Genesenenstatus: Verwaltungsgericht hält RKI-Handhabe für verfassungswidrig 

In Bayern rügt ein Verwaltungsgericht das Bundesgesundheitsministerium und das diesem beigeordnete Robert-Koch-Institut: Die Handhabe des Genesenenstatus sei eindeutig verfassungswidrig, meinen die Richter. 

IMAGO / Panthermedia

Ein bayerisches Verwaltungsgericht hat die umstrittene Kürzung des Genesenenstatus gekippt. Zwei Personen waren mit ihren Eilanträgen erfolgreich, in denen sie gegen die 90-Tage-Regelung des Robert-Koch-Instituts geklagt hatten. Für sie gilt jetzt wieder der Genesenenstatus von sechs Monaten. 

Ein Sprecher des Gerichts in Ansbach erklärte, die Richter hätten Zweifel daran, dass die Neuregelung verfassungsgemäß sei. Die Bedenken der Kammer drehen sich um die Art und Weise der Festlegung. Die neue Verordnung nenne keinen konkreten Zeitraum, sondern verweise schlicht auf die Website des Robert-Koch-Instituts.

Damit treffe nicht der Gesetzgeber selbst diese wesentliche Entscheidung, sondern delegiere sie unzulässigerweise an eine behördliche Institution. Das Gericht verzichtete auf eine grundsätzliche Prüfung, ob die Verkürzung des Genesenenstatus generell verfassungskonform sei. 

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Kommentare ( 17 )

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Alf
2 Jahre her

Was haben wir für Richter?
Es ist nicht nur das Verfahren krank.
Das Grundgesetz wird ins Gegenteil verkehrt.
Die Verkürzung des Genesenenstatus ist evident verfassungswidrig.
Da braucht man kein Bundesverfassungsgericht.

StefanZ
2 Jahre her

Und die Polen müssen für das was hier mittlerweile traurige Realität ist, Strafe an die EU zahlen.

StefanZ
2 Jahre her

Die bayrischen Richter, kennen wohl das neue Bundesverfassungsgericht noch nicht.

Rob Roy
2 Jahre her

Der irre Lauterbach macht mir keine Angst. Angst machen mir die Irren, die ihn ins Amt gesetzt haben sowie die Irren, die die Irren gewählt haben, die den Irren ins Amt gesetzt haben.

Lupo A
2 Jahre her

Da hat sich das BVG aber auch eine Stelle im Brett zum Bohren ausgesucht, die so dünn war, dass bereits das Licht durch schien. Man muss kein ganz großer Rechtsexperte sein, um darauf zu kommen, dass ein Gesetz, dessen Inhalt irgend ein Webmaster täglich neu auf irgend einer Internetseite posten kann, nicht ganz mit mit einer verfassungsgemäßen Gesetzgebung in Einklang zu bringen ist. Damit kann Lauterbach gut leben. Schließlich ist er ja Facharzt aller Fachrichtungen, Universalgenie und Retter der Welt, aber eben kein Paragraphenhengst. Da kann man doch schon mal über eine Formalie stolpern, wenn man den Kopf in den… Mehr

KoelnerJeck
2 Jahre her

Rechtspositivismus ist Herrschaftsrecht. Die Sozialisten haben es als erstes erkannt. (vgl. Hayek „Recht, Gesetz und Freiheit“).
Recht entsteht aus einem Vertrag. In einem „Rechtsstaat“ nennt man diesen Vertrag, aus dem die Bürger ihre Rechte ableiten, Verfassung. Wie kann etwas „Rechtsstaat“ sein, wo die Bürger niemals über ihre Verfassung abgestimmt haben, wo die Bürger kein Recht haben, das Verfassungsgericht anzurufen, wo „Grundrechte“ von der Politik ausgesetzt werden können?

Last edited 2 Jahre her by KoelnerJeck
Mausi
2 Jahre her

Also auf ein Neues. Der Weg ist ja jetzt vom Gericht vorgekaut.

Tacitus
2 Jahre her

Gut so!
Das Gericht erkennt ganz offensichtlich, dass die neue Regelung nicht im Einklang mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland steht.
Jetzt müssen aber nun Konsequenzen folgen. Ein Gesundheitsminister, der solchen Unfug betreibt, ist unhaltbar. Ein Bundeskanzler, der so etwas duldet, widerspricht durch sein Handeln seinem Amtseid.

Teiresias
2 Jahre her

Was nützt es, wenn ein Verwaltungsgericht das für Verfassungswidrig hält, wenn das Verfassungsgericht der verlängerte Arm der Regierung ist?

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, die FDGO ist Geschichte!

Nacktflitzer
2 Jahre her

Sollen jetzt eigentlich alle Genesenen klagen, um die 180 Tage zu erhalten? Das kann doch nicht im Sinn der Politik sein, daß man die Gerichte damit jetzt weiter überlastet. Da werden doch Hunderttausende klagen.

Last edited 2 Jahre her by Nacktflitzer