Ludwigshafen hat einen Oberbürgermeister, aber keinen demokratisch legitimierten

Klaus Blettner von der CDU erhielt bei der Stichwahl 58,5 Prozent der Stimmen in Ludwigshafen, doch berücksichtigt man die geringe Wahlbeteiligung und die ungültigen Stimmen, kommt er noch nicht einmal auf 14 Prozent. Demokratisch legitimiert ist der neue Oberbürgermeister Ludwigshafens damit nicht.

picture alliance/dpa | Uwe Anspach
Klaus Blettner (l., CDU/FWG), und sein Herausforderer Jens Peter Gotter (SPD)

Weil bundesdeutsche Wirklichkeit inzwischen jedes Kabarett in den Schatten stellt, möchte man eigentlich schreiben, dass gestern in Ludwigshafen die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten der Nationalen Front, die jetzt „unsere Demokratie“ heißt, stattgefunden hat. Klaus Blettner von der CDU erhielt 58,5 Prozent der Stimmen, der ebenfalls von „unserer Demokratie“ aufgestellte Gegenkandidat Jens Peter Gotter von der SPD 41,5 Prozent der Stimmen. Die Zahlen hören sich beeindruckend an, so beeindruckend überhaupt Zahlen sein können, die an die Wände der Attrappen der Potjomkinschen Dörfer gemalt sind. Denn die Wahlbeteiligung lag bei sage und schreibe 24,1 Prozent, von 118.000 Wahlberechtigten ließen sich rund 28.500 Bürger von Ludwigshafen überzeugen, Statisten in „unserer Demokratie“ zu sein. Denn der AfD-Kandidat wurde im Vorfeld durch eine Intrige von der Wahl ausgeschlossen.

Obwohl Joachim Paul (AfD) Beamter ist, obwohl ihm beamtenrechtlich kein Fehlverhalten vorgeworfen wurde, wurde ihm im Zusammenspiel von Innenministerium, der Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und einem dubiosen „Netzwerk gegen Joachim Paul“ vorgeworfen, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Joachim Paul zog mit einer Beschwerde vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Ob die Gewalten im SPD-Land Rheinland-Pfalz wirklich getrennt sind, weiß man nicht, ungetrennt ist jedenfalls die Gesinnung.

Die kurioseste Formulierung in der Ablehnung der Beschwerde von Joachim Paul durch das Gericht lautet: „Diese Zweifel sind auch nicht alleine dadurch ausgeräumt, dass der Antragsteller im Beamtenverhältnis steht. Zwar unterliegen Beamte der Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Beamter nach seiner Verbeamtung dieser Pflicht auch zu jeder Zeit genügt.“ Hegt das SPD-Land Rheinland-Pfalz einen Generalverdacht gegen alle Beamten oder nur gegen diejenigen, die der größten Oppositionspartei angehören? Aber es kommt noch willkürlicher: „Auch der Umstand, dass der Antragsteller Landtagsabgeordneter ist, vermag an der Einschätzung der o.g. Umstände durch den Wahlausschuss nichts zu ändern.“

Joachim Paul ist freigewählter Abgeordneter und ist Beamter, der sich nach Einlassung des Gerichtes nichts zuschulden kommen ließ, dennoch rechtfertigt und bestätigt das Gericht den Rechtsbruch des Wahlausschusses: „Ob diese Zweifel an der Gewähr dafür, dass der Antragsteller jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, begründet sind und die Prognose des Wahlausschusses tragen und ob die Feststellungen des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz hierfür ausreichen, bedarf einer eingehenden und – aufgrund der potenziell zahlreichen Prognosetatsachen – umfangreichen Prüfung, die so kurz vor der Wahl nicht abschließend geklärt werden kann und zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss.“

Weil man die Vorwürfe nicht prüfen kann, gelten sie? Es gilt inzwischen also die Schuldvermutung? Schuldig durch Verleumdung? Es sagt alles über die Zustände in Rheinland-Pfalz aus, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Neustädter Kasuistik bestätigte. Übrigens verlief der juristische Werdegang der neuen Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger über das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und über das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Viel Glück dürfte Joachim Paul auch bei einer Beschwerde beim Verfassungsgericht nicht haben, nachdem es mit Emmenegger und Kaufhold besetzt ist.

Aber was erwartet man, wenn selbst der Innenminister, der Verfassungsminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, kurz zuvor mit der Ankündigung auffiel, dass künftig, wer in den Staatsdienst möchte, unterschreiben muss, dass er keiner extremistischen Organisation angehört und das in den letzten fünf Jahren auch nicht getan hat. Auf der Liste steht jedoch nicht nur Al Qaida, sondern auch die AfD, was heißt, dass wer der AfD angehört oder in den letzten fünf Jahre angehört hat, in Rheinland-Pfalz nicht in den Staatsdienst übernommen wird. Nicht auf der Liste fand ich die Partei Die Linke oder die Antifa. Nachdem Ebling dafür Kritik auf sich zog, weil es doch allzu penetrant nach Errichtung einer roten Diktatur roch, ruderte Ebling zurück und redete über Kommunikationsfehler und, dass natürlich der Einzelfall überprüft wird. So, wie der Einzelfall vom Verwaltungsgericht Neustadt von Joachim Paul überprüft wurde? Nämlich gar nicht, weil in der Kürze der Zeit die Überprüfung nicht möglich wäre?

Wie das Zusammenspiel von Innenministerium, Oberbürgermeisterin, CDU und SPD und dem rotgrünen Bündnis „Netzwerk gegen Joachim Paul“ funktionierte, belegt der Mailwechsel, der TE vorliegt. Am 31. Juli wandte sich das „Netzwerk gegen Joachim Paul“ in einer straff gegenderten Mail an die „sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Steinruck“ und die „sehr geehrten Beisitzenden des Wahlausschusses der Parteien SPD, FDP, CDU und FWG“, um als „demokratische Vertreter*innen“ zu „appellieren“. „Wir betrachten Joachim Paul als eine Gefahr für die Bewohnerinnen der Stadt Ludwigshafen und infolgedessen als Gefahr für die Stadt selbst.“ Um sogleich im Spitzelton fortzufahren: „Die Recherche-Ergebnisse, welche von Mitgliedern des Netzwerks erarbeitet wurden, belegen, so sind wir überzeugt, dass Joachim Paul nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.“

Die „demokratischen Vertreter*innen“ fordern: „Wir sind der festen Überzeugung, dass er nicht verfassungstreu ist, und bitten Sie inständig, das bereits vorgelegte Dossier zu prüfen und die demokratischen Mittel zu nutzen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um ihn von diesem Amt auszuschließen.“ Um im SED-Jargon zu enden: „Lassen Sie nicht zu, dass Ludwigshafen die erste Stadt Westdeutschlands wird, die einen AfD-Oberbürgermeister und Rechtsextremist ertragen muss. Eine Demokratie darf sich nicht hilflos dem Faschismus ergeben.“ Tief blicken auf die Kampagne lässt die Formulierung: „Mitglieder des Netzwerks kommen aus Ludwigshafen und anderen Städten … und stehen alle sowohl solidarisch als auch besorgt an der Seite der Ludwigshafener Stadtbevölkerung.“ Aktivisten auch aus „anderen Städten“ „stehen alle sowohl solidarisch als auch besorgt an der Seite der Ludwigshafener Stadtbevölkerung“. Ausdrücklich dankt Steinruck für die Denunziation am 1. August „den Initiatoren des Netzwerks für Ihr Engagement, sich für das Einhalten der Prinzipien und Werte unserer fundamentalen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für das Leben in unserer Stadt Ludwigshafen einzusetzen“.

Wer die Geschichte der Durchsetzung der roten Diktatur in Ostdeutschland zwischen 1945 und 1950 kennt, dem springen mutatis mutandis Parallelen ins Auge. Und wer nicht, dem auch. Denn von 118.000 Wahlberechtigten gaben rund 89.500 Wahlberechtigte ihre Stimme nicht ab, 1.570 waren ungültig. Klaus Blettner von der CDU wählten also rund 15.800 Bürger von 118.000, das heißt, dem neuen Oberbürgermeister gaben nur 13,4 Prozent der Bürger Ludwigshafens ihre Stimme. In Rheinland-Pfalz mag das rechtens sein, doch demokratisch legitimiert ist Blettner mit noch nicht einmal 14 Prozent der Stimmen in der Stichwahl nicht. Die Bürger von Ludwigshafen wollen wählen und nicht Zettelfalten, nicht Statisten in einer Wahl sein, in der das Innenministerium letztlich die Kandidatenliste mitbestimmt.

Bereits bei der OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September lag die Wahlbeteiligung nur bei 29,3 Prozent. Auch wenn der SWR framt, was das Zeug hält, bleibt letztlich die Erklärung, dass die Wähler streiken.

Man kann den Brandmauerparteien nur einen Rat geben: Überzeugt nicht die Gerichte, sondern die Wähler. Man nennt es Demokratie. Ohne das Possessivpronomen „unsere“ übrigens, denn die wirkliche Demokratie gehört niemandem, sie ist. Sie ist einfach dadurch, dass sie ist.

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Kommentare ( 98 )

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98 Comments
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Peter Pascht
1 Monat her

Justitia in Deutschland trägt eine Augenbinde, wie im Mittelalter.
Aus „Unabhänig der Richter gegen Weisungen“, hat Justitia
„Unantastbarkeit der Richter“ gemacht, zumindest wenn sie nicht AfD verseucht sind
Aus „Beweiswürdigung obliegt dem Richter“, hat Justitia
„Beweiswürdigung unterliegt der Willkür des Richters“ gemacht.
Dem ist allerdings nicht so, wie das BverfG in seinem Urteil – 2 BVR 2045/02 verfassungsrechtlich klarstellt, die Plichten und Schranken der Beweisführung und Beweisüwrdigung klarstellt.
Für richterliche Interpretation in der „Beweisführung“ ist da kein Platz.

Randbayer
1 Monat her

Sie schreiben „Brandmauerparteien“. Ist die Brandmauer nicht eine Pfründe-Sicherungsmauer der Versager-Parteien?
Die Google KI schreibt hierzu:
„Pfründe sichern“ bedeutet, sich eine gut bezahlte oder lukrative Position zu sichern, oft mit der Bedeutung, finanzielle oder materielle Vorteile zu erhalten, ohne dass harte Arbeit erforderlich ist.

Supersilent
1 Monat her

Der sozialistische Einheitsblock wird jeden vernichten der eine Gefahr für die in den letzten Jahrzehnten einbetonierten Machtstrukturen ist. Das hierbei Grundrecht gebrochen wird interessiert da wenig. Um „unsere Demokratie“ zu retten ist alles erlaubt. Je stärker die AfD wird um so widerlicher werden sie diese bekämpfen und erst Ruhe geben wenn sie verboten ist. Sie werden dieses Ziel erreichen und danach gute Nacht Deutschland. Der Linksfaschismus hat dann endgültig die Macht übernommen. Dann sind kritische Medien dran und jene die sie konsumieren und Kommentare schreiben. Es sollten reichlich Bademäntel bestellt werden.

Ob Bärbel Bohley gewusst hat wie recht sie hatte?

Peter Pascht
1 Monat her

Urteil des BverfG – 2 BVR 2045/02 – Im Namen des Volkes bez. der Schranken der Einschränkung verfassungsrechtlicher Freiheiten durch Gerichte 1. Prüfungsmaßstab für die hier zu entscheidenden Fragen verfassungsrechtlichenAnforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht ist vornehmlich Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit GG Art. 20 Grundsätze fairen Verfahrens haben insoweit Vorrang vor dem Gleichheitssatz ableitbaren Willkürverbot, da sie die stärkere dem zu prüfenden Sachverhalt haben (vgl. BVerfGE 13, <238 f.>; 65, 104 <112 f.>; 75, 348 <357>). a)   Ein Grundrecht der Person darf nur aus besonders gewichtigen strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden Art. 104 Abs. 1 GG). Zu diesen… Mehr

Dieter Rose
1 Monat her

Is‘ mir doch egal, jetzt bin ich halt OB!

Peter Pascht
1 Monat her

Personen können verfassungsrechlich vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen werden. Wahlausschüsse sind sind nicht rechtmässig. Sie sind verfassungswidrig. Denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz !!! Lt. GG dürfen nur Richter Recht sprechen, insbesondere können Grundrechte nur von einem Gericht durch Urteil eingeschränkt werden, in durch Gesetz bestimmten Fällen. Lt. GG Art.38 ist Wählen und gewählt werden ein Grundrecht das nicht eingeschränkt werden kann, denn niemand kann von GG Art.20 „dem Volk“ausgeschlossen werden. Das Wahlrecht, passiv und aktiv im Grundgesetz Art.38(2) kann einer Person nicht entzogen werden. Lediglich Parteien können won Wahlen ausgeschlossen werden GG Art.21, wenn sie Handelungen gegen das Grundgesetz in… Mehr

Dieter Rose
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

…und das entsprechende Urteil kommt in vier Jahren!!!

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  Dieter Rose

Warum so eilig ? 😉

ratatoesk
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

Falsche Artikel des GG ,falsch gelesen oder falsches Grundgesetz ? Aber bei „Wahlausschüsse sind sind nicht rechtmässig. Sie sind verfassungswidrig.“ nehme ich wohl eher an , die falsche Sorte zum Frühstück verbaut.

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  ratatoesk

Ich nehme an sie schreiben ihr Unwissen im Suff.
Denn nur im Suff kann so unwissend trotzig widersprechen.
Oder hatten sie eine schwere Kindheit ?
Hat ihre Mama ihnen keine Liebe geschenkt?
Oder woher kommt ihre Gehässigkeit ?

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
ratatoesk
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

Ich hatte Ihnen eine Frage gestellt , denn benannte Artikel des GG haben rein garnichts mit dem zu tun,was Sie sich hier zusammenreimen. Auch Ihre Ausführungen zum genannten Gerichtsurteil haben nichts mit dem zu tun was Sie hier behaupten. Sie erinnern mich an Typen die verbreiteten das Ordnungswidrigkeitsgesetz wäre aufgehoben ,weil der Bundestag die Einführungsgesetze aufgehoben hatten. Das war genauso falsch und dumm wie das was Sie hier schreiben und falls Sie meinen Ihre Fragen würden mich treffen irren Sie sich.Sie tun mir nicht mal Leid. 

Nibelung
1 Monat her

Da die Bürger zumeist nicht die hellsten Leuchten darstellen, kann man mit ihnen machen was man will und das war einer der Husarenstreiche unserer „geliebten Demokraten“ die uns auf ihre Art den Weg weisen wollen und damit allen belegen um wessen Geistes Kinder es sich handelt, die mit diesem Akt einen rechtlosen Zustand geschaffen haben um dann ungerührt von größeren Dingen zu faseln, was den Gipfel der politischen Frechheiten darstellt und sie zu Outlaws machen müßte, wenn man von der Gesetzgebung überhaupt was hält und sie dem Sinn nach auch anwendet, sollte sich jemand daran vergreifen wollen. Wenn das Gesetz… Mehr

LF
1 Monat her

Ist das die Verteidigung der Demokratie, von denen die Altparteien immer sprechen? Wenn abzusehen ist eine Wahl zu verlieren, wird der Favorite einfach gerichtlich verboten? 

Supersilent
1 Monat her
Antworten an  LF

Genau so funktioniert „unsere Demokratie“.

Wir können sicher sein, dass der SED-Block mit alle Mitteln verhindern wird, dass Ulrich Siegmund im nächsten Jahr Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt wird, sie sind jetzt schon auf der Suche nach Haaren in der Suppe.

aviator
1 Monat her

Selbst wenn nur 100 Wahlberechtigte Ihre Stimme abgegeben hätten, diese Wahl wäre gültig gewesen? Oder täusche ich mich da? Im übrigen geht es dem Michel vollends an der Hutschnur vorbei, was tagtäglich in „Unsererdemokratie“ unsägliches und unfassbares passiert. Die wenigen, die sich (noch) interessieren sind von den MSM, allem voran vom ÖRR, komplett gehirngewaschen und die winzig kleine Minderheit die s.g. Alternativemedien konsumiert liegt prozentual im Bereich der Umfragen für die FDP. Hoffnung auf spürbare Änderungen habe ich, ehrlich gesagt, keine mehr!

Sonny
1 Monat her

Willkommen zurück in der DDR mit einem Einheitsparteienkartell.
Deutschland ist zum Shithole-Staat geworden.
Die Ludwigshafener haben das schon vor der Wahl verstanden.

Last edited 1 Monat her by Sonny