Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gibt die Hardlinerin

Bas fordert die Höchststrafe für die besoffenen Gröler in einer Sylter Bar. Im Grundgesetz (GG) steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die „Ampel“-Exponenten scheinen das anders zu sehen. Sie wollen diesen GG-Artikel delegitimieren, da ihre Forderungen zu einem Zwei-Klassen-Strafrecht führen.

Screenprint

Im Grundgesetz (GG), das ja jetzt mehr oder weniger bemüht zum 75. Geburtstag gefeiert wird, steht in Artikel 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das gilt damit auch für das nachgeordnete Strafgesetzbuch (StGB).

Sollte gelten! Die „Ampel“-Exponenten scheinen das anders zu sehen. Sie wollen diesen GG-Artikel mutmaßlich delegitimieren: mit einem Sonder-Strafrecht für Angriffe auf politische oder sonstige Exponenten oder auch mit besonders harten Strafen für bestimmte Straftaten bzw. Täter.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich nun für letzteres stark gemacht. Beim „Demokratiefest“ im Kanzleramt sagt sie soeben: Die besoffenen Gröler von Sylt sollen die Höchststrafe bekommen. Was meint sie: Todesstrafe (die abgeschafft ist), „Lebenslang“ mit Sicherungsverwahrung, 15 Jahre oder „nur“ 5 Jahre für Volksverhetzung laut § 130 Strafgesetzbuch?

Nun ja, die protokollarisch „Zweite“ im Staat ist keine Juristin. Aber das sagt gar nichts, denn Parteigenossin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist immerhin und zumindest auf dem Papier Juristin. Wo ist der Unterschied?

Nein, es ist im wahrsten Sinn des Wortes verrückt, was dieses mediale und politische Deutschland derzeit aus einem besoffenen, gewiss widerlichen Gegröle auf Sylt macht. Keine ÖRR-Nachricht, die nicht damit beginnt! Kein „Sachverständiger“, der sich nicht vor Kamera und Mikro hat zerren lassen! Sind wir wieder so weit? Wie in „Potsdam“ im November 2023 oder gar wie in „Wannsee“ im Januar 1942?

Es sind monomanische Erregungsrituale, die über Deutschland mal wieder herunterprasseln. „Monomanisch“ heißt: rasend (manisch) auf ein einziges (mono) Thema fixiert. Klar, wenn man intellektuell und politisch sonst nichts zu bieten hat, ist ein solches Sauffest willkommen. Sollen damit Staatsschutz, Ermittlungsbehörden, Staatsanwälte und Richter schon einmal eingenordet werden? Sollen sie sofort wissen, was man von ihnen erwartet? Es zeugt jedenfalls von wenig Souveränität, wenn die Politik- und Medienschaffenden mal wieder unisono in ein orchestriertes Chorheulen einstimmen. Paralleluniversum eben!

 

Eigentlich sollte der Grundsatz gelten: In eine noch nicht einmal richtig ermittelte Tat oder in ein bei weitem noch nicht abgeschlossenes rechtsstaatliches Verfahren sollte niemand von außen eingreifen. Aber das zählt nicht in einem Land, in dem es mit der Gewaltenteilung ohnehin nicht mehr ganz so weit her ist.

In einem Land, in dem eine Kanzlerin 2020 aus dem fernen Südafrika die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten für „unverzeihlich“ erklärt und eine Wiederholung der Wahl fordert. In einem Land, in dem Vergewaltiger und Mörder das Gericht nach einem Strafprozess auf freiem Fuß verlassen. In dem ein Mann, der die ÖRR-Zwangsgebühren nicht zahlen will, 181 Tage im Knast sitzt. In dem Islamisten ungestraft die Einführung eines Kalifats und der Scharia verlangen dürfen. In dem (inkl. EU-Kommission) Milliarden versaubeutelt werden. In dem ein propalästinensischer Mob straflos Israel den Tod wünschen und Israelfahnen verbrennen kann. Zweierlei Maß! Für das Rechts- und Unrechtsbewusstsein der Menschen ist das nicht gerade förderlich.

Das Strafgesetz hat gewiss einen „generalpräventiven“ Zweck. Wo aber greift dieser Zweck, wenn es ein Zwei-Klassen-Strafrecht gibt? Wenn es Opfer zweiter und erster Klasse, reziprok Täter erster und zwei Klasse gibt.

Zurück zur „Zweiten“ im Staate: Nun hat sie endlich ein zweites Mal eine Schlagzeile. Eine erste hatte sie mit der Einberufung eines „Bürgerrates“ zum umwerfenden Thema „Ernährung“. Jaja, diese Republik hatte in 75 Jahren ihres Bestehens bislang inkl. Bärbel Bas 14 Bundestagspräsidenten.

Darunter waren mindestens drei, die „Köpfe“ waren und – auch wenn es nicht immer allen gefiel – etwas zu sagen hatten, auch rhetorisch anspruchsvoll: Karl Carstens (1976 bis 1979), Norbert Lammert (2005 bis 2017), Wolfgang Schäuble (2017 bis 2021). Eine war darunter, die von 1988 bis 1998 meinte, zu allem etwas sagen zu müssen: Rita Süssmuth. Nun haben wir eine, die einfach mal etwas sagt.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 36 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

36 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Melly
14 Tage her

Irgendwie regen wir uns immer wieder wegen dieser Deppen auf, Sinnlos!!! diese Leute ändern wir nicht mehr! da können wir hier hin und her diskutieren solange wir wollen. Diese Leute freuen sich noch wenn wir uns zerfleischen! Es gibt nur ein Grundgesetz und dem bin ich 1990 beigetreten. Punkt.

Monostatos
21 Tage her

Im Wesentlichen Zustimmung. Allerdings fallen mir auf Anhieb deutlich bessere Köpfe im Amt des Bundestagspräsidenten ein als der durch und durch unsympathische Schröpfkopf Schäuble, etwa Eugen Gerstenmaier, Philipp Jenninger, Richard Stücklen, durchaus auch Annemarie Renger.

Hosenmatz
21 Tage her

Vielleicht sollten erst mal alle (allen voran Frau Faeser und auch Frau Bas) eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Februar 2010 genau durchlesen. Da wurde entschieden, dass der Ausspruch „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und die immer wieder zitierte „Volksverhetzung“ trifft auch nicht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html

Nibelung
21 Tage her

Fordern kann man viel, wenn es ausgewogen verteilt wird, ansonsten macht man sich selbst unglaubwürdig, was aber von Sozialisten nicht anders zu erwarten ist, denn die kämpfen um die Macht, die es zu halten gibt, egal um welchen Preis, was man an ihren rechtlosen Handlungen erkennen kann und in Eigenleistung erzeugt wurde, wie immer, wenn sie das Sagen haben. Über guten Geschmack läßt sich immer streiten, aber man sollte dabei nicht vergessen, daß im Suff der angestaute Frust hochkommt, wenn man eine Seite der Gesellschaft ständig attackiert und sie dabei erkennbar heimatlos unr aussichtlos macht, was dann zum Vorschein kommt,… Mehr

Georg J
21 Tage her

Wo „Sprachverbrechen“ durch Politiker medial gnadenloser verurteilt werden als Körperverletzungen und Vergewaltigungen da geht jeder gesunde Maßstab für Gerechtigkeit in der Gesellschaft verloren.
Zweierlei Recht für „Linkstaten“ und „Rechtstaten“ höhlt den Rechtsstaat aus.

RiverHH
21 Tage her

Dieses Prachtexemplar ist strunzbescheiden unintelligent, typisch für das beste Deutschland aller Zeiten. Diese ganzen grün-linksradikalen Studienabbrecher, Wuchtbrumme und ausbildungslosen lebensunerfahrenen Nichtskönner kotzen mich nur noch an. Wählt AfD und beendet den Spuk endlich ein Ende!!!

Gerhard-66
21 Tage her

Zu dem Thema sage ich nur, als ehemaliger Special Force des „Kalten Krieges“ eines. Wie weit waren im Rahmen der G2/G3 Reglungen, wo ich als alleinerziehneder Vater, nicht gemeinsam mit meiner 9-jährigen Tochter auf den örtlichen Jahrmarkt egeliten durfte.
Wie weit, waren wir im Rahmen der „Tyrannei der Ungeimpften“ von der Selektion an den Rampen von Ausschwitz und Triblinks entfernt?
Die Weichen waren absolut unbezweifelbar mit der „Tyrannei der Ungeimpften“ gestellt. Wie weit waren wir von den Rampen Ausschwitz und Triblinkas entfernt..?

Dellson
21 Tage her

Urteile im besten Deutschland das es gibt! 2x Fahren ohne Führerschein, ohne Versicherung, sowie Unfall mit Todesfolge, mit gefälschtem Führerschein wird mit Bewährung geahndet. Vergewaltigung von minderjähriger Schutzbefohlener wird mit Bewährung bestraft. Widerrechtliches Eindringen und Besetzung des Flughafengeländes mit Gefährdung des Luftverkehrs wird als Ordnungswidrigkeit von Aktivisten bezeichnet. Nicht genehmigte Demos von Ausländern mit volksverhetzenden, verfassungsfeindlichen Parolen wird putzig als widerlich und abscheulich medial kurzgehalten. Weitere Reaktionen schlafen mit dem müden Michel im Land gleichsam ein. Die Medien im Land beherrschen die veröffentliche Brandmarkung ihrer Unsympathen bis zur Perfektion. Da reicht schon der falsche Haarschnitt zur Klassifizierung als master of… Mehr

sunnyliese
21 Tage her

Die Sparkassenfachangestellte Bas sollte wieder „in die Produktion“ zurückgehen…dort mag sie die notwendige Urteilsfähigkeit haben…

Zebra
21 Tage her

Bürogehilfinnen haben halt eine etwas einfache Vorstellung von Recht und Gesetz.