Abmahnung gegen Merkel – Entscheidung steht an

TE dokumentiert das Abmahnschreiben wegen des Eingriffs der Kanzlerin in das parlamentarische Geschehen im Bundesland Thüringen.

LUDOVIC MARIN/AFP via Getty Images

Nach der öffentlich erhobenen Forderung von Kanzlerin Angela Merkel, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 5. Februar 2020 müsse „rückgängig“ gemacht werden, und es dürfe bundesweit keine politischen Mehrheiten mit der AfD geben, mahnte die AfD Merkel am 18. Februar wegen Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht ab.

Bekanntlich war Merkel zu dem Zeitpunkt nicht Vorsitzende der CDU, außerdem als Repräsentantin Deutschlands auf Staatsbesuch in Südafrika unterwegs. Ein derart tiefer Eingriff in die Politik zumal auch noch eines Bundeslandes, so argumentiert der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, verletze das staatliche Neutralitätsgebot.

Eine gerichtliche Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.

TE dokumentiert das Abmahnschreiben im Wortlaut hier >>>

Unterstützung
oder

Kommentare ( 60 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

60 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Peter Pascht
4 Jahre her

Eine höchst ungewichtige milde Aktion, „Nichtbeachtung eines ungeschriebenen Rechtgrundsatzes“. Die Wertung eines Rechtgrundsatzes, in die eine oder andere Richtung, kann von einem Gericht nicht erzwungen werden, trotz „Bindungswirkung“ anderer Urteile, das das gericht in seinen Wertungen frei ist. Gesetzespflicht des Gerichts besteht nur gegenüber Gesetzen. Die Konsequenz wäre eh eine unwichtige, Frau Merkel wäre gezwungen von ihrer Äußerung Abstand zu nehmen, was zu einem Schadensanspruch führt.
Politisches Geplänkel, anstatt den Rechtstaat konsequent durchzusetzen.
Da geht es um Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ (der Ministerpräsident war schon vereidigt), Bruch der Verfassung §20GG, u.a., die mit dieser Klage nicht reklamiert werden.

FriedrichLuft
4 Jahre her

Solch eine Situation hätte ich mir noch vor Jahren mit wohligem Schauer im Geschichtsbuch vorstellen können, aber doch nicht in meiner realen Umgebung … tempora mutant et nos mutamur in illis

Dr. L.K.
4 Jahre her

Zunächst ein guter Ansatz. Aber sehr schade, dass der Schriftsatz ab S. 12 durch offenbar Copy-and-Paste-Fehler mit einem anderen Fall (Oberbürgermeister usw.) vermengt wird. Ich kann nur hoffen, dass dieser unausgereifte Schriftsatz nur an Tichy und nicht an Frau Merkel gegangen ist.

Pippi L
4 Jahre her

Eine gerichtliche Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet !
Wurde der Bürger über diese Anklage über die MSM unterrichtet ?
Ich habe nichts dazu gehört.
Und genauso sang und klanglos wird diese Anzeige abgeschmettert. Sagt mir meine Nase und die lag selten daneben.

Vasary
4 Jahre her
Antworten an  Pippi L

Ich sehe das genauso. Trotzdem ist es wichtig, sich zu währen und zwar in jedem einzelnen Fall. Die Justiz beschäftigen, so wie es die „Guten“ auch stets tun. Irgendwann sammelt sich genug zusammen. Irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Das sagt mir meine Nase.

afranke
4 Jahre her

Jeder rechtliche Bienenstich tut weh. Gut so!

Gabriele Kremmel
4 Jahre her

Scheint angekommen zu sein – jedenfalls hat die Kanzlerin seit 20.02. nichts im Terminkalender stehen. https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/angela-merkel/terminkalender

Man fragt sich unwillkürlich, worüber wohl gerade beraten wird.
Vielleicht ist die Kanzlerin aber auch nur verschnupft.

AnSi
4 Jahre her

Könnte mir vorstellen, dass sie das in ihrer gewohnt trotzigen Art einfach so kommentiert: „Püh, wenn ich nicht mehr sagen/bestimmen darf, wer gewählt wird, dann ist das nicht mehr mein Land!“ (…und nun knechtet schön weiter und meckert nicht, ihr Nazis!)

Felix-Schmidt
4 Jahre her

Jetzt wird sich zeigen, was unsere sogenannte „Demokratie“ noch Wert ist. Der Fall ist eigentlich völlig klar: Das Neutralitätsgebot wurde in eklatanter Art und Weise verletzt.

Also liebe Richter: Wir erwarten mit Spannung die Antwort auf folgende Frage: Leben wir noch in einer (ohne jeden Zweifel bereits schwer geschädigten) Demokratie oder schon unter linker Diktatur?

Karl Wolfgang
4 Jahre her

Stiller Ruf, wenn ich sie in so trauriger politischer Zeit zum lachen gebracht habe ist das doch auch schon was. Nach gestern Abend glaube auch ich nicht mehr so richtig an den Rechtsstaat.

Fred Katz
4 Jahre her

Juristisch der beste Weg, weil Gerichte bei der Neutralitätspflicht gerne hart urteilen. Während andere verfassungsrechtliche Bedenken schwer greifbar wären, läßt sich die Neutralitätspflicht nicht einfach beiseite wischen. Hat natürlich keine rechtlichen Folgen.
Bei „Mutti“ durchaus möglich, dass infolge der Majestätsbeleidigung der Rücktritt eingereicht wird.
Tatsache ist aber auch, dass Merkel, warum auch immer, die beliebteste Politikerin seit, Sie wissen schon, war und ist. Merkel würde auch eine Wahl wieder gewinnen.