Das neue „Abschiebe-Paket“ der Ampel ist nur alter Wein in neuen Schläuchen

Scholz will mehr und schneller abschieben. Neue Regelungen wurden vorgelegt. Es liest sich für viele wie eine Offenbarung. Doch es ist purer Aktionismus. Von Friedrich Pürner

IMAGO

Die Umfragewerte der aktuellen Bundesregierung sind katastrophal schlecht. In Bayern und Hessen wurden die SPD und die sogenannte „Ampel“ abgestraft. Die verfehlte Migrationspolitik rückt in den Fokus. Nun versucht der Bundeskanzler auf die Sorgen der Bevölkerung einzugehen. Ist eine Protestwahl womöglich doch nicht so schlecht?

Scholz will mehr und schneller abschieben. Neue Regelungen sollen her. Es liest sich für viele wie eine Offenbarung. Doch es ist purer Aktionismus. Wie so oft in der Politik, wenn Probleme zu lange aufgeschoben wurden, anstatt sie zu lösen. Erst wenn Wahlen und Umfragen eine deutliche Sprache sprechen, werden führende Politiker aktiv.

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Abschiebungen sind bereits seit vielen Jahren ohne Änderung der Gesetze möglich. Abschiebungen sind Ländersache. Daher ist nicht nur der Bund in der Verantwortung für die aktuelle Situation.

Darf man dem letzten Spiegel-Interview von Scholz vertrauen, dann verschließt sich der Bundeskanzler dem Thema Abschiebung nicht mehr – was ganz sicher den Grünen ein Dorn im Auge sein dürfte. Was noch vor ein paar Wochen nur der AfD zugeschrieben worden wäre, sagt nun der Bundeskanzler mit dem SPD-Parteibuch in der Tasche.

Abschiebungen zu thematisieren, darf kein Tabu sein. Das Thema ist emotional belegt und führt zu wunderlichen Entgleisungen. Objektivität und Sachlichkeit müssen in die Diskussion einziehen. Denn die Realität ist, dass Ausländer ohne Bleibeperspektive und Integrationsbemühungen eine Verweildauer von mehreren Jahren erreichen können, weil vorhandene Regelungen nicht konsequent umgesetzt bzw. vollzogen werden. Wohlgemerkt: Es existieren Regelungen, die nicht konsequent umgesetzt werden. Das ist der Kern des Problems.

Wer ein Bleiberecht erhält

Das Aufenthaltsgesetz regelt unter anderem Aufenthaltserlaubnisse und Abschiebungen. Es sieht vor, Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Abgeschoben werden Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen und deren Aufenthalt auch nicht gestattet ist. Daher ist die aktuelle Aufregung nicht nachvollziehbar. Es geht nicht darum, alle Ausländer abzuschieben, weil sie Ausländer sind. Nein. Es geht darum, den Aufenthalt zu beenden, wenn kein Bleiberecht besteht.

Denn klar ist, unser Staat hat nicht die Ressourcen, alle Einreisenden ausreichend zu versorgen, zu unterstützen und ihnen ein Dach über den Kopf zu geben. Die geltenden Regelungen müssen effektiv umgesetzt werden. Dazu gehören auch Abschiebungen. Nur so kann der Staat seiner humanitären Verpflichtung gegenüber Ausländern, die dringend Hilfe benötigen, verantwortungsvoll nachkommen. Beispielsweise für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge.

Leere Versprechen statt Taten
Scholz für Abschiebungen – weil die Migration so nicht gebremst werden kann
Wer einen Aufenthaltstitel erhält, wird nicht abgeschoben. Wer keinen (mehr) hat, ist ausreisepflichtig. Ein Aufenthaltstitel bescheinigt, dass dem Ausländer der Aufenthalt erlaubt wird, weil er einen gesetzlich normierten Aufenthaltszweck erfüllt. Dies hört sich sehr sachlich an, gibt jedoch nur die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes wieder. Der Aufenthalt kann zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen sowie aus familiären Gründen erlaubt werden. Für all diese Zwecke müssen jedoch in der Regel auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Das bedeutet insbesondere, dass jeder Ausländer seinen Lebensunterhalt selbst sichern muss, seine Identität geklärt sein muss und kein Ausweisungsinteresse bestehen darf.

Gerne wird als Argument gegen Abschiebungen und für die unkontrollierte Aufnahme aller Ausländer der Fachkräftemangel angebracht. Dieses Argument ist ein Pseudoargument. Denn die Migration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt ist nicht das Problem. Die geltenden Regelungen sind für eine geregelte Migration ausreichend.

Abschiebung und Ausweisung

Wenn es um die Abschiebung von Straftätern geht, ist dem Politiker der Applaus im Festzelt gewiss. Hiergegen verwehrt sich öffentlich niemand. Hintergrundwissen hierzu hat weder der Bierzeltbesucher noch der lauthals vortragende Politiker. Abschiebungen von Straftätern erfolgen sehr zögerlich. Dies hat zur Folge, dass Ausländer mehrfach straffällig werden können, bevor die Ausweisung folgt. Die Ausweisung ist das schärfste Schwert des Staates im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung. Bei der Ausweisung werden Ausweisungsinteressen mit Bleibeinteressen abgewogen (§ 53 AufenthG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)). Überwiegt das Ausweisungsinteresse, wird der Ausländer aus der Bundesrepublik ausgewiesen und erhält ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Nicht selten überwiegen jedoch die Bleibeinteressen trotz schwerwiegender oder häufiger Kriminalität. Je länger der Ausländer in Deutschland lebt, desto mehr kann er seine Bleibeinteressen und eine Verwurzelung verfestigen. Zögerliche Entscheidungen oder lange Verfahrensdauern bezüglich Abschiebungen und Ausweisungen führen aufgrund der langen Bearbeitungszeit zur Verwurzelung des Ausländers. Der Staat verursacht also dieses Problem selbst. Um es deutlich zu sagen: Je länger der Staat und seine Institutionen brauchen, um einen Ausländer abzuschieben, umso mehr steigen seine Chancen, hier bleiben zu können. Und dieses „hier bleiben“ wird mit fast jedem Mittel versucht zu erreichen.

Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abgeschoben werden – oder es hinauszögern

Der Ruf nach neuen Regelungen ist reiner Populismus, denn die bisherigen genügen. Der Eindruck fehlender Regelungen soll erzeugt werden, um vom bisherigen Versagen abzulenken. Aber das ist falsch. Doch es gibt viele Mechanismen, Möglichkeiten und Verzögerungsstrategien, die den Ausländern bekannt sind, von Anwälten vertreten und vom Staat „belohnt“ werden.

Wie man um eine Abschiebung zunächst oder dauerhaft herumkommt, kann zügig recherchiert werden. Ein paar Klicks im Internet und die Antwort ist zu finden. Klar ist, dass nicht jeder Ausländer sich einer Abschiebung entziehen möchte und in vielen Fällen tatsächliche oder rechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen, die berücksichtigt werden müssen. Hierfür gibt es gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung. So kann durch eine Duldung (§ 60a AufenthG – Einzelnorm) die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt werden.

Leider werden die Gründe, aufgrund derer eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt werden kann, immer wieder missbräuchlich eingesetzt.

Ärztliche Bescheinigungen

Sehr effektiv ist die Ankündigung von ärztlichen Attesten bzw. die Vorlage solcher. Diese können zum Beispiel eine Reiseunfähigkeit, psychische Probleme oder sonstige körperliche Gebrechen bescheinigen, die einer Ausreise im Wege stehen. Allein die Ankündigung eines Attestes bringt den Abschiebevorgang ins Stocken. Das Attest muss abgewartet werden, eine Abschiebung dann umfangreicher begründet und das Attest überprüft werden. Das Problem ist nicht erfunden und kein Vorurteil. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und verlangt eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung.
§ 60a Abs. 2c Aufenthaltsgesetz § 60a AufenthG – Einzelnorm) enthält eine im Jahr 2019 angepasste und verschärfte Regelung. Doch wer sich mit dem Inhalt in ärztlichen Bescheinigungen nicht gut auskennt, ist unsicher.

Grün – die Farbe der Linken und des Propheten
Nancy Faeser in Sachen Abschiebung mit viel Lärm um nichts
So werden Mitarbeiter in Ausländerbehörden und auch die Gerichte mit der Überprüfung und Verifizierung von ärztlichen Bescheinigungen beschäftigt, ohne dass es deren Profession entspricht. Unsicherheit und Unkenntnis führen zu zögerlichen und „Lieber-auf-Nummer-sicher-gehen“-Entscheidungen. Wer eine ärztliche Bescheinigung – egal welcher Güte – vorlegt, kann mit einer längeren Verfahrensdauer und – je nach Sachkunde des Entscheiders – mit besseren Chancen bezüglich einer Verlängerung des Aufenthalts rechnen. Zudem gibt es leider immer wieder Atteste, die schlicht und ergreifend unwahr sind. Sie sind schon auf den ersten Blick weder logisch noch nachvollziehbar.

Um dem Vorwurf, man habe ein unrichtiges Attest ausgestellt, zuvorzukommen, bedienen sich manche Ärzte einer schwammigen Formulierung. So wird sehr oft vor einer Diagnose gerne das Kürzel V.a. gestellt. Dieses Kürzel sagt nichts anderes als „Verdacht auf“ eine Erkrankung zu haben. Der Arzt ist sich also nicht sicher. Er vermutet. Doch den Behörden reicht meist schon diese Vermutung, um den Aufenthalt zu verlängern. Ob sich die Diagnose letztendlich bestätigt, bleibt oft ungeklärt. Gerne wird auch die sogenannte Reise- oder Fluguntauglichkeit bei Bluthochdruck oder Diabetes attestiert. Würde man nur diese beiden Erkrankungen als Knock-out-Kriterium für Privat- oder Geschäftsreisende nehmen, dann würden wohl viele Flug- und Reisegesellschaften Pleite gehen.

Passlosigkeit

Personen mit ungeklärter Identität erhalten eine Duldung. Die Abschiebung wird daraufhin ausgesetzt (§ 60b AufenthG – Einzelnorm). Vor einer Abschiebung muss der Staat, in den die Abschiebung erfolgen soll, aufnahmebereit sein. Dafür muss feststehen, aus welchem Land der Ausländer stammt. Den Fall, in dem keine Papiere vorliegen, gibt es sehr oft. Egal ob verloren oder bewusst vernichtet, es muss bei der Passbeschaffung mitgewirkt werden (§ 48 AufenthG – Einzelnorm). Personen mit ungeklärter Identität müssen also bei der Feststellung ihrer Identität mitwirken.

Doch diese Mitwirkungspflicht ist ein zahnloser Tiger. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird meist über Jahre geduldet. Dies verlängert die Aufenthaltsdauer. Jede vorgetragene Erklärung des Ausländers für Verzögerungen bei der Mitwirkung an der Identitätsklärung, jede Terminbuchung bei einer Botschaft oder angekündigte Nachforschungen im Heimatland werden abgewartet. Wenig Wirkung entfaltet auch, dass der Aufenthalt ohne Pass strafbar ist, denn wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dauert es wieder einige Monate, bis ein Urteil ergeht.

Auch können fehlende Mitwirkungshandlungen an der Passbeschaffung oder falsche Angaben zu einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde führen. All diese Möglichkeiten könnten strenger und konsequenter von den Behörden gehandhabt werden. Ohne erfolgversprechende Aussichten auf eine tatsächliche Abschiebung ist die Motivation für eine konsequentere Handhabe niedrig. Personen mit ungeklärter Identität abzuschieben, ist schwer. Ohne Nachweise, aus welchem Land die abzuschiebende Person stammt, ist es ein recht aussichtsloses Unterfangen, einen aufnahmebereiten Staat zu finden, in den die Abschiebung erfolgen kann.

Keine Abschiebung, wenn Ermittlungsverfahren läuft

Ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann zu einer Duldung führen. Zeiten, die der Ausländer aus diesem Grund geduldet wird, können für ihn positiv sein. Der Grund dafür liegt darin, dass manche Aufenthaltstitel als Erteilungsvoraussetzung Wartezeiten haben. Das bedeutet, dass für Ausländer, die sich beispielsweise sechs Jahre in Deutschland aufgehalten haben, die Chance zum Erhalt eines Aufenthaltstitels steigt. Als Wartezeit gelten auch die Duldungszeiten, die für die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens generiert werden. Das kann Sinn machen, wenn der Ausländer zu Unrecht beschuldigt wurde.

Allerdings enden viele Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Gerade bei kleineren Drogendelikten bietet sich dies an. Auch ein Strafbefehl oder eine Verurteilung zu einer Geldstrafe unter 30 Tagessätzen hat ausländerrechtlich kaum Auswirkung. Denn das Ausweisungsinteresse wird nach der Rechtsprechung erst bei 30 Tagessätzen relevant. Hier wären Regelanpassungen durchaus sinnvoll.

Gerichtliche Verfahren

Wird ein Asylbewerber abgelehnt, kann er dagegen klagen. Die Klagequote ist hoch. Ein Asylklageverfahren dauert durchschnittlich 26 Monate (Deutscher Bundestag – Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren). In dieser Zeit kann ebenfalls eine Verwurzelung, beispielweise durch Eheschließung, Elternschaft und dergleichen stattfinden und können dadurch Bleibeinteressen geschaffen werden. Wird einem Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verwehrt, kann er dagegen klagen. Wieder dauert es, bis die gerichtliche Entscheidung erfolgt. Ist dem Ausländer bekannt, dass eine Abschiebung bevorsteht, kann er dagegen im Eilrechtschutz vorgehen und beantragen, die Abschiebung bis zur gerichtlichen Entscheidung auszusetzen.

Ein Schlag ins Gesicht für alle Ausländerbehörden – der Chancenaufenthalt

Eine neue Regelung macht nun jahrelange behördliche Vorbereitungen von Abschiebungen zunichte. So ist zum 1.1.2023 der § 104c Aufenthaltsgesetz (§ 104c AufenthG – Einzelnorm) in Kraft getreten. Der sogenannte Chancenaufenthalt. Dieses Gesetz entstammt der Feder der aktuellen Bundesregierung. Eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis soll unter anderem langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Es soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Das heißt, Duldungen werden immer wieder verlängert. Allein die Tatsache, dass es Kettenduldungen gibt, zeigt, dass Abschiebungen ausgeblieben sind.

Dieser neue Aufenthaltstitel des § 104c Aufenthaltsgesetz eröffnet nun unter anderem Ausländern, die seit mindestens fünf Jahren geduldet sind und Integrationswillen zeigen, die Möglichkeit auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Wer die 18 Monate nicht nutzt, wird wieder in die Duldung rutschen. Was der Chancenaufenthalt tatsächlich schafft, ist, die Anzahl der geduldeten Personen zu verringern, da viele den neuen Aufenthaltstitel anstreben werden. Das BMI rechnet damit, dass diese neue Regelung 139.000 Ausländer betrifft. Eine kurzfristige Korrektur der Statistik. Gut für die Politik. Auf Dauer gesehen nur eine Verschiebung von Problemen, denn in 18 Monaten wird man sich bei vielen die Frage stellen, warum die Chance nicht genutzt wurde. Die Ausländerbehörden werden dadurch um ihre bisherige Arbeit gebracht. Das ist nicht gut für die Motivation. Die Vorbereitung einer Abschiebung ist langwierig, das Personal erschöpft und unterbesetzt.

Umgang mit aktueller Einreisesituation

Trotz der verfehlten Migrationspolitik ist eine Wende möglich. Offensichtlich ist, dass mit zunehmender Verfahrensdauer eine Abschiebung immer unwahrscheinlicher wird. Diesen Zustand haben die Politik und die staatlichen Einrichtungen zu verantworten. Mit anderen Worten: Der Staat hat hier versagt. Daher muss er die Verantwortung dafür übernehmen. Nun nach schnellerer und vermehrter Abschiebung zu schreien, ist populistischer Unfug und wird der komplexen Situation auch nicht gerecht.

Mit der aktuellen Einreisesituation muss daher anders umgegangen werden. Eine Begrenzung darf kein Tabuthema mehr sein.

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Unverzichtbar sind auch die Verbesserung der Personalsituation durch ausreichend qualifiziertes Personal, die Rückendeckung durch die Politik und der Mut, bestehende Regelungen konsequent umzusetzen. Viele Menschen arbeiten im Ausländerrecht für den Staat. Keiner möchte sich durch strenge Handhabe und Entscheidungen dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit ausgesetzt sehen. Seit Jahren ist dies jedoch der Fall. Zur Vorbereitung und Einleitung notwendiger Rückführungen benötigt es Rückführungsabkommen. Diese können nur durch einen diplomatischen Austausch mit den unterschiedlichen Herkunftsländern erreicht werden. Für diplomatische Verhandlungen braucht es Profis.

Die neuen Verfahren müssen nun vorrangig bearbeitet werden, um dem Entstehen von Bleibeinteressen zuvorzukommen. Auch sollte der Chancenaufenthalt als solcher betrachtet werden. Wer die Chance, innerhalb der 18 Monate ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen, aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht genutzt hat, muss rückgeführt werden.

Werden geltende Regelungen nicht konsequent durchgesetzt, führt dies zu einem Unterlaufen und der Etablierung von Umgehungsmöglichkeiten. Das hat die verfehlte Migrationspolitik bewirkt. Das schadet nicht nur den Ausländern, die ein Bleiberecht oder die Aussicht darauf haben, sondern auch dem Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Akteure.

Seit vielen Jahren weisen aufmerksame Beobachter und Personen, die direkt an der Basis tätig sind, auf dieses Systemversagen hin. Anstatt gehört zu werden, wurden sie verteufelt, diskreditiert und als Feinde der Demokratie bezeichnet. Nun zeigt sich, dass man besser auf diese Menschen hätte hören sollen.


Dr. med. Friedrich Pürner, MPH
Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologe

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Kommentare ( 25 )

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25 Comments
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what be must must be
6 Monate her

„Denn klar ist, unser Staat hat nicht die Ressourcen, alle Einreisenden ausreichend zu versorgen, zu unterstützen und ihnen ein Dach über den Kopf zu geben.“ – Selbst, wenn er sie hätte – zuallererst sind deutsche Steuergelder für Deutsche zu verwenden und nicht für Einreisende in die Sozialsysteme. Und schon dreimal nicht für die nur zu diesem Zweck importierten Rot/Grün-Wähler!

Last edited 6 Monate her by what be must must be
Siggi
6 Monate her

Die SPD hat sich zur Migration klar geäußert. Mit ihr wird es keine für uns positiven Entscheidungen geben. Im Gegenteil. Scholz, Faeser und Steinmeier sind gerade wieder auf Einladungstour in Afrika. Es ist zum verzweifeln.

Manfred_Hbg
6 Monate her

Zitat: „dann kann man auch Grenzen gegen unerwünschte Personen abriegeln.“ > Na, denken Sie hier zum Beispiel nur mal an den G20-Gipfel in Hamburg. Da konnten seltsamerweise sogar auch unsere Grenzen umfassend kontrolliert und geschützt werden. Allerdings müßten nun aber auch noch Gesetze und Regeln her, damit nicht jeder der an ubseren Grenzen grd eben nich „Asyl“ kräksen oder grad noch aoeben einen Zettel mit „Asyl“ druff rüberschieben kann, trotzdem nicht ins Land gelassen wird. Denn KEIN Menschen und KEIN Staat kann verpflichtet werden, sich selber wegen Massen von Asylanten oder Flüchtlingen zu zerstören oder auszulöschen. Und hier kann dann… Mehr

Manfred_Hbg
6 Monate her

Zitat: „Nur so kann der Staat seiner humanitären Verpflichtung gegenüber Ausländern, die dringend Hilfe benötigen, verantwortungsvoll nachkommen. Beispielsweise für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge.“ > Und selbst hier gibt es meiner Meinunf nach Grenzen. DENN EGAL was auch immer unsere woke ‚“Politelite“ von Verpflichtungen wegen unseren Asyl-Gesetzen und den Genfer-Konvisionen am Dauerschwätzen ist und uns weiß machen will: KEIN Mensch, KEIN Staat und KEIN Kontinent muß sich wegen irgendwelchen und von wem auch immer geschriebeen Asyl-Gesetzen und Asyl suchenden Menschen(massen) selber gesellschaftlich, sozial, kulturell und wirtschaftlich aufgeben, zerstören, in Gefahr bringen und dem Untergang hingeben. DOCH genau DAS will uns die… Mehr

Moses
6 Monate her

Eine alte Weisheit, will man tatsächlich was tun, wird er das konsequent machen. Ist diese Wille in der Wirklichkeit nicht vorhanden …

deltacenter
6 Monate her

Passend dazu hab ich gerade in der Bild den „Aufschrei“ unserer Politiker gelesen ….ekelhaft !!!!! Es muss erst ein Krieg in fremden Landen kommen um zu begreifen, wen man sich da eingeladen hat ???? Es hat nicht genügt, jeden Tag in der Zeitung von Morden und Vergewaltigungen zu lesen ….von 10-fach Identitäten…von Lug und Betrug an uns und dem Staat ?????? Was seid ihr fürheuchlerische Leute! Seit fast 10 Jahren bin ich der Nazi, weil ich das genauso voraussagte …wie übrigens viele andere auch ….was hier abgeht/abgehen wird ! Aber was macht das aus euch ?……ich kann nicht soviel essen… Mehr

Jens Frisch
6 Monate her

Die verfehlte Migrationspolitik rückt in den Fokus.“
Wieso „verfehlt“? Ich kann es nicht mehr hören: Das alles ist so geplant:
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“ — Franklin Delano Roosevelt

L.Ulbrich
6 Monate her

In welches Land will man Migranten abschieben, die ohne Pass einreisen und ihre Identität verweigern???

Manfred_Hbg
6 Monate her
Antworten an  L.Ulbrich

Na, auch wenn es mit einem Augenzwinkern gesagt ist: Am besten auf einer mit dem notdüftigsten eingerichtete gr./sp./i Insel – und zwr so lange, bis sie freiwillig zurück in ihre Heimat wollen 😉

cernunnos
6 Monate her

Die entsprechende Kassandra haben wir ja hier bereits, mit allseits guten Kommentaren. Wollen wir hoffen, ihr Name ist dieses mal nicht Programm.

Schwabenwilli
6 Monate her

So ein langer Artikel für Dinge die wir aufgeklärten doch schon lange wissen. Auch wissen wir dass ich mit diesem Politikern nichts ändern wird. Es wird aber noch ganz anders kommen.