1,6 Millionen Syrer kehren in ihr Land zurück – nur etwa 6.000 aus Deutschland

Aus vielen Ländern kehren Menschen in großer Zahl nach Syrien zurück. Warum nicht aus Deutschland? Angeblich liegt es an einer Überlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Gerichte. Ein Land, das nichts mehr außer schamloses Ausplündern seiner Steuerzahler kann.

IMAGO / Chris Emil Janßen

In Deutschland leben nach den Zahlen der Arbeitsagentur 974.000 Syrer. Also grob eine Million. Davon sind 685.000 im erwerbsfähigen Alter. 518.000 leben von staatlicher Unterstützung. Das entspricht 54,9 Prozent. 236.000, also noch nicht einmal ein Drittel gehen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. All diese Zahlen sind von der Bundesagentur für Arbeit.

Staatsmann Merz, ein Freund genauso großer wie leerer Worte, sagte, dass 80 Prozent dieser Syrer in ihr Land zurückkehren sollen. Nun hat es nichts zu besagen, wenn Kanzler Merz etwas sagt, die Halbwertzeit seiner Äußerungen ist zu klein, um sie präzise messen zu können.

Umso erstaunlicherweise ist es, dass Syrer aus anderen Ländern in ihre Heimat zurückkehren. Und das in großer Zahl. Aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Irak und Ägypten sind zusammen etwa 1,6 Millionen Syrer zurückgekehrt. Aus Deutschland rund 6.100. Das ist noch nicht mal ein halbes Prozent. Warum schaffen das diese Länder und Deutschland nicht? Woran könnte es liegen? Da die Brandmauerpolitik und ihre Medien gebetsmühlenartig darauf hinweisen, dass das Bürgergeld kein Magnet für die Einwanderung ist und deshalb natürlich auch kein Grund sein kann, hier zu bleiben, kann es am Bürgergeld also nicht liegen. Aber woran könnte es denn sonst noch liegen?

Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind laut UNHCR bis Mitte April 2026 rund 1,614 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt. Allein aus der Türkei 634.000, aus dem Libanon 621.000, aus Jordanien 284.000. Nochmal: Aus Deutschland sind rund 6.100 Syrer zurückgekehrt.

Diese Diskrepanz ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen Kurses, der sich sogar vom eigenen Anspruch entfernt hat. Das deutsche Asylsystem behauptet, auf einem klaren Grundsatz zu basieren. Schutz wird auf Zeit gewährt. Dieser Schutz endet, wenn der Fluchtgrund entfällt. Nach Ansicht der oben genannten Länder ist dieser Punkt offensichtlich erreicht. Für Deutschland aber nicht. Warum? Schon Angela Merkel erklärte 2016 unmissverständlich, man erwarte bei Frieden in Syrien die Rückkehr der Geflüchteten. Heute wirkt dieser Satz wie ein Relikt aus einer anderen politischen Epoche. Aber vielleicht hat sie das ja als Privatmann gesagt.

Die große Mehrheit der rund eine Million seit 2015 eingereisten Syrer ist geblieben. Rund 300.000 wurden bereits eingebürgert. Der temporäre Schutz wird, entgegen dem damals zur Beruhigung Gesagten, zum Rundumsorglos-Daueraufenthalt. Und das unabhängig von der Entwicklung im Herkunftsland.

Es ginge, so man denn wollte, aber auch anders. Die Widerrufsprüfung, ein zentrales Element des Asylrechts, wird nicht genutzt. So könnte geklärt werden, ob ein Schutzstatus noch gerechtfertigt ist. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) behauptet, diese Prüfungen würden anlassbezogen durchgeführt, etwa bei Straftaten oder unerlaubten Heimreisen. Das BAMF begründet sein Vorgehen damit, dass die Lage in Syrien noch nicht stabil genug wäre. Wann genau die Schwelle zur Neubewertung erreicht ist, bleibt offen.

Eine Neubewertung wäre laut Fachleuten aber jetzt bereits möglich. Manche meinen sogar, sie wäre dringend geboten, wenn man die Begeisterung der Syrer für ihren neuen Machthaber mit Islamismusvergangenheit Ahmed al-Scharaa bedenkt. Aber wie so häufig spielt das Recht in Deutschland nur noch eine untergeordnete Rolle. Wie so häufig in letzter Zeit, scheint das Hauptproblem die Umsetzung zu sein. Offenbar fehlen Kapazitäten. Das BAMF sei ausgelastet und die Verwaltungsgerichte wären durch Klagen auf Jahre hinaus blockiert. Und selbst erfolgreiche Verfahren führen nicht automatisch zur Ausreise, denn die praktische Durchsetzung von Abschiebungen gilt als unsicher, wenn nicht gleich unmöglich. Traurige Beispiele gibt es dafür.

Während andere Länder Fakten schaffen, bleibt Deutschland im ängstlichen Verharren und im aktivistischen, mittlerweile üblichen, propagandistisch begleiteten Nichthandeln. So wird einmal mehr der Ausnahmezustand zum Normalfall.

Allerdings müssen die Leistungen, die die halbe Million Syrer aus Steuergeldern erhalten, vorher erwirtschaftet werden, bevor der Staat sie mit anderen exorbitanten Steuern, Abgaben und anderen Gebühren einziehen und an die syrischen Bürgergeldempfänger auszahlen kann. Und diese Leistungen erbringen diejenigen, die auch noch für die Krankenkassenbeiträge der Flüchtlinge aufkommen. Den Syrern will man aus falsch verstandener Menschlichkeit keinerlei Härten zumuten. So viel Rücksicht gilt nicht für deutsche Steuerzahler. Denen muten die Brandmauerparteien alles zu.

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