Per „Klimaschutz“-Urteil in den Staatsruin – Gesinnung statt Recht?

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen: Das Leipziger Urteil verpflichtet die Bundesregierung auf zusätzliche „Klimaschutz“-Maßnahmen. Damit wird Energie noch knapper und teurer. Das Gericht hat damit das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland beschlossen.

picture alliance/dpa | Jennifer Brückner

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie von der Deutschen Umwelthilfe sehnlich gewünscht, geurteilt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse.

Anscheinend genügen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Leipziger Gericht die Rezession, die Deindustrialisierung, die Insolvenzwelle, die Flucht der Chemischen Industrie ins Ausland, der Niedergang der Stahlproduktion, die Verlagerung der Industrieproduktion ins Ausland, über 3 Millionen Arbeitslose – Tendenz steigend noch nicht. Obwohl die Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland kaum Einfluss auf die weltweiten Emissionen hat und deutsche Firmen dann eben im Ausland emittieren, reicht das weder dem Leipziger Gericht – und erst recht nicht der Deutschen Umwelthilfe.

Im Gegensatz zur Wirtschaft der Bundesrepublik laufen die Geschäfte der Deutschen Umwelthilfe allerdings prächtig, man möchte fast bitter spotten, umso prächtiger, je schlechter es Deutschland wirtschaftlich geht.

Im Finanzbericht aus dem Jahr 2025 über das Jahr 2024 jubelt die DUH: „Gegenüber dem Vorjahr wuchs das Haushaltsvolumen um 4,1 Millionen Euro auf nun 24,4 Millionen Euro. Diese erfreuliche Steigerung wird durch die positive Entwicklung der verschiedenen Einnahmequellen der DUH ermöglicht.“ Zu den Einnahmequellen der DUH gehören neben Spenden auch Zuschüsse von Institutionen, die mit „10,6 Millionen Euro einen großen Beitrag zur Stärkung unserer Finanzkraft“ leisten. Zu den Institutionen, die „maßgeblich zu unserem Haushalt und damit zur Umsetzung unserer Projekte und fachlichen Arbeit beigetragen“ haben, gehören:

  • das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
  • das Bundesamt für Naturschutz,
  • die Deutsche Postcode Lotterie
  • und die European Climate Foundation.

Doch damit des Rühmens nicht genug: „Die Einnahmen aus der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung betrugen zirka 3,9 Millionen Euro.“ Unter Marktüberwachung wird Kontrolle von Produkten und Werbung, um Umweltvorgaben, Verbraucherschutzrechte und Klimaschutzziele durchzusetzen, verstanden.

Wann hat sich eigentlich in Deutschland einmal Schnüffeln und Abmahnen nicht gelohnt? Eine Regierung allerdings, die einen Verein finanziell mit Steuergeldern unterstützt, der den Wohlstand der Bürger, die Freiheit und die Freizügigkeit angreift, betreibt Politik gegen die Bürger.

Der Professor für Öffentliches Recht Sebastian Müller-Franken schreibt:

„Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahre 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, um bis zum Jahre 2030 die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent im Vergleich zum Jahre 1990 zu senken. Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang (wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung, sozialer Frieden u.ä.) ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen.“ Hauptsache Klima, alles andere ist nebensächlich. Das Urteil des Leipziger Gerichts ermöglicht der Deutschen Umwelthilfe, dahin zu wirken, dass grundrechtliche Freiheiten der Bürger eingeschränkt werden – und dürfte der DUH dabei noch helfen, Kasse zu machen. Willkommen im Klimazuchthaus Deutschland. Müller-Franken kommentiert den Beschluss: „Auch wenn das Gericht der Bundesregierung überlässt zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen will…so wird die Regierung nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen.“

Was die Deutsche Umwelthilfe erreicht und das Leipziger Gericht beschlossen hat, ist nichts Geringeres als das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland, das Ende der Branchen Metall, Stahl, Chemie, Pharma, übrigens auch Halbleiterproduktion und alles, was mit KI zusammenhängt. Denn dieses Urteil wird die Energiepreise erhöhen und Energie verknappen. Da hilft es auch nicht, dass sich seit Tagen Merz und der im Wirtschaftsdisneyland tänzelnde stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union für Wirtschaft, Sepp Müller, mit Jubelmeldungen überschlagen. Zuletzt klaffte eine so große Lücke zwischen Regierungspropaganda und Wirklichkeit in den letzten Jahren der DDR. Man glaubt schon, den Ton der Kommentatoren der Aktuellen Kamera zu hören, wenn man Merz und Müller lauscht.

Das Leipziger Urteil fußt auf dem irrationalen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der Klimaneutralität zu einem verbindlichen Staatsziel erklärte. Die Karlsruher Richter hätten genauso gut Klimaplanwirtschaft oder die Einführung des Klimasozialismus formulieren können, denn darauf läuft der abenteuerlich begründete Beschluss hinaus.

Die Hoffnung, die Müller-Franken anspricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht korrigiert, dürfte aus mehreren Gründen vergeblich sein. Es gehört wohl kaum zur mentalen Grundausstattung der Karlsruher Richter, auch nur den geringsten Makel ihrer Vollkommenheit einzugestehen. Die neue Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger, die vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht kommt und ein Faible für Verfassungsänderung durch Rechtsprechung hat, wird wohl kaum ihren früheren Kollegen in die Parade fahren.

Und schließlich darf man wohl die zweite neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold als Klimaaktivistin sehen, die Gerichte für geeigneter hält als Parlamente, Klimaziele durchzusetzen. Fun Fact: Ann-Kathrin Kaufhold fühlt sich plötzlich missverstanden. Sie will auf einmal nicht gesagt und geschrieben haben, was sie gesagt und geschrieben hat, und deshalb gilt, was sie gesagt und geschrieben hat. Möglich, dass es für die Verfassungsrichterin ein allzu anspruchsvolles Thema ist, aber, wenn sie etwas anderes gemeint hat, hätte sie auch etwas anderes sagen müssen. Da helfen auch keine sich gelehrt anhörenden Taschenspielertricks aus der akademischen Klamottenkiste à la „deskriptiv-analytischem Charakter“. Zudem ist in dieser Juristengeneration eine erstaunliche Lust an der Einschränkung von Freiheitsrechten wiedererwacht. Neu in der deutschen Geschichte ist allerdings auch das nicht.

Am 29. Januar jedenfalls haben Richter in Leipzig den Weg in den Ruin des Landes und in eine Klimadiktatur befestigt. Wir dürfen auf die Urteilsbegründung gespannt sein.


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Kommentare ( 25 )

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25 Comments
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Werner Meier
32 Minuten her

Juristen sind oft bereits bei einfachen Sachverhaltsfeststellungen überfordert. Gemäss BGH ist die Sachverhaltsfeststellung komplex, fehleranfällig und schwer revidierbar.

Wilfried Berg, Die verwaltungsrechtliche Entscheidung bei ungewissem Sachverhalt , warnt vor der  „Uferlosigkeit“ verwaltungsgerichtlicher Ermittlungen und verweist auf die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung.

Ungewisser könnte der Sachverhalt nicht sein als in der Klimafrage, in der die Überzeugungsbildung aus gutem Grund Sache des Parlaments und nicht einer in der Sache inkompetenten aber selbstherrlichen Justiz ist.

Fiat iustitia et pereat mundus

Der Person
40 Minuten her

So, und jetzt erkläre mal einer den Chinesen, den Russen und anderen Kulturen, was so toll sein soll an einer Repräsentativen Demokratie, wenn eine Handvoll Transferleistungsempfänger ein ganzes Land in dauerhafte Armut und ins unwiderrufliche Elend führen kann…

Manfred_Hbg
43 Minuten her

Ähm, hüstel-hüstel, räusper: ….und was bitte, hört man nun so aus Berlin von z.Bsp. unseren prima-super Kanzler Merz oder aus seiner vergrünten Regierungspartei CDU dazu? Ach so, danke!

Dr. Rehmstack
48 Minuten her

Man muss noch mal darauf hinweisen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur CO2 Bilanz wissenschaftlich einfach und grundsätzlich falsch ist, da es davon ausgegangen ist, dass das anthropogene CO2, einmal in die Atmosphäre abgegeben, dort für übermenschliche Zeiträume verbleibt. Dies ist nachweislich falsch, wie sich nach den Atombombenversuchen in den Fünfziger Jahren gezeigt hat, wobei das radioaktive Isotop C 14 ebenfalls als C14O2 in die Atmosphäre abgegeben wurde und es zu einem sehr starken Anstieg durch diese Nuklearexplosionen gekommen war. Dieses C14O2 war aber nach 20 Jahren zu über 80 % wieder auf den vorherigen Normalwert zurückgegangen. D.h.. dieses CO2… Mehr

Kampfkater1969
50 Minuten her

Mein Vorschlag:
Verbot von
Flugreisen,
Reisen ausserhalb von Deutschland,
Hunden,
Katzen.
Reduzierung des ÖRR auf genau einen Fernseh- und Radiosender.
Schließung aller Bäder, Theater, Opern, Museen, Discos und sonstiger Kulturbetriebe.
Sperrstunde ausnahmslos von 22:00 bis 08:00 Uhr.
Kein Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel zwischen 23:00 und 05:00 Uhr.

Teide
52 Minuten her

Alexander Wendt hat alles nötige dazu gesagt.

Dr.KoVo
55 Minuten her

Wer Klima schützen will, hat entweder den Verstand verloren oder nie besessen. Mehr zu sagen ist nicht nötig. Es sei denn, diese Leute agieren aus Machthunger und Habgier. Das dumme ist, die normalen Bürger können die Verbrechen nicht erkennen.

Deutsche
58 Minuten her

Pseudo Legitimierung über: Regierungsgeförderte „Nicht“ Regierungsorganisationen „klagen“ vor der weisungsgebundenen linken Justiz. Vorher hat man diesen Steuergeldfinanzierten Interessenvertretung der „NGOs“ überhaupt erst durch die Regierung dieses „Recht“ verschafft. Die linke Justiz liefert und weist „die Regierung“ dann an unser Land in ein totalitäres Gesinnungsgefängnis umzubauen. Denn das Märchen vom „Weltuntergang per CO2“ ist schon längst widerlegt. Ich sage nur 2000 parts per million CO2 im Jura und heute nur ein Fünftel davon 400 ppm. Es ist so hahnebüchen. Echter Grund? Das völlig überreizte Währungsausbeutungssystem steht vor dem Kollaps und die wollen die Macht nicht abgeben? Also müssen die Bürger entrechtet… Mehr

Jack
58 Minuten her

Im Prinzip sägen sich diese Leute ja selbst den sprichwörtlichen Ast ab. Wenn hier alles dem Klima untergeordnet ist und keine Abgaben und Steuern mehr aus der Wertschöpfung sprudeln, dann versiegen auch die Fördermittel für diese Gruppen. Die oben genannte Aufzählung der „Förderer“ sagt ja das Passende aus. Wer wirkliche etwas kann, hat gute Chancen haben, sein Auskommen auch an anderen Orten zu erwirtschaften. Für die NGOs brechen langfristig schwere Zeiten an, das verstehen die nur noch nicht. Wer sägt sich schon selbst das Geschäftmodell ab? Die 4. Generation nach Otto von Bismarck.

Last edited 58 Minuten her by Jack
Peter Gramm
59 Minuten her

Juristen sind ökonomisch kaum ausgebildet und können von daher wesentliche Zusammenhänge in komplexen Gesellschaften kaum überblicken. Schon gar nicht die Folgen ihrer Urteile. Ähnlich wie im Politikbetrieb. Da wird auch viel herumsalbadert und Wortklauberei betrieben. Von den Konsequenzen ist man selbst ja so gut wie nie betroffen. Bisher jedenfalls nicht. Erst dann wenn wir französische Verhältnisse bekommen werden diese Leute erkennen „müssen“ wie falsch sie liegen.