Jahrelang wurde der Bremer Bamf-Skandal verharmlost, zerredet und entschärft. Nun verliert die frühere Asyl-Chefin Beamtenstatus und Pension. Das Urteil trifft spät, aber es legt den moralischen und staatlichen Verwahrlosungszustand dieses Apparats offen.
picture alliance/dpa | Michael Bahlo
Was jetzt in Bremen disziplinarrechtlich endet, ist jener Bamf-Komplex, der 2018 als möglicher Asyl-GAU der Republik aufflog und danach mit bemerkenswerter Energie kleingeredet wurde. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension. Jahre nach dem öffentlichen Knall fällt damit endlich ein Urteil, das den Kern des Falls wieder freilegt: In Bremen stand nie nur ein schlampiger Verwaltungsvorgang zur Debatte, sondern ein Gemisch aus Amtsanmaßung, Kumpanei und rechtsstaatlicher Enthemmung.
Und trotzdem begann danach die große deutsche Entschärfungsmaschine zu laufen. Aus einem Fall, der das Zeug zum Menetekel des Asylstaates hatte, wurde Schritt für Schritt ein weichgespülter Komplex aus Relativierungen, Zuständigkeitsnebel und juristischer Verdunstung. Strafrechtlich blieb am Ende weit weniger übrig, als der erste öffentliche Knall vermuten ließ. Vieles verlief im Sand. Einiges wurde mit Geldauflage aus der Welt geschafft. Der Staat, der dem Bürger bei jedem Formfehler die ganze Härte seiner Paragraphen zeigt, behandelte das eigene Behördenversagen plötzlich mit erstaunlicher Milde.
Deshalb ist es grotesk, den Fall heute auf Kaffeemaschine, Tablet und einen beschädigten Plastiknippel zu verengen, als ginge es bloß um provinzielles Beamtenkitsch im Nachspiel eines alten Skandals. Gerade diese Details sind verräterisch. Denn an ihnen zeigt sich, wie tief die innere Verwahrlosung bereits reichte. Geschenke aus dem Umfeld eines Anwalts, mit dem man dienstlich eng zu tun hat. Hotelübernachtungen, die organisiert und zunächst bezahlt werden. Persönliche Treffen, bei denen dienstliche Vorgänge und private Nähe ineinander laufen. Mitgebrachte Bescheide. Ausgetauschte Vertraulichkeiten. Wer da noch von harmloser Gutgläubigkeit spricht, macht sich zum Komplizen der Verharmlosung.
Noch schwerer wiegt die Weitergabe interner Informationen. Vertrauliche Unterlagen, interne Mails, als nur für den Dienstgebrauch eingestufte Dokumente, eine Excel-Liste mit den Daten von 3638 Asylbewerbern. Dazu der eigene Hinweis, heikle Dinge besser nicht elektronisch aufzubereiten, weil das Spuren hinterlassen würde. Deutlicher kann man kaum dokumentieren, dass hier jemand genau wusste, wie weit er sich bereits vom Boden des Rechtsstaats entfernt hatte. Das war keine rührende Überforderung. Das war bewusstes Handeln im Schatten der eigenen Pflichtverletzung.
Das Gericht hat diese Grenze nun endlich wieder eingezogen. Das Beamtenrecht kennt keinen Heroismus. Wer eine Weisung für rechtswidrig hält, muss remonstrieren. Wer stattdessen eigenmächtig handelt, Anwälte privilegiert, Vorteile annimmt, dienstliche Distanz aufgibt und vertrauliche Informationen weiterreicht, stellt sich nicht auf die Seite des Guten. Er stellt sich außerhalb des Amtes. Genau das ist in Bremen geschehen.
Und deshalb reicht auch dieses Urteil weit über die Person Ulrike B. hinaus. Der Bremer Bamf-Skandal war nie nur die Geschichte einer einzelnen Frau mit fragwürdiger Nähe zu Anwälten. Er war ein Blick in den Maschinenraum eines Staates, der 2015 und danach im Asylbereich offenkundig jeden inneren Halt verlor. Regeln wurden gedehnt. Grenzüberschreitungen beschönigt. Warnsignale ignoriert. Politische Verantwortung verdampfte. Und am Ende wurde alles so lange zerredet, bis aus einem Skandal fast schon eine missverstandene Verwaltungsanekdote werden sollte.
Der Spiegel zeichnet dieses späte disziplinarrechtliche Ende nun noch einmal nach. Aber der Befund steht längst auch ohne jede Nachzeichnung fest. Bremen war kein Betriebsunfall. Bremen war ein Lehrstück darüber, wie ein Staat sich selbst beschädigt, wenn seine Beamten im Namen einer höheren Sache anfangen, Recht, Distanz und Pflichtbewusstsein als verhandelbar zu behandeln.
Dass Ulrike B. nun Beamtenstatus und Pension verliert, ist deshalb keine überzogene Härte. Es ist das verspätete Minimum. Nicht der Skandal war zu groß. Zu groß war die Nachsicht eines Staates mit jenen, die im Innersten seiner Verwaltung taten, als stünden sie über dem Recht. Es steht zu vermuten, dass es hunderte, wenn nicht gar tausende wie Ulrike B. gibt.




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Gibt es eigentlich ein Gesetz, daß verurteilte „Linksextremisten“ gepixelt und ihr Nachname verschwiegen werden müßen, (vermeintliche) Rechtsextremisten aber keinen Persönlichkeitsschutz genießen, oder ist das schlicht Gewohnheitsrecht ?
Wie haben die Gerichte entschieden als sie aufrichtige ,ihrem ärztlichen Ethos verpflichtete Ärzte und Ärztinnen zu Haftstrafen verurteilte die Atteste ausstellten .
Indiesen Fällen ist nicht ein einziger Euro dem Sttate als Scaden entstanden .
Und bei diesen durchgewunkenen und für zulässig erklärten Asylanträgen ?
Wie viele Millionen Euro sind hier als Schaden zu begutachten ?
Aber – betrachte deine Justizund du weißt in welchem Staate du lebst !
Dafür ist sei laut Berichten in der Rentenversicherung nachversichert worden. Das ist also die Strafe. Rente statt Pension, sicher aber keine kleine.
Einzelfall?????———————selten so gelacht—————–aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich welche Zustände im Land herrschen. Ein el dorado für Spitzbuben und Spitzmädels unter dem sicheren Dach des Beamtentums. Man finde den Fehler. Erst vor kurzem wurde ein Oberstaatsanwalt in den Knast geschickt. Es fängt immer erst klein und überschaubar an und entwickelt sich dann zu einer Lawine die alles unter sich begräbt. Vieles was sich unsere politische Kaste so ausgedacht hat steht lediglich auf dem Papier, und das ist geduldig.
Letztlich zeigt dieser Skandal nur einen Extremfall von Selbstermächtigung eines politisch besetzten Beamtenapparats.
Angesichts solch eines Falls fragt man sich dann schon nach welchen Kriterien die Führungspositionen in Behörden besetzt werden.
Bei der Aussage „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht.“ (Benedikt Lux, 2020) fragt man sich dann schon, nach welchem Maßstab da Leute für „gut“ befunden wurden.
Sollte es hier nicht auch strafrechtliche Konsequenzen geben? Die Kriminelle dürfte durch ungerechtfertigte Positivbescheide ungeheuere Kosten verursacht haben. Und die Betreffenden müssten natürlich umgehend abgeschoben werden. Wie sieht es aus mit der Zulassung des kollaborierenden Anwalts?
Verliert man mit dem Verlust des Beamtenstatus die Pension? Ja, natürlich. Allerdings muss der Staat dann Ersatz in die Rentenkasse zahlen. Das dürfte nicht wenig sein und auch eine „kleine“ Rente sichern!
Der Marsch der 68er durch die Institutionen ist gelungen. Nicht Tausende, sondern Hunderttausende Links-rot-grüne sitzen in den Ämtern, Behörden und sogar im Schloss Bellevue oder in der allerneuesten (Reichs)Bundeskanzlei. Die Infiltration ist wie die Pest in den Körper eingedrungen, der Patient liegt im Sterben und heißt Deutschland.
Es ist nur ein Anfang. Aber immerhin ein Anfang. Keiner dieser Beamten soll sich mehr sicher fühlen bei solchen Tricks.
Da die Beamtenschaft die angeordnete Rechtsbeugung klaglos umsetzt, ist davon auszugehen, dass es höchstens hunderte gibt, die nicht wie Ulrike B. sind.