in Richttung Vollkasko. Die Eigenbeteiligung der Versicherten im Pflegefall soll gedeckelt werden. Wenn selbst bei eigenem Einkommen und Vermögen eine umlagefinanzierte Versicherung immer höhere Anteile trägt, kann von Subsidiarität also immer weniger die Rede sein. Die Pflegeversicherung mutiert auf diese Art zunehmend zu einem Erbenschutzprogramm. Das hat für die Versicherung einen hohen Preis. Nach Spahns Plänen soll schon kurzfristig der Beitrag der Kinderlosen leicht steigen. Doch die Hauptfinanzierungslast seines Reformkonzepts sollen die Steuerzahler übernehmen. Künftig soll auch die Pflegeversicherung regelmäßig Bundeszuschüsse erhalten.

Nach vorsichtigen Schätzungen braucht Spahn für sein Konzept bereits ab dem kommenden Jahr rund 5,1 Milliarden Euro aus dem Steuertopf. Mittelfristig rechnet sein Haus mit Kosten von über sechs Milliarden Euro im Jahr. Wer die Kostenschätzungen von Sozialministern kennt, weiß allerdings, dass die Wahrheit immer darüberliegt. Auch in der Pflegeversicherung tut sich also ein Fass ohne Boden auf, weil Politiker sich dem „immer mehr“ verschrieben haben. Dabei ist allein die Demografie schon ein ganz entscheidender Kostentreiber.

Vielfach und raffiniert abkassiert

Warum sich immer mehr Arbeitnehmer selbst aus der gehobenen Mittelschicht fragen, wie sie in ihrem Arbeitsleben eigenes Vermögen aufbauen sollen, erklärt sich schlicht und einfach daraus, dass heute von einem Euro Verdienst ein wesentlich höherer Anteil vom Staat an Sozialabgaben und Steuern kassiert wird als zu Zeiten der Eltern oder gar Großeltern. Auch wenn jetzt für die meisten der Solidaritätszuschlag abgeschafft wurde, hat sich der Fiskus über die Jahre immer höhere Anteile über die Lohn- und Einkommensteuer abgegriffen. Mussten vor Jahrzehnten die Arbeitseinkünfte schon etwa das Fünfzehnfache des Durchschnitts betragen, um vom Spitzensteuersatz erfasst zu werden, ist heute bereits ein Facharbeiter mit dem Eineinhalbfachen des Durchschnittseinkommens Spitzensteuersatzzahler. Nichts zeigt brutaler, wie gierig der umverteilende Staat agiert. „Mehr Netto vom Brutto“ war einmal eine FDP-Losung, die heute mehr denn je zutrifft.

Die Sozialabgaben kannten in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls nur eine Richtung. Sie verdoppelten sich von rund zehn Prozent (Arbeitnehmeranteil) auf heute 20 Prozent. Ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer, der im vergangenen Jahr genau das Durchschnittsgehalt aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung verdiente, kam auf ein jährliches Bruttogehalt von 40.551 Euro. 4000 Euro im Jahr kostet einen Durchschnittsverdiener also allein die Verdoppelung der Sozialabgaben in der Rückschau.

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Angesichts der beschriebenen Ausgabensteigerungen in der Zukunft wird diese Entwicklung galoppierend fortschreiten. Auch die Altersversorgung der Beamten, die dem Staat bekanntlich lieb und teuer sind, wird die Staatsausgaben in den nächsten Jahrzehnten zusätzlich belasten, weil jetzt die starken Einstellungsjahrgänge der 1970er im Pensionsalter sind. Weil die Pensionen voll aus dem laufenden Steueraufkommen zu bezahlen sind, treiben auch sie den Finanzbedarf des Staates.

Nur der Vollständigkeit halber sei auf die Folgelasten der ungeregelten Einwanderung hingewiesen, die dauerhaft zu hohen zweistelligen Milliardenausgaben in den Sozialsystemen führt.

Weil das Bildungsniveau sehr vieler Migranten nicht für besser bezahlte Arbeit ausreicht, werden einige Millionen Menschen über ihren gesamten Lebenszyklus weniger an Steuern und Abgaben in Deutschland bezahlen, als sie an Sozialleistungen beziehen. Auch dieser Malus muss über Steuern und Abgaben der Masse ausgeglichen werden.Wohlfahrtspolitik blutet uns aus Kaiser Wilhelm II. war es, der mit einer Schaumweinsteuer ab 1902 die Reichen für den Aufbau einer Kriegsmarine zahlen ließ. In der kommenden Legislaturperiode wird das Megathema „Klimawandel“ das bestimmende Steuererhöhungsargument sein. Politiker sind findig, wenn es um neue Einnahmequellen geht. Aber es ist nicht der ökologische Imperativ, sondern der schier unstillbare Durst sozialstaatlicher Wohlfahrtpolitik, der immer neues Geld fordert. Verbrauchssteuern aller Art, Energiesteuern, CO2-Abgaben, die Mehrwertsteuer – sie alle schmälern indes die Kaufkraft der Menschen. Bleibt noch eine letzte Bedrohung: die Inflation. Mit diesem bewährten Instrument soll in den kommenden Jahren die Rückzahlung der hohen Staatsschulden bewältigt werden; denn sie werden zu Nominalwerten zurückgezahlt, während die Staatseinnahmen steigen, da sich die meisten Steuerzahlungen mit der Preissteigerung erhöhen. Die Notenbanken haben diese Entwicklung bereits eingeleitet, indem sie trotz höherer Inflationserwartungen bei ihrer Nullzinspolitik bleiben.

Dass damit die Enteignung der großen Masse der Bevölkerung einhergeht, wird billigend in Kauf genommen. Denn gespart wird in Deutschland noch immer hauptsächlich auf Konten, mit Anleihen und in Lebensversicherungsverträgen – alles Anlagevehikel, die, von der Zentralbank so erzwungen, keine Erträge mehr bringen.

Die Inflation nagt gleichzeitig an der Kaufkraft. Für 10.000 Euro heute kann man sich bei einer Preissteigerungsrate von zwei Prozent im Jahr in 15 Jahren nur noch Waren für 7500 Euro kaufen. Nach uns die Sintflut, scheint das Motto zu lauten.

Wer stoppt diese Politik?

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Kommentare ( 103 )

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Anti-Merkel
2 Jahre her

Wo bleibt das Verfassungsgericht? Es hat doch gerade entschieden, dass eine „Nach uns die Sintflut“-Politik verfassungswidrig ist, wenn es darum geht, möglicherweise zukünftige Generationen zu belasten, falls sich die unbewiesene (und durch diesen April eigentlich widerlegte) Theorie, dass CO2 massiv die Temperaturen erhöht, bewahrheiten sollte. Wie kann es dann sein, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn die zukünftigen Generationen auch ohne unerwiesene Theorien belastet werden, indem man die Wirtschaft ruiniert und gleichzeitig Unmengen an Schulden aufnimmt? Sofort alles öffnen, Haushaltsposten zur Erzwingung von Lockdowns und zu illegalen Angriffskriegen streichen, Politiker und ihre Berater, die das alles ver(baer)bockt haben verhaften und… Mehr

LKR die Eurokritiker
2 Jahre her

Stoppen kann diese Politik ganz bestimmt niemand, der wie Sie, Herr Metzger oder Ihr Parteifreund H.G. Maaßen, weiter an den Kanzlerwahlverein CDU glaubt.
Die Chance mit einer neuen liberal-konservativen Partei, wie die LKR (Liberal-Konservative Reformer) das Desaster zu stoppen, haben Sie leider verpennt.
Schade, denn Ihre Analysen fand ich immer äußerst passend.
In der Not frißt der Teufel Fliegen und wählt dann doch halt AfD…!

Last edited 2 Jahre her by LKR die Eurokritiker
Bernd W.
2 Jahre her

Niemand wird diesen Zug noch anhalten können.
Ich gebe meine paar gesparten Kröten jetzt lieber aus, bevor sie in wenigen Jahren im Orkus dieses Schurkenstaates verschwinden.
Da bin ich doch im Alter lieber arm und mit mir im Reinen, als dabei hilflos zusehen zu müssen. „Ich habe fertig“.

Jasmin
2 Jahre her

Sie gelten in der gesetzlichen KV als privat versichert, auf dem Niveau, dass lediglich das medizinisch Notwendige durch die KV bezahlt wird. Wie bei vielen anderen, deutschen Sozialhilfeempfängern seit Jahrzehnten üblich.

Joerg Gerhard
2 Jahre her

Herr Metzger, nach den MMT-und Eurolaenderrettungsorgien kommt eh die Hyperinflation und Waehrungsreform.
Und den Problemen in KV und RV begegnet man ja seit letztem Jahr durch die samt und sonders nur die allgemeine Lebenserwartung verringernden Corona Massnahmen, allen voran jetzt auch noch die Gen-Therapien (wenn das Spike Protein tatsächlich die Wurzel des Uebels ist, dann gute Nacht ‚Geimpfte‘).
https://www.salk.edu/news-release/the-novel-coronavirus-spike-protein-plays-additional-key-role-in-illness/
https://doctors4covidethics.medium.com/covid-vaccines-necessity-efficacy-and-safety-b1d8bfbc9d2

Schuster
2 Jahre her

Zum Thema Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Rentenkasse, Zitat: „So zahlen Arbeitnehmer in der Regel doppelt: Zum einen mit ihren Pflichtbeiträgen in die Rentenkassen, zum anderen mit ihren Steuern.“ … Noch ungerechter ist das Problem bei Bürgern, die nicht in die Rentenkasse einzahlen (Freiberufler, Selbständige). Die finanzieren mit ihren Steuern zunehmend die Renten der anderen, erwerben aber keine eigenen Rentenansprüche. Das ist in meinen Augen nicht rechtens. Und nein, damit plädiere ich NICHT für eine Zwangseinzahlung in die Rentenkasse für alle. Besser wäre es vielleicht, die Rente komplett auf Steuerfinanzierung umzustellen für eine Grundrente für alle. Wer mehr möchte kann… Mehr

Engelbogen
2 Jahre her

Der Kuckuck ist schon länger im eigenen Nest. Mißtrauen ist da eher ein Zeichen für gesunden Hausverstand.

Persönlich würde ich auch einem Staubsaugervertreter eher vertrauen als diesen fuchtelnden Schaumschlägern.

K. Schroeder
2 Jahre her

Ja, das kann ich alles unterschreiben – und es ist ja auch nichts wirklich Neues, sondern „nur“ treffend und prägnant zusammengefaßt. Was mich schier zur Verzweiflung treibt, ist etwas anderes – nämlich die Frage: Welche Konsequenz zieht der Wähler daraus? Antwort: Er meckert mehr oder weniger im Stillen – und wählt dann dieselben schwarz-rot-gelb-grünen Versager und Traumtänzer wieder und nochmal und immer wieder…. Was ist mit den Leuten los? Mich jedenfalls machen die Wahlergebnisse spätestens seit September 2015 fassungslos. Und ich frage mich, warum dieses Wahlverhalten auch von den Neumedien nicht weiter thematisiert und problematisiert wird. Oder ist es einfach… Mehr

Michael Mueller nicht Berlins OB
2 Jahre her

Theoretisch alles gut und schön und richtig. Praktisch aber sinnlos, solange wir mit unserer Sparsamkeit, sowie unserem Lebensfleiß letztendlich nur das europäische Ausland finanzieren und nichts von unserer Früchte Arbeit haben!

T. Ruebsal
2 Jahre her

Arbeiten lohnt in diesem Land nicht mehr. Mein Nachbar (Single, Anfang 50 und immer gearbeitet und gut „unterm Kopfkissen“ gespart) hat jetzt seinen Vollzeitjob für einen Minijob auf 450 Euro-Basis aufgegeben. Er zahlt keine Steuern mehr, keine GEZ und bekommt sogar seine Miete vom Jobcenter. Wäre ich Single, dieses Modell würde ich sofort übernehmen. Arbeiten lohnt nicht mehr.