UN-Migrationspakt: Gegen die Freiheitliche Grundordnung

Der Pakt wurde in Anwesenheit von Angela Merkel angenommen. Dazu die Einordnung von Brian Hayes: Die Freiheitliche Grundordnung ist das, was die meisten meinen, wenn sie von „rule of law“, Rechtsstaat“, „Demokratie“ etc. sprechen. Der UN-Migrationspakt widerspricht ihr inhaltlich und prozedural fundamental. Ein Beitrag von Bryan Hayes.

FADEL SENNA/AFP/Getty Images
UN-Migrationskonferenz am 10. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko; UN-Generalsekretär Antonio Guterres zweiter von links

Die bürger-zentrierte Freiheitliche Grundordnung ist ständigen, massiven Angriffen seitens derer ausgesetzt, die sich selbst statt den Bürger in den Mittelpunkt stellen wollen, die die Herrschaft über die Bürger erringen wollen. Der UN-Migrationspakt ist das aktuellste Beispiel eines solchen Angriffes, geführt auf mehreren Ebenen.

Was ist die Freiheitliche Grundordnung?

Die Freiheitliche Grundordnung ist die Rechtshierarchieebene oberhalb der Deutschen Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung (FDGO), die ihrerseits eine Ebene oberhalb der Verfassungsebene, die des Grundgesetzes, angeordnet ist. Die FDGO ist Deutschland-spezifisch, die Freiheitliche Grundordnung dagegen universell / landesunabhängig. Die Existenz der universellen / landesunabhängigen Freiheitlichen Grundordnung ergibt sich rein logisch, sie beinhaltet all das, was nicht landspezifisch ist, sondern für alle Länder gilt. Die Freiheitliche Grundordnung ist nicht direkt Teil der formalen Rechtsordnung, diese fängt in der Rechtshierarchie erst weiter unten an, auf der Verfassungsebene.

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Die Freiheitliche Grundordnung besteht aus all den Grundwerten und Grundprinzipien, die einerseits die Schranken für die darunter liegende Rechtshierarchieebene definieren und andererseits aber auch ihre Inhalte umreissen. Es ist eine Rahmenordnung, nur innerhalb dieses gesteckten Rahmens sind also länderspezifische Grundordnungen, entsprechende Verfassungen oder Gesetze zulässig. Sie beinhaltet bzw. berücksichtigt auch das gesamte Weltwissen über die Realität, den Menschen, die Geschichte, die Logik, die Mathematik und die Erkenntnisphilosophie. Die Grundwerte sind letztlich logisch gesehen Axiome, z.B. das Axiom der Gleichrangigkeit aller Menschen. Ein Grundprinzip dagegen wie das Verbot von Entscheidungen Befangener bezüglich Öffentlicher Angelegenheiten (nur sehr unvollständig in Deutschland verwirklicht …) ist aus der geschichtlichen Erfahrung in Kombination mit der Kenntnis um die Menschen hergeleitet.

Die Freiheitliche Grundordnung ist das, was die meisten meinen, wenn sie von „rule of law“, Rechtsstaat“, „Demokratie“ etc. sprechen. Es ist die Gesamtheit der abstrakten, von Zeit und Raum gelösten, Prinzipien, auf der die freien Gesellschaften beruhen (zusätzlich beruhen diese auch auf ihrer Geschichte, ihrer Geographie und ihren Staatsbürgern).

Ein Problem ist, dass es weder für die FDGO noch für die Freiheitliche Grundordnung bisher eine textliche Fassung gibt, die man einfach mal nachlesen könnte; im Zweifelsfalle wird es auch nie eine geben, zumal über sie nicht wie bei einer Verfassung entschieden wird; sondern sie ist gewissermaßen schon vorhanden und wird entdeckt. Nichtsdestotrotz kann man darüber sprechen und debattieren, genau wie es das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht etc. und eben dieser Artikel tun.

Die Freiheitliche Grundordnung komplett zu umreissen, erfordert ein umfassendes Werk, ein normales Buch reicht dafür nicht aus, zumal sich eine Klarheit z.T. erst durch die Abgrenzung zu anderen Ordnungen, z.B. feudalistischer Ordnungen oder Clanordnungen, ergibt. Dieses Ausbelichten wird Zug um Zug geschehen, dieser Artikel beleuchtet einige Teilfacetten der Freiheitlichen Grundordnung.

(Zum Vergleich: Der Artikel „Widerspruchslösung: Unvereinbar mit der Freiheitlichen Grundordnung“ behandelt einige andere Aspekte der Freiheitlichen Grundordnung.)

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Die Freiheitliche Grundordnung (ein präziserer Name wäre „Bürger-zentrierte Freiheitliche Grundordnung“) hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Grundordnungen und Verfassungen geprägt. Und auch die UN-Charta, die UN-Menschenrechtserklärungen, diverse EU-Prinzipien sowie Teile des Völkerrechts. Zwar nicht unter diesem Namen, aber von den ideellen Inhalten her.

Die Freiheitliche Grundordnung allein ist der Maßstab, gegen den alles politische Handeln, alle politischen Forderungen etc. gemessen werden. Alles, was gegen die Freiheitliche Grundordnung verstößt, ist unlegitimiert, unlegitimierbar und nichtig. Auch wenn die Freiheitliche Grundordnung eine Rahmenordnung ist, die dementsprechend nicht punktgenau Rechtsnormen vorgibt, gibt sie de facto nicht nur einen Rahmen vor, sondern der Schwerpunkt des Rahmens bildet in sich auch eine gute Ausgangsbasis für jegliche länderspezifische Grundordnungen sowie für das, was bisher das Völkerrecht genannt wird.

Der Angriff auf die Freiheitliche Grundordnung

Der UN-Migrationspakt greift die Freiheitliche Grundordnung gleich in mehrfacher Hinsicht an:

  • Durch die Aushebelung der elementaren, konstituierenden Entscheidungs-, Informations- und Debattenführungsprinzipien
  • Durch die vorsätzliche Verletzung elementarster, unabdingbarer Rechtssetzungsgrundsätze
  • Durch eine Vielzahl inhaltlicher („materieller“) Verletzungen der Freiheitlichen Grundordnung
  • Und im Ergebnis durch den Versuch, die Freiheitliche Grundordnung selbst teilweise durch eine Unrechtsordnung zu ersetzen.

Diese Angriffe werden in den folgenden Abschnitten näher analysiert.

Vorab muss angemerkt werden, dass der UN-Migrationspakt grundsätzlich durchaus wichtige Themen anspricht, in Teilen enthält er auch mit der Freiheitlichen Grundordnung Konformes. Der Text selbst ist in vielerlei Hinsicht (bewusst) unscharf und offen gehalten, daher ist eine zwingende Deutung in nur einer Weise nicht immer möglich. Allerdings haben die einzelnen Player hinter dem UN-Migrationspakt sehr wohl auch weitere Aussagen in den Jahren vorher gemacht, die ein spezifischeres Verständnis ihrer (eigentlichen) Ziele erlauben. Im Folgenden wurden diese Ziele mindestens teilweise berücksichtigt bei der Auslegung des “Paktes“ (der Begriff „Pakt“ wird im Folgenden in Anführungszeichen gesetzt, weil es ein diffuser Begriff ist, der keine definierte Bedeutung hat).

Wer sind die (eigentlichen) Autoren des UN-Migrationspaktes?

Diese Frage wirklich zu beantworten, erfordert eine aufwändige Analyse. Daher soll hier nur auf höchster, abstraktester Ebene eine Kurzantwort gegeben werden: Maßgeblich haben hier zwei Gruppen zusammengearbeitet, wobei die erstere, die Linken, fast die komplette „Arbeit“ geleistet haben und den letzteren, den Diktatoren und Regimen, die in ihren Ländern die Freiheitliche Grundordnung verhindern, ihre Wünsche zwar nicht direkt von den Augen abgelesen, aber doch weitgehend berücksichtigt haben und in den „Pakt“ haben einfließen lassen.

Die Motivation der Diktatoren und Regime ist einfach und klar: Sie wollen eine erleichterte Auswanderung für Regimegegner, damit diese ihnen zuhause keinen Ärger bereiten. Und sie wollen, dass diejenigen, die aufgrund ihrer schlechten Politik keine Arbeit in ihrer Heimat finden, die dort keine Zukunft sehen, auswandern, da sich ansonsten die Gefahr von Revolten erhöht.

Das Linksphänomen komplett und gründlich zu beschreiben, erfordert nicht nur ein Buch, sondern ein mehrbändiges Werk. Daher kann hier auch nur eine Kurzantwort angerissen werden, wer mit „die Linken“ im Kontext dieses Artikels gemeint ist. Hiermit sind die Kernlinken gemeint, der harte Kern der Linken, tendenziell sprachorientierte und z.T. verwaltungsorientierte Personen, die machtanstrebend sind (dies im Gegensatz zu Personen, die primär gewaltorientiert sind; oder die produktive Macher sind, wie z.B. Unternehmer oder normale Bürger). Sie sind mit anderen Worten Funktionäre, in den meisten Fällen Dauerfunktionärskader, von denen die meisten nie produktiv unter echten Wettbewerbsbedingungen in der freien Wirtschaft gearbeitet haben. Eine signifikante Zahl von ihnen ist noch nie durch wahrnehmbare Urteilsfähigkeit bzgl. der Realität, insbesondere der Öffentlichen Angelegenheiten, der Ökonomie und der Wissenschaften aufgefallen.

Das effektive, zigfach nachprüfbare de facto Ziel des härtesten Kerns dieser Leute ist es, von den Bürgern zu leben und diese in einem immer höheren Maße zu beherrschen, und alles unter ihre Kontrolle zu bringen, was diesem Ziel dient. Da sie sprachbegabt und marketingtechnisch nicht unfähig sind, können sie viele Leute mit entsprechenden, neuerdings „Narrative“ genannten, Marketing- und Propagandaaussagen beeinflussen.

Diese Leute wollen im Ergebnis eine neue Herrscherkaste bilden, ähnlich, wie es früher die Feudalisten getan haben. Sie wollen eine Funktionärsherrschaft, einige die Extremvariante, die Funktionärsdiktatur. Dieser Umstand ist einigen dieser Personen vielleicht nicht bewusst, aber sie verhalten sich so, als wäre es ihr Ziel.

Diese Personen und Organisationen bilden keine Einheit, sondern vielmehr gibt es viele linke (man beachte die doppelte Wortbedeutung …) Organisationen und Personen, z.B. in Form von Parteien, Verwaltungen, Einzelpersonen, Medien, (angebliche) NGOs, Fake-Bürgerbewegungen, etc. etc. Da sie sich in ihrem Ziel aber einig sind und sie wissen, dass sie dieses Ziel nur gemeinsam erreichen können, verhalten sie sich untereinander kooperativ, schreiben sich z.B. gegenseitig hoch, schieben sich Steuergelder unter irgendwelchen Vorwänden zu etc. etc. Kurzum, sie verhalten sich wie ein Syndikat, ohne im direkteren Sinne des Wortes eines zu sein, sie bilden also ein Links-de-facto-Syndikat, welches man aber mit Linkssyndikat trotzdem vereinfachend bezeichnen kann.

Diese Leute haben mittlerweile nicht nur die UN, sondern unzählige weitere Institutionen und Organisationen entweder (de facto) unter ihre Kontrolle oder doch zumindest unter ihren Einfluss gebracht, häufig durch gezielte Positionierung von Gesinnungsgenossen aus ihrer eigenen Gruppe (Kaste) an entsprechenden Stellen. Eine besonders negative Rolle spielen hierbei die Medien(leute), die aufgrund des großen Einflusses von Medien auf die Menschen die größte Einzelschuld an diesem Zustand tragen.

Unlauter
UN-Migrationspakt - Merkel in Marrakesch
Der Text UN-Migrationspakt spiegelt diese Autorenschaft in geradezu lehrbuchhafter Weise wider: pathetisch, konfus, belehrend, arrogant, besserwisserisch, realitätsentrückt, massive Versuche, die Rechtsordnung zu deformieren, rabulistisch, unaufrichtig, extrem einseitig. Kurz: Durch und durch links. Erzlinks. Bürgerlich-Freiheitliches, Erfahrungsbasiertes, Ausgewogenes dagegen findet sich dort praktisch nicht.

Die Autoren haben sich entgegen ihrer eigenen Aussage offensichtlich in keiner Weise wirklich mit dem Themenkreis befasst. Jede Person, die z.B. auch nur eines der Referenzbücher des Migrationsexperten Paul Collier („Die unterste Milliarde“ und „Exodus“) auch nur quergelesen hat, verfügt über mehr Wissen über die Migrationsthematik als alle diese Autoren zusammen in diesem „Pakt“ erkennen lassen.

Einige Passagen des „Paktes“ geben Hinweise auf die eigentlichen, geistigen Autoren; erwähnt werden diejenigen, die bestimmen sollen: „lokale Behörden, nationale Menschenrechtsinstitutionen, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft“ (mit Zivilgesellschaft sind hier Organisationen gemeint, die sich als angebliche Vertreter von irgendwelchen Gruppen aufspielen), „Migranten, die Diaspora, lokale Gemeinwesen, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, den Privatsektor, Parlamentsabgeordnete, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Medien und andere relevante Interessenträger“ sowie „lokalen Behörden, konsularischen und diplomatischen Vertretungen, der Privatsektor, der Wissenschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen sowie die Zivilgesellschaft“. Parlamentarier werden nur einmal erwähnt, die Staatsbürger kein einziges Mal; dies bestätigt punktgenau das oben Gesagte, dass diese Leute sich selbst als neue Herrscherkaste sehen und genauso handeln.

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Kommentare ( 40 )

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Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her

Genau das Umgekehrte gilt: Je höher eine Ordnung anzusiedeln ist, desto mehr besteht sie aus wenigen, kurzen, klaren Grundsätzen und umso weniger lang und breit zu erklärenden Details. Eine Grundordnung sollte schließlich ohne erhebliche Umstände vom Kinde bis zu Greis quer durch alle Bildungsschichten schnell begreifbar sein, sonst droht, dass sie fehlerhaft oder gar nicht praktiziert wird. Aus gutem Grund auch bei der Konstruktion: Je mehr Details, desto größer das Fehlerpotential z.B. durch innere Widersprüche, inkonsistente Willkür und Hüpfereien durch verschiedene Ordnungsebenen, sprich Wichtiges und Unwichtiges gleichrangig behandelt oder Unpassendes eingewebt an Stellen, wo es nicht hingehört. Gerade solche Strukturfehler… Mehr

von Kullmann
6 Jahre her

Als West Bürger dieser Republik habe ich politisch gegen die Linken in Gesamt Deutschland für die Wiedervereinigung aller Deutschen gekämpft. Als die endlich da war, habe ich auch Frau Merkel willkommen geheißen, sogar vertrauend gewählt. Mit dem Migrationspakt hat sie uns Alt Bürger endgültig hintergangen, unser Recht auf Heimat mit gewachsener Bevölkerung mit Undank aufgehoben. Eine Freiheitliche Grundordnung fordert kulturelle und rechtliche Integration. Der Fremdkörper Merkel hat sich mit ihren Alleingängen, auch sichtbar durch Meineid und Fahnenwegschmiss, nicht in unser Gesamtdeutschland integriert.

Hans Wurst
6 Jahre her

Die Definitionen der Rechtsebenen halte ich für sehr gewagt. Die durch den Autoren so genannte freiheitliche Grundordnung ist m.E. in der beschriebenen Form ein Phantasma. Es werden hier Elemente des Völkerrechtes mit denen des Naturrechtes gemischt. Letzteres ist jedoch rein theoretischer Natur. Jegliches nichtnatürliche Recht ist ausgehandel oder beruht auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Es zu „entdecken“ ist zwar schön, nützt aber nichts, wenn es nicht umgesetzt wird. Und dazu ist die Zustimmung der Menschen oder ihrer Anführer auf breiter Ebene erforderlich. Ergo: die „freiheitliche Grundordnung“ (wobei freiheitlich ein dehnbarer Begriff ist) ist nichts anderes als codifiziertes Völkerrecht. Oder eben… Mehr

AnSi
6 Jahre her

Allein der Abschnitt über die Verletzung der inhaltlichen Grundprinzipien treibt mir die Zornesröte ins Gesicht!
Da geht man tagein-tagaus u.a. für diesen Staat arbeiten und dann wird das hart erarbeitete Geld einfach so an Menschen verpulvert, die es a) nicht verdient und b) niemals zu würdigen wissen!
Ich bin nahe dran, mir meine gelbe Weste anzuziehen!

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her

Die Brauchbarkeit einer rein freiheitlichen Grundordnung, die ein begriffliches Oxymoron darstellt, steht m.E. sehr infrage. Sieht zunächst danach aus, als ob sie süß schmeckt wie Schokolade. Man darf es nur nicht mit den Augen des Anderen sehen, der sie genauso beanspruchen kann. In praxi ist dieses Gedankenkonstrukt nirgends umgesetzt – der Nachweis ihrer Erprobtheit fehlt somit, der umso wichtiger wäre, als die Karten neu gemischt würden, d.h. alte, gute Grundsätze nicht mehr gälten. Auch eine Insel, auf der diese Ordnung probehalber verwirklicht würde, könnte keinen universellen Nachweis erbringen, da Vor- und Nachteile nicht isoliert sondern durch systemübergreifende Interaktion (bei verschiedenen… Mehr

hp
6 Jahre her

Interessante Ausführungen, auch der Verweis auf das neue „Rechtskonzept“ „Migrant‘ anstelle von „Nicht-Staatsbürger/Ausländer“. Wobei die Pflichten des Migranten sich im Migrationspakt ja durchaus in Grenzen halten verglichen mit dem, wozu sich die andere Seite verpflichtet. Aber evtl. (Hypothese) wird das Wort „Ausländer“ im öffentlichen Sprachgebrauch ja tatsächlich künftig ersetzt durch „Migrant“ als Gegenpol zu den Mitgliedern der „Ziel-/Aufnahmegesellschaft“. Migrantenbehörde, Migrantenwahlrecht, Migrantenfeindlichkeit. Und es wird einem in der Tat etwas schwindelig, wenn man sich vergegenwärtigt, wie hier weit reichende gesellschaftspolitische und finanzielle Weichen von Pakt-Verhandlern im Namen Deutschlands, die man nicht kennt, gestellt worden sind. Ebenso scheint das Überprüfungsforum Internationale Migration… Mehr

WIING
6 Jahre her

Dürfte man nun die Welt (ähnlich dem Warschauer Pakt) aufteilen in eine selbstaufgebende, suizidale Hälfte und den Rest?

Marokko- (oder noch besser MarraCash-) Pakt gegen die freiheitliche Weltordnung?

Eine Zuflucht können in diesem kriegerischen Imperativ nur die Länder bieten, die entweder geographisch (Australien) oder militärisch in der Lage sind, ihr Territorium zu verteidigen.

Der direkte Import und Verankerung von überschüssigen Kulturfremden zersetzt hier innerhalb kürzester Zeit alles, was uns lieb ist. Sie Libanon!

Flavius Rex
6 Jahre her

„Die Extremvariante wäre letztlich die rechtliche komplette Gleichstellung von Nicht-Staatsbürgern und Staatsbürgern.“

Nein, die Extremvariante ist bereits und sie wird es nun noch verstärkt werden, die Besserstellung von Migranten gegenüber Staatsbürgern.

Beispiel: im heute unterzeichneten Merkelpakt heißt es, dass Migranten bei Rücküberweisungen in deren „Heimat“ nicht mehr als 3% Transaktionskosten zahlen sollen. Diese Regelung gilt nicht für nicht-Migranten, die ins selbe Land überweisen wollen.

Aber noch viel krasser: auch heute schon hat der deutsche Staat Asylanten gegenüber eine „Fürsorgepflicht“ d.h. der Staat muss z.B. eine Behausung stellen. Deutschen gegenüber hat der deutsche Staat dagegen KEINE Fürsorgepflicht. Deswegen gibt es Obdachlose.

Kassandra
6 Jahre her
Antworten an  Flavius Rex

Die Doppelpasslösung bevorzugt Migranten zudem gegenüber denen, die „nur“ einen deutschen Pass besitzen.

Rapsack
6 Jahre her
Antworten an  Flavius Rex

Selbstverständlich hat die Bundesrepublik Deutschland eine Fürsorgepflicht für ihre Bürger!!!!

Das mit den Obdachlosen sollten sie mal genauer recherchieren… Das hat andere Gründe! (Was das Problem eher größer macht.)

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her

Diese übergeordnete „universelle freiheitliche Grundordnung“ dürfte den Migrationsfreudigen sehr willkommen sein – jedenfalls wenn man das ZWEITE Auge auch noch aufmacht. Da braucht es keinen Migrationspakt mehr.

W aus der Diaspora
6 Jahre her

Was nützt uns dieses Wissen?
Der Pakt wurde für Deutschland angenommen, obwohl wir es nicht wollten – wir werden damit leben müssen.

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

@lutz Herzer. Dass eigentlich dem Volk die Entscheidung über Massenmigration zusteht, berührt das Thema der FG gar nicht. Bei der FG geht es nämlich um das individuelle(!) Freiheitsrecht des Bürgers – und eben gerade nicht um eine demokratische Mehrheitsfrage. Der Autor hat den „demokratischen“ Begriffsbestandteil der FDGO extra deswegen gestrichen und tut so, als sei die FG eine Art unumstößliche, quasi naturgesetzliche Vorgabe dieses Universums. Auch anders herum gesehen: Es braucht keine FG, wenn die demokratisch Legitimierten den Wählerwillen erfüllen. Hier geht es allerdings erst mal darum, ob der eigene, der erwünschte oder der vermutete Wählerwille auch tatsächlich der mehrheitliche ist.… Mehr

maru
5 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

Fatalistischer bzw. defätistischer geht´s wohl nicht mehr, oder?

maru
5 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

„[…] der wesentliche Grundsatz (die Freiheit) ein klassischer Grenzöffner ist…“

Der Grundsatz der Freiheit ist deswegen k e i n klassischer Grenzöffner, weil unbegrenzte Einwanderung die Freiheit des einheimischen Staatsbürgers, frei über seine Ressourcen zu verfügen, unzulässig einschränkt.

Ansonsten ist Ihr selbstgefälliger Habitus schwer erträglich und reichlich abstossend.