Das Bündnis Sahra Wagenknecht klagt gegen die Feststellung der Bundestagswahl. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt in Frankfurt, gehört zu den vielen, die gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag Einspruch erhoben haben.

Fischer sagt, er klage aus Sorge um den Bestand unserer rechtsstaatlichen Demokratie, die wir hier seit 1949 aufgebaut haben, die aber, wie auch im Ausland bemerkt, in den letzten zehn Jahren immer kräftiger beschädigt worden ist. Unregelmäßigkeiten und grobe Verstöße gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik hätten sich in einer Weise gehäuft, die an der Bestandskraft von Wahlen zweifeln lasse.
Im Rückgriff auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erinnert Fischer an die fundamentale Bedeutung der Wahrheit. Täuschungen und Desinformation stellen eine erhebliche Verletzung der vom Grundgesetz verlangten Freiheit und Gleichheit des Wahlrechts dar. Die Integrität der Willensbildung sei betroffen, wenn amtliche Stellen das Wahrheitsgebot nicht beachten. Als Rahmenbedingung sozialer Kommunikation sei Wahrheit auch und gerade im Wahlkampf unentbehrlich. Mit seinem Eintretern für die freiheitlich demokratische Grundordnung habe sich der Gesetzgeber für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung entschieden, der durch falsche, einseitige und unvollständige Aussagen verzerrt werde.
Fischer erinnert daran, dass hunderttausende, mindestens 200.000 Stimmen keinen Eingang in das Wahlergebnis gefunden haben, weil die zeitlichen und postalischen Voraussetzungen durch die Wahlbürokratie nicht gewährleistet waren oder nicht funktionierten. Den Hinweis, dass die Wahl unter einem erheblichen Zeitdruck anberaumt wurde, lässt Fischer nicht gelten. Dass Wahlen kurzfristig angesetzt werden könnten oder müssten, sei keine Neuigkeit und allgemein bekannt, der Verstoß gegen das Wahlrecht also offensichtlich. Alle Wahlberechtigten müssten in der Lage sein, ihre Stimme abzugeben, alles andere führe zu einer Verfälschung des Wahlvorgangs
Des weiteren weist Fischer darauf hin, dass diesmal insgesamt 18.497.796 Bürger per Brief gewählt haben, ein ungewöhnlich hoher Anteil von 37 Prozent. Trotz der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannten Vorbehalte gegen das Verfahren sei die Briefwahl drauf und dran, von der Ausnahme zur Regel zu werden. Allein von 1994 bis 2025 habe sich die Zahl der Briefwähler fast verdreifacht. Vor diesem Hintergrund erblickt Fischer in dem überproportionalen Ausmaß von Briefstimmen einen schweren Wahlfehler. Weder die Freiheit der Wahl noch ihre Geheimhaltung, laut Grundgesetz wesentliche Voraussetzungen für ein verlässliches Resultat, seien bei der Briefwahl in demselben Maße garantiert wie bei der persönlichen Stimmabgabe.
Unabhängig von den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches moniert Fischer, dass namentlich der Abgeordnete Friedrich Merz, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, dafür gesorgt habe, dass eine Vielzahl von Wählern bei der Abgabe ihrer Stimme über Ziel und Inhalt der von Merz intendierten Politik getäuscht wurde. Auch ihm sei bekannt, dass es in der Politik ohne Unklarheiten, taktische Winkelzüge und verschwommene Wortbildungen nicht abgehe; kommt Fischer einem Einwand zuvor, doch habe die Verhöhnung der Wähler diesmal ein Ausmaß erreicht, das die Wahl nachträglich als Farce erscheinen lasse.
Wenn der als Kanzlerkandidat auftretender Wahlbewerber einer großen Volkspartei öffentlich und ausdrücklich und immer wieder erklärt, dass es mit ihm eine Aufhebung oder Aufweichung der sogenannten Schuldenbremse nicht geben werde, dann werde sich dieser Kandidat an eben dieser Aussage messen lassen müssen. Für das mehrfach wiederholte Versprechen, vom ersten Tag seiner Kanzlerschaft an werde es Zurückweisungen an der deutschen Grenze geben, gelte sinngemäß das Gleiche. Sofern man Glaubwürdigkeit zu den guten Sitten auch in der Politik zählen will, habe der erwähnte Kandidat mit seinen Aussagen und Versprechen gegen eben diese Sitten verstoßen. Die Forderung, dass es zwischen Worten und Taten eine gewisse Kongruenz geben müsse, gehöre zum Kernbestand der Demokratie.
Mit Blick auf die einseitigen Berichte der öffentlich-rechtlich verfassten Medien stellt Fischer fest, dass schon aus diesem Grunde von einer chancengleichen und fairen Wahl keine Rede sein könne. Eine einzige Partei, die Alternative für Deutschland, sei diskriminiert, benachteiligt und ausgegrenzt worden. Zwar sei die Spitzenkandidatin dieser Partei gelegentlich zu Wort gekommen, doch sei für jeden auch nur halbwachen Zuschauer erkennbar gewesen, dass die Moderatoren zuungunsten der Kandidatin voreingenommen waren. Überdies habe kein einziger der zahlreichen Fragesteller auch nur ansatzweise dem Meinungsspektrum der AfD zugeordnet werden können, während umgekehrt Mitglieder oder Sympathisanten der Grünen oder der SPD dominierten. Dass dies gegen den Medienstaatsvertrag verstieß, sei offensichtlich.
Als weiteren, schweren Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit wertet Fischer die Gewalttaten, die den Parteitag der AfD in Riesa begleitet und behindert hatten. Angesichts von Drohungen und Straßenblockaden hätten zahlreiche Delegierten und stimmberechtigte Personen erst Stunden nach Beginn der Veranstaltung den Versammlungsort erreichen können. Deswegen wäre von Amts wegen zu prüfen, ob die AfD an der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Prozeduren zur Aufstellung der Landeslisten gestört und behindert worden sei.
Zusammenfassend stellt Fischer fest, dass alle von ihm aufgeführten Verstöße und Unregelmäßigkeiten das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Kriterium der Erheblichkeit dadurch erfüllen, dass ohne diese Mängel ein anderes Wahlergebnis möglich wo nicht sogar wahrscheinlich gewesen wäre. Das »Bündnis Sahra Wagenknecht« (BSW) hätte die 5-%-Hürde übersprungen können, was zu einer völlig anderen Zusammensetzung des Bundestages geführt hätte. Auch CDU und AfD dürften dann anders abgeschnitten haben, die AfD besser, die CDU schlechter.
Bei seinen Berechnungen beruft sich Fischer ausdrücklich auf eine Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es heißt:
»Unabhängig von der Schwere des Wahlfehlers ist Mandatsrelevanz nur gegeben, wenn sich eine Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung als eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit darstellt. Hierbei ist das potentielle Wahlverhalten zwar nicht im Sinne einer exakten Übertragung des Wahlergebnisses, wohl aber im Sinne einer groben Orientierung zu berücksichtigen.«
Mit Verweis auf dieses Urteil folgert Fischer:
Wenn mindestens 200.000 »Auslandsdeutsche« trotz Wahlinteresses ihre Stimme wegen organisatorischer Hindernisse nicht zur Geltung bringen konnten,.
wenn weiterhin dem BSW nach heutigem Stand der Dinge nur 9.000 Stimmen fehlten, um in den Bundestag einzuziehen,
dann würde das BSW besser dastehen, wenn ihm auch nur 5 % der von der Wahl faktisch ausgeschlossenen Auslandsdeutschen ihre Stimme gegeben hätten. Denn 5 % von mehr als 200.000 sind etwa 10.000, mehr also, als dem BSW fehlten, um doch noch in den Bundestag zu kommen. Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Mandats-Relevanz wäre mithin gegeben.
Aus allen diesen Gründen hat Fischer Einspruch gegen das amtlich verkündete Wahlergebnis eingelegt und beantragt, den Bundestag im Wege einer neuen Wahl verfassungskonform zu legitimieren, hilfsweise die im Zuge der Briefwahl abgegebenen Stimmen neu auszuzählen und Missstände zu überprüfen.
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Auch Der Gründer der GGG-Gewerkschaft, Marcel Luthe, hat Einspruchsgründe an den Bundestag und Wahlprüfungsausschuss geschickt, die nach Luthe keinen anderen Schluss zulassen, als dass diese Bundestagswahl wiederholt werden muss. Ihm steht ein „Team Rechtsschutz“ zur Seite.
Die „Delegitimation des Staates“, ja selbst die Delegitimation der Demokratie wird ganz von oben betrieben.
Ich kann es nicht mehr hören: Das Politiker Bashing, die Mitglieder von Parteien, die die überwältigende Mehrheit der Souveräne dieser Republik immer und immer wieder per freier und geheimer Wahl zu ihren Dienern gemacht haben. Dass das Land in Richtung Totalitarismus abdriftete war nach Merkels „alternativlos“ für ein politische Entscheidung glasklar. Das Schiff war massiv leck geschlagen und es wurde jedes Jahr, in den letzten Jahren jeden Tag schlimmer und schlimmer. Und das war ÜBERALL vollkommen offensichtlich (Innenstädte, Schwimmbäder, Zustand von Straßen und Bahn, innere und äußere Sicherheit etc. etc.). Man musste doch nur hinschauen WOLLEN. Dass Merz und ÖRR… Mehr
Ich wage zu behaupten, dass das BVG auch diese Klage abschmettern wird, mit fadenscheinigen Begründungen. Die Richter, die dort sitzen, haben alle ein Parteibuch oder eine gewisse Gesinnung. Hier fängt das Übel an. Wenn die Justiz nicht unabhängig ist, nimmt die Demokratie schweren Schaden, weil sie ideologisch urteilt und nicht rational und den Gesetzen konform. Das ist die Tür zur Diktatur. Merz und Klingbeil werden sie öffnen, um die „Demokratie zu schützen“. Das wollten Hitler und Konsorten 1933 auch.
Sachlich, fundiert, höchst überzeugend. Dank an Herrn Fischer.
Warum das Bundesverfassungsgericht immer noch die Hände in den Schoß legt, ist schier unbegreiflich und höchstens damit zu begründen, dass die dort eingesetzten Richter zu drei Vierteln genau von diesen Parteien in Amt und „Würden“ gebracht wurden, die maßgeblich von diesem Wahlbetrug profitieren, um die Gesetzesbrüche durch die Hintertür zu legitimieren.
Spricht man mit konservativen Zeitgenossen herrscht blanke Fassungslosigkeit ob der Diskrepanz zwischen „vor der Wahl und danach“. So nett ausgedrückt wie möglich. Sowas gabs noch nie.
Ich denke ebenfalls, dass man sich als Gesellschaft keinen Gefallen tut, dass ein Teil der Wählerschaft vergeblich auf essentielle Wahlversprechen warten lässt, dafür jedoch Maßnahmen auftischt, die konträr entgegen der Grundhaltung dieses Milieus orientiert sind.
Die Stimmung ist in meinem Tageserleben komplett im Keller.
M.E. wäre es ein Wert an sich, dass Bürger mit konstruktiver Absicht, Grundvertrauen und guter, begründeter Erwartung in eine Wahl gehen können.
Es gibt einen alten Spruch, wie ich meine, einen weisen Spruch: „wer eine Wahl gewinnt entscheiden Diejenigenm, welche abgegebene Wahlzettel „prüfen“, zuordnen und zählen. Das ist bei im Wahllokal direkt abgegebenen Stimmen so und bei in Briefwahl abgegebenen Stimmen/ Stimmzetteln
Geht wohl auf Diktator Somoza von Nicaragua zurück: Ihr habt die Wahl gewonnen, aber ich habe die Auszählung gewonnen.
Warum in die Ferne schweifen?
Warum sehen sich wohl immer mehr dazu genötigt nach Leuten zu suchen, die Wahlbeobachtung machen?
Oder z.B. vertrauliche Aussagen von Leuten die Wahlhilfe gemacht haben, bei Prüfung, Auszählung beteiligt waren und zumindest angaben was für Möglichkeiten man hat, wurden auch schon öffentlich
Vermute, dass es sich bei dem Frankfurter Ulrich Fischer um den Rechtsanwalt handelt, der als Vertreter der Lokführer-Gewerkschaft 2003 mal kurz das Land mit lahmlegte.
Gutes Gelingen bei der SOKO Merz (Sondervermögen-Koalition).
Der Zeitdruck zur Wahl am 23. Feb war nicht nötig. Damit wurde die Stimmen vieler Deutscher im Ausland willkürlich unterdrückt.
Die anderen genannten Gründe treffen ebenfalls zu.
Besonders der, der gefärbten Medien. Die gibt es nur, weil das GG im Art. 19.2 vom BVerfG nicht beachtet wurde. Es besagt, das ausdrücklich erwähnte Wort „ungehindert“ im Art. 5.1 darf nicht verbogen werden (nicht einmal angetastet), das wurde es aber allein durch Merkels Haushaltsabgabe. Leider geht gegen diesen GG-Bruch nicht mal die AfD energisch genug vor.
Vielleicht zeigt das Ganze auch auf wie unfähig dieses System, Verwaltungssystem geworden ist und wie es mit dem Ganzen Land aussieht wo das Tun gemäß diesen vielen „Experten“ hin geführt hat. Den größten Teil der Medien / Medienvertreter selbstverständlich als“Experten“ eingeschlossen
„Weder die Freiheit der Wahl noch ihre Geheimhaltung, laut Grundgesetz wesentliche Voraussetzungen für ein verlässliches Resultat, seien bei der Briefwahl in demselben Maße garantiert wie bei der persönlichen Stimmabgabe.“ Da bin ich anderer Meinung. Wer begründet mit Briefwahl wählen will, Termin für die Stimmabgabe machen, Wahlkommission kommt mit den Briefwahlunterlagen, einen geheimen Ort in der Wohnung lässt sich finden, und dort darf der Wähler abstimmen. Selbiges in Krankenhäusern, Altenheimen und sonstiges. Und dann habe ich auch nix gegen die Briefwahl! ———————————— „Wenn der als Kanzlerkandidat auftretender Wahlbewerber einer großen Volkspartei öffentlich und ausdrücklich und immer wieder erklärt, dass es mit… Mehr
„Weder die Freiheit der Wahl noch ihre Geheimhaltung, laut Grundgesetz wesentliche Voraussetzungen für ein verlässliches Resultat, seien bei der Briefwahl in demselben Maße garantiert wie bei der persönlichen Stimmabgabe.“
Da bin ich anderer Meinung. Wer begründet mit Briefwahl wählen will, Termin für die Stimmabgabe machen, Wahlkommission kommt mit den Briefwahlunterlagen, einen geheimen Ort in der Wohnung lässt sich finden, und dort darf der Wähler abstimmen. Selbiges in Krankenhäusern, Altenheimen und sonstiges. Und dann habe ich auch nix gegen die Briefwahl!