Migrantenquote im öffentlichen Dienst: Rassismus jetzt doch grundgesetzwidrig

In Berlin entscheidet die Abstammung darüber, ob man im Staatsdienst eingestellt wird. Klingt rassistisch, ist es auch. Nach fünf Jahren im Amt fällt das auch der regierenden CDU auf.

picture alliance/dpa | Soeren Stache
Felor Badenberg (CDU), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, 10.02.2026

Wenn in Berliner Verwaltungen Stellen vergeben werden, kommt es nicht auf die Qualifikation an, sondern auf den Migrationshintergrund. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz.

Demnach soll der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Anteil der Berliner Gesamtbevölkerung entsprechen. Dieser Anteil liegt aktuell bei über 40 Prozent. Weiterhin müssen bei Bewerbungsverfahren 40 Prozent der zu Gesprächen eingeladenen Bewerber einen Migrationshintergrund haben.

Die Zuschreibung eines Migrationshintergrunds „kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen“. Konkret bedeutet das: Die Hautfarbe entscheidet über die Jobaussicht, wer schlechter Deutsch spricht, ist besser qualifiziert.

Abdul, Lisa und Ludek

Wer Abdul heißt und nicht Lisa, wird bevorzugt. Aber: Gilt das auch für einen Ludek? Oder ist das der falsche Migrationshintergrund, um bevorzugt zu werden?

Theoretisch endet für den Senat der „Migrationshintergrund“ in der dritten Generation: Großeltern, die eingewandert sind, sind keine Migranten mehr. Aber dafür gibt es ja auch nützliche Kriterien wie „Religion“, die für immer einen Opfer- oder eben Sonderstatus verleihen. Welche Religion hat der Senat wohl im Sinn, wenn er Bevorzugung von Bewerbern bestimmter, nicht genannter, Religionen erlaubt? Sicherlich gilt der Sonderstatus nicht für die im protestantischen Berlin historisch benachteiligten Katholiken.

Es wird offen formuliert: Es gibt gute Migranten und bessere Migranten und Bürger, die zurückstehen müssen.

Nun kommt fünf Jahre später ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Teile dieses Gesetzes gegen das Grundgesetz verstoßen. Schließlich ist rassistische und religiöse Diskriminierung verboten. Im Grundgesetz ist klar geregelt: Stellen im öffentlichen Dienst sollen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden.

Gesetz beschließen, warten, dann erst prüfen: det is Berlin 

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt dieser Erkenntnis. Das Partizipationsgesetz wurde bereits im Juli 2021 beschlossen. Verabschiedet wurde es damals vom rot-rot-grünen Senat aus SPD, Linken und Grünen. Vier Jahre später kommt jetzt die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zu der Erkenntnis, dass da etwas nicht stimmen könne und beauftragt ein Gutachten bei einer Anwaltskanzlei. Ausgerechnet jetzt, ein paar Monate vor der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.

Dabei hätte die CDU das Gesetz längst ändern oder abschaffen können. Wenn die Senatorin jetzt über Bande spielt und das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen aushebeln möchte, dann muss das daran liegen, dass sie keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus für die Abschaffung sieht. Daher: Koalitionspartner SPD möchte das verfassungswidrige Gesetz behalten.

Vorerst werden Polizisten, Steuerbeamte und Lehrer also nicht in erster Linie nach Qualifikation, sondern nach Hautfarbe, Name und Abstammung ausgewählt. Gesetzesänderungen sind bisher nicht vorgesehen. In den fünf Monaten bis zur Wahl hat die CDU ja noch viel Zeit, die konservative Politik umzusetzen, die sie 2021 im Wahlkampf versprochen hat.

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Kommentare ( 37 )

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Klaus D
1 Monat her

In den fünf Monaten bis zur Wahl hat die CDU ja noch viel Zeit, die konservative Politik umzusetzen….dann machen die konservativen (die CDU) es nur wegen des wahlkampfes? Also wenn es keinen wahlkampf geben würde würde das gesetz weiter laufen wie gehabt? Wenn sie (die CDU ) jetzt damit stimmen auf der rechten seite einfangen will sprich konservative schadet das dann nicht auch der AfD in berlin?

bfwied
1 Monat her

Läuft doch, die Tatsache, dass das Land, in dem wir aufgewachsen sind und dieselbe Sprache lernten, nun, sage mal: entwickelt wird, andere nennen das mit einem Substantiv, das mit U* beginnt, aber nicht genannt werden darf! Läuft doch alles bestens im Sinne der Grünlinken, die hinter Parolen auf Tüchern: „Deutschland verrecke“, laufen und johlen und schreien. Für diese lautstarken, meist gering gebildeten Leuten, von denen einige allerdings auch als Akademiker nie den Kinder-/Jugendschuhen der Mao-, Trotzkisten-, Stalinistentreue entwachsen sind und dennoch an hohe Posten gelangten, geht doch der Lebenstraum in Erfüllung. Und dann? Was tun sie dann, wenn z. B.… Mehr

Werner Geiselhart
1 Monat her

Die meisten Chancen dürfte man haben, wenn man als Geburtstag den 1.Januar angibt, den Standardgeburtstag der Passlosen.
Und natürlich noch die richtige Religion, da ist man praktisch schon eingestellt 😎

maps
1 Monat her

Wann wird diese widerliche CDU endlich vom Verfassungsschutz beobachtet???

Musteridiot
1 Monat her

Das ist ja ein wunderbares lInstrument zum Aufblähen der Verwaltung. Da die Quote an Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt ständig steigt, muss die Stadt ja dann eigentlich immer neue Stellen schaffen und diese mit Migranten besetzen, um ihre Quote zu erfüllen…
Bezahlen darf es dann der Söder über den Länderfinanzausgleich.

In Berlin ist man doch erstaunlicherweise richtig kreativ. Liegt sicher an der weltoffenen Atmosphäre dort (in Berlin leben ja ungefähr so viele Ausländer wie in China).

BKF
1 Monat her

„kann insbesondere an phänotypische Merkmale …“ Warum so kompliziert, das ist einfach Rasse (wir auch im Art. 3 GG so verwendet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse …“, kann also als Bezeichnung nicht verboten sein).

Mikmi
1 Monat her

Es verstößt also gegen das GG und es fehlt eine Mehrheit im Senat um es wieder abzuschaffen? Es gibt eine Frauenquote, es gibt eine Quote bei der vergabe von Wohnungen, es werden Wohnungen gebaut, ausschließlich für fremde Landsleute(Ukrainer), große Unternehmen müssen Frauen in ihren Vorständen/Aufsichtsräten haben, ob da Fähigkeiten sind ist zweitrangig. Unser GG und das AGG müssen dringen reformiert werden, 76.000 sind letztes Jahr ohne Pass gekommen, ich glaube, ich schmeiße meinen auch weg.

Edwin Rosenstiel
1 Monat her

Benutzen wir doch einmal den normalen Menschenverstand (was ja in letzter Zeit nicht mehr üblich ist: Völlig logisch ist, daß jede spezielle Maßnahme für Teilhabe, Vielfalt etc. im völligen Widerspruch dazu steht, daß all diese Leute ja offiziell zu „Deutschen“ erklärt werden, wenn sie den Pass erhalten. Warum sollte ein „Deutscher“ irgendein Problem damit haben, in ein Amt zu gehen, und dort von „deutschem“ Personal bedient zu werden? Wozu soll es gut sein, dass dort „ihre eigenen Leute“ sitzen sollen? Damit sie die Sprache nicht lernen müssen? Weil die sie „bevorzugt“ behandeln sollen? Stellen wir doch diese Fragen einfach einmal… Mehr

Last edited 1 Monat her by Edwin Rosenstiel
Peter Klaus
1 Monat her

Beim Bürgergeld scheint es diese Quote bereits zu geben.Oder, wieso sind Migranten dort derartig überrepräsentiert?

Innere Unruhe
1 Monat her

„Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz.“
Wer und wann hat beschlossen, dass wir eine Migrationsgesellschaft sind?