Rundfunkbeitrag: Verwaltungsrichter in Mannheim stellt sich gegen Bundesverwaltungsgericht

In Baden-Württemberg schmetterte ein Gericht sieben Klagen wegen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Allerdings: Die Entscheidung ist nur eine Zwischenetappe.

picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

„Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß“, jubelte die Tagesschau nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Ganz so, wie die ARD-Hauptnachrichtensendung es suggeriert, verhält es sich allerdings nicht. So lautet zwar der Urteilstenor des Gerichts, das am 14. und 15. April die Klagen von sieben Personen gegen die Öffentlich-Rechtlichen wegen politischer Einseitigkeit abwies (wobei eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt). Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht final entscheiden. Und dieses Urteil steht noch aus.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied nur eine kleine Zahl von vielen Klagen gegen die Berechtigung des Rundfunkbeitrags, die derzeit bei Verwaltungsgerichten liegen – nach TE-Informationen bundesweit mehr als 6000. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 15. Oktober 2025 die Möglichkeit erweitert, gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument zu klagen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren in Staatsverträgen definierten Programmauftrag nicht erfüllen – vor allem mit Blick auf die angebotene Meinungsvielfalt. Ob und wie sie den Programmauftrag erfüllen, entschied das Bundesverwaltungsgericht damals, müssten Verwaltungsgerichte künftig eigenständig prüfen.

Bis zu dieser Entscheidung aus Leipzig machten sich Verwaltungsrichter die Sache einfach, indem sie meinten, ARD, ZDF und Deutschlandfunk erfüllten den Programmauftrag allein schon dadurch, dass sie viel senden. Ob der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Forderung des Bundesverwaltungsgerichts genügte, müsste nun in nächster Instanz wiederum das Bundesverwaltungsgericht prüfen – wenn die Fälle der Kläger durch Revision dorthin gelangen. Das Gericht in Mannheim ließ keine Revision zu. Aber auch gegen diese Entscheidung können die Kläger vorgehen.

Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg macht deutlich, dass dort eben keine eigene Prüfung des Programmauftrags stattfand, sondern nur eine pauschale Einschätzung. „Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind nach Auffassung des VGH nicht feststellbar“, heißt es dort: „Der Rund­funk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur im weitesten Sinne ‚politischen‘ Meinungsbildung rechtfertigten für sich genommen keine abweichende Ein­schätzung.“

Zusammengefasst: Die von den Klägern vorgetragenen Beispiele für eine linke politische Schlagseite der Sender reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu begründen. Allerdings stellte der vorsitzende Richter Martin Morlock in der mündlichen Verhandlung die Einseitigkeit nicht generell in Frage, im Gegenteil. „Es gibt gewisse Akzeptanzprobleme“, so Morlock: „Das ist ein Problem für den öffentlichen Rundfunk.“ Die Tagesschau ließ in ihrem Beitrag genau diesen Punkt weg, und sprach nur von „vermeintlichen Defiziten“. Damit bestätigten die Tagesschau-Macher wieder einmal die Kritik an der ÖRR-Berichterstattung, die fast schon routinemäßig auslässt, was nicht ins eigene Bild passt.

An einem für künftige Klagen nicht unwichtigen Punkt wich das Gericht in Mannheim von den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ab: Das hatte gefordert, zur Untermauerung von Klagen müsste ein Gutachten vorgelegt werden, das die systematische Verfehlung des Programmauftrags über mindestens zwei Jahre begründet. Es könne Klägern nicht zugemutet werden, ein so aufwendiges und teures Gutachten selbst in Auftrag zu geben, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Er regte an, dass die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten eine solche Evaluation durchführen beziehungsweise in Auftrag geben sollten. So jedenfalls kann man seine Pressemitteilung deuten. Denn dass Programmbeschwerden von Bürgern beim Rundfunkrat nicht ausreichen, um eine Einseitigkeit zu rügen beziehungsweise festzustellen, hatte schon das Bundesverwaltungsgericht 2025 festgestellt.

Umfangreiche Datengrundlagen gibt es übrigens längst: Das Schweizer Institut MediaTenor untersucht schon deutlich länger als zwei Jahre die Informationsqualität der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, und gelangt – gestützt auf eine Fülle von Einzeldaten – zu dem Schluss, dass die Sender unausgewogen berichten und sich durch eine deutliche Schlagseite Richtung linksgrün auszeichnen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe sich der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen „Pflicht entzogen“, selbst in die Prüfung der Programmqualität der Öffentlich-Rechtlichen einzusteigen, kritisiert der Anwalt Harald von Herget, der in Mannheim drei der sieben Kläger vertrat.

Eins ist sicher: Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Sendern beginnen gerade erst.

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Kommentare ( 23 )

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23 Comments
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murphy
15 Minuten her

Die politische Ausgewogenheit ist ein Nebenschauplatz auf dem gekämpft wird. Viel entscheidender ist der Text vom GG. Und der enthält im Artikel 5.1 das für den ÖR(?)R tödliche Wort „ungehindert“. Das wurde von Kirchhof verbogen weil Merkel ihn damals mit einem Ministerposten lockte. Es war und ist aber ein Verfassungsbruch weil diese ausdrücklich genannte Eigenschaft (wörtlich im Art. 19.2 ) nicht einmal angetastet werden darf. Das hätte H-G Maaßen damals monieren sollen. Hat er? Ist die CDU als verfassungsbrechende Partei noch wählbar? Sie muss verboten werden.

Last edited 11 Minuten her by murphy
November Man
40 Minuten her

Im total vergrünten Baden-Württemberg kann man von einem nicht ganz unabhängigen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim nichts anderes erwarten. Das Angebot von ARD und ZDF, das man als Bürger nicht ablehnen darf, sondern annehmen und auch noch zwangsweise bezahlen muss, ist eindeutig sittenwidrig und verfassungswidrig.  

Paul Brusselmans
1 Stunde her

Um auf denn wie immer ausgezeichneten Wecker von heute von Herrn Douglas zurückzukommen. Wir sollten uns nicht auf das deutsche Kleinklein beschränken. Klagen werden immer negativ ausgehen, denn wir haben ja zur Korrektur eventueller einzelner Schieflagen die ach so neutralen Rundfunkräte. Und nirgendwo wird festgelegt, wieviel Geld der ÖR so braucht. Und die KEF ist ja auch noch da, die die Plausibilität des Zusatzbedarfs prüft. Die Achillesferse des ÖR ist ausgerechnet die EU mit ihrem Urteil zur Finanzierung des ÖR – und die muss zu ihren eigenen Entscheidungen stehen. Tut sie dies nicht, dann begeht sie Rechtsbruch. Sie muss entweder… Mehr

Kassandra
1 Stunde her

Kann man veröffentlichen, wer klagte?
Denn Apollo wies in einem Beitrag über die Wlke-Sendung, bei der ein gewisser Küppersbusch sich nicht schämte, darauf hin, dass interne Mitarbeiter des swr dabei sein sollen?
https://apollo-news.net/nuernberger-fernsehverbrecherprozesse-zdf-heute-show-zieht-ueber-konservative-oerr-kollegen-und-sendungen-her/
Einer kommentiert dort so:
„Herr Küppersbusch hat in Teilen Recht. Die konservativen Feigenblätter werden auf Mitläufer plädieren können. Schließlich haben sie mit ihrer Feigheit das System lediglich gestützt.
Den linksextremen Anheizern in den Redaktionsstuben wird man als Tätern diesen Ausweg nicht anbieten können.“

rainer erich
1 Stunde her

Na also. Auch in dieser Angelegenheit bestand schon wieder die Gefahr, zu früh und zu laut die Rechtssprechung zu bejubeln, vor allem auch die der Verwaltungsgerichte. Möglich, dass der “ Hof“ in BW deutlich politischer besetzt ist, was zu den gewünschten Urteilen führt. Jedenfalls reicht mir der Beitrag vollkommen zur juristischen Bewertung bzw dessen Qualität. Ganz allgemein gibt es nicht den geringsten Grund, hoffnungsfroh in die juristische Zukunft zu blicken, im Gegenteil. Vermutlich wird es noch einige Zeit ein paar erfreuliche Urteile geben, Ausreisser, mehr nicht. Generell ist auch dieser Zweig am Ende angelangt, was nicht nur mit der Besetzung… Mehr

Siggi
1 Stunde her

Auch das BVerfG wird zum selben Ergebnis kommen. Mittlerweile git es doch nur noch den politischen Einheitsbrei aus Politik, Justiz und geschmierten Medien. Dazu muss man sich nur den regierungsleckenden Focus, die SZ, andere und insbesondere die Propagandamaschine ÖRR ansehen. Klebriger geht es nun wirklich nicht. Es wäre ein starkes Signal, wenn die AfD im Herbst die Staatsverträge mit dem ÖRR kündigt und dafür sorgt, dass Transparenz in die Schmiergeldaffären kommt. Es kann doch nicht sein, das Verlage über eine Milliarde im Jahr bekommen, um diese Regierung zu stützen. Was har das noch mit Demokratie und Rechtsstaat zutun? Nichts. Willkür,… Mehr

Wilhelm Roepke
2 Stunden her

In dem Moment, wo 500.000 Leute vor einer Rundfunkanstalt demonstrieren, ändert sich etwas. Egal, wer Ministerpräsident, Verwaltungsrichter, Intendant oder Chefredakteur ist. Und genau das wird passieren, wenn die Propaganda parallel zu den Lebensbedingungen noch schlimmer werden.

ralf12
2 Stunden her

…“Klagen gegen die Berechtigung des Rundfunkbeitrags, die derzeit bei Verwaltungsgerichten liegen – nach TE-Informationen bundesweit mehr als 6000″ Da kommt demnächst eine weitere dazu. Ich habe heute (per Einschreiben / Rückschein) meinen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid an den MDR gesendet. Der kam übrigens um 8 volle Tage rückdatiert bei mir an. Ich gehe davon aus, dass die meine Begründung (einseitige uind nicht ausgewogene Berichterstattung sowie Verstoß gegen den Bildungsauftrag wegen nicht Einhaltung der offiziellen Rechtschreibung Genderidiologie: https://www.rechtschreibrat.com/amtliche-deutsche-rechtschreibung-ueberarbeitetes-regelwerk-und-neufassung-woerterverzeichnis-fuer-schule-und-verwaltung-verbindlich/ )
Je mehr Menschen sich gegen diesen ÖRR wehren, desto schwerer wird denen die Verbreitung ihrer miesen Propaganda fallen.

Kassandra
1 Stunde her
Antworten an  ralf12

@ralf12: bei einer Freundin waren es sogar 16 Tage später als im Brief datiert, was den Handlungsspielraum ungemein eingrenzen soll. Sie nahm die 6000 Klagen vor Gericht zum Anlass darauf hinzuweisen, dass jegliche Forderung damit „strittig“ ist, und dass strittige Beträge weder gefordert noch angemahnt noch beigetrieben werden können – weitere Info dahingehend im www. Sollten „sie“ das ganze Paket dennoch dem Amtsgericht zur Pfändung übergeben wird sie auch dort fristgerecht Widerspruch aus genau diesem Grund formulieren. Sie hatte solche Festsetzungsbescheid schon vordem – auf den bislang und weiteren Widersprüchen jedoch nichts folgte. Ohne eigene Klage. . Ich wünschte mir… Mehr

Endlich Frei
2 Stunden her

Objektiv betrachtet ist es freilich unmöglich ist, dass sachlich urteilende Richter die himmelschreiende Einseitigkeit des deutschen Staatsfunk übersehen: Interessant an der finalen Urteilsfindung ist daher alleine die Offenbarung, wie politisch die zuständige Richterschaft in Karlsruhe schlussendlich urteilt. Auf dem Weg dorthin werden vergrünte, dem Amt nicht gewachsene Richter immer wieder eigene, vom Gesetz losgelöste ideologische Prioritäten setzen. Der Versuch der Regierung, solches Personal auch in Karlsruhe zu positionieren, war – für das Volk unübersehbar – nicht zu übersehen. Demnächst werden wir das Resultat dieser Bemühungen erleben.

Last edited 2 Stunden her by Endlich Frei
Kassandra
59 Minuten her
Antworten an  Endlich Frei

Hilfreich immerhin, dass nicht mehr der Kläger für das Gutachten über die Fehlsendungen in Haftung genommen wird – wobei Gutachten, durch die Anstalten in Auftrag gegeben – natürlich auch infrage gestellt werden müssen.
Der geschasste Michael Meyen hätte doch Zeit – oder? https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/treibjagd-gegen-professor-meyen-endet-mit-versetzung-in-den-ruhestand/