Die SPD und ihre Liebe zur Todessteuer

Wenn es nach den Sozialdemokraten geht, soll der Staat bei Erbschaften viel stärker zugreifen – was vor allem den Mittelstand gefährden würde. Andere Länder behandeln Erben sehr viel pragmatischer.

IMAGO, Screenprint via X - Collage: TE

Das nächste Bundestags-Wahlkampfthema der SPD steht schon fest – und die Intensität, mit der die Partei es vorbereitet, spricht dafür, dass sie mit einem Ende der Koalition noch vor 2029 rechnet. Die Überschrift lautet: Reform der Erbschaftssteuer. Und das ganz große überwölbende Motto: Gerechtigkeit. Den Genossen, ihren Kollegen von den Grünen, der Linkspartei und etlichen Medien ist es mittlerweile gelungen, die Gleichung „Erbe gleich leistungsloses Einkommen“ in vielen Köpfen zu verankern.

Welches Bild die Sozialdemokraten von Familienunternehmern und Bürgern mit Wohneigentum pflegen – denn diese beiden Gruppen würde eine Verschärfung der Erbschaftssteuer nach SPD-Plänen hauptsächlich betreffen –, zeigte sie kürzlich in einer Social-Media-Grafik: Ein überzüchtetes Schoßhündchen thront dort zwischen einer Champagnerflasche und Geldbündeln. Bei mittelständischen Unternehmern und Bürgern mit einem Haus in Familienbesitz beziehungsweise deren Kindern, so die Botschaft, handelt es sich um Personen, die im Luxus schwelgen und dem Staat viel mehr schulden als die Steuern, die bisher schon gezahlt werden müssen.

Parallel dazu erschien auf SPIEGEL Online ein Kommentar mit der Überschrift: „Auch über Omas Häuschen müssen wir reden“. Dort lobt die Autorin zwar die Ideen der SPD als „richtigen Schritt“, urteilt aber auch: „Die bisherigen Vorschläge reichen nicht aus.“ Damit kommen zwei Dinge zusammen: die Verachtung der SPD für Privatwirtschaft und Leistung – und die Neigung von Medien wie dem SPIEGEL, jeden neuen staatlichen Zugriff zu begrüßen, um im gleichen Atemzug noch mehr Druck zu fordern.

Schon jetzt fallen die Freibeträge bei Erbschaften innerhalb der Familie angesichts der stark gestiegenen Immobilienbewertungen nicht gerade üppig aus: Für Ehepartner 500.000, für Kinder 400.000 und für Enkel 200.000 Euro. Für Familienunternehmen gelten ab einem bestimmten Erbvolumen Verschonungsregeln, um zu verhindern, dass Nachkommen ein Unternehmen verkaufen müssen, um die Forderung des Staates zu begleichen. Das Konzept der SPD besteht darin, künftig alle Freibeträge für Privatleute durch einen „Lebensfreibetrag“ für Erben von einer Million Euro zu ersetzen – 900.000 für Erbschaften aus der unmittelbaren Familie, weitere 100.000 für Nachlässe von entfernt verwandten oder nicht verwandten Personen. Dafür soll die Möglichkeit entfallen, alle zehn Jahre Vermögen in Höhe des Freibetrags steuerfrei zu verschenken.

Schon jetzt kostet eine Eigentumswohnung durchschnittlicher Größe in besseren Lagen von München, Hamburg oder Düsseldorf meist eine Million Euro und mehr. Für ein Reihenhaus mit kleinem Grundstück in einem Ballungszentrum liegen die Preise in der Regel noch höher. Durch den Wegfall des steuerfreien Verschenkens zu Lebzeiten dürften also etliche Erben schon für ein Reihenhaus, etwas Geld und Aktien mehr Steuern zahlen als nach der jetzigen Regelung – oder sie würden dann überhaupt von der Steuer erfasst, während die nach aktuellem Stand noch davonkommen.

Aus dem SPD-Wörterbuch
Das Leben selbst soll steuerpflichtig werden
Dafür sorgt auch ein zweiter Punkt in dem SPD-Papier „FairErben“: Bisher legten die Finanzämter für die zu zahlende Erbschaftssteuer den individuellen Steuersatz zugrunde. Für Enkel, die beim Eintreten des Erbfalls vielleicht noch studierten, wirkt sich das ebenso günstig aus wie für Erben, die sich schon im Vorruhestand oder Rente befinden, wenn ihre betagten Eltern sterben. Nach dem Papier von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf und Fraktionsvize Wiebke Esdar soll es in Zukunft einen progressiv gestaffelten Einheitssteuersatz für alle Erben gehen. Der Clou: Über dessen Höhe schweigt sich die Partei bisher aus.

Der SPIEGEL liegt schon richtig: Es geht – auch wenn Politiker das noch regelmäßig bestreiten – tatsächlich schon um Omas Haus, und nicht nur um die viel bemühten „Superreichen“. Die treffen ohnehin meist Vorsorge mit einer Vermögensverwaltung außerhalb Deutschlands. Bisher zahlten bei rund einer Million Todesfällen jährlich in der Bundesrepublik durch die Möglichkeit steuerfreier Schenkung und der Freibeträge Nachkommen gerade in 175.000 Fällen Erbschaftssteuer. Der SPD geht es darum, diesen Kreis erstens auszuweiten – und zweitens bei Unternehmern richtig zuzulangen.

Denn den deutschen Mittelstand würden die Pläne in existenzbedrohender Weise treffen. Die SPD möchte alle bisherigen Möglichkeiten beseitigen, die es bisher zum Schutz des Betriebsvermögens gibt – beispielsweise die Befreiung von Erbschaftssteuer gegen die Verpflichtung der Erben, sieben Jahre lang keine Unternehmensteile zu verkaufen und die bisherige Lohnsumme konstant zu halten, faktisch also eine Arbeitsplatzgarantie. Davon profitierten drei Parteien: Unternehmer, Arbeitnehmer und langfristig auch der Staat. Diese Regelung plant die SPD abzuschaffen zugunsten eines pauschalen Freibetrags für Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro. Der Wert sehr vieler Mittelstandsunternehmen liegt allerdings über dieser Grenze. Dass Unternehmensvermögen eben nicht im Champagnerkeller und in Geldbündeln steckt, sondern in Maschinen, Gebäuden, Markenrechten und Patenten – dieses volkswirtschaftliche Grundwissen hat sich offenkundig immer noch nicht in sozialdemokratischen Kreise herumgesprochen. Käme es so, wie die SPD es will, dann müssten die Erben in vielen Fällen dem Unternehmen Liquidität entziehen, um das Finanzamt zu befriedigen. Das Geld fehlt dann zwangsläufig bei den Investitionen.

Sehr viele Eigentümer von über Generationen geführten Unternehmen dürften allerdings nicht abwarten, bis die Erbschaftssteuer à la Klingbeil zuschlägt – sondern schon vorher ihren Firmensitz in Länder verlagern, die entweder gar keine Erbschaftssteuer kennen, oder sie so gestalten, dass Betriebsvermögen weitgehend unangetastet bleiben. Während die deutschen Sozialdemokraten suggerieren, der Staat müsste trotz Gesamtsteuereinnahmen von insgesamt eine Billion Euro pro Jahr auch noch bei Erbschaften viel mehr abschöpfen als bisher, verzichten etliche Staaten entweder ganz auf das, was Kritiker „Todessteuer“ nennen, oder setzen hier nur sehr zurückhaltend an.

Österreich und Schweden schafften die Erbschaftssteuer komplett ab, Österreich im Jahr 2008 (inklusive Schenkungssteuer), das skandinavische Land schon 2004 – übrigens unter einer sozialdemokratisch geführten Regierung. Die Slowakei, Rumänien und Zypern lassen Erben ebenfalls komplett in Ruhe. In Österreich gilt zwar für die Übertragung von Immobilien eine erneut zu zahlende Grunderwerbssteuer, allerdings mit einer sehr geringen Bemessungsgrundlage: Für Transfers innerhalb der Familie beträgt sie nur 0,5 bis 3,5 Prozent des Verkehrswerts. In der Schweiz bestimmen die Kantone Bemessungsgrundlage und Sätze der Erbschaftssteuer, es herrscht also Steuerwettbewerb, der dazu führt, dass keine Region sich zu sehr an Hinterlassenschaften bedient. Für Betriebserben gewähren die Kantone in der Regel große Rabatte, wenn die Firmenbeteiligung dem Lebensunterhalt dient. Ein Vorstoß der Jungsozialisten zur Einführung einer zusätzlichen nationalen Erbschaftssteuer scheiterte am Schweizer Stimmvolk.

Harmonie zwischen Union und Linken
Bürgerschreck SPD in der Erbschaftsteuerdebatte
Der Fiskus in Italien verzichtet ganz auf Erbschaftssteuern bei Betriebsvermögen, wenn die Nachkommen sich zur Weiterführung der Firma über mindestens fünf Jahre verpflichten. Dort, wo es trotzdem zur Besteuerung kommt, legt der Staat nicht wie in Deutschland den Verkehrswert eines Unternehmens zugrunde, sondern nur das Eigenkapital im letzten Jahresabschluss. Fazit: Um die Erbschaftssteuer müssen sich Familienunternehmer in Bel paese keine großen Gedanken machen. Übrigens: Wer seinen ständigen Wohnsitz in Italien hat, der zahlt – auch als Nicht-Staatsbürger – keine Steuer auf Erbschaften, die Wirtschaftsgüter im Ausland betreffen. In den USA hob die Trump-Regierung mit dem „One Big Beautiful Bill Act“ den Freibetrag für die bundesstaatliche Erbschaftssteuer von 11,18 auf 15 Millionen Dollar an, der ab 2026 gilt. Außerdem ist es möglich, jedes Jahr Werte bis zu 19.000 Dollar steuerfrei an Nachkommen zu verschenken.

Am stärksten greift bisher Frankreich innerhalb der EU zu, mit geringen Freibeträgen für Kinder und hohen Steuersätzen. Allerdings erben immerhin Ehepartner steuerfrei (wie auch in Großbritannien); bei der Vererbung von Betriebsvermögen innerhalb der Familie kann der Firmenwert bei der Bemessung um 75 Prozent reduziert werden, wenn die Nachkommen ihre Anteile mindestens fünf Jahre halten. Käme es zu der SPD-Erbschaftssteuer, würde Deutschland das etatistische Frankreich noch übertreffen.

Bisher sperrt sich die Union gegen die Vorstellungen des Koalitionspartners. Nur dürften sich viele Bürger daran erinnern, dass CDU und CSU im Wahlkampf auch schon die Schuldenbremse wortreich verteidigten, die Abschaffung des Bürgergelds in Aussicht stellten und so taten, als wollten sie die Finanzierung linker Vorfeldorganisationen aus der Staatskasse beenden. Bekanntlich kam es in jedem dieser Fälle anders.

Es gäbe übrigens einen sehr einfachen Weg, um die von SPD, Grünen, Linken und ihnen nahestehenden Medienleuten beklagten Ungerechtigkeiten innerhalb der deutschen Erbschaftssteuer zu beseitigen: indem man sie komplett streicht. In Österreich und Schweden vermisst sie heute niemand.

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