Neun Jahre Jugendstrafe, jetzt endgültig: Der BGH hat die Revision im Fall Philipos verworfen. Damit ist das Urteil gegen den Täter Mwafak al-S. rechtskräftig. Zurück bleibt ein Fall, der weit über Bad Oeynhausen hinaus zum Menetekel für ein Land im Sicherheitsverfall geworden ist.
picture alliance/dpa | Friso Gentsch
Der Fall, der im Sommer 2024 bundesweit Entsetzen auslöste, ist juristisch beendet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil verworfen. Damit bleibt es bei neun Jahren Jugendstrafe gegen den Täter Mwafak al-S. Die Karlsruher Richter haben die Entscheidung der Vorinstanz damit bestätigt.
Schon die damaligen Berichte machten klar, was hier geschehen war. Es ging nicht um ein Gerangel, nicht um eine diffuse Nacht mit unklaren Abläufen, sondern um einen Überfall einer Gruppe auf zwei junge Männer, von denen einer am Ende tot war. Nach damaliger Darstellung wurde Philipos sogar aus der Situation herausgezogen und dann weiter attackiert. Genau deshalb fraß sich der Fall so tief ins öffentliche Bewusstsein. Jeder verstand sofort, was hier sichtbar wurde: die völlige Schutzlosigkeit des Einzelnen gegen Gruppenrohheit, die in deutschen Städten und Parks längst kein Ausnahmebild mehr ist.
Das Urteil lautet neun Jahre Jugendstrafe. Der Anwalt des Angeklagten hatte die Verurteilung laut WELT als „skandalös“ bezeichnet und Revision eingelegt. Der BGH hat diese Linie nun kassiert. Juristisch ist die Sache damit entschieden. Der Staat sagt: Mehr gibt es dazu nicht mehr zu verhandeln.
Aber genau hier beginnt das Problem erst richtig. Denn rechtskräftig ist das Urteil, beruhigend ist es in keinem Fall und fügt sich nach Völklingen in eine direkte Reihe ein, in denen Boni für den Täter gewährt werden. Ein junger Mann wird nach einer Gruppenattacke brutal getötet, der Fall erschüttert das ganze Land, und am Ende bleibt der Eindruck eines Rechtsstaats, der seine Förmlichkeit verteidigt, während das Land auf die Wirklichkeit starrt. Die Wirklichkeit lautet: Ein 20-Jähriger besucht den Abiball seiner Schwester und ist kurz darauf tot, weil eine Gruppe Gewalttäter nachts im Park auf ihn losgeht.
Schon kurz nach der Tat war der Schock in der Region so groß, dass ein Spendenaufruf für die Familie und den verletzten Begleiter binnen kurzer Zeit mehr als 60.000 Euro erreichte. Ein Unternehmer setzte zusätzlich eine Belohnung für Hinweise aus. Bürgermeister Lars Bökenkröger und Landrat Ali Dogan riefen öffentlich Zeugen auf, sich zu melden. Das war ein Fall, der den Nerv eines ganzen Landes traf, weil jeder spürte, dass hier mehr zerbrochen war als nur das Leben eines jungen Mannes.
Wie viele junge Männer kennen das, wie viele Familien haben inzwischen erfahren, in der Öffentlichkeit völlig unvermittelt von Männergruppen angegriffen zu werden? Hier kennt mittlerweile jeder einen oder mehrere, denen das bereits einmal oder mehrfach widerfahren ist. Im Fall Philipos endete das für den jungen Mann mit dem Tod. In vielen anderen ebenfalls. Wie lange bleibt man selbst noch verschont? Der Fall Philipos hat das sehr vielen Familien vor Augen geführt.
Der BGH hat jetzt das letzte juristische Wort gesprochen. Das ändert nichts daran, dass der politische Befund vernichtend bleibt. Der Staat kommt regelmäßig erst dann mit Pathos, Betroffenheit und Durchhalteparolen, wenn das Opfer schon tot ist. Vorher war er nicht da. Vorher hat er nicht geschützt. Vorher hat er das Land in genau jene Lage treiben lassen, in der ein junger Mann nach einem Familienfest in einem Park von einer Gruppe totgeprügelt wird.
So bleibt nach diesem BGH-Beschluss nicht das Gefühl von Gerechtigkeit, sondern das Gefühl einer endgültig besiegelten Ohnmacht. Das Urteil steht. Philipos kommt nicht zurück. Und ein Land sieht wieder einmal Schwarz auf Weiß, dass der Rechtsstaat zwar Akten schließen kann, aber den Vertrauensbruch nicht heilt, der entsteht, wenn Sicherheit auf dem Papier existiert und auf der Straße versagt.




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