Die deutsche Justiz wurde im Schnellverfahren schuldig gesprochen – zu lasch, zu lückenhaft. Doch der zuständigen Staatsanwaltschaft fehlten nicht die Paragrafen, sondern die Unterlagen. Und selbst im gelobten Spanien sieht die Bilanz nicht besser aus. Von Silvia Venturini
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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert.“ So beschrieb Jean-Claude Juncker einst die Methode der EU. In Berlin hat man das Verfahren optimiert: Man legt den Entwurf in die Schublade, sorgt dafür, dass etwas passiert – und zieht ihn im richtigen Moment heraus. Am 19. März 2026 war der Moment gekommen.
Collien Fernandes erhob im Spiegel schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen: Deepfakes, Fake-Profile, Identitätsdiebstahl, jahrelange digitale Demütigung. Die Vorwürfe wiegen schwer, die Unschuldsvermutung gilt, Ulmens Anwalt spricht von „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“. Soweit das Drama, das seit Tagen jede Talkshow und jeden Leitartikel füllt. Doch wer genau hinschaut, entdeckt hinter der Empörungswelle eine Choreografie, die mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit verdient wie der Einzelfall selbst.
Irgendwo in Itzehoe
Beginnen wir dort, wo bis gestern kaum jemand hinschaute: in Itzehoe.
Fernandes hatte bereits vor Jahren eine Anzeige in Deutschland gegen Unbekannt erstattet, zuständig war zuletzt die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Fernandes selbst zog daraus öffentlich den Schluss, in Deutschland werde sie nicht geschützt – und erstattete Anzeige in Spanien, wo die Rechtslage seit 2022 strenger ist. Die Botschaft war klar: Das deutsche Strafrecht sei löchrig wie ein Schweizer Käse, und Frauen bliebe nur die Flucht in ausländische Rechtssysteme. Ein wirkmächtiges Narrativ – nur leider ein schiefes.
Die Journalistin Iris Sayram brachte am 23. März die entscheidende Nuance ans Licht: Das Verfahren in Itzehoe wurde nicht eingestellt, weil die Gesetze fehlten, sondern weil von der Staatsanwaltschaft angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht wurden. Sayram kommentierte trocken: „An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben.“ Burn.
Die deutsche Justiz versagte in diesem konkreten Fall nicht an ihren Paragrafen, sondern an fehlender Mitwirkung. Nun mag Fernandes gute Gründe gehabt haben, der deutschen Rechtslage zu misstrauen – vielleicht war es Überforderung, vielleicht die bewusste Entscheidung, das Verfahren lieber auf Mallorca zu führen. Beides wäre legitim und menschlich nachvollziehbar. Aber dann hätte man genau das zu Protokoll geben sollen, statt pauschal den Eindruck zu erwecken, die deutsche Justiz habe achselzuckend zugeschaut. Denn Pauschalisierungen verkaufen sich zwar gut in Talkshows – bei der Aufklärung möglicher Straftaten sind sie, gelinde gesagt, kontraproduktiv.
Doch statt Mäßigung legte Fernandes lieber noch eins drauf: In den Tagesthemen sagte sie, man habe sich „sehr bewusst“ für Spanien entschieden, „weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland“, das sie als ein „Täterparadies“ bezeichnete. Das passt schlecht zu einem Aktenzeichen, bei dem nicht das Gesetz den Dienst verweigerte, sondern ein Aktenordner. Und wer ein ganzes Rechtssystem abschreibt, sollte vorher vielleicht kurz prüfen, ob er ihm überhaupt eine faire Chance gegeben hat.
Aber auch ein Blick auf das gelobte spanische System ernüchtert. Ja, auf Mallorca laufen seit Dezember 2025 Vorermittlungen gegen Ulmen in einem sehr frühen Stadium, vertraulich, alles offen. Aber ein früheres Schnellverfahren aus 2023, eingeleitet nach einem Polizeieinsatz wegen eines familiären Streits, ist dort längst vom Tisch. Es wurde untersucht, geprüft und auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der einzige Unterschied zu Itzehoe liegt bislang in den Sonnenstunden.
Volle Kraft voraus
Es ist diese Stimmung, die den Motor antreibt, der seit dem 19. März auf Hochtouren läuft. Noch am selben Tag, an dem der Spiegel die Vorwürfe veröffentlichte, erklärte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt sei „praktisch fertig“. Fertig. Man stelle sich das vor: Ein Prominenten-Skandal bricht los, und Stunden später ist der Gesetzentwurf praktisch druckreif. Und das in einem Land, in dem selbst ein Bauantrag für ein Gartenhaus ein Quartal lang unbearbeitet beim Amt liegt.
Ganz so plötzlich passierte das alles also doch nicht. Die Beratungsstelle HateAid hatte bereits im Januar 2026 einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Der eigentliche Entwurf des Ministeriums, ein neuer § 201b StGB zum Schutz vor Deepfakes, wartete seit August 2025 auf seine Verabschiedung. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD stand die Absicht längst schwarz auf weiß. Es fehlte weder an Wille, noch an Gesetz, sondern lediglich der politisch opportune Augenblick. Und Collien Fernandes lieferte ihn.
Was dann folgte, wirkt wie aus dem Lehrbuch für politische Kampagnenarbeit. Am Freitag die Spiegel-Enthüllung. Am Wochenende überparteiliche Solidaritätsbekundungen, eine Initiative von „Brand New Bundestag“ mit Abgeordneten von CDU bis Linke, eine Demo am Brandenburger Tor mit – je nachdem wen man fragt – 6.700 bis 13.000 Teilnehmern, Luisa Neubauer und HateAid-Chefin Josephine Ballon inklusive. Am Montag die Ankündigung, der Entwurf gehe „in dieser Woche“ ins Kabinett.
Und am Montagabend, gewissermaßen als dramaturgische Kirsche auf der Torte, sendete das ZDF um 20:15 Uhr den Spielfilm „Eine bessere Welt“ – einen Volkserziehungs-Thriller über digitalen Hass gegen eine Klimawissenschaftlerin mit migrantischem Ehemann, garniert mit Dunja-Hayali-Cameo und anschließender Doku um 22:15 Uhr. Die Programmplanung stand seit Monaten fest. Zufall? Sagen wir so: Wer daran glaubt, glaubt auch, dass Ananas auf Pizza gehört.
Und täglich grüßt die Chatkontrolle
Nun mag man einwenden: Und wenn schon? Deepfakes sind ein reales Problem, die Zahlen sind erschreckend, Betroffene verdienen Schutz. Das ist alles richtig. Über neunzig Prozent aller Deepfakes sind nicht-einvernehmliche Pornografie, in neun von zehn Fällen trifft es Frauen. Als Elon Musks KI „Grok“ Anfang 2026 in neun Tagen drei Millionen sexualisierte Bilder von Aktivistinnen, Politikerinnen und sogar Kindern generierte, wurde das Ausmaß des Problems für jedermann sichtbar. Ein Gesetz, das diese Lücke schließt, ist überfällig.
Aber ein Gesetz, das auf einer Empörungswelle durchs Kabinett gespült wird, während die zentrale Prämisse seiner Dringlichkeit – die angebliche Untätigkeit der deutschen Justiz im konkreten Fall – auf wackligen Füßen steht, ist politische Trittbrettfahrerei und kein Beleg für funktionierende Rechtsstaatlichkeit. Selbst die taz notiert nüchtern, dass der Entwurf ausgerechnet die Identitätsanmaßung, also jenen Vorwurf, der im Fall Fernandes-Ulmer im Zentrum steht, gar nicht erfasst. Das Gesetz löst also nicht einmal das Problem, das als sein Anlass dient.
Das Muster ist nicht neu: Auch die EU-Chatkontrolle wurde unter dem moralisch unangreifbaren Banner des Kinderschutzes vorangetrieben – bis reihenweise Kinderschutzorganisationen und Bürgerrechtler warnten, dass der tatsächliche Schutzeffekt minimal, der Eingriff in Grundrechte aber massiv sei. Wer dagegen argumentierte, musste sich fragen lassen, ob er denn etwa für Kindesmissbrauch sei. Dieselbe Mechanik droht hier: Wer die handwerkliche Qualität dieses Gesetzes hinterfragt, wird sich bald rechtfertigen müssen, ob er denn für Deepfake-Pornografie sei.
Radikaler Vorschlag: Erst denken, dann fordern
Und wer die Debatte ausschließlich als feministisches Projekt rahmt, verschließt die Augen vor dem breiteren Missbrauchspotenzial: Deepfakes treffen auch Politiker, Unternehmer, Männer – und sie bedrohen die Integrität öffentlicher Diskurse insgesamt. Eine Gesetzgebung, die sich rhetorisch auf „Männergewalt“ verengt, wie es auf der Berliner Demo zu hören war, wird der Komplexität des Problems nicht gerecht.
Die Vorwürfe von Collien Fernandes verdienen eine ernsthafte, faire Prüfung – vor Gericht, nicht im Feuilleton. Doch indem sie sich selbst zur Frontfigur einer politischen Kampagne macht, für Demos wirbt und pauschal ein Versagen der deutschen Justiz beklagt, das die Akte Itzehoe so nicht hergibt, schadet sie vor allem einem: ihrer eigenen Sache. Denn jede Unschärfe in der öffentlichen Darstellung ist ein Geschenk an die Gegenseite – und an jenen Promi-Anwalt, der schon die Pressemitteilung geschrieben hat.
Schnellschüsse im Windschatten der Empörung und das Instrumentalisieren realen Leids für längst vorbereitete Agenda-Punkte schaffen keine „bessere Welt“. Stattdessen müssen wir uns die unangenehme Frage stellen: Warum nutzen wir jeden Skandal, um mehr Staat und weniger differenzierte Debatte zu fordern, anstatt erst einmal die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden?

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Böse Zungen behaupten, dass es sich um ein Kampagne handelt, welche die Einführung der Klarnamenpflicht für das Internet flankierend unterstützen soll. Das halte ich nicht für abwegig. Auchdiese Möglichkeit besteht. Ich glaube der Frau kein Wort. Ihrem Ehemann auch nicht. Solange es keine Beweise für etwas gibt, glaube ich an nichts. Deswegen gibt es weder eine Parteiergreifung noch eine Vorverurteilung. Wenn die Moderatorin nicht mit der StA kooperieren will, dann neige ich eher zu dieser Kampagnentheorie. Ihr Agieren jetzt ist deckungsgleich mit dem Verfahren seinerzeit auf Malle. Ausser Spesen nix gewesen. Und „forum hopping“, nur weil man meint, in einem… Mehr
Die Tante hat doch von den angeblichen Fake-Clips profitiert. Empfehle dazu das Nicht-Promi-Schicksal zu googln: Horst Arnold.
Wenn ich mir dagegen das Genöle dieser Frau so ansehe und das mit der „Hinrichtung“ an Arnold vergleiche, weiss ich, was hier abgeht.
Bisher kannte ich nicht einmal die Namen der beiden Protagonisten.
Es ging denen wohl vor allen darum, auf Titelseiten zu kommen. Läuft wohl wirtschaftlich gerade nicht gut bei denen.
Daß das der EUdssR-Polit-Mafia in den Kram paßt war ja klar.
Tja, die Zeit wird zeigen was an der Sache wirklich dran ist. Vielleicht verhelfen unsere Medien der Dame am Schluss zu realen Bildern im Dschungel Camp.
Die Taliban in Afghanistan haben Anfang des Jahres das Rechtssystem so geändert dass das Schlagen eines Kamels strenger bestraft wird wie das Schlagen einer Ehefrau. Vielleicht sollten sich unsere Medien damit beschäftigen, bzw. wie sinnvoll es ist weiter junge Männer aus diesem Kulturkreis bei uns willkommen zu heißen.
„weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland“….was auch nötig war bzw ist denn die gewalt gegen frauen ist in spanien sehr hoch. Im vergleich ist diese in deutschladn viel niedriger*. Warum also gesetze machen wenn die gewalt gering ist bzw es genügend andere gesetze gibt die man in anspruch nehmen kann um zu klagen.
*https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1101722/umfrage/umfrage-in-der-eu-zur-verbreitung-von-haeuslicher-gewalt-gegen-frauen/
Das Problem liegt wohl auch darin, dass mehrere Verlage keine mehr sind, sondern NGOs. Ohne di staatliche Zuwendungen wären die weg vom Markt; so aus internen Kreisen des Focus.