Genesenenstatus: Verwaltungsgericht hält RKI-Handhabe für verfassungswidrig 

In Bayern rügt ein Verwaltungsgericht das Bundesgesundheitsministerium und das diesem beigeordnete Robert-Koch-Institut: Die Handhabe des Genesenenstatus sei eindeutig verfassungswidrig, meinen die Richter. 

IMAGO / Panthermedia

Ein bayerisches Verwaltungsgericht hat die umstrittene Kürzung des Genesenenstatus gekippt. Zwei Personen waren mit ihren Eilanträgen erfolgreich, in denen sie gegen die 90-Tage-Regelung des Robert-Koch-Instituts geklagt hatten. Für sie gilt jetzt wieder der Genesenenstatus von sechs Monaten. 

Ein Sprecher des Gerichts in Ansbach erklärte, die Richter hätten Zweifel daran, dass die Neuregelung verfassungsgemäß sei. Die Bedenken der Kammer drehen sich um die Art und Weise der Festlegung. Die neue Verordnung nenne keinen konkreten Zeitraum, sondern verweise schlicht auf die Website des Robert-Koch-Instituts.

Damit treffe nicht der Gesetzgeber selbst diese wesentliche Entscheidung, sondern delegiere sie unzulässigerweise an eine behördliche Institution. Das Gericht verzichtete auf eine grundsätzliche Prüfung, ob die Verkürzung des Genesenenstatus generell verfassungskonform sei. 

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