NetzDG: Maas‘ Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das NetzDG soll morgen, am Dienstag, dem 16. Mai 2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19. Mai 2017 eingebracht werden und noch wirksam im Bundestagswahlkampf in Kraft treten.

© John MacDougall/AFP/Getty Images

Das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett ging, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar. Das Gesetz soll nun offenbar morgen, am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden.

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Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand.

Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag stattfindenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.

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Seit Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein Staatsfernsehen einzurichten, hat es in der Bundesrepublik keinen solchen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben. Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage. Deutschland kritisiert vollmundig die massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Mit diesem Gesetzesvorhaben macht man einen ganz großen Schritt in dieselbe Richtung.

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Kommentare ( 60 )

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Andreas Thomä (atzele)
6 Jahre her

Dass Meinungsfreiheit Verhinderungsgesetz wird unter Garantie vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Bis dahin kann es aber trotzdem viel Schaden anrichten. Die Angst im Netz, zensiert oder gesperrt zu werden, ist jetzt schon deutlich zu spüren. Mich hat es selbst schon ein paarmal getroffen. Das hindert mich nicht aber daran meine Meinung weiterhin frei zu äußern..

Katarina Freitag
6 Jahre her

Deutschland hat sich zu einer Diktatur Entwickelt nur den Meisten Deutschen Intresiert es nicht! Aber das kommt noch das es denen Intresiert wenn Angehörige auf ein mal Verschwinden Und sich nicht mehr Melden tun! Weil vieles ist aus der DDR zeit auch immer noch nicht Aufgeklärt ! Wo viele Angehörige abgeblieben sind !

tc
6 Jahre her

Wie lange darf man denn hier noch ungestraft seine Meinung äußern, schreiben. Herr Tichy, bitte informieren Sie uns rechtzeitig, ab wann wir die, von der Politik ungewünschte kritischen Meinungsäußerung en einstellen müssen. ………….

Goergen Fritz
6 Jahre her
Antworten an  tc

Für meinen Teil finde ich es wunderbar, dass Roland Tichy allen Widrigkeiten zum Trotz dieses Internet-Magazin und das Monatsheft auf die Beine gestellt hat und dass so viele Autoren und Gastautoren hoch engagiert mitmachen.
Ebenso schön finde ich, dass so viele Leser regelmäßig oder unregelmäßig hier kommentieren.

Remix
6 Jahre her
Antworten an  tc

Ab dann heißt die neue Freizeitbeschäftigung: Linke Hate-Speach melden!

tc
6 Jahre her
Antworten an  Remix

Ich glaube eher, dass dann niemand mehr etwas schreiben wird

Remix
6 Jahre her
Antworten an  tc

Wie v o r dem Internet. Wenn das der Erdo wüsste. Er wäre stolz auf unseren kleinen Maasi.

Randall Flagg
6 Jahre her

Ich weiß , auch die Grünen haben sich nicht wirklich gefreut.
Aber mir geht es um das Lob, welches sie immer aussprechen, wenn entsprechende Dokus laufen und sich die Politiker dort äußern.

Clem
6 Jahre her

Stimmt. Ich denke, dass damals das Verhalten von Oskar Lafontaine (fahrig, widersprüchlich, irgendwie unwillig) repräsentativ für die SPD war.

Oblomow
6 Jahre her

Wer wissen möchte, worum es bei dem Gesetz geht, könnte den Gesetzentwurf lesen.
Herr Steinhöfel brachte zudem in einer Rede weitere Erläuterungen:

https://www.youtube.com/watch?v=GFjUXq-iaKQ

Gerd
6 Jahre her

Pardon, es muss Meinungsdurchsetzungsgesetz heißen. Aber Camouflage der Begriffe (political correctness) hat die Pressefreiheit längst ersetzt. Eines eigenen Gesetzes bedarf es dazu nicht mehr. Die großen Medien hierzulande haben den Willen des Wahrheitsministers in vorauseilendem Gehorsam längst vorweggenommen. Wenn z.B. eines der schlimmsten Verbrechen, eine Vergewaltigung, nur noch als unerwünschter Sexualverkehr bezeichnet wird, wenn die überführten Täter Migranten sind und wenn diese in der Berichterstattung nur noch als „Mann“ bezeichnet werden, dann brauchen wir doch dieses Gesetz überhaupt nicht. Der tiefere Sinn des Gesetzes besteht nur darin, einen Einstieg zu schaffen in die totale Zensur. Es wird dann keine veröffentlichten… Mehr

Cornelius Angermann
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich würde mir ja wünschen, dass Ihre Überzeugung sich auch beim BVerfG durchsetzt. Allein mir fehlt der Glaube! Die dortigen Richter sind ALLE PARTEI! und wurden von ihren hinter ihnen stehenden Parteifreunden dorthin katapultiert. Es wird sich keiner wagen, ein Urteil zu sprechen, das gegen die Parteiinteressen ist. Und davon ab: der Oberste dort ist Vosskuhle. Und wes Geistes Kind der ist, hat er schon in der Eurokrise und zuletzt bei den Klagen gegen Merkel wegen der Migrationsrechtsbrüche gezeigt: die nehmen die Klagen einfach nicht an, weisen sie als „unbegründet zurück“! Das wissen die schon, BEVOR… Mehr

MarHel
6 Jahre her
Antworten an  Cornelius Angermann

Zitat: „… weisen sie als „unbegründet zurück“! “
Nein, sie weisen sie als unzulässig zurück. Da müssen (und dürfen) sie sich inhaltlich nicht damit befassen.

Poco100
6 Jahre her

Ja das stimmt, das ist Usus in Dt. Parlamenten, auch auf Parteitagen,,,,was sie da beschließen, wissen sie oft nicht u. verstehen sie nicht. Es gibt Druck vom Fraktionsvors., hier Kauder u. Oppermann u. die Zeit wird auch immer als Mittel benutzt, ganz knapp, ganz kurz. Der Abgeordnete hat keine Zeit u. wird unter Druck gesetzt, verstehen tut er es auch nicht,,,,,da hat er es schwer.
Die Bösewichte sitzen oben……

Gerhard
6 Jahre her

Müßte man in 2,3 Sätzen auch mal schreiben, um was es da geht