Das Bundesfinanzministerium will Daten über Schließfächer und Krypto-Besitz bis 2027 zusammenführen. Bis 2029 soll ein Zentralregister für Immobilien entstehen.
picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) plant einen umfassenden Zugriff auf die Daten von Sparern, die Schließfächer und Kryptokonten unterhalten. Im zweiten Schritt will Klingbeil auch die Informationen über privaten Immobilienbesitz an zentraler Stelle sammeln lassen. Dabei beruft sich die Bundesregierung auf EU-Vorgaben, die von den Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen Geldwäsche verlangen. Sie sollen bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Konkret regelt der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Bis 2029 soll außerdem eine zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien entstehen. Das neue Gesetz ersetzt das bestehende Geldwäschegesetz von 2017. Es sieht die Zusammenführung der Informationen vor, wer wo in der EU ein Schließfach zur Verwahrung von Wertsachen angemietet hat, außerdem darüber, wer über Konten mit Kryptowährungen verfügt.
Klingbeils Beamte bereiten gleichzeitig Pläne vor, die eine Besteuerung von Gold- und Kryptoverkäufen erlaubt. Bisher ist es möglich, beides nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei zu verkaufen. Den steuerfreien Verkauf von Aktien nach einem Jahr Haltedauer schaffte die Bundesregierung schon 2008 ab.
Die Zusammenführung der Immobiliendaten könnte eine Vorstufe zur Erhebung einer Vermögenssteuer oder einer Zwangsabgabe auf Immobilien bedeuten – aber auch die Grundlage für die Ausdehnung der Wegzugsbesteuerung auf Immobilieneigentum schaffen. Die Wegzugsbesteuerung weitete die Regierung bereits 2024 auf Investmentfondsanteile aus. Ursprünglich galt sie nur für GmbH-Anteile.
Die Begründung des Finanzministeriums für die neuen gesetzgeberischen Aktivitäten lautet, damit solle Geldwäsche in Zukunft besser bekämpft werden.
Die Einrichtung zentraler Informationssysteme zum Eigentum der Bürger innerhalb nur eines beziehungsweise von zwei Jahren ist auch insofern bemerkenswert, als es andererseits auch elf Jahre nach der Grenzöffnung von 2015 offenbar keinen funktionierenden Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Länderpolizeien und der Bundespolizei gibt. Immer wieder stößt die Polizei bei Kontrollen eher zufällig auf Migranten mit zahlreichen Identitäten, die sich eigentlich nicht im Land aufhalten dürften. Im vergangenen Jahr nahm die Bundespolizei beispielsweise in Aachen einen 37-jährigen Libanesen fest, der, wie sich herausstellte, mit 28 verschiedenen Namen in verschiedenen polizeilichen Fahndungssystemen registriert war. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt, außerdem war der Mann wiederholt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen.
Als Grund für die mangelnde Übersicht auf dem Gebiet der Migration geben Behörden häufig an, dass die IT-Systeme von Kommunen, Ländern und Bund nicht miteinander kompatibel seien.


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Aber nicht wissen wollen, wie viele Invasoren unter MehrfachIdentitäten vielfach Dschizya kassieren. Samt Mietkosten. Monatlich. Auch solche, die wegen Straftaten gesucht werden. . Das Ding wird sein, dass Klingbeil alles für die Dhimma vorzubereiten hat – und die bald alles übernehmen dann per Knopfdruck selbst abkassieren werden. Barbara Köster schreibt schon 2015, dass die kommen der Ansicht sind, dass ihnen hier eh schon alles gehört – und sie es momentan nur noch nicht in Besitz nehmen können: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/merkel-und-die-hidschra-unbeabsichtigte-einladung-zur-eroberung/ Viele weitere Augen öffnende Artikel bei TE, wenn man nach dem Namen der Autorin sucht: https://www.tichyseinblick.de/?s=barbara+k%C3%B6ster . Nach den Sondersteuern für Dhimmis… Mehr
Es wird Zeit, dass diese Koalition endlich den Weg alles Irdischen geht und linke (Stink)Socken dahin wandern, wo sie hin- gehören.