CSU fordert Anwendung nationaler Gesetze an den Außengrenzen

Der nur in wenigen Aspekten bekannte Masterplan geht in die richtige Richtung. Dies wird aber nicht reichen, um den endemischen Missbrauch des deutschen Asylrechts für die Arbeitsmigration zu beenden.

Lennard Preiss/Getty Images

Getrieben durch die immer deutlicher zutage tretenden Probleme, die mit der anhaltend unbegrenzten und ungesteuerten illegalen Massenzuwanderung sowie dem endemischen Missbrauch des deutschen Asylrechts einhergehen, forciert die CSU angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und den dort drohenden Stimmenverlusten an die AfD inzwischen ihre mehrfach angekündigte, aber nie vollzogene „Asylwende“. Sie umfasst neben der im Koalitionsvertrag vereinbarten Begrenzung der jährlichen Aufnahme von Asylbewerbern inzwischen auch die Rückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Außengrenzen. Das gilt bis zum nächsten EU-Gipfel Ende Juni vorerst nur für Asylbewerber, die nach einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland in ein anderes EU-Land rückgeführt worden sind und versuchen, von dort wieder einzureisen, um einen erneuten Asylantrag zu stellen. Danach soll die Rückweisung für alle Asylbewerber wirksam werden, soweit diese schon in anderen Ländern der EU registriert worden sind oder dort einen Asylantrag gestellt haben. Auch sie sollen gemäß Seehofers bislang nur in Umrissen bekannten „Masterplans“ in Zukunft nicht mehr illegal einreisen dürfen, um sich in Deutschland mit Hilfe eines Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis und einen Zugang zu Sozialleistungen verschaffen zu können.

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Den bislang unter Umgehung von Artikel 16a des Grundgesetzes und des deutschen Asylrechts (§ 18) zu Lasten Deutschlands betriebenen innereuropäischen „Asyltourismus“ will die CSU auf diese Weise beenden. Asylanträge sollen in Deutschland nur diejenigen Zuwanderer stellen können, die weder aus einem Mitgliedsstaat der EU noch aus einem sicheren Drittstaat noch aus einem sicheren Herkunftsland kommen. So soll die illegale Zuwanderung nach Deutschland gestoppt und sichergestellt werden, daaa das nationale Asylrecht wieder die ihm zugedachte Funktion erfüllen kann, sowohl Flüchtlinge vor Verfolgung und Krieg wie aber auch die einheimische Bevölkerung vor zu vielen Zuwanderern zu schützen. Innenminister Seehofer räumt in diesem Zusammenhang, im Gegensatz zur Kanzlerin, dem nationalen Vorgehen ein Primat gegenüber einem europäischen ein, sofern letzteres dem nationalen Vorgehen gegenüber keine „Wirkungsgleichheit“ gewährleistet.

Mit diesem Schritt leistet die CSU, sofern er nach dem anstehenden EU-Gipfel tatsächlich vollzogen wird, nicht nur einen Beitrag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Begrenzung der jährlichen Zuwanderung über den Asylweg auf 180.000 bis 220.000 Personen, sondern vollzieht gleichzeitig eine richtige Abkehr von im Koalitionsvertrag noch getroffenen falschen Annahmen. Dort ist unter anderem zu lesen: „Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“. Begrenzt werden soll die illegale Zuwanderung über die Einrichtung eines weiteren Weges, der in Gestalt des deutschen Aufenthaltsgesetzes im Grundsatz allerdings schon längst besteht. Schon heute können Migranten auch aus den derzeitigen Asyl-Hauptherkunftsländern Arbeitsvisa beantragen, um in Deutschland arbeiten zu können. Vermutlich wollen die Koalitionspartner die Hürden der Visa-Erteilung absenken, um mehr Zuwanderern aus diesen Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, ohne Asylantrag einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Rückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen würde sich, so die bisherige Hoffnung der Koalitionäre, damit erübrigen.

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Dem widerspricht inzwischen allerdings nicht nur der Koalitionspartner CSU, sondern ausgerechnet auch der zuwanderungsaffine Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in seinem Jahresgutachten 2018. Er befürwortet zwar auch nachdrücklich die Schaffung eines neuen „Einwanderungsgesetzbuches“, gleichwohl dürfe man sich laut SVR davon aber nicht zu viel versprechen, insbesondere nicht in Hinblick auf eine Begrenzung der Zuwanderung über den Asylweg. „Hier sind vor allem Vorgaben der Europäischen Union zu beachten, denn das Migrationsrecht ist mittlerweile weitgehend europäisiert.“ Insbesondere bei den Themen Flucht und Asyl sowie für hochqualifizierte Fachkräfte sei „Brüssel als Ort der Normsetzung mittlerweile wichtiger als Berlin.“ Die nationale Gesetzgebung habe hier nur noch wenig Spielraum.

Dies sehen auch Seehofer und seine CSU inzwischen offenbar so. Die „Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“ wollen sie daher nicht mehr in erster Linie mittels eines Einwanderungsgesetzes, sondern mit Hilfe geeigneterer Maßnahmen, allen voran der Anwendung der geltenden nationalen Asylgesetze an den deutschen Außengrenzen vermindern. Auf deren Anwendung soll nur noch verzichtet werden, wenn europäische Asylgesetze den deutschen wirkungsgleich sind. So wird nicht nur unmittelbar die schiere Anzahl der illegalen Zuwanderer reduziert, sondern auch der Anreiz vermindert, sich nach Europa auf den Weg zu machen, um in Deutschland Asyl zu bekommen. Dies begrenzt nicht nur den Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland, sondern insbesondere auch in die Länder mit europäischen Außengrenzen.

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Dies allein wird aber nicht ausreichen, um den „Pull Faktor“ der deutschen Asyl- und Zuwanderungspolitik auf das Maß zu reduzieren, das für das Land und seine Bevölkerung erträglich ist. Nicht nur der SVR, sondern auch die Bundesregierung vertreten bislang die Auffassung, dass grundsätzlich jeder Asylbewerber als Arbeits- bzw. Erwerbsmigrant  betrachtet und behandelt werden soll. Jedem sei daher auch ein möglichst einfacher und schneller Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, keiner soll als Asylant mit zeitlich befristeter Bleibeperspektive behandelt und wieder in seine Heimat unfreiwillig zurückgeschickt werden. Deswegen erhalten in Deutschland  Asylbewerber nicht erst nach ihrer Anerkennung, sondern schon während ihres Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis. Und selbst abgelehnte oder nur geduldete Asylbewerber dürfen arbeiten, solange sie sich (noch) im Land aufhalten. Erhalten sie während dieser Zeit einen Ausbildungsvertrag, können sie für die Dauer der Ausbildung und zwei Jahre danach im Land bleiben (3+2-Regelung). Danach greifen Regelungen des Aufenthaltsgesetztes, die einen Daueraufenthalt ermöglichen.

In Deutschland gilt bislang das vom SVR propagierte und von allen Befürwortern einer möglichst unbegrenzten Zuwanderung über den Asylweg verfolgte Prinzip der „Integration von Anfang an“. Es ist einer Hauptgründe für die ungute Vermischung von Asyl und Arbeitsmigration, die dem endemischen Asylmissbrauch zum Zweck der Arbeitsmigration Vorschub leistet und zwangsläufig in die allmähliche Aushöhlung und schließlich Auflösung des humanitären Asylrechts mündet. Wir wissen noch nicht, ob in Seehofers „Masterplan“ auch Maßnahmen etwa dergestalt vorgesehen sind, dass Asylbewerber erst dann Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten, wenn ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Asylantrag positiv beschieden ist. Die Missbrauchsmöglichkeiten des Asylgesetzes für die Arbeitsmigration wären dadurch stark beschnitten, der humanitäre Charakter des Asylgesetzes wieder hergestellt. Ziel eines Antrags auf Asyl wäre nicht mehr der dauerhafte Verbleib, sondern der vorübergehende Aufenthalt in Deutschland mit anschließender Rückkehr in die Heimat. Bestehende Arbeitskräftebedarfe aus dem Ausland würden, wie im Koalitionsvertrag versprochen, in erster Linie mit Hilfe eines verbesserten Einwanderungsgesetzes gedeckt. Ein Wechsel aus dem Asylstatus in den Arbeitsmigrationsstatus wäre nur in Ausnahmefällen bei Überwindung hoher Hürden möglich.

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Kommentare ( 50 )

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ClaudiaR
6 Jahre her

Grenzen kontrollieren allein reicht schon lange nicht mehr. Der Doppelpass sollte abgeschafft werden, und alle Straftäter, die keinen deutschen Pass haben, sollten umgehend abgeschoben werden. Für 50 Milliarden Euro pro Jahr, die die Flüchtlinge©️kosten, wird Deutschland ja wohl irgendwo eine Insel abzwacken können. Dann könnten wir in 3-4 Jahren wieder daran denken, echten Asylsuchenden zu helfen. Also, liebe CSU, es kann nur ein Anfang sein, was Ihr vorhabt. Die Taktung der Gewalttaten von Zugereisten wird kürzer, jeden Tag Messerstechereien, alle paar Tage ein Toter. Solange das passiert, wird die AfD trotzdem Zulauf haben, und das liegt nicht daran, dass die… Mehr

Sabine W.
6 Jahre her

Bei allem Empörungsgetrommle der bunten Nation Deutschland wird scheinbar oft eins vergessen: Was Seehofer fordert ist bestenfalls eine Zurückweisung ‚light‘ und muss nach sowohl deutscher wie auch europäischer Gesetzesgebung selbstverständlich sein. Weiterhin nicht angekratzt wird der Grenzübertritt all dener, die angeblich nicht einmal ein Ausweisdokument haben. Und DAS ist das eigentliche Problem. Alle anderen Migranten möchte man gemessen daran fast schon als Beiwerk betrachten. Auch der Mörder von Susanna inkl. seiner Familie war im Besitz von Ausweisdokumenten, die ihnen aber angeblich von Schleusern abgenommen worden waren (sagten sie bei Stellung ihres ‚Asyl‘-Antrags). Komischerweise waren sie just zur Ausstellung von Laissez-passer-Papieren… Mehr

Kassandra
6 Jahre her

Zahlen und Fakten über eine Auswahl von minderjährigen „Flüchtlingen“, die seit ca. 2015 intensivst betreut werden mit der Frage, wie lange wir uns so was leisten können und wohin das führen soll:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-ort65548/zwoelf-junge-fluechtlinge-und-ihr-schicksal-9965648.html

Thorsten
6 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Es steht auch die politische Frage, ob wir das leisten „wollen“ oder ob das Geld lieber in sinnvollere Projekte gehen sollte.

W aus der Diaspora
6 Jahre her

Der Masterplan der CSU zielt ganz sicher in die richtige Richtung. Und es wäre scxhon ein Fortschritt, wenn er umgesetzt würde, denn dann würden wir als Land zumindest nicht noch tiefer in den Dschungel laufen. Allerdings könnte er auch nicht viel mehr als ein Stop-Schild bewirken. Um umzudrehen und wieder in zivilisierte Gegenden zu kommen, müsste der Rechtsstaat in allen Facetten wieder aktiviert werden. Das kann die CSU allein gar nicht. Dafür bräuchte es tatsächlich einen Zusammenschluß aller Willigen. Mit anderen Worten, wir bräuchten dafür eine Sachregierung. Eingesetzt nur um den demokratischen Rechtsstaat zu retten. In der sich die Besetzung… Mehr

Karl M.
6 Jahre her

„Träumend plant der Geist seine eigene Wirklichkeit.“
Søren Kierkegaard

Farbauti
6 Jahre her

„…aber auch die einheimische Bevölkerung vor zu vielen Zuwanderern zu schützen. “ Ha ha ha. Die Bevölkerung muß zuallererst vor Kriminalität geschützt werden. Dublin 4 wird nichts besser machen, denn wie andere schon schrieben es geht weder um Asyl, Kriegsflüchtlinge noch Arbeitsmigration. Oder wie erklären Sie die hohe Anzahl Analphabeten und Krimineller im Land. Helfen Sie doch bitte nicht mit, den Deutschen ein X für ein U vorzumachen. Die Umsiedlungspläne sollen bereits 2000 beschlossen worden sein. Ich erinnere mich, dass einer meiner Dozenten davon schon Mitte der 90er sprach. Europäer sterben aus, also Afrikaner rein. Politik für ganz einfach gestrickte.… Mehr

Vae Victis
6 Jahre her
Antworten an  Farbauti

Auch in Südafrika haben die Weißen eine hohe Immigration von Afrikanern (als Gastarbeiter) zugelassen. Ergebnis: Der Staatschef von Südafrika sagt auf die Frage, ob er einen Genozid gegen die weiße verbliebene kleine Minderheit im Land führe: „Nein das tue ich nicht, NOCH nicht.“
So viel zum Thema Minderheitenschutz, wenn Weiße die Minderheit sind.

Dorothea Friedrich
6 Jahre her
Antworten an  Vae Victis

Australien hat den verbliebenen Weißen inzwischen Asyl angeboten.

W aus der Diaspora
6 Jahre her
Antworten an  Vae Victis

Kommt es Ihnen nicht selbst seltsam vor, wenn sie schreiben, dass Südafrika Afrikaner ins Land läßt ….

honky tonk
6 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

Faktisch ist das richtig,es hätten ja auch Europäer oder andere sein kömnen!

Arminius
6 Jahre her
Antworten an  Vae Victis

Südafrika ist ein weisses Land mit einer farbigen Bevölkerungsmehrheit.
Vor den Buren und Engländern war da nix, ausser ein paar Buschmännern.
Erst der wirtsch. Aufstieg und Erfolg der Weissen lockte Schwarze an, die sich zur Mehrhheit entwickelt haben.

Wolfgang M
6 Jahre her

GG 16a und Asylrecht §18 reglementieren den Zuzug von Asylbewerbern sehr stark. Nach GG 16a hätte fast keiner der Flüchtlinge einreisen dürfen. Das europäische Recht steht höher als das deutsche Recht. Mir hat noch niemand gesagt, welcher europäische Vertrag und dort welcher Paragraph diese Einwanderung entgegen dem GG und Gesetz fordert. Das wird einfach immer so behauptet. Die Grünen meinen, zu GG und Gesetz kämen Moral und Humanität. Das ist falsch. Die Gesetze regeln, was richtig oder falsch ist. Wenn jeder seine eigene Moral definieren kann und die über die Gesetze stellen kann, dann ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Wer… Mehr

Kassandra
6 Jahre her
Antworten an  Wolfgang M
Hummel
6 Jahre her
Antworten an  Wolfgang M

Europäisches Recht steht nicht über dem Grundgesetz. Nichts steht über dem Grundgesetz.
Die Behauptung, europäisches Recht stehe immer über nationalem Recht ist was sie ist, eine Behauptung, die nicht stimmt.
Im letzten Jahrzehnt ist die geplante europäische Verfassung gescheitert. Deshalb behauptet man jetzt einfach, europäisches Recht stehe über dem Grundgesetz.

Markus Gerle
6 Jahre her

Sorry, dieser Beitrag enttäuscht mich nun doch. Irgendwie wird immer noch suggeriert, man könne durch ein Einwanderungsgesetz irgendwie die illegale Migration eindämmen. Dem ist nicht so. Auch hier bei TE gab es doch schon Beiträge, die auf das Problem hinwiesen, dass Deutschlands System für ein Einwanderungsland untauglich ist (s. z. B. der Beitrag von Herrn Sinn in der letzten Print-Ausgabe). Oder habe ich diesen Beitrag hier falsch verstanden? Also, ich versuche noch mal das eigentliche Problem darzustellen. Zunächst einmal möchte ich aber darauf hinweisen, dass es kaum Länder gibt, in die Fachkräfte zum Zweck einer Erwerbstätigkeit leichter einwandern können als… Mehr

RolandSpringer
6 Jahre her
Antworten an  Markus Gerle

Sie haben meinen Artikel in der Tat etwas mißverstanden. Ich sage, daß ein Einwanderungsgesetz die illegale Migration über den Asylweg nicht stoppen wird. In Heft 05/2018 von TE können Sie außerdem nachlesen, was ich zu dem „Märchen von den Fachkräften“ zu sagen habe.