Rekordzahlen bei Anzeigen: Wie §188 StGB zur Waffe gegen Bürger wird

4.792 Ermittlungen in nur einem Jahr zeigen, wohin sich Deutschland bewegt. Ein Sonderparagraph schützt Politiker wie eine bedrohte Adelskaste, während Bürger für Spott, Wut und scharfe Kritik immer schneller vor Polizei und Staatsanwalt landen. Jede Anzeige erhöht dabei das Ausmaß an Politikerverachtung.

picture alliance / Chris Emil Janßen

2025 registrierte die deutsche Polizei 4.792 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigungen gegen Politiker. Das sind acht Prozent mehr als 2024 mit 4.439 Fällen und beinahe 85 Prozent mehr als 2023. Die gestern zuerst von der Welt veröffentlichten Zahlen markieren keinen statistischen Ausreißer, sondern den nächsten Schub in einer Entwicklung, die der politischen Klasse immer besser gefällt und für normale Bürger immer bedrohlicher wird.

Streisand-Effekt:
Das zweischneidige Schwert des § 188
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 188 StGB. Dieser Paragraph gibt Politikern einen besonderen Ehrenschutz, den der normale Bürger nicht hat. Strafbar sein soll bereits eine Beleidigung, die geeignet ist, die öffentliche Tätigkeit eines Politikers erheblich zu erschweren. Genau diese weiche, überaus dehnbare Formel macht den Paragraphen so gefährlich. Sie lädt geradezu dazu ein, Kritik, Spott und Überzeichnung in den Bereich des Strafrechts zu ziehen. Erfasst werden ausdrücklich auch Kommunalpolitiker. Der Schutzschirm reicht also bis tief in den politischen Alltag hinein.

Dieser Paragraph ist kein Ausweis einer starken Demokratie, sondern ein Dokument politischer Dünnhäutigkeit. Wer Macht ausübt, muss Widerspruch, Schärfe, Spott und Übertreibung aushalten. Genau dafür gibt es die politische Auseinandersetzung. Stattdessen hat sich die politische Klasse in Deutschland ein Sonderstrafrecht gebaut, das sie gegen ihre Kritiker in Stellung bringt. Der Staat ermittelt, der Bürger zahlt, der Apparat wächst. Genau so sieht die Verrechtlichung politischer Empfindlichkeit aus.

Besonders ekelhaft ist daran nicht nur der Paragraph selbst, sondern die Mentalität dahinter. Immer mehr Politiker reagieren auf öffentliche Kritik und Spott nicht mit Gelassenheit, Argumenten oder politischer Härte, sondern mit Strafanzeigen. Man muss sich nur vergegenwärtigen, was ein Helmut Kohl über Jahre hinweg ausgehalten hat. Er wurde verspottet, verhöhnt, karikiert, beschimpft und mit Häme überzogen. Das politische Geschäft war rau, oft grob, oft gehässig. Kohl hat das ausgehalten. Er ließ nicht wegen jeder Überzeichnung den Staatsapparat anrücken.

Gerade daran misst sich die Verkommenheit des heutigen Zustands. Wer schon an der Schärfe des Netzes zerbricht, hat in der Spitzenpolitik einfach nichts verloren.

Merz und § 188
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Der Paragraph wurde erst 2020 unter Angela Merkel eingeführt. Schon das war ein Schritt in die falsche Richtung. 2021 folgte unter der linken Nachfolgeregierung die erhebliche Verschärfung. Seitdem können Staatsanwälte Ermittlungen auch ohne eigenen Strafantrag des betroffenen Politikers aufnehmen. Damit wurde aus dem politischen Empfindlichkeitsdelikt ein jederzeit aktivierbares Instrument staatlicher Verfolgung. Genau dadurch stieg die Wucht des Paragraphen. Er machte Politiker nicht nur zu besonders geschützten Personen, sondern ihre Kränkbarkeit zu einer Sache des Staates.

Seit Jahren versuchen Oppositionsparteien, dieses umstrittene Gesetz abzuschaffen. Erfolglos. Erst im Januar 2026 lehnte der Bundestag einen Vorstoß der AfD zur Aufhebung des § 188 StGB ab. Stephan Brandner erklärte zu den neuen Zahlen, besondere Strafgesetze für Politiker seien nicht nur unnötig, sondern untergrüben auch das Vertrauen in die Fairness des Rechtsstaats. Wenn sich die Zahl der Ermittlungen innerhalb weniger Jahre fast verdopple und selbst satirische oder überspitzte Äußerungen zunehmend strafrechtlich verfolgt würden, entstehe der Eindruck, dass politische Kritik immer stärker unter Verdacht gerate. Genau dieser Eindruck drängt sich inzwischen mit Wucht auf.

Die Fälle der vergangenen Jahre zeigen zudem, wie dieses Sonderrecht in der Praxis wirkt. Bürger werden nicht wegen Gewalt oder realer Bedrohung mit der Härte des Staates konfrontiert, sondern oft schon wegen humorvoller Posts, Memes und Kommentaren. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Geldstrafen in vierstelliger Höhe sind keine theoretische Möglichkeit mehr, sondern gelebte Praxis. § 188 StGB dient als Hebel, um gegen normale Leute die volle Macht des Apparats in Stellung zu bringen, was die Verachtung gegen diese Kaste nur noch einmal um ein Vielfaches potenziert.

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Besonders bekannt wurde die sogenannte Schwachkopf-Affäre um den bayerischen Rentner Stefan Niehoff. Er hatte 2024 auf X ein Meme geteilt, das nahelegte, Robert Habeck ist eben dieser. Eine staatliche Meldestelle registrierte den Beitrag und leitete ihn an die Polizei weiter. Am frühen Morgen des 12. November 2024 standen Beamte bei Familie Niehoff zur Hausdurchsuchung auf der Matte und beschlagnahmten seine elektronischen Geräte. Später wurde er zu 1.350 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Fall ging durch alle Medien. Niehoff legte Berufung ein. Im Januar 2026 verstarb er viel zu früh im Alter von 65 Jahren. Über seine Berufung war bis dahin noch immer nicht entschieden. Allein dieser Fall zeigt mit brutaler Klarheit, wohin dieses Land gekommen ist.

Im Februar 2026 leitete die Polizei in Heilbronn ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rentner ein, weil er Friedrich Merz in einem Facebook-Kommentar ‚Pinocchio‘ genannt hatte. Auch daran lässt sich die ganze Lächerlichkeit dieses Systems ablesen. Wer einen Bundeskanzler mit einer satirischen Figur belegt, bewegt sich längst im Fadenkreuz eines Staates, der für seine politische Klasse eine immer größere Schutzzone errichtet. Dieses Verfahren wurde später eingestellt.

Gerade bei Merz zeigt sich die Anzeigenmentalität dieser neuen politischen Empfindlichkeit besonders deutlich. Rund um den Kanzler häufen sich die Verfahren. Der Tagesspiegel berichtete jüngst, dass das Bundeskanzleramt den Inhalt dieser Anzeigen möglichst unter Verschluss halten wollte. Erst gerichtlich wurde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Schon dieser Vorgang spricht Bände. Es geht nicht nur um Anzeigen, es geht auch darum, die Öffentlichkeit von der Kenntnis darüber fernzuhalten, wegen welcher Äußerungen Bürger inzwischen belangt werden. Die politische Klasse will verfolgen und zugleich verbergen, wie dünn ihre Haut geworden ist.

Deutschland hat sich damit ein Sonderstrafrecht für Regierende und Funktionsträger geschaffen, das in einem freien Land nichts zu suchen hat. Die Ermittlungszahlen steigen, der Anwendungsbereich weitet sich, die Chuzpe der Anzeigenerstatter wächst. Der Bürger soll Respekt nicht mehr freiwillig gewähren, sondern unter dem Druck von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht verinnerlichen. Genau darin liegt der wahre Skandal. Ein Staat, der seine Politiker vor dem Spott der Bürger schützen will, schützt am Ende nicht die Demokratie. Er schützt eine politische Klasse, die sich vom Volk entfernt hat und jede Härte nur noch austeilen, aber kaum noch ertragen will.

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Kommentare ( 47 )

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Capfinistere
24 Tage her

Man muss diese Minderleister und Versager nicht beim Namen nennen. Es reicht, das man seine grenzelose Verachtung gegenüber der Regierungsarbeit zum Ausdruck bringt. Die wissen ganz genau, wie das Volk über sie denkt.

Sabine Ehrke
24 Tage her

Noch mehr davon, um so schneller besiegelt es das Ende dieser korrupten, faschistoiden ‚Unsere Demokratie‘.

BellaCiao
23 Tage her

Einfach göttlich komisch diese Bilderauswahl. Hier stimmt der Spruch: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Chrisamar
23 Tage her

Von dem stets, nach Selbstauskunft durch Arbeit „überforderten“ Justizapparat, kommt leider keine Kritik an diesem System.
Im Gegenteil:
„Free speach needs boundaries!“
Persönlich erinnert mich diese Dienstanweisung an das „Verlies“ des Hamburger Unternehmers Kalle Schwensen. Seine Geschäftsräume und das dortige Fachpersonal kann man mieten. Muss es aber nicht. Darin sehe ich den Unterschied.
Für unser alle „bounderies“, welche uns von „unserer Demokratie“ angelegt werden, besteht leider keine Freiwilligkeit. Bezahlt werden muss aber trotzdem!

Dieter Rose
23 Tage her

Kommen Fotographen auch in den Genuss des Paragraphen, z.B. wenn Merz – wie oben geschehen – als Schirmständer dargestellt wird?

Dr. Friedrich Walter
23 Tage her

Für mich sind die meisten Politiker inzwischen auf einem Niveau gelandet, daß man sie von außen gar nicht mehr beleidigen kann. Das tun sie selbst, durch ihre absolute Inkompetenz. Wenn sie den § 188 StGB wirklich konsequent anwenden würden, müßten sie ihr eigenes Spiegelbild anzeigen. Schon das ist eine Beleidigung. Ihr eigener Mangel an Intelligenz und Fähigkeiten ist es, „der geeignet ist, ihre öffentliche Tätigkeit erheblich zu erschweren…“!, nicht die Kritik der Bürger. Ich begnüge mich mit wortloser Verachtung…..! Diese „Personen“ sind es mir nicht einmal wert, einen Kommentar über sie abzugeben.

DDRforever
24 Tage her

Dagegen war die DDR ein Paradies, Vera Lengsfeld wusste genau was sie sagt.

November Man
24 Tage her

„Wie §188 StGB zur Waffe gegen Bürger wird“ Die AfD-Fraktion ist die einzige Partei im Bundestag, die den Majestätsbeleidigung-Paragraphen abschaffen will. Diese Norm stellt Äußerungen gegen Politiker härter unter Strafe als Beleidigungen normaler Bürger. Kritiker sehen darin ein Sonderrecht, das die Meinungsfreiheit einschränkt, und fordern dessen Abschaffung. Die AfD bezeichnet § 188 StGB als „Sonderrecht“ für Politiker, das die Meinungsfreiheit einschränke. Sie argumentiert, dass Politiker als „Diener des Volkes“ auch harte Kritik aushalten müssten und der Paragraph zur „Kriminalisierung von Bürgern“ führe. Die Partei fordert eine Gleichheit vor dem Gesetz, wonach die allgemeinen Beleidigungstatbestände ausreichen sollten. Die AfD hatte dazu… Mehr

DDRforever
24 Tage her
Antworten an  November Man

Allerdings will das BSW genau das auch.

Soder
23 Tage her
Antworten an  DDRforever

Das BSW ist nicht im Bundestag vertreten.

joerg hensel
24 Tage her

Und alles mit einem Grundgesetz ohne Geltungsbereich und einer nicht aufgehobenen DDR-Verfassung.

Hansano
24 Tage her

Man muss dazu noch erwähnen, dass die Verfolgung vermeintlicher Verstöße gegen den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 mittlerweile zum Geschäftsmodell geworden ist. Die Firma „So Done“ wird von einer Liberalen (!!!) betrieben, Firma und Politiker verdienen an der Verfolgung von Äußerungen. Die Firma stellt dabei sicher, dass es für die betroffenen Politiker kein Prozessrisiko gibt, also keine juristische Waffengleichheit besteht, da betroffene Bürger das Prozessrisiko wegen des Risikos hoher Kosten vermeiden. Viele zahlen dann nicht, weil sie Unrecht haben, sondern weil sie sich die Durchsetzung ihres Rechts nicht leisten können. Das ist einer Demokratie und eines Rechtsstaats absolut unwürdig. Eine politische Kaste, die… Mehr

Lucius de Geer
24 Tage her

Die von Madame M. abgerichtete CDU stimmte laut KI-Analyse 2020 geschlossen für die Erweiterung des §188 StGB. Also auch Figuren wie Spahn, Linnemann, Amthor, Klöckner usw., die aktuell im sog. Parlament sitzen. Die angeblichen Liberalen enthielten sich, während die AfD dagegen stimmte. Aber auch nach diesem Skandal wurde von politisch Minderbemittelten weiterhin das Kreuzchen bei den „Konservativen“ gemacht – die Konsumenten des Rentnerfernsehens hatten das ja auch nicht mitbekommen…

maps
24 Tage her

Und die Kritiker werden für 19,53 EUR in den Knast gesteckt oder müssen tausende EUR Strafe zahlen, während uns die Alt-Politiker tagtäglich immer weiter ausrauben und Milliarden an Steuergeldern veruntreuen! Die „Justiz“ und „Polizei“ macht natürlich wieder einmal alles mit. Willkommen im Mafia-Staat kombiniert mit DDR 2.0. Dieses System ist nur noch ekelhaft!