Gerüchte über die Nachfolge von Verfassungsschützer Haldenwang

Wird Haldenwang statt regulär 2025 bereits im Spätsommer 2024 abgelöst? Begründung: Keine Regierung treffe eine solche Personalentscheidung in einem Wahljahr, heißt es. Als Nachfolge sind zwei Frauen im Gespräch. Derweil zerlegt ein Top-Jurist die „Demokratie“-Pläne von Ampel, Faeser und Haldenwang.

picture alliance/dpa | Oliver Berg

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), wird nächstes Jahr im Mai 65 Jahre alt, er wird also die Altersgrenze erreichen. Er war im November 2018 von Merkel in diesem Amt installiert worden, nachdem sie Hans-Georg Maaßen hatte schassen lassen. Maaßen hatte sich erlaubt, Vorgänge in Chemnitz vom August 2018 realistisch darzustellen, Merkel wollte an „Hetzjagden“ glauben.

Rückblick auf Chemnitz 2018
Das Platzen der Merkelschen Hetzjagd-Lügen
Haldenwang war nach dem Regierungswechsel Ende 2021 so gelenkig, dass auch die „Ampel“, voran Bundesinnenministerin Faeser, sehr mit ihm zufrieden sein konnte. Mit ihr zusammen arbeitet er eifrig an der Delegitimierung der Meinungsfreiheit. „Verächtlichmachung“ des Staates wird zu einer Art neuem Tatbestand unterhalb des Strafgesetzbuchs – ohne gesetzliche Regelung, aber wenigstens zum Verdachts- und Beobachtungsfall soll es reichen. Siehe das geplante Demokratiefördergesetz, die Demokratieförderprogramme.

Mittlerweile hört und liest man, dass Haldenwang schon im Spätsommer 2024 abgelöst werden solle. Die Begründung, die man dazu vernimmt, ist allerdings dünn: Die Ampel wolle die Haldenwang-Nachfolge nicht im Wahljahr 2025 regeln. Wahlentscheidend dürfte das kaum sein. Oder aber man hat eine Nachbesetzung mit „G’schmäckle“ im Sinn, die die Wählerschaft 2024 nicht schocken und die 2025 schon wieder vergessen sein soll. An Faesers Unzufriedenheit mit Haldenwang jedenfalls kann es nicht liegen. Einen loyaleren Gefolgsmann für ihre Pläne zur Einschränkung der Meinungsfreiheit konnte sie sich nicht wünschen.

Nun rücken zwei Frauen ins Zentrum der Nachfolgefrage. Berlins Innensenatorin Felor Badenberg (*1975) und Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik (*1966). Badenberg wäre zwar richtig nach Faesers Geschmack. Die auf CDU-Ticket ins Senatsamt gekommene und von den Medien zur „AfD-Jägerin“ beförderte Juristin war ja schon mit kernigen Sprüchen aufgefallen. Zum Beispiel mit dem Satz: „Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden. (Hervorhebung durch TE) … Ich sehe hier die Bundesregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Regelung vorzulegen.“ Was sie damit meinte? Klingt jedenfalls nach Hardliner!

Die andere Aspirantin, Barbara Slowik, hat wohl bessere Chancen. Sie ist sehr SPD-affin, hat ihre bisherige Karriere SPD-Chefs zu verdanken, und Faeser hat an ihr wohl etwas gutzumachen. 2022 war Slowik ernsthaft im Gespräch für Höheres: Als beamtete Staatssekretärin bei Faeser oder auch als Chefin der Bundespolizei. Eine Frau jedenfalls soll es werden.

Top-Jurist Degenhart: Der Staat schränkt die Meinungsfreiheit ein

Es sind Hammerhiebe, die der hochkarätige Verfassungsrechtler und Verfassungsrichter Prof. Dr. Christoph Degenhart gegen die Demokratieförder-Programme der Ampel loslässt. In einem Gastbeitrag zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes schreibt er am 24. Mai 2024 in einem FAZ-Gastbeitrag klipp und klar: „Die Freiheiten aus Artikel 5 sind gefährdet. Dazu trägt die Bundesregierung das Ihre bei.“

Es geht um das geplante „Demokratiefördergesetz“ und die bereits bestehenden Demokratieförderprogramme, etwa das mit 200 Millionen dotierte Programm „Demokratie Lebt!“ Das Demokratiefördergesetz liegt zwar auf Eis. Es war vom Bundeskabinett im Entwurf bereits Ende 2022 auf den Weg gebracht und im März 2023 in einer ersten Lesung durch den Bundestag durchgezogen worden. Degenhart ist übrigens ein sehr unabhängiger Kopf. Im April 2021 hatte er rechtsstaatliche Prinzipien durch das Infektionsschutzgesetz verletzt gesehen.

TE fasst Degenharts vernichtende Kritik thesenhaft zusammen. Es sind Hammerschläge! (Bezahlschranke)

  • Artikel 5 Grundgesetz beinhaltet jenes Grundrecht, das laut Bundesverfassungsgericht „als eines der vornehmsten Menschenrechte … für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend“ und „in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ ist.
  • Der Staat sagt, was wir nicht sagen dürfen, er sagt uns aber zusehends auch, was wir sagen sollen. Er legt damit bestimmte Meinungskorridore fest.
  • Der Korridor des Sagbaren wird verengt, auch durch Leitmedien wie die Öffentlich-Rechtlichen und mitunter staatlich geförderten NGOs.
  • Der Staat ist gehalten, nicht seinerseits das Meinungsklima zu verschlechtern, weder mit staatlicher Repression noch mit den „sanften“ Mitteln des lenkenden Staates wie im Fall eines Demokratieförderungsgesetzes.
  • Einen sehr direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit bedeutet die vom Verfassungsschutz in Anspruch genommene Befugnis, auch gegen „staatswohlgefährdende“ Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, also legale, vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen vorzugehen. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das überspitzt-ironische, satirische, abwertende oder polemische Äußerungen sowie extremistische Äußerungen unter die Freiheit der Meinungsäußerung fasst.
  • Einschüchterungseffekte gibt es durch das beharrliche Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu verschieben. Hier mag der zunehmende Anzeigeneifer kritikempfindlicher Vertreter der Politik als Hemmnis für die Ausübung der Grundrechte des Artikels 5 Grundgesetz wirken.
  • Der Spielraum für Satire wird enger werden.
  • Nicht weniger bedeutsam für den Bestand der Meinungs- und Pressefreiheit ist staatliches Informationshandeln durch unmittelbare wie mittelbare mediale Aktivitäten staatlicher Stellen und intransparente Formen einer Kooperation von Staat und Medien, zumal wenn es sich um staatlich geförderte Medien handelt, wie etwa im Fall des Rechercheportals „Correctiv“.
  • Staatlich alimentierte NGOs sind ein Widerspruch in sich. Deren Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential.

Um es mit anderen Worten zu sagen: Was die Ampel, Faeser und Haldenwang betreiben, ist die Delegitimierung des Grundgesetzes Artikel 5, nämlich der Meinungsfreiheit. So verkehrt sich der von Haldenwang im Jahr 2021 erfundene Begriff der „Delegitimierung des Staates“ gegen ihn, Faser und die Ampel selbst. Wann wird das alles zum Verdachts- und Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes?

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Kommentare ( 49 )

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Ralf Poehling
21 Tage her

Tja, so schnell kann es gehen. Ich habe immer wieder gewarnt und bin nicht ernst genommen worden. Das sollte jetzt wohl vorbei sein. Von wo das kam, gibt es noch mehr. Da werden noch einige ins Stolpern geraten, von denen die Öffentlichkeit das bisher nie und nimmer erwarten würde, weil deren öffentliches Selbstbildnis so gar nichts mit der unschönen Wahrheit im Hintergrund zu tun hat. Was Haldenwangs Nachfolge betrifft, so sollte der Kandidat bzw. die Kandidatin nicht befangen sein und kein Parteibuch haben, ordentlich Berufserfahrung über möglichst weite Bereiche des Sicherheitsapparates mitbringen und nicht erpressbar oder bestechlich sein. Und da… Mehr

Siggi
21 Tage her

Zunächst ist wohl eine fette Entschuldigung bei Herrn Dr. Maaßen fällig und die Rehabilitierung durch dei beteiligten Politiker und insbesondere den Hetzmedien, die munter mitgemacht haben. Herr Dr. Maaßen sollte darauf drängen und mit einer angemessenen Schadensersatzklage so drohen, dass die Meden es aufgreifen müssen. Diese Chance darf er sich nicht entgehen lassen, zumal es um seine Partei sehr leise geworden ist. Es ist an der Zeit, solche Dinge zu nutzen und nicht einfach verstreichen zu lassen. Oder muss er zur Jagd getragen werden?

Axel Fachtan
21 Tage her

Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses durch Faeser, Haldenwang, Correctiv und AAS-Stiftung muss unter Strafe gestellt werden. Da hat Frau Badenberg doch 100 Prozent Recht.
Erstmal aber muss die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Das schafft die Voraussetzung für die erforderlichen Anklagen zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vor den Übergriffen der Parteisoldaten und der Regierungen.

rainer erich
21 Tage her

Man kann trefflich ueber Art 5 GG, dessen Regelungsgehalt und die Versuche des Feindes, die Meinungsfreiheit abzuschaffen, akademisch raesonieren. Die Wahrheit liegt auch hier auf dem Platz. Es ist die „Wahrheit“ des Liberalkonservativen, die “ ja, aber“ – Wahrheit. Die Bewährung im Konkreten, wenn es darauf ankommt. Wenn z b. Vertreter der AfD sich aeussern, sachlich in jeder Hinsicht sogar zutreffend, was nicht einmal Art 5 GG verlangt. Und schon schließt sich der schon immer vorhandene, fuer Sch’land lebensgefährliche Kreis mit dem ueblichen Narrativ “ das koenne man vielleicht denken, aber das sagt man doch nicht, sogar noch oeffentlich“. Und… Mehr

eifelerjong
21 Tage her

Das „„Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden.“ der Frau Badenberg, interpretiere ich als Drohung, Kritik an der „Volkserziehung“ zu sanktionieren.

luxlimbus
21 Tage her

Die marxistische Idi-Aminisierung Deutschlands in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf. Beide „Damen“ (ähm „Frauen“: Damen gibt es ja nicht im Sozialismus!) gleichen einander wie Lucifer und Beelzebub, wie Pest und Cholera! Welcher schlechte Gott denkt sich so etwas aus?!

Anja Faber
21 Tage her

Felor Badenberg ist eine Iranerin. Und sie ist in diese Position unter anderem durch ihren deutschen Ehemann gekommen.
Wie so oft.

Ach, Muslim Aktiv wird sich freuen.Iraner bleiben Iraner.

Eine rassistische Iranerin, das Volk der Völker, wird mir nicht sagen wie wir zu lenen haben.

Boudicca
21 Tage her

Faser scheint außerordentlich zufrieden mit Haldenwang zu sein. Er wird wahrscheinlich bei seinem Abschied mit den wärmsten Belobigungsworten bedacht werden.

JPP
21 Tage her

Da kann man womöglich dann jetzt mal sehen, was passiert, wenn ein vergleichsweise gefährlicher Aparatschik noch zu sanft agiert für den Geschmack der absolutistischen Grünsozialisten. Die Demokratiefeinde aus der Ampel halten dann eben Ausschau nach Personen, die noch deutlicher gegen unsere Grundrechte vorgehen werden. Mehr für Sozialisten kommt dabei rum, wenn das Volk, gegen das sie wie alle anderen Sozialisten regieren, noch stringenter beobachtet, verfolgt und drangsaliert wird. Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

Emsfranke
21 Tage her

Herr Haldenwang ist Mitglied der CDU. Es dürfte auch der CDU-Parteiführung nicht verborgen geblieben sein, was der Präsident des BfV unter Anleitung einer SPD-Verfassungsministerin -also einer Ministerin einer Konkurrenzpartei-geleistet hat, um das Grundgesetz entsprechend ideologischer Motive einer rotgrüngelben Regierung anpassungsfähig zu verformen. Es hätte doch für Herrn Merz und seinen Gesellinnen und Gesellen eine Genugtuung sein können, diesen Herrn aus der Partei zu vertreiben. Da man aber eher geneigt war, einen verfassungstreuen Hans Georg Maaßen aus den eigenen Reihen zu verbannen, weil der sich gefährlich für aktuelle Politiktrends der Wahrheit verpflichtet fühlt, erwächst in mir die Überzeugung, dass wir, auch… Mehr