Die deutschen Parteistiftungen – Teil 2

Wie die gesetzlosen Sechs den Steuerzahler ausnehmen. Und angeblich selbständig sind.

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Fast fünf (4,8) Milliarden Euro haben die großen sechs Parteistiftungen – Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) und Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) – in den zehn Jahren von 2008 bis 2017 aus Steuermitteln erhalten. Die konkreten Zahlen zur Höhe der Zuwendungen aufgegliedert nach Stiftungen und Jahren: siehe in Teil 1 des Beitrags.

Gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Parteistiftungen existieren nicht, die Mittel werden in den Haushaltsausschüssen der Parlamente und in Klüngelrunden festgelegt (siehe dazu Teil 1). Da Regierungs- und Oppositionsparteien gleichermaßen am Wohlergehen ihrer Stiftungen interessiert sind und alle Parteien von der überaus großzügigen finanziellen Ausstattung ihrer Stiftungen profitieren, ist der Steuerzahler naturgemäß der gelackmeierte Dritte. So verwundert es nicht, dass der Parteistiftung der Linkspartei 20 Millionen Euro Steuergeld zugestanden wurden, damit diese sich bis 2018 als letzte der großen Sechs in bester Lage im Berliner Bezirk Friedrichshain eine neue Stiftungszentrale errichten darf. Wie die Welt am Sonntag herausfand, sitzen in der Projektfirma für den Bau der Zentrale mehrere hochrangige Leute der früheren DDR-Staatssicherheit. Näheres siehe hier. Wobei Stasi-Leute in steuerfinanzierten Stiftungen oder in deren Umfeld bekanntlich keine Besonderheit der Parteistiftungen sind (siehe beispielsweise hier).

Parteistiftungen und Parteien eng verflochten durch verdiente Parteipolitiker

Dass auch nur irgendein (Haushalts)politiker die Selbstbedienung zu Lasten des Steuerzahlers hinterfragt, erscheint angesichts des Interessengleichklangs von Stiftungen und Parteien ausgeschlossen. Zumal Kritik am bestehenden System einem Politiker wohl nicht gut bekommen würde, betrachtet man die Machtverhältnisse. So sitzen zum Beispiel im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU unter anderem die CDU-Parteivorsitzende = Bundeskanzlerin Merkel, der bisherige Bundestagspräsident Lammert (Vorstandsvorsitzedner), der CDU-Generalsekretär Tauber, der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Kauder und der Bundesgesundheitsminister Gröhe. Für die anderen Parteien gilt ähnliches. Um nur einige wenige Namen zu nennen, die als verdiente Parteipolitiker im oder außer Dienst in den Stiftungsvorständen sitzen: Horst Seehofer und Gerda Hasselfeldt (beide CSU), Kurt Beck, Hannelore Kraft und Barbara Hendricks (alle SPD), Jan Korte und Dagmar Enkelmann (beide Linke), Wolfgang Gerhardt und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP). Trotz dieser personellen Verflechtungen gelten die Parteistiftungen in typisch irreführender Diktion offiziell als „unabhängig“.

Keine Auskunftspflicht der Parteistiftungen, da Privatorganisationen

Wofür die Parteistiftungen die Gelder verwenden, ist so ziemlich egal. Dies gilt insbesondere für die vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellten Globalzuschüsse. Gesetzliche Regelungen über deren Verwendung existieren nicht. „Zuschüsse“ bedeutet, dass es als Grundlage zu bezuschussten Projekten „Eigenmittel“ geben muss, aus denen vor allem Personal- und andere Fixkosten bestritten werden. Die Parteistiftungen sind neben dem Bund der Vertriebenen die einzigen, die Eigenmittel durch die Globalzuschüsse des BMI ersetzen können.

Umgehung der Parteienfinanzierung
Die deutschen Parteistiftungen - Teil 1
Eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit besteht auch nicht. Die Jahresberichte der Parteistiftungen helfen nicht weiter. Sie sind allgemein gehalten, dort heißt es sinngemäß allenfalls, dass x Millionen Euro für gesellschaftspolitische Projekte, Frauenförderung oder dergleichen ausgegeben worden seien. Als der FAZ-Blogger Don Alphonso letztjährig eine Anfrage nach der Finanzierung eines neuen Projekts der Heinrich-Böll-Stiftung stellte, erhielt er von dieser nur die lapidare Antwort: „Sie sehen es uns sicherlich nach, dass wir grundsätzlich nicht über die Finanzierung von Einzelprojekten sprechen.“. Und die Parteistiftungen sind auch nicht zur Auskunft verpflichtet. Denn sie sind als private Vereine bzw. als BGB-Stiftung (FDP) organisiert, die nun einmal nicht auskunftspflichtig sind. Und versuchen einmal Journalisten über den Umweg der Zuwendungsgeber, also der Ministerien, an Informationen heranzukommen, müssen sie wie etwa Journalisten der „Welt am Sonntag“ die Erfahrung machen, dass man ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz acht Monate lang unbeantwortet ließ. Der damals mit Beantwortung der Journalistenanfrage betraute Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel (FDP) empfand die Tranzparenzvorschriften ebenso wie drei Stiftungsvorstände, die sich in einem Gespräch mit ihm darüber beschwert hatten, als gefährlich.

Steuergeldmissbrauch durch Parteistiftungen

Die mangelnde öffentliche Kontrolle der Parteistiftungen ermöglicht Missbrauch. In einem lesenswerten Beitrag in der Welt aus dem Oktober 2014 mit dem treffenden Titel „Kartell der Staatsplünderer“ sind etliche Missbrauchsfälle aus früheren Jahren geschildet. Betroffen sind alle Stiftungen, ob nun die Grünen wegen der unzulässige Weiterleitung von Bundesmitteln für Landesprojekte, die FDP wegen der privaten Nutzung von Dienstwagen ohne Versteuerung des Privatanteils, SPD und Linke wegen Auslandsreisen von Politikern auf Stiftungskosten, die CDU wegen der Zweckentfemdung des italienischen Urlaubsdomizils des früheren Bundeskanzlers Adenauer zur kommerziellen Hotelnutzung und die CSU wegen der Inanspruchnahme von Fördermitteln für ihre Tagungsstätten in Kloster Banz und Wildbad Kreuth trotz fehlender Förderfähigkeit.

Im vergangenen Jahr 2017 stand vor allem die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen im Kreuzfeuer der Kritik. Sie nutzte das üppig fließende Steuergeld unter anderem dazu, um ein bezeichnender Weise „Agent*In“ genanntes Internetportal zur Anprangerung und Diskreditierung politischer Gegner aufzubauen (Näheres siehe hier). Das Portal wurde zwischenzeitlich aufgrund des öffentlichen Drucks vom Netz genommen. Auch die Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP war 2017 in die Kritik geraten, weil sie mit kostspieligen Magazinbeilagen vor den Landtagswahlen 2017 Werbung für die FDP gemacht habe, was als unerlaubte verdeckte Parteienfinanzierung zu werten sei (siehe hier). Schon im Jahre 2012 waren dubiose Firmentransaktionen zwischen der FDP und einer Tochterfirma der Friedrich-Naumann-Stiftung bekannt geworden, die der FDP hohen Gewinn bescherten und den Verdacht der unzulässigen Parteienfinanzierung hervorriefen (siehe hier).

Parteistiftungen: wenige Kontrollen, noch weniger Sanktionen

Der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe sind keine wirksamen Kontrollinstanzen. Sie rügen zwar ständig Fälle von Steuergeldverschwendung in den Verwaltungen, sind aber zahnlose Tiger, da sie keine Weisungs- oder Eingriffsbefugnisse haben. Und während Steuerhinterziehung strafbar ist, bleibt Steuergeldverschwendung bis heute sanktionslos.

Nach Grünen und PDS die AfD
Der Parteienstaat absorbiert ein weiteres Mitglied
Und selbst wenn vom Bundesrechnungshof einmal Regelverstöße festgestellt werden, werden diese von den für die Mittelrückforderung zuständigen Ministerien nicht ernsthaft sanktioniert. So einigten sich im Falle der vom Bundesrechnungshof festgestellten fehlenden Förderfähigkeit der CSU-Tagungsstätten ausgerechnet das vom dem damaligen CSU-Minister Hans-Peter-Friedrich geführte Bundesinnenministerium mit der CSU-Stiftung in einem Vergleich auf einen Rückzahlungsbetrag von 1,8 Millionen Euro, nur einen kleinen Teil der gesamten Rückforderungssumme. Und die CSU-Stiftung bekam auch noch eine sie begünstigende Sonderregelung für die Zukunft. Auch die Zweckentfemdung des italienischen Urlaubsdomizils des früheren Bundeskanzlers Adenauer zur kommerziellen Hotelnutzung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU blieb ohne Konsequenzen. Das Bundesinnenministerium verzichtete auf die eigentlich nach den Förderrichtlinien vorgesehenen Sanktionen, und die Bundestagsabgeordneten erklärten das Haus kurzerhand zu einer Erinnerungsstätte von nationaler Bedeutung, womit die Förderrichtlinien ausgehebelt waren.

Selbst wenn eine Rückforderung von Zuwendungen eigentlich unabdingbar ist, erfolgt keineswegs zwingend eine Inanspruchnahme der Stiftung. So wie im Falle der Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen, bei der der CDU-Innenminister Thomas de Maiziere von einem Regreß mit folgender Begründung absah: „In einer Abwägung zwischen der tatsächlichen Verwendung der Mittel und der Bedeutung von Formverstößen ist das Bundesinnenministerium zum Ergebnis gekommen, dass eine Rückforderung unverhältnismäßig ist.“

Das eigentliche Problem (1) : Parteistiftungen begünstigen das bestehende Parteienkartell

Derartige Mißbrauchsfälle mögen durch die unzureichende Gesetzeslage, ungenügende Kontrollmöglichkeiten und die gleichgerichteten Interessen aller Beteiligten begünstigt sein. Doch sie sind nicht das eigentliche Problem an den Parteistiftungen. Das eigentliche Problem sind die Parteistiftungen an sich beziehungsweise genauer deren öffentliche Finanzierung aus Steuermitteln. Die Stiftungen verfügen kaum über eigene Mittel, die sie zum Beispiel über Spenden generieren. Anders als die Parteien, bei denen die staatlichen Zuschüsse nicht mehr als die Hälfte der Einnahmen ausmachen dürfen, werden die Stiftungen nahezu ausschließlich aus Steuermitteln bezuschußt.

Mit diesen Mitteln finanzieren die privaten Parteistiftungen ihr vorrangiges Anliegen, das da lautet: Gestaltung politischer und gesellschaftlicher Ordnungen und Einwirkung auf politische Entscheidungsprozesse. Und dieses Anliegen wird naturgemäß im Sinne der politischen Ideen vorangetrieben, die auch die jeweils nahestehende Partei vertritt.

Sondieren oder regieren?
Der deutsche Parteienstaat und wie man es besser macht
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich ausdrücklich festgelegt, dass die Arbeit der Parteistiftungen nicht darauf ausgerichtet sein dürfe, die Bürger von der Richtigkeit der Politik der ihnen nahestehenden Parteien zu überzeugen. Diese Festlegung ist allerdings weltfremd. Denn es versteht sich von selbst, dass beispielsweise die Grünen-Stiftung nicht die politischen Ideen von CSU, AfD oder FDP vertritt.

Damit beeinflussen die Zuwendungen an die Parteistiftungen den politischen Wettbewerb der Parteien. Die Parteistiftungen können für die Ideen und Ansichten ihrer Parteien werben, was kleinen und neuen Parteien, die keine Stiftungen haben, verwehrt ist. Letztere sind damit im politischen Wettbewerb benachteiligt, wodurch der Status quo unter den Parteien und auch der Status quo der politischen Strömungen zementiert wird.

Das eigentliche Problem (2): Parteistiftungen sind überflüssig

Im einzelnen zählen zu den Aufgaben der Parteistiftungen insbesondere die politische Bildung (dazu zählt vor allem auch die Schulung von Parteimitgliedern), die Begabtenförderung, die politische Forschung und die internationale Zusammenarbeit. In diesem Rahmen propagieren die privaten Parteistiftungen die jeweiligen politischen Ideen, die von ihren jeweiligen Parteien vertreten werden. Diese Aufgaben könnten naturgemäß auch durch andere parteiunabhängige Organisationen wahrgenommen werden. Die politische Bildung obliegt beispielsweise der Bundeszentrale für politische Bildung und den jeweiligen Landeszentralen, für die internationale Zusammenarbeit gibt es dafür zuständige Ministerien und (Bundes)organisationen wie die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, die politische Forschung wird von Universitäten und privaten Instituten erbracht, die Begabtenförderung erfolgt durch Universitäten und die Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Parteistiftungen werden also zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht benötigt (soweit man diese Aufgaben überhaupt als notwendige Staatsaufgaben ansieht).

[Nur zur Klarstellung sei 1. angemerkt, dass sich die diesseitige Kritik an der Verwendung von Steuermitteln für die ideologische Arbeit nicht auf die Parteistiftungen beschränkt, sondern auch für andere private (angeblich) gemeinnützige Stiftungen und Organisationen gilt, die aus Steuermitteln gesponsort werden, wie an anderer Stelle oft genug ausgeführt. 2. gibt es reine Entwicklungshilfe-Projekte der Parteistiftungen, die natürlich auch von parteifernen Entwicklungshilfe-Organisationen durch geführt werden könnten.]

Das oberste Stiftungsziel: das Wohl der Partei

Allerdings ist nicht absehbar, dass sich etwas zu Gunsten der Steuerzahler ändert. Im Gegenteil: Die von der AfD angestrebte Gleichstellung mit anderen Parteien durch Bezuschussung einer eigenen Parteistiftung wird den Steuerzahler zusätzlich belasten – und wird wie eine Einstiegsdroge in die an den Grünen erprobte Einschleifmühle des deutschen Parteiensystems wirken. Denn zu viel Macht und zu viele gut dotierte Posten hängen schließlich an der staatlichen Alimentierung. Zu wichtig sind die Parteistiftungen auch für die Arbeit der Parteien. Zuweilen können die Stiftungen einer Partei sogar das Überleben sichern helfen, wie ein internes Rundschreiben des damaligen Geschäftsführers der FDP-Stiftung, Rolf Berndt, an seine Mitarbeiter am 11.06.2014 belegt: „Mit höheren Zuwendungen im Jahr 2014 gewinnen wir Gestaltungsspielraum für das oberste Stiftungsziel, unseren Beitrag zur Rückkehr der FDP in den Deutschen Bundestag zu leisten.“ [Quelle siehe hier].

Das oberste Stiftungsziel: das Wohl der Partei. Kürzer und prägnanter lässt sich der Zweck von Parteistiftungen kaum zusammenfassen. Angesichts der Bedeutung der Parteistiftungen als zusätzliche – zudem weitgehend unkontrollierte – Finanzierungsquelle und als Propaganda-Institute für die Verbreitung der eigenen politischen Vorstellungen wird das Stiftungs-Unwesen der Parteien auf Kosten des Steuerzahlers munter weitergehen.

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Kommentare ( 21 )

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Stefan Knoche
6 Jahre her

Die gesamte Parteienfinanzierung liegt doch im Argen, nicht nur die Stiftungen. Jede Partei könnte meinetwegen soviele Stiftungen haben, wie sie wollte, nur eben nicht auf Steuerzahlerkosten. Die Vermögen gehören liquidiert und eingezogen, wenigstens pauschal zu 90%. Wahlkampfkostenerstattung gehört ebenfalls abgeschafft. An der NPD zeigt man ja gerade, wie es geht. Ich bin nun wahrlich kein Freund der NPD, aber dieses Vorgehen ist bedenklich, mit einer „Lex NPD“ die Erstattung nur für eine Partei abzuschaffen. Und welche ist die nächste? Nein, wenn schon, dann alle. Dafür die Zuwendungsgrenzen streichen – soll doch jede Partei einsammeln von Spendern, was sie kann –… Mehr

G. Drechsler
6 Jahre her

Wenn jemand weiß, wie akribisch bei einer Steuerprüfung die private Nutzung des Dienstwagen überprüft wird und jeder defakto als Steuerbetrüger hingestellt wird, der kann das alles nicht verstehen.
Wer verurteilt diese Betrüger?

Michael Sander
6 Jahre her

Eine wichtige Funktion der Stiftungen ist auch die Schaffung attraktiver Posten für „verdiente“ Parteisoldaten.
Gunst gegen Loyalität, das alte feudale Prinzip.

Niels Dettenbach
6 Jahre her

Es ist ja nicht so, als ob der deutsche Stsuerlastenesel nur deutschen Parteien den Machtausbau finanziert. Beim jüngsten US-Wahlkampf flossen auch zweistellige Millionenbeträge an Stiftungen von Hillary Clintons Wahlkampforganisation – freilich „zum Zweck guter internationaler Zusammenarbeit“…

Das Staatskartell ist längst globalistisch und will eine Weltregierung, wo bisher noch Reste an hypernationaler Freiheit herrscht.

Sonni
6 Jahre her

Wie dumm sind doch wir deutschen Steuerzahler.
Ein landesweiter Steuer-Boykott wäre wohl die einzige Möglichkeit, dieser Parteien-Mafia das Handwerk zu legen.
Bekommen diese Stiftungen also auch weiterhin Geld, auch wenn eine Partei gar nicht mehr im Bundestag vertreten ist?

Niels Dettenbach
6 Jahre her
Antworten an  Sonni

Klingt zwar nachvollziehbar – in der Praxis wird die Staatsgewalt dann einfach pfänden und enteignen (und das freilich mehr als zuvor gefordert). Damit kann er dann noch mehr Günstlinge in so begehrte staatliche Posten bringen.

Wenn im deutschen Staat etwas immer funktioniert, dann ist es die Enteignung der Untertänlinge. Das ist schließlich der Hauptzweck des Staatswesens. Längst kennt er jeden Kontostand, jede Rücklage, Rentenguthsben und jedes wertvolle Eigentum eines jeden – die Sozialisten brauchen dann nur noch zugreifen. Wie schnell undeffekzjv das geht, zeugen mehr als genug Beispiele der Geschichte.

Der Ketzer
6 Jahre her

Übel ist auch, dass die den Stiftungen zugeschanzten Steuergelder für „Regime changes“ eingesetzt werden. Es gibt im Internet z.B. einige Berichte darüber, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung Geld an die Maidan-Demonstranten in der Ukraine gezahlt hat.

Peter Gramm
6 Jahre her

man glaubt es nicht was da dem Steuerzahler Geld aus den Rippen geleiert wird um irgendwelchen Parteipippifax zu finanzieren, und dies ohne jegliche Kontrolle. Wo leben wir denn eigentlich. Es müssen doch Parteien gewesen sein die die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen haben. Von diesen Leuten kann und darf man ja nicht erwarten dass sie diesen Wildwuchs beseitigen.

Stefan Knoche
6 Jahre her
Antworten an  Peter Gramm

Wer einen Kleptomanen zum Kassenwart macht, darf sich nicht wundern, wenn die Kasse eines Tages leer ist!

jackhot
6 Jahre her

das Alles ist nicht wahrlich nicht neu, auch „Grün*innen“ und „Linke“ machen das, warum nicht auch die AfD?..
ist ein Teil dieser mittlerweile total verkommenen Parteiendiktatur

Wibke Nolte
6 Jahre her

Es ist nicht zu fassen. Wo ist mein Blutdruckmittel?

Roland Müller
6 Jahre her

Wir fassen zusammen. Die Parteistiftungen dienen dem sanktionslosen Missbrauch von Steuergeldern.