Rekordzahlen bei Anzeigen: Wie §188 StGB zur Waffe gegen Bürger wird

4.792 Ermittlungen in nur einem Jahr zeigen, wohin sich Deutschland bewegt. Ein Sonderparagraph schützt Politiker wie eine bedrohte Adelskaste, während Bürger für Spott, Wut und scharfe Kritik immer schneller vor Polizei und Staatsanwalt landen. Jede Anzeige erhöht dabei das Ausmaß an Politikerverachtung.

picture alliance / Chris Emil Janßen

2025 registrierte die deutsche Polizei 4.792 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigungen gegen Politiker. Das sind acht Prozent mehr als 2024 mit 4.439 Fällen und beinahe 85 Prozent mehr als 2023. Die gestern zuerst von der Welt veröffentlichten Zahlen markieren keinen statistischen Ausreißer, sondern den nächsten Schub in einer Entwicklung, die der politischen Klasse immer besser gefällt und für normale Bürger immer bedrohlicher wird.

Streisand-Effekt:
Das zweischneidige Schwert des § 188
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 188 StGB. Dieser Paragraph gibt Politikern einen besonderen Ehrenschutz, den der normale Bürger nicht hat. Strafbar sein soll bereits eine Beleidigung, die geeignet ist, die öffentliche Tätigkeit eines Politikers erheblich zu erschweren. Genau diese weiche, überaus dehnbare Formel macht den Paragraphen so gefährlich. Sie lädt geradezu dazu ein, Kritik, Spott und Überzeichnung in den Bereich des Strafrechts zu ziehen. Erfasst werden ausdrücklich auch Kommunalpolitiker. Der Schutzschirm reicht also bis tief in den politischen Alltag hinein.

Dieser Paragraph ist kein Ausweis einer starken Demokratie, sondern ein Dokument politischer Dünnhäutigkeit. Wer Macht ausübt, muss Widerspruch, Schärfe, Spott und Übertreibung aushalten. Genau dafür gibt es die politische Auseinandersetzung. Stattdessen hat sich die politische Klasse in Deutschland ein Sonderstrafrecht gebaut, das sie gegen ihre Kritiker in Stellung bringt. Der Staat ermittelt, der Bürger zahlt, der Apparat wächst. Genau so sieht die Verrechtlichung politischer Empfindlichkeit aus.

Besonders ekelhaft ist daran nicht nur der Paragraph selbst, sondern die Mentalität dahinter. Immer mehr Politiker reagieren auf öffentliche Kritik und Spott nicht mit Gelassenheit, Argumenten oder politischer Härte, sondern mit Strafanzeigen. Man muss sich nur vergegenwärtigen, was ein Helmut Kohl über Jahre hinweg ausgehalten hat. Er wurde verspottet, verhöhnt, karikiert, beschimpft und mit Häme überzogen. Das politische Geschäft war rau, oft grob, oft gehässig. Kohl hat das ausgehalten. Er ließ nicht wegen jeder Überzeichnung den Staatsapparat anrücken.

Gerade daran misst sich die Verkommenheit des heutigen Zustands. Wer schon an der Schärfe des Netzes zerbricht, hat in der Spitzenpolitik einfach nichts verloren.

Merz und § 188
Kanzleramt verliert vor Gericht: Details zu hunderten Merz-Strafanzeigen müssen offengelegt werden
Der Paragraph wurde erst 2020 unter Angela Merkel eingeführt. Schon das war ein Schritt in die falsche Richtung. 2021 folgte unter der linken Nachfolgeregierung die erhebliche Verschärfung. Seitdem können Staatsanwälte Ermittlungen auch ohne eigenen Strafantrag des betroffenen Politikers aufnehmen. Damit wurde aus dem politischen Empfindlichkeitsdelikt ein jederzeit aktivierbares Instrument staatlicher Verfolgung. Genau dadurch stieg die Wucht des Paragraphen. Er machte Politiker nicht nur zu besonders geschützten Personen, sondern ihre Kränkbarkeit zu einer Sache des Staates.

Seit Jahren versuchen Oppositionsparteien, dieses umstrittene Gesetz abzuschaffen. Erfolglos. Erst im Januar 2026 lehnte der Bundestag einen Vorstoß der AfD zur Aufhebung des § 188 StGB ab. Stephan Brandner erklärte zu den neuen Zahlen, besondere Strafgesetze für Politiker seien nicht nur unnötig, sondern untergrüben auch das Vertrauen in die Fairness des Rechtsstaats. Wenn sich die Zahl der Ermittlungen innerhalb weniger Jahre fast verdopple und selbst satirische oder überspitzte Äußerungen zunehmend strafrechtlich verfolgt würden, entstehe der Eindruck, dass politische Kritik immer stärker unter Verdacht gerate. Genau dieser Eindruck drängt sich inzwischen mit Wucht auf.

Die Fälle der vergangenen Jahre zeigen zudem, wie dieses Sonderrecht in der Praxis wirkt. Bürger werden nicht wegen Gewalt oder realer Bedrohung mit der Härte des Staates konfrontiert, sondern oft schon wegen humorvoller Posts, Memes und Kommentaren. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Geldstrafen in vierstelliger Höhe sind keine theoretische Möglichkeit mehr, sondern gelebte Praxis. § 188 StGB dient als Hebel, um gegen normale Leute die volle Macht des Apparats in Stellung zu bringen, was die Verachtung gegen diese Kaste nur noch einmal um ein Vielfaches potenziert.

Zurück in vordemokratische Zeiten
Koalition will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen und Meinungszensur einführen
Besonders bekannt wurde die sogenannte Schwachkopf-Affäre um den bayerischen Rentner Stefan Niehoff. Er hatte 2024 auf X ein Meme geteilt, das nahelegte, Robert Habeck ist eben dieser. Eine staatliche Meldestelle registrierte den Beitrag und leitete ihn an die Polizei weiter. Am frühen Morgen des 12. November 2024 standen Beamte bei Familie Niehoff zur Hausdurchsuchung auf der Matte und beschlagnahmten seine elektronischen Geräte. Später wurde er zu 1.350 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Fall ging durch alle Medien. Niehoff legte Berufung ein. Im Januar 2026 verstarb er viel zu früh im Alter von 65 Jahren. Über seine Berufung war bis dahin noch immer nicht entschieden. Allein dieser Fall zeigt mit brutaler Klarheit, wohin dieses Land gekommen ist.

Im Februar 2026 leitete die Polizei in Heilbronn ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rentner ein, weil er Friedrich Merz in einem Facebook-Kommentar ‚Pinocchio‘ genannt hatte. Auch daran lässt sich die ganze Lächerlichkeit dieses Systems ablesen. Wer einen Bundeskanzler mit einer satirischen Figur belegt, bewegt sich längst im Fadenkreuz eines Staates, der für seine politische Klasse eine immer größere Schutzzone errichtet. Dieses Verfahren wurde später eingestellt.

Gerade bei Merz zeigt sich die Anzeigenmentalität dieser neuen politischen Empfindlichkeit besonders deutlich. Rund um den Kanzler häufen sich die Verfahren. Der Tagesspiegel berichtete jüngst, dass das Bundeskanzleramt den Inhalt dieser Anzeigen möglichst unter Verschluss halten wollte. Erst gerichtlich wurde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Schon dieser Vorgang spricht Bände. Es geht nicht nur um Anzeigen, es geht auch darum, die Öffentlichkeit von der Kenntnis darüber fernzuhalten, wegen welcher Äußerungen Bürger inzwischen belangt werden. Die politische Klasse will verfolgen und zugleich verbergen, wie dünn ihre Haut geworden ist.

Deutschland hat sich damit ein Sonderstrafrecht für Regierende und Funktionsträger geschaffen, das in einem freien Land nichts zu suchen hat. Die Ermittlungszahlen steigen, der Anwendungsbereich weitet sich, die Chuzpe der Anzeigenerstatter wächst. Der Bürger soll Respekt nicht mehr freiwillig gewähren, sondern unter dem Druck von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht verinnerlichen. Genau darin liegt der wahre Skandal. Ein Staat, der seine Politiker vor dem Spott der Bürger schützen will, schützt am Ende nicht die Demokratie. Er schützt eine politische Klasse, die sich vom Volk entfernt hat und jede Härte nur noch austeilen, aber kaum noch ertragen will.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 24 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

24 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Capfinistere
1 Stunde her

Man muss diese Minderleister und Versager nicht beim Namen nennen. Es reicht, das man seine grenzelose Verachtung gegenüber der Regierungsarbeit zum Ausdruck bringt. Die wissen ganz genau, wie das Volk über sie denkt.

Sabine Ehrke
1 Stunde her

Noch mehr davon, um so schneller besiegelt es das Ende dieser korrupten, faschistoiden ‚Unsere Demokratie‘.

1989
12 Minuten her

Souveränität und Charisma hat man, oder man hat es nicht. Vom Gericht gibt’s das jedenfalls nicht…

Or
13 Minuten her

Ich denke, daß hässliche Gesicht der toten Partei ist in der Abmahnrangliste auch weit vorne.

hansgunther
15 Minuten her

Was machen sie, die selbstherrlichen Gestalten, die ihr eigenes Volk verachten und gleichzeitig ausbeuten, wenn sich ein ganzes Volk von ihnen beleidigt sieht und endlich versteht, wie ihm geschieht? Dieser Erkenntnis dann tatkräftigen Ausdruck verleiht?

Johny
19 Minuten her

Je mehr die katastrophalen Auswirkungen ihrer Politik sichtbar werden, desto wilder schlagen sie um sich.

Wilhelm Roepke
36 Minuten her

Der Tatbestand der Majestätsbeleidigung hat in diesem Land leider eine recht lange Tradition.

Peter Pascht
44 Minuten her

Wie §188 StGB zur Waffe gegen Bürger wird – nicht nur, denn diese Waffe muss auch jemand schwingen „freie richterliche Beweiswürdigung“ – StPO § 261 und ZPO § 286 Im Grundgesetz steht davon nichts drin: GG Art. 20 „Rechtstaatsprinzip“: da steht „die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden“ Da steht auch wer GG Art.20 dem verplichtet ist in GG Art.92 „die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut“ – heißt aber nicht nach eigener Willkür. Von Rechtsprechung nach eigener Willkür steht auch in diesem Artikel nichts. Lesemphelung für unsere Jurisprudenz: „Ursprünge und Elemente totalitärer Herrschaft“ – Hannah Arendt „Wenn alle Fakten… Mehr

Dt. Tom Schimpff
47 Minuten her

Glücklicherweise habe ich mich schon vor Geraumen aus der BRD verdrückt. Kaum noch vorstellbar, dass sie mir mal als leuchtender Horizont gegenüber der Zone (dort geboren und entfleucht) erschien. Das BRD-Sonderstrafrecht erinnert mich unangenehm an die die Jugendzeit… .

Micci
51 Minuten her

Von wem ging eigentlich die Initiative zur Einführung dieses Paragraphen aus?

Nebenfrage:
wie haben sich die FDP-Abgeordneten bei der Abstimmung zur Einführung verhalten?

verblichene Rose
53 Minuten her

Ich würde es gar nicht mitbekommen, wenn mich jemand beleidigt. Das liegt wohl daran, daß ich den ganzen Tag mit meiner Arbeit und den wichtigen Dingen im Leben beschäftigt bin. Das heisst sinngemäß, daß mich auch eine Beleidigung nicht von der Arbeit abbringen könnte. Also so, wie es in der Begründung im §188 heisst. Und ich bin wirklich eine sehr öffentliche Person, die aber ihre Prioritäten wohl ganz anders setzt. Circa 50 Stunden die Woche und häufig auch an den Wochenenden bin ich sozusagen vogelfrei. Bislang wurde das allerdings nur von sehr vielen Politikern ausgenutzt und zwar indem sie meine… Mehr

A-Tom
1 Stunde her

Wähler, Politiker, Medienvertreter, Staatsdiener, Beamtentum – es gehört alles zusammen und bildet eine Einheit. Wen hat denn der Herr Niehoff früher gewählt, fragen wir mal so nach den Jahren 2005 und 2009? Als konservativer Wähler vielleicht die CSU? Er hat einen Grünen angegriffen, getroffen wurde er aber von einem Gesetz, welches Fr. Merkel einführte. Jetzt ist er als Vorbestrafter gestorben. Verurteilt von einer Justiz, die von der Bayersichen Staatsregierung dirigiert wird. Für Leute, die so wählen und anschließend denken, sie seien nicht greifbar, bleibt halt nur der Peitschenknall über ihren Köpfen. Andernfalls bricht nämlich die Anarchie aus. Ein schlauer Mensch… Mehr