Das alte Standbein trägt nicht mehr. Mit Klima-Panik lässt sich kaum noch etwas verdienen. Die Berufsaktivistin hat eine neue Einkommensquelle: Sie bittet für Pöbeleien zur Kasse. Vor allem ein Gericht hilft dabei ergeben.
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Sterbenslangweilige Dinge können manchmal plötzlich doch ungemein spannend sein. Gerichtsverfahren zum Beispiel sind in der Regel sterbenslangweilig.
Das hier ist eine spektakuläre Ausnahme. Versprochen.
Prolog
Luisa-Marie Neubauer feiert in wenigen Wochen ihren 30. Geburtstag. In diesem Alter denken viele Menschen schon mal über ihre finanzielle Zukunft nach. Die gebürtige Hamburgerin stammt zwar aus dem Reemtsma-Clan und hat hinsichtlich ihres Lebensunterhalts von Geburt an eher wenig Sorgen. Aber was ist schon genug?
Mit Klima-Streiks lässt sich kaum noch etwas verdienen, doch die findige Berufsaktivistin hat eine neue Einkommensquelle entdeckt. Aus der sprudelt es kräftig. Und das geht so:
Erster Akt: Die Strafanzeige
Nicht jeder Mensch geht mit Sprache gleichermaßen pfleglich um.
Das ist ganz normal, und früher spielte das auch gar keine Rolle. Es gab Lothar Matthäus, und es gab Loriot. (Für die Jüngeren: Ersterer war ein fantastischer Fußballer, Letzterer ein begnadeter Humorist.) Auf dem Bau und im Wirtshaus ging es rhetorisch eben deftiger zu als bei den Kunsthistorikern im Proseminar.
Und keinen hat‘s gestört.
Heute fühlt sich vor allem die links-woke Reichshälfte andauernd beleidigt. Doch statt mal einen groben Keil auf einen groben Klotz zu setzen und die Sache danach zu vergessen, wird die Justiz bemüht. Das kann an Überempfindlichkeit liegen. Es könnte aber auch eher materielle Gründe haben, wie wir gleich am konkreten Beispiel sehen werden.
Es begab sich nämlich zu der Zeit, da die Aktivisten-Schreibstube „Correctiv“ zusammenfantasierte Falschbehauptungen über ein konservatives Treffen in Potsdam verbreitete. Luisa Neubauer hatte da schon vom dahinsiechenden „Kampf für das Klima“ weitgehend auf den „Kampf gegen rechts“ umgesattelt.
Unter eine ihrer gewohnt ausgewogenen Äußerungen auf der Plattform X schreibt ein Nutzer im Februar 2024 eine, nun ja, eindeutige Beleidigung. Die zitieren wir hier nicht, man wird so schnell verklagt heutzutage. Es ist aber unstreitig eine Beleidigung.
Eine Anwaltskanzlei stellt im Namen von Frau Neubauer Strafanzeige. Das dient auch, vielleicht sogar nur dem Zweck, an die persönlichen Daten des unvorsichtigen Urhebers der Beleidigung zu kommen. Diese Daten – vor allem eine ladungsfähige Wohnanschrift – werden gebraucht, um zivilrechtliche Ansprüche anmelden zu können. In einem Schriftsatz bekennen die Neubauer-Anwälte das auch ganz offen.
Mit anderen Worten: Es geht um Geld.
Zweiter Akt: Alle sind gleich, manche sind gleicher
Aber da, nämlich im Zivilrecht, sind wir noch nicht. Noch sind wir im Strafverfahren wegen Beleidigung.
Die Sache landet beim Amtsgericht Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen, weil der X-Pöbler da in der Nähe wohnt. Ein Amtsrichter mit dem hübschen Namen Krieger verhängt einen Strafbefehl in Höhe von insgesamt 1.200 Euro.
Der Angeklagte wehrt sich. Ihn vertritt die Kanzlei „Haintz legal“ aus Köln. Die beantragt, das Verfahren niederzuschlagen. Zunächst begründet Rechtsanwalt Markus Haintz das mit der überschaubaren Verbreitung der Beleidigung. Zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung hatte der angezeigte Post drei Aufrufe. Kein Schreibfehler: drei.
Der Schriftsatz von Haintz ist auch für Nicht-Juristen köstlich. Da steht zum Beispiel:
„Es ist davon auszugehen, dass diese Views sämtlich von der Anwaltskanzlei der Anzeigeerstatterin stammen, also niemand Externes diesen Post wahrgenommen hat, geschweige denn Frau Neubauer.
Es ist eine Frechheit, dass dringend benötigte Ressourcen der Rechtspflege für derart unsinnige Strafverfahren verschwendet werden, die nur der Bereicherung von Frau Neubauer und ihren Anwälten dienen.“
Doch wir sind in Deutschland. Die Hauptverhandlung wird angesetzt. Das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen des Angeklagten an. Nur: warum? Anwalt Haintz hat dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass sein Mandant sich nicht mehr persönlich in der Sache äußern wird. Das ist ja auch sein gutes Recht.
Das Gericht beharrt auf der persönlichen Anwesenheit und begründet das so: „Seinerzeit hat der Angeklagte sich schriftlich zur Sache eingelassen. Es kann demnach nicht ausgeschlossen werden, dass er weitere Angaben zur Sache machen wird.“ Nach der eben zitierten Mitteilung seines Anwalts kann aber genau das ja eben doch ausgeschlossen werden.
Was denken die sich da in Wermelskirchen?
Mit Luisa Neubauer geht das Gericht ganz anders um. Haintz verlangt, dass auch sie als Zeugin geladen wird. Zum Beispiel, um zu erklären, weshalb ihre Anwälte erst sechs Monate (!) nach der Beleidigung Anzeige erstattet haben. Haintz hat da auch eine Vermutung – nämlich, dass von Frau Neubauer selbst gar keine Initiative ausgehe, sondern dass die Kanzlei aktiv nach Beleidigungen im Netz suche und in lohnend erscheinenden Fällen dann aktiv werde.
Zuerst wird Frau Neubauer auch tatsächlich vorgeladen. Aber irgendwie wird in der Geschäftsstelle des Gerichts versäumt, sie zu benachrichtigen. Deshalb platzt ein erster Termin. Nach ein paar Wendungen überzeugen die Neubauer-Anwälte dann das Gericht, auf ihre Mandantin als Zeugin zu verzichten.
Und das Gerechtigkeitsempfinden schlägt Purzelbäume.
Haintz insistiert. Das Gericht lehnt ab. Haintz insistiert weiter. Dann lenkt das Gericht ein. Doch persönlich, also physisch, im Gerichtssaal zu erscheinen: Das will man Luisa Neubauer offenbar nicht zumuten. Es wird angeregt, sie per Video zuzuschalten.
Nach der Strafprozessordnung geht das. Allerdings nur in extremen Ausnahmefällen und bei dringender Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen (§ 247a StPO). Typische Beispiele für so etwas sind Kinder, (minderjährige) Opfer von Sexualstraftaten und Angehörige eines Zeugenschutzprogramms. Aber nicht reiseunlustige Töchter der höheren Gesellschaft.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es immer. Wirklich?
Dritter Akt: Die Inkasso-Justiz
Das Drehbuch ist fast immer dasselbe. Luisa Neubauer postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: provozierend. Sie provoziert die Reaktion, aber legal. Tatsächlich kann sich dann irgendjemand nicht beherrschen und reagiert zu heftig – und damit illegal.
Strafanzeige wird gestellt, Frau Neubauers Anwälte begehren Akteneinsicht und bekommen dadurch die persönlichen Daten des unbeherrschten Kommentators. Es braucht keinen bösen Willen, um den Eindruck zu gewinnen, dass da die Staatsanwaltschaft als Adressermittlungsagentur genutzt wird.
Und nach dem Strafverfahren folgt: die Zivilklage. Da geht es um Geld.
Juristisch heißt das „Geldentschädigung“. Die steht nirgendwo im Gesetz, sondern hat sich erst durch Gerichtsurteile eingebürgert, also durch sogenanntes Richterrecht. Die herrschende juristische Meinung ist hier eindeutig: Ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht nur bei einem „objektiv besonders schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“.
Dabei ist ausdrücklich auch das Ausmaß der Verbreitung in der Öffentlichkeit wichtig. Wie wichtig – darüber gehen in den Justizpalästen die Meinungen allerdings weit auseinander. Wer wegen Beleidigung im Internet Kohle haben will, versucht es am besten beim Landgericht in Frankfurt am Main. Dort werden regelmäßig besonders freigiebig Geldentschädigungen zugesprochen:
- „intellektuelle Nutte“ – 5.000 Euro
- „hässliche, geistig unterentwickelte Quasimodo“ – 4.000 Euro
- „abartige Person“ – 3.000 Euro
Für eine angeblich freiheitliche Demokratie sind das absurde Tarife.
Vierter Akt: Das fliegende Richterzimmer
Luisa Neubauer und ihre Anwälte sind Stammgäste beim Landgericht Frankfurt. Die Richter dort sprechen ihr aus irgendeinem schwer nachvollziehbaren Grund regelmäßig extrem hohe Geldentschädigungen zu.
Kürzlich waren es 2.000 Euro – für einen Tweet, der von gerade mal sieben Menschen angesehen wurde. In Zahlen: 7. Und auch hier dürften die Anwälte für mehrere der Klicks gesorgt haben. Das Gericht begründet das lapidar vor allem mit „Prävention“. Aber wenn die Beleidigung nur von einem halben Dutzend Menschen auf der ganzen Welt überhaupt gesehen wurde: Wer soll da abgeschreckt werden?
Bei Beleidigungen in den Sozialen Medien gilt nach der Zivilprozessordnung der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ (§ 32 ZPO). Der Gedanke dahinter: Das Internet ist quasi überall, deshalb kann auch der Gerichtsstand frei gewählt werden. Das führt zum berüchtigten „Forum Shopping“: Kläger und ihre Anwälte „fliegen“ zu dem Gericht, an dem sie sich die höchsten Erfolgschancen versprechen.
Bei Luisa Neubauer ist es das Landgericht Frankfurt.
Wenn eine Kanzlei für ihre Berliner Mandantin gegen einen Mann aus Nordrhein-Westfalen vor das LG Frankfurt zieht, dann gibt es dafür wohl nur einen plausiblen Grund: Die Kanzlei rechnet sich im konkreten Fall in Frankfurt die besten Chancen aus.
Das Juristen-Portal „Legal Tribune Online“ (LTO) hat eine bemerkenswerte Analyse angekündigt. Sie wird zeigen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) deutlich mehr Urteile gegen die Meinungsfreiheit aufhebt – und deutlich seltener Urteile gegen das Persönlichkeitsrecht. Ein Schluss liegt mehr als nahe:
Die unteren Instanzen halten in der Tendenz die Meinungsfreiheit nicht so hoch wie die obersten Bundesrichter.
Fünfter Akt: Die leidende Luisa
Die ökonomische Nutzenverteilung zwischen Frau Neubauer und ihren Anwälten ist offensichtlich: Die Mandantin verdient an der Geldentschädigung; die Kanzlei verdient an den Prozessen.
Das passiert oft. Sehr oft. Und bei einer fünfstelligen Geldentschädigung pro Fall ist das auch sehr lukrativ, das kann jeder nachrechnen. Nicht zu vergessen: Eine Geldentschädigung ist steuerfrei. Jawoll.
Da allerdings droht vielleicht, vielleicht Ungemach am Horizont der Luisa Neubauer. Denn möglicherweise erkennt irgendwann einmal irgendein schlauer Finanzbeamter in der ganzen Sache ein wiederkehrendes Muster: Ich provoziere im Internet – ich lasse mich beleidigen – ich klage auf Geldentschädigung.
Und vielleicht kommt dieser Finanzbeamte dann auf die Idee, den sich dauernd wiederholenden Gesamtvorgang als Geschäftsmodell mit Gewinnerzielungsabsicht zu betrachten. Dann würde sich sehr schnell die Frage stellen, ob Luisa Neubauer ihre Geldentschädigungen auch weiterhin steuerfrei einstreichen darf.
Und das hätte dann nicht das Landgericht Frankfurt zu entscheiden.

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