Leipzig: Strafunmündiger, polizeibekannter Intensivtäter prügelt Busfahrer ins Koma

Deutschlands linke Politiker und ihre staatlich finanzierten Helfer aus der NGO-Szene entsetzen sich über virtuelle Gewalt. Tatsächliche Gewalt wird jedoch noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Es ist immer dasselbe: polizeibekannt, Intensivtäter, Nationalität und Namen werden nicht genannt. Und vor allem: keinerlei Konsequenzen. Wie gerade in Leipzig, wo ein 13-Jähriger einen Busfahrer ins Koma geprügelt hat, und wegen seines Alters straffrei bleibt.

picture alliance/dpa | Jan Woitas

Was sich an einem Mittwochabend in Leipzig ereignete, ist in seiner Brutalität leider nicht mehr einzigartig. Es ist die durch die illegale Masseneinwanderung mittlerweile in Deutschland alltäglich herrschende Gewalt. Also das, worauf sich eine Grüne einst freute, als sie sagte: „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf“? Auch Aydan Özoguz von der SPD hatte wohl sehr präzise Vorstellungen, wie diese Änderungen aussehen werden: „Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein.” Das Zusammenleben müsse täglich neu ausgehandelt werden. Wegen dieses Aushandelns, das die beiden Vertreterinnen der beiden Parteien voraussagten, liegt jetzt ein 62-jährigen Busfahrer eines Linienbusse im Koma.

Ein 13-Jähriger, angeblich ein polizeibekannter Intensivtäter, soll den Busfahrer in einem Linienbus körperlich angegriffen haben. Der Busfahrer wurde so schwer verletzt, dass er notoperiert werden musste und seither im Koma liegt. Der Vorfall spielte sich in einem Bus der Linie 90 im Leipziger Stadtteil Lindenthal ab. Die Gruppe Jugendlicher hatte für lautstarke Störungen gesorgt. Der Fahrer hielt kurz an und forderte die Gruppe auf, leiser zu sein. In der Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem 13-Jährigen. Nach Berichten erhielt der Fahrer mehrere Kopfstöße, sackte blutend zusammen, erlitt später einen Schlaganfall und musste notoperiert werden.

Der Tatverdächtige konnte nach kurzer Flucht identifiziert werden. Es handelt sich um einen 13-jährigen Jungen, der nach geltendem deutschen Recht strafunmündig ist. Das bedeutet, dass gegen ihn kein Strafverfahren geführt werden kann. Diese Rechtslage ist hier eindeutig. Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit 14 Jahren. Strafrechtliche Konsequenzen, also Anklage, Prozess und Verurteilung, sind damit ausgeschlossen. Andere Maßnahmen außerhalb des Strafrechts, etwa durch Jugendhilfe oder Behörden, sind möglich, ersetzen jedoch kein Strafverfahren.

Auffallend ist hier, wie bei so vielen ähnlich gelagerten Fällen, dass die Nationalität und der Name des Tatverdächtigen nicht genannt werden. Das wird hier aber, wie in den meisten vorherigen Fällen, nicht den von den Behörden erhofften Effekt haben. Wahrscheinlich sogar den Gegenteiligen.

Der Staat, der bei Lächerlichkeiten die Polizei zu Hausdurchsuchungen schickt und Strafverfahren führt, ist da, wo er Stärke zeigen sollte, schwach und hilflos. Naivität und Feigheit bestimmen die Reaktionen. Das Dogma der kulturellen Bereicherung und der bunten Vielfalt darf nicht angetastet werden. Um den Irrtum linksgrüner Politik nicht eingestehen zu müssen, werden lieber schwerste Straftaten gegen Leib und Leben in Kauf genommen und Scheingefechte gegen eine aufgeblasene virtuelle Gewalt geführt.

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