Politiksimulation in Reinform im Thüringer Landtag: Hans-Georg Maaßen und Ulrich Vosgerau, die das AfD-Verbotsverfahren kritisieren, kommen erst spät in der Nacht zu Wort. Kaum ein Medium berichtet über die beiden Sachverständigen, selbst der thüringische Innenminister verlässt den Saal.
Screenprints via X - Collage: TE
Klingt aufgeregter, als es ist: Die thüringische Landtagsanhörung zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren hat keine rechtlichen Konsequenzen. Ziel ist es, das Thema wieder in den Fokus zu rücken und der Landesregierung zu empfehlen, es erneut im Bundesrat anzusprechen. Der Bundesrat könnte dann einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Wie so oft, wenn es um die AfD geht, steht das Ergebnis eigentlich schon im Voraus fest. Gegenargumente will der Innenminister gar nicht erst hören.
Die Linke hat diese Veranstaltung initiiert und auch den Komiker Hape Kerkeling als Sachverständigen geladen. „Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden“, begründet Linkenfraktionschef Christian Schaft die Wahl Kerkelings. Dieser habe zudem deutliche Worte beim Gedenken an die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden. Kerkelings Großvater war dort als politischer Häftling inhaftiert.
Wie dieses grausame Schicksal bei einer sachlichen Debatte über den Umgang mit der AfD helfen soll, bleibt unklar. Kerkeling selbst sieht sich auch nicht als Experte, „sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus“. In der Berichterstattung wird deutlich, warum er dort ist: Die Medien sehen in ihm einen Prominenten, der Quote verspricht – dabei kompensiert der TV-Komiker seit Jahren abnehmende Relevanz mit politischen linken Extremaussagen. Seine Motivation: „selbst wenn das Verfahren scheitert, das glaube ich zwar nicht, aber an dieser Partei bliebe ein Makel“. Wäre das geklärt.
Ist die ganze Idee also nur Teil einer PR-Kampagne gegen einen politisch unliebsamen Konkurrenten?
Neben ihm diskutieren acht Juristen die Argumente für und gegen ein solches Verbotsverfahren. Sechs Sachverständige sehen Erfolgschancen, drei widersprechen. Die „Dramaturgie“, wie die Berliner Zeitung schreibt, ist bezeichnend: mit Ausnahme des AfD-Anwalts Dr. Christian Conrad aus der Kanzlei Höcker, der die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln vertrat (TE berichtete), kommen nur Befürworter am Nachmittag zu Wort. Für die Abteilung Late-Night-Show gibt es dann die beiden Kritiker Maaßen und Vosgerau. Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr und dauert bis tief in die Nacht. Der ursprüngliche Zeitplan wird gesprengt und die für 19 Uhr geladenen Experten warten zwischen zwei und vier Stunden, bis sie dann endlich an die Reihe kommen.
Es wird immer später. Die Journalisten sind bereits gegangen, der Innenminister geht, nachdem er Maaßen kurz befragt hat. Der Rest findet nur noch für das Protokoll statt. Doch die verbliebenen Beiträge haben es in sich.
Maaßen sieht keine AfD-Umsturzpläne
Sieben Stunden sind bereits vergangen, seit die Landtagsanhörung zum AfD-Verbot begonnen hat. Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident und Jurist, beginnt kurz vor 22 Uhr mit seiner Stellungnahme. Zu Beginn verweist er noch einmal auf die Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahrens: „Man braucht eine Rechtsgrundlage, man braucht Fakten, keine Behauptungen, keine Emotionen, keine politischen Forderungen.“ Belege für ein begründetes Verfahren kann er nach Sichtung des Materials nicht finden. Anders als sein Vorredner Kerkeling. Der zog immer wieder direkte Parallelen zwischen dem NS-Regime und der AfD. Woher diese Erkenntnisse stammen, bleibt unklar. Vielleicht dienen sie einfach der Dramatik seines Auftritts.
Bei diesen beiden Rednern prallen Gegensätze aufeinander: Emotionen und Behauptungen auf der einen, Sachverstand auf der anderen Seite. Maaßen selbst beschreibt sich so, er sei „ein nüchterner Jurist“ und ihn interessierten nur Fakten.
Als Verfassungsschutzchef war er für die Materialsammlung im NPD-Verbotsverfahren verantwortlich und bringt seine Erfahrungen ein. Sein zentrales Argument: Damals habe man klar belegen können, dass bei der NPD eine der NSDAP ähnliche Struktur und Ausrichtung bestanden hätten. Bei der AfD sieht er weder in ihrem Programm noch bei ihren Vertretern solche Parallelen. Trotzdem, betont er, habe allein diese „Wesensgleichheit“ der NPD mit der NSDAP nicht ausgereicht, um die Partei zu verbieten. Solange man keine „zweite Agenda“ innerhalb der Partei feststellen könne, die darauf ziele, Demokratie und Rechtsstaat abzuschaffen, bleibe ein Verbotsverfahren aussichtslos.
Der wiederholte Versuch, ein Verbot mit Zitaten zu begründen, hält er ebenfalls für wenig überzeugend. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln musste auch die Bezeichnung der Bundespartei als „gesichert rechtsextrem“ zurückgenommen werden, Äußerungen sind noch keine verbrecherische Tat.
Im Übrigen lassen sich bei einer kurzen Recherche in jeder Partei geschmacklose Äußerungen finden. Folgte man dieser Logik, müssten sie alle verboten werden, könnte man hinzufügen. Dann müsste man auch die ideologische Unterstützung/Zustimmung von Gewalttaten durch Politiker genauer verfolgen und deren Parteien ebenfalls verbieten. Für die Berliner Linke sähe es dann gerade mehr als schlecht aus.
Das von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) angeführte Beispiel, Alice Weidel (AfD) habe ein Gerichtsurteil mit den Worten kommentiert: „Was haben die geraucht, da muss man doch auch die Richter vom Hof jagen“, ordnet Maaßen als Teil des politischen Alltags ein: Das sei „politische Polemik“ und kein ernstgemeinter Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Zitate einzelner Politiker für ein Parteiverbot heranzuziehen, reiche nicht.
Auch nicht, wenn Politiker das Bundesverfassungsgericht kritisieren, etwa Markus Frohnmaier, der ein Urteil als „politisch beeinflusste und linksideologisch gefärbte Rechtsprechung“ bezeichnet habe, sei das nicht ausreichend. Eine solche Kritik sei sogar teilweise richtig, wenn auch überspitzt: Die Richter würden schließlich von Parteien nominiert und gewählt, erinnert Maaßen. Das will der Innenminister nicht verstehen, aber das liegt vielleicht an seiner Partei-DNA.
Vosgerau: „Es war eine Farce, Mittel der Expertenanhörung missbraucht“
Vosgerau war für 19 Uhr geladen, doch seine Anhörung begann erst um 23 Uhr. Er ist der Ansicht, dass die Verzögerung Methode hatte: Am Nachmittag seien vor allem die Befürworter zu Wort gekommen; die kritischen Beiträge hätten erst nachts begonnen, als alle nach neun Stunden Anhörung müde gewesen seien. Die Journalisten seien schon lange weg gewesen. Verständlich, wie er findet, schließlich müssten die noch ihre Artikel schreiben. Für ihn ist die ganze Veranstaltung eine „Farce“, die Linken hätten das Mittel der Landtagsanhörung missbraucht und nutzen diese Plattform nur, um das AfD-Verbot weiter am Köcheln zu halten.
Es scheine weniger um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema und ein rationales Abwägen von Pro und Kontra zu gehen – die Linken wollen das AfD-Verbot. Vosgeraus Einwand, dass man damit selbst verfassungswidrig werde, sollte ein Verbotsverfahren scheitern, schließlich versuche man dann, einen politischen Gegner auszuschalten, überzeugt nicht.
Es gibt schließlich noch die Option, einzelne Landesverbände zu verbieten, argumentieren die Befürworter. Der große Stratege Pistorius hatte das in einem Beitrag für die FAZ angedeutet. Der Vorschlag gefällt den selbsternannten Vertretern der Vielfalt – nur die politische Vielfalt scheinen sie nicht bedacht zu haben. Doch so einfach ist es nicht, bremst Vosgerau den Tatendrang ein. Ob man das Verbot einzelner Landesverbände direkt beim Bundesverfassungsgericht beantragen kann, ist juristisch umstritten. Nach dem Grundgesetz sei das so erstmal nicht vorgesehen. Allerdings gebe es das Prinzip, vom Größeren auf das Kleinere zu schließen, damit ließe sich für diese Vorgehensweise argumentieren. Aber: Dadurch würde gerade das Risiko eines Scheiterns gesenkt, das einem solchen Verfahren bewusst zugrunde liegt. Die Hürde sei schließlich so hoch angesetzt, damit das Instrument nicht beliebig gegen unliebsame Konkurrenten missbraucht werden könne.
Und was bedeutet das für die Zukunft Deutschlands? Während sich die Parteien auf der thüringischen Bühne einen Schaukampf liefern und die Gemüter erhitzen, bleiben die wirklichen Probleme auf der Strecke: Energieknappheit, Massenmigration mit ausbleibender und versprochener Rückschiebeoffensive, galoppierende Arbeitslosigkeit sowie die hochfragwürdige Ukrainepolitik der Regierung – bloß nicht hinter die Kulisse schauen, denn da stapeln sich die wahren Probleme.



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