Ausnahmsweise: Staatsanwalt pro Meinungsfreiheit

Es gibt sie doch noch: die guten Nachrichten. In zwei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein wegen Volksverhetzung ermittelt. Jetzt stellt sie die Ermittlungen ein.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Es ging um zwei Kommentare auf Facebook zu Beiträgen eines Nachrichtenportals. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Im ersten Fall wurde ein Beitrag kommentiert, in dem über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz berichtet worden war. Zwei unbekannte Täter hatten dabei mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie anschließend angegriffen.

Dazu schrieb der Beschuldigte (Orthografie aus dem Original übernommen):

„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“

Die zweite beanstandete Äußerung kommentierte einen Bericht darüber, wie ein Rollerfahrer einen 76-jährigen Radfahrer bewusstlos geschlagen hatte (auch hier Orthografie wie im Original):

„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“

Die Kölner Kanzlei Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen schon an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele. Der erste Kommentar bezieht sich nur auf die beiden Täter. Beim zweiten Kommentar ist völlig unklar, welche Gruppe gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.

Auch handele es sich bei beiden Kommentaren nicht um einen Angriff auf die Menschenwürde. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören – was eine Voraussetzung für Volksverhetzung wäre.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit. Damit fehlt die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls.

Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).

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Kommentare ( 8 )

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BeastofBurden
29 Minuten her

Das ist doch sehr primitiv, was diese beiden Facebook-Schreiber von sich gaben. Nicht strafbar, aber ob sie beim nächsten Mal wieder unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bleiben?

Im übrigen zeigt diese Verfahrenseinstellung, wie grotesk und überzogen es war, einem unbescholtenen Bürger wegen des Teilens eines „Schwachkopf“-Meme die Polizei auf den Hals zu hetzen. Eine völlig harmlose Satire und noch dazu zutreffend 🙂

Wilhelm Roepke
1 Stunde her

Wahrscheinlich ist der Staatsanwalt ausbefördert und kann nur noch auf eine Richterstelle weggelobt werden…

Es ist trotzdem hoch anzurechnen.

whgreiner
1 Stunde her

Hm… Der „Tatbestand“ lag doch jeweils als (zweifellos unappetitliches) Originalzitat unzweifelhaft und vollständig vor, ebenso die geltende Rechtslage. Wie kann eine Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat auf so dünner Grundlage überhaupt Ermittlungen AUFNEHMEN? Was gab es denn in diesen Fällen überhaupt noch zu „ermitteln“? Dass die Ermittlungen dann eingestellt wurden, beruhigt mich nicht wirklich.

Ombudsmann Wohlgemut
2 Stunden her

Hauptsache etliche Millionen für solche unsinnigen Prozesse ausgeben statt selbst mal das Hirn anzustrengen…

MartinKienzle
2 Stunden her

Dass die sogenannte „Staatsanwaltschaft“ des Besatzerkonstruktes BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) sich bemüßigt fühlt, sogenannte „Ermittlungen“ gegen Deutsche ob deren Wut mit Blick auf die Zerstörung deren Heimat durch Soldaten, umgangssprachlich „Flüchtlinge“ genannt, zu führen, ist zwar einerseits folgerichtig, da jene gegen Deutsche vorsätzlich handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20), die jedoch andererseits abermals den Beweis erbringen, dass die Deutschen nach Auflösung des Besatzerkonstruktes BRD als einziges Ziel alltäglich zwingend streben müssen!

Last edited 2 Stunden her by MartinKienzle
Traum-Yogi
2 Stunden her

Es ist gut, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Denn bei beiden Kommentaren handelt es sich um verbale Notwehr.
Die AfD wird sich bei der Wahl in BW sehr steigern. Nötig ist eine öko-konservative Politik gemäß Herbert Gruhl.
https://jlt343.wordpress.com

hoho
2 Stunden her

Das musste der letzte Tag des Staatsanwalts vor seiner Pensionierung.

Lars Baecker
2 Stunden her

Das woke Linke ist auf dem absteigenden Ast. Im Übrigen sind die Gerichte so dermaßen überbelastet, dass man sich vielleicht wieder auf das Wesentliche besinnt und so unwesentliche Dinge, wie die Befindlichkeiten unserer überbezahlten Volksvertreter im Auftrage Dritter, außen vor zu lassen.
Vielleicht findet sich auch mal ein Richter mit Mut, der ein Verfahren aussetzt und den § 188 StGB mal nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt. Ich sehe in diesem (nicht nur) eine Verletzung des Art.3 GG.