Evangelisch.de bekräftigt: Kinderehen in Deutschland nicht automatisch annullieren

Sehr geehrter Herr Terbuyken, ich wäre Ihnen für eine Stellungnahme dankbar, warum Sie für diese Lockerung des Eheverbots für Flüchtlings-Mädchen eintreten und sich jetzt diese peinliche Positionierung eines Autors zu eigen machen.

Hanno Terbuyken hat für Evangelisch.de auf Tichy’s Einblick unseren Beitrag „Kinderehen in Deutschland dulden, um Homoehen im Ausland nicht zu gefährden“ kommentiert – hier sein Kommentar:

Lieber Herr Tichy,

ich bitte Sie, das „Altpapier“ von Frank Lübberding nochmal aufmerksam zu lesen. Wie er deutlich macht, sind Kinderehen unter 16 und unter Zwang in Deutschland schon längst illegal. Es geht um die Frage, wie das deutsche Recht mit im Ausland geschlossenen Ehen unter oder mit Minderjährigen umgeht – und dazu hatte der bestehende Gesetzentwurf eine sinnvolle Lösung, wie Lübberding deutlich macht, nämlich die Auflösung zugunsten des Kindeswohls.

Die „publizistische Kloake“ bezog sich auf den völlig überzogenen Umgang mit dem Thema durch ihren Autor Steinhöfel, der mit Sachlichkeit und Richtigkeit in der Frage schon nichts mehr zu tun hatte, sondern nur noch mit dem Bedienen einer irrationalen Empörungsmaschinerie, so wie sie das hier auch tun.

Das ist übrigens etwas, das im Altpapier, Deutschlands ältestem Medien-Watchblog, in schöner Regelmäßigkeit immer wieder thematisiert wird, denn unter anderem dafür ist es da.

Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin, die ein minderjähriges Ehepaar kirchlich trauen wollte, müsste sich außerdem mit der Kirchenleitung und den eigenen Vorgesetzten auseinandersetzen – da gäbe es (zu Recht) erheblichen Widerstand. Aber um solche Fälle geht es hier gar nicht.

Dass Sex mit Kindern ein Verbrechen ist, bestreitet niemand, und das muss auch so bleiben.

Besten Gruß,
Hanno Terbuyken
(evangelisch.de)

Hier meine Antwort:

Lieber Herr Terbuyken,

Ihr Kommentar verblüfft mich. In der Serie unserer Artikel geht es immer um die Auflösung von Kinderehen, die nicht in Deutschland geschlossen wurden. Darum, und nur darum geht es auch bei dem Gesetzesvorhaben, das im Moment keines ist.

Ihre Belehrung, dass Kinderehen in Deutschland von Pfarrerinnen und Pfarrern der evangelischen Kirchen nicht geschlossen werden dürfen, geht also in mehrfacher Hinsicht am Thema vorbei. Selbstverständlich können sich Ihre Pfarrer und Pfarrerinnen nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen; da bedarf es keines Eingriffs der Vorgesetzten.

Das ist doch wohl nicht evangelisch - oder?
Kinderehen in Deutschland dulden, um Homoehen im Ausland nicht zu gefährden?
Falsch ist auch Ihre Behauptung, für die Auflösung im Ausland geschlossener Kinderehen habe der Gesetzesentwurf eine „sinnvolle Lösung“ vorgesehen, oder wie Ihr Autor behauptet, eine „salomonische“.

Mit dem Kern unseres Arguments setzen weder Sie sich auseinander noch Ihr Autor, ich darf es deshalb zitieren:

„Ein 13jähriges Mädchen, der Sprache nicht mächtig, in einer unbekannten Kultur angekommen, soll sich einen Anwalt suchen und ihren ‚Mann‘ vor Gericht verklagen? Natürlich wird das allenfalls in einem Ausnahmefall passieren, wenn überhaupt.“

Wir werden auch weiterhin Regelungen, die so grob wie vorsätzlich gegen das Wohl der Kinder verstoßen, bekämpfen.

Mittlerweile hat ja auch der Bundesjustizminister die offenkundigen Mängel seines Gesetzentwurfes eingesehen und formuliert deshalb:

„Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind. Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ausnahmslos unzulässig sein.“

Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf die Formulierung lenken, „soll ihre Ehe AUSNAHMSLOS unzulässig sein“. Es geht also um die Auflösung solcher schändlicher „Ehen“ ohne wenn und aber.

Unverständlich ist auch in Ihrer Argumentation, dass Ihr Autor bestehende homosexuelle Partnerschaften anführt, die ansonsten nicht anerkannt werden könnten. Abgesehen davon, dass uns in den letzten Tagen viele homosexuelle Paare mitgeteilt haben, dass dies schon jetzt nicht geschieht und sie daher nicht in die betreffenden Länder reisen können: Auch hier geht es um die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung von bestehenden Verbindungen.

Darf ich Sie daher fragen, warum Sie abzulenken versuchen und vorgeben, in dem Gesetzentwurf oder unseren Artikeln ginge es um Neuschließung von Kinderehen in Deutschland? Woher kommt dieser Versuch, den Sachverhalt absichtsvoll missverstehen zu wollen?

Gestatten Sie mir folgende Bewertung:

Es ist doch erstaunlich, dass Ihr Organ, eine Stimme der evangelischen Publizistik, genau darauf dringt: Kinderehen nur in Ausnahmefällen als unzulässig zu erklären, auch nachdem das Bundesjustizinisterium und wichtige Politiker genau davon Gottseidank abrücken.

Sehr geehrter Herr Terbuyken, an dieser Stelle wäre ich Ihnen doch für eine Stellungnahme dankbar, warum Sie für diese Lockerung des Eheverbots für Flüchtlings-Mädchen eintreten und sich jetzt diese peinliche Positionierung eines Autors zu eigen machen.

Besten Gruß, Roland Tichy

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