Straßenverkehr und Vollverschleierung: Hält das Verbot?

Der Kulturkampf um den Niqab scheint in vollem Gange. Von Dänemark bis Sri Lanka ist er schlicht verboten, aus Gründen des Zusammenlebens und der öffentlichen Sicherheit. Hierzulande will man nur im Straßenverkehr nichts davon wissen – weil sonst kommunale Einnahmen wegbrechen könnten.

IMAGO / Depositphotos

Am Mittwoch dieser Woche hätte es eigentlich zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Berlin kommen sollen. Doch der Termin, an dem auch ein Urteil erwartet wurde, wurde kurzfristig auf den 27. Januar verlegt. Nun heißt es also noch zwei Wochen abwarten, bis Deutschland Gewissheit hat, ob es einen gerichtlich abgesicherten Weg gibt, die lästigen Polizeiblitzer ein für allemal auszutricksen.

In einer Klage gegen das Land Berlin geht es um den Niqab am Steuer. Eine Muslimin will sich das Recht erstreiten, mit Niqab Auto fahren zu dürfen. Bisher mauert die zuständige Straßenverkehrsbehörde, beruft sich auf das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Sommer war knapp ausgegangen, hatte aber ergeben, dass „Autofahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen erkennbar sein“ müssen.

Durch einen Niqab werden nicht nur Körper und Haare bedeckt, sondern auch das Gesicht, bis auf zwei schmale Schlitze für die Augen. Boris Johnson hatte sich einst über diese „wandelnden Briefkästen“ lustig gemacht und natürlich einen Sturm der Entrüstung im multireligiösen Britannien geerntet. In seinem humoristischen Beitrag wurde aber durchaus auch Johnsons eigene Verunsicherung angesichts dieser Neuerung in europäischen Städten deutlich. Gesetzlich sollte er sich als Tory-Führer und Premier nicht mehr mit diesem Thema befassen. Auch in Deutschland blieb das bisher aus.

Bis heute darf es als zutiefst verunsichernd gelten, wenn eine Person – es geht zumeist um Frauen – zwar vor die Tür geht und sich im öffentlichen Raum bewegt, aber ihr Gesicht nicht zeigen will. Der Vorgang ist aber durchaus dekuvrierend, entlarvend im besten Sinne, denn im selben Moment ist das soziale Verhältnis zwischen dieser Frau und ihrem Mann, der unverschleiert neben ihr einherschreiten kann, vollkommen klar geworden. Viele werden sich (dennoch oder eben deswegen) einen abschätzigen oder erschrockenen Blick nicht verkneifen können. Es ist eine sehr schwierige Übung im menschlichen Miteinander. Denn natürlich möchte man niemanden entmenschlichen, schon gar nicht die Frau im Stoffgefängnis. Aber hat sie das nicht schon selbst getan, aus freien Stücken oder gegen ihren Willen?

Gericht nahm den Niqab in Augenschein

Das sind so Fragen, die sich stellen. Aber das Berliner Verwaltungsgericht wird sie nicht behandeln. Denn die „nonverbale Kommunikation“, die sich gewöhnlich über den Gesichtsausdruck vermittelt, ist aus gerichtlicher Sicht kein schützenswertes Gut, zumindest nicht im Straßenverkehr. Das hat das OVG Münster für Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 5. Juli 2024 festgestellt. Denn durch nonverbale Kommunikation könne es durchaus auch zu Missverständnissen im Straßenverkehr kommen – sie ist also nicht wasserdicht. Außerdem sei sie auf größere Entfernung und bei Dunkelheit „gänzlich unmöglich“. „Der Topos der nonverbalen Kommunikation als unverzichtbare Voraussetzung eines gesellschaftlichen Zusammenlebens“, wie das Rechtsportal LTO mit einiger Distanz schreibt, wird in der Entscheidung des VG Berlin also wohl keine Rolle spielen.

Auch ein weiteres Hindernis konnte das OVG NRW aus dem Weg räumen. Dazu bedurfte es nur einer „Inaugenscheinnahme“ des Niqab. So loriotesk, wie dieses Wort ist, geht es auch weiter im Bericht:

„Der Senat des OVG [NRW] hat sich den Schleier für diese Feststellung einmal genauer angesehen und kam zu dem Ergebnis, dass der Schleier die Augen der Fahrerin nicht verdeckt. […] ‚Der Schleier wird durch eine Schleife am Hinterkopf befestigt, die ein Verrutschen grundsätzlich verhindert‘,beobachtet der Senat des OVG im Rahmen seiner Inaugenscheinnahme. Das gewährleiste auch die Durchführung von ‚verkehrstypischen Manövern‘ wie dem Schulterblick.“

Der „Schleier mit Schleife“ hat alle Chancen, zu einem festen Topos in der deutschen Straßenverkehrsordnung zu werden. Auch im Grenzverkehr stellt der Niqab laut Einschätzung deutscher Gerichte kein ernsthaftes Hindernis dar. Befasste Polizisten können die „zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen“. Das geht aber nach Auskunft von Muslimen nur durch eine weibliche Beamtin und auch dann wohl nicht immer problemlos. Aber na gut, es gibt keine Hindernisse, sagt das OVG NRW.

Wenig überrascht da auch der Erfindungsreichtum der Klägerinnen und ihrer Anwälte. Denn es gibt – bisher – nur ein hartes Argument gegen die Erteilung der Erlaubnis zum Tragen des „Schleiers mit Schleife“ im Straßenverkehr, und das ist eben die Wiedererkennbarkeit der Fahrerin bei Verkehrskontrollen mit Kamera und Blitz. Hier warfen die Anwälte den Vorschlag eines Fahrtenbuchs in den Raum, das doch auch dienlich sein könne, um Verkehrsverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen im Nachhinein nachzuweisen. Aber hier stimmte das Münsteraner OVG dann doch nicht zu, und dem schloss sich das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz an.

Terroristen im Niqab? Alles schon dagewesen

In Frankreich ist der Gesichtsschleier schon seit 2010 im gesamten öffentlichen Raum verboten. Gleiches gilt in Belgien, Dänemark, Bulgarien und seit 2017 in Österreich, daneben sogar in Tadschikistan und Usbekistan, Sri Lanka (seit den Bombenanschlägen von Ostern 2019) und in der Schweiz (seit 2021), in Kamerun, der Republik Kongo und auch im Tschad, wo Terroristen von Boko Haram mehrere Selbstmordanschläge im Niqab begingen. Andere Länder wie die Türkei, Algerien, Tunesien und Norwegen haben Niqab und Burka in öffentlichen Gebäuden verboten. Auf der anderen Seite ist der Niqab selbst in den meisten überwiegend islamischen Ländern nicht Teil der Pflichten von Frauen unter der Scharia – etwa in Pakistan, wo Frauen neben dem Gesicht auch ihre Hände und Füße unbedeckt lassen dürfen.

Jüngst machte auf X ein Video die Runde, in dem zwei freundliche Austro-Polizisten das Verbot einem zugereisten Paar erklärten und darauf bestanden, dass der Gesichtsschleier, der zum Niqab der Frau gehörte, umgehend, an Ort und Stelle entfernt werden musste. Laut dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz dürfen „an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden, dass sie nicht mehr erkennbar sind“.

 

 

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) finden solche Regelungen bisher Gnade. Allerdings zählte auch vor dem EGMR nicht etwa der hehre Wert der Gleichheit der Geschlechter. Das scheint dann doch etwas zu hoch gegriffen für das Straßburger Menschenrechts-Gericht. Wohl aber zählen wiederum gewisse Belange der öffentlichen Sicherheit sowie die Sichtbarkeit des Gesichts und der Mimik als „Mindestanforderung für das gesellschaftliche Zusammenleben“. Auf Französisch heißt das „vivre ensemble“ und scheint dort wichtig zu sein. Und noch einmal ausführlicher zitiert (wiederum nach LTO):

„Es sei nachvollziehbar, dass Personen im öffentlichen Raum nicht mit Lebensweisen konfrontiert werden wollen, die die ‚Möglichkeit einer offenen zwischenmenschlichen Beziehung‘ ablehnten oder grundsätzlich in Frage stellten. Schließlich sei ein offener Umgang miteinander ein ‚unverzichtbares Element gemeinschaftlichen Zusammenlebens‘. Der Niqab sei jedoch eine ‚Barriere‘, die einen solchen Umgang von vornherein verhindere.“

Neutralitätsklauseln werden zu Fall gebracht

Die Aktualität des breiteren Themas aus juristischer Sicht zeigt daneben ein weiterer LTO-Artikel zum „Neutralitätsgebot im Arbeitsvertrag“, das offenbar als nächstes geschleift werden soll, um einen Stoffstück zum Sieg zu verhelfen. Hier geht es darum, ob Arbeitgeber darauf bestehen dürfen, dass ihre Angestellten auf das Kopftuch im Dienst verzichten. Und tatsächlich werden solche Neutralitätsklauseln gerade auf dem Weg über die Gerichte zu Fall gebracht, was schon ein Eingriff in die Rechte der Arbeitgeber darstellt. Es muss schon „konkrete Störungen“ geben, um ein betriebliches Kopftuchverbot durchzusetzen. Ob der Niqab im Straßenverkehr die kommunale Einnahmenstruktur mittels Blitzern „konkret“ und nachhaltig „stört“, das muss das VG Berlin am 27. Januar entscheiden.

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Kommentare ( 39 )

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elresch
29 Tage her

Ich verstehe die Aufregung nicht. Fahrt mal in ein arabisches Land und klagt dort was verboten ist.
Ich finde es widerlich 2025 mit vollverschleierten Frauen auf der Strasse und im Auto zu begegnen.

Michael W.
29 Tage her

Noch ein paar Jahre so weiter, und der Iran und Saudi Arabien werden uns wie freiheitliche Länder vorkommen!
Diese Frauen sollen doch dort bleiben, wo es nicht nur geduldet oder erwünscht, sondern sogar vorgeschrieben ist.

Deutscher
30 Tage her

Ich bin Rastafarian. Marihuana ist, wie das Gebet, täglicher Teil unserer Glaubenspraxis. Wenn ich aufgrund meiner heiligen Pflichten vom Fahren eines KFZ im Straßenverkehr ausgeschlossen werde, nun, Sie wissen ja…

Übrigens: Ich habe mich entschieden, Busfahrer zu werden… ☺️

hansgunther
30 Tage her

Wir machen uns freiwillig zum Affen! Besonders den Oberaffen und ihren Helfeshelfern fehlt daneben auch noch der Verstand. Sie bücken sich, solange bis es hinten reinzieht, aber dann ist es zu spät für sie. Dann helfen ihnen auch keine Hämorridden mehr.
Wir müssen den Schleimern und Anbiederern ihre Unterwerfungsallüren austreiben, nur so geht das! Die Liebhaber der Vollverschleierung sollten sich zum Abflug bereithalten, das brauchen wir nicht zu dulden.
Im übrigen kennt die StVo den Führerscheinentzug bei groben Verstößen und zur Gefahrenabwehr.

Last edited 30 Tage her by hansgunther
Walzerfee
30 Tage her

Man wird zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, wenn man sich gegen diese Entwicklungen wehrt. Mir geht es einfach schlecht, wenn ich die oft freiwillig verhüllten Frauen hier sehe, während in anderen Ländern Frauen für die Freiheit von der Religion ihr Leben riskieren. Ich möchte keine wie auch immer verhüllte Arzthelferin, Kollegin oder Verkäuferin um mich haben, mich regt das einfach auf. Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum die meisten Mitbürger das scheinbar als tolerant, weltoffen oder gar emanzipiert empfinden. Und dass ein Arbeitgeber in seinem eigenen Unternehmen so entrechtet wird, ist ein weiterer Sargnagel für die Freiheit. Da sind wir durch… Mehr

Kassandra
30 Tage her
Antworten an  Walzerfee

England geht voraus und unter. Aber weshalb meint man, das, was in dieser Ideologie steckt, ignorieren zu können? Zumal überall, wo sie Land nahm, über die Zeiten von denen, die einstmals da siedelten, so gut wie keiner mehr lebt? Yasmine Mohammed, eine kanadische Universitätsdozentin, Anti-Islam-Aktivistin und Autorin beschreibt – denn auch wir hier im Westen werden lange über den Tisch gezogen: „Iraniens never wanted an Islamic Republic: I need ppl to know this. It was a left wing revolution that allied w Islamists. Once they won, the Islamists killed the socialist/communist leaders, hijacked the revolution, and called ist Islamic. Iranians… Mehr

joly
30 Tage her
Antworten an  Kassandra

Nun wir sind zivilisiert und kulturell weit vor diesen verbohrten Zuwanderern. Weniger davon und den Niqab als Fahrverbotsgrund und Ausschluss vom Beziehen des BÜRGERGELDES – ich wette wir hätten hier kein Verschleierungsproblem.
Etwas weniger unnötige Toleranz und wir könnten das Aufenthaltsrechts abhängig machen vom niqabfreihen und burkinafreien Auftretens. Und Familien mit beschnittenen/verstümmelten Töchtern sollten nicht einmal als Touristen einreisen dürfen.
Es fehlt nur die Traute bei unseren Eliten in der Politik und der Beamtenschaft.

Michael W.
29 Tage her
Antworten an  Kassandra

Also besonders intensiv ist der Kampf der Iraner gegen die Mullahs jetzt nicht gerade. Ab und zu kommt mal was, aber viel ist das nicht. Die sind schon ganz gerne Muslime und mögen auch den Islam. Die wenigen, das das so nicht wollen, sind ausgewandert oder erheben ab und zu mal ihre Stimme. Der Iran hat über 80 Mio. Einwohner, die sollten doch was reißen können. Ich habe eher das Gefühl, die Dame möchte das ganze schön reden.Ayatollah Ruhollah Chomeini wurde jedenfalls 1979 als der große Heilsbringer empfangen, alle Muslime fanden das gut. Das mit der islamischen Republik hatte er… Mehr

Innere Unruhe
29 Tage her
Antworten an  Walzerfee

Hier sollen wir für diese Frauen Frauenhäuser zahlen. Wie man hört, ist dort eine große Anzahl Nichtdeutsche.
Das haben Frauen in anderen Ländern nicht…
Diesen Luxusislam mit dem deutschen Bürgergeld und deutscher Demokratie ist nicht OK . Wer so radikal islamisch leben will, soll das woanders tun. Was Muslime dieser Art tun, ist kein Zusammenleben sondern dauernde Provokation und Testen der Grenzen.
Muslime, die hier mit den Deutschen wirklich zusammenleben wollen, vermeiden Provokationen und halten ihre Religion privat.

Danton
30 Tage her

Ich konnte zwei mal in Echtzeit erleben das eine Kopftuchträgerin beim Abbiegen jeweils ein Kind umgefahren hat. Beide Male stand das Kopftuch etwa nasenlang nach vorne ab. Also nicht bündig mit dem Haaransatz/Schläfe, sondern noch einmal 3-4 cm vor dem Gesichtsprofil. Bei beiden Unfällen haben die Damen weder den Kopf nach links noch nach rechts gedreht. Bei beiden Aktionen sind die Frauen auch nicht stehen geblieben, sondern noch ein Stück weiter gefahren. Ohne den Kopf zu drehen konnten sie wegen dem Kopftuch weder rechts noch links etwas wahr nehmen. Man kann sich das vorstellen wie Scheuklappen beim Pferd. Gerade für… Mehr

Last edited 30 Tage her by Danton
GP
30 Tage her

Dass das überhaupt ernsthaft diskutiert wird zeigt wie tief Deutschland gesunken ist. Wer vollverschleiert durch die Gegend laufen will soll in ein muslimisches Land ziehen.

joly
30 Tage her
Antworten an  GP

Es reichen einige kleine Maßnahmen:
Kein Kindergeld, Bürgergeld, dt. Staatsangehörigkeit oder Wahlrecht
Schon hat sich das Problem gelöst.

Siggi
30 Tage her

Wenn das durchkommt, fahre ich nur noch vollverschleiert und sche.. auf die Blitzer. Das sollten sich die linksextremen Juristen noch einmal überlegen. Nach der Wahl wird das eh wieder abgeschafft, wie das Kiffergesetz. Im Innenministerium liegen alle Namen der User vor, die so dumm waren und sich bei diesen IM-Anbaustellen angemeldet haben. Eine MPU wird denen sicher sein, außer die AfD gewinnt. Sie wird zwar auch das Gesetz zurücknehmen, aber nicht gleichzeitig damit Tausende von Führerscheinen einkassieren. Die Roten und Grünen wollten mit diesem Trick den Fahrzeugbestand drücken.

joly
30 Tage her
Antworten an  Siggi

Geschlechtswechsel und Du bist frei von Punkten in Flensburg. Ein Fahrtenbuchgebot wird bei Umschreiben des KFZ beendet.

AlNamrood
30 Tage her
Antworten an  Siggi

Na na na, sie verstehen nicht wie das hier läuft. Wenn SIE auf dem Blitzer unkenntlich sind wird die Behörde natürlich via dem Namen des Halters Schlüsse ziehen. Und dann gibt’s doppelt ärger.

LunaMystic
30 Tage her

Zur Vollverschleierung fällt mir ein, dass auch unsere Motorradfahrer fast immer „vollverschleiert“ sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass vorne am Motorrad kein Kennzeichen montiert ist.
Wie soll man die Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. beim Verursachen eines Unfalls (Stichwort Unfallflucht) ermitteln, wenn man die Gesichter nicht erkennen kann?
Wo ist da der Grundsatz der Gleichbehandlung?

Kassandra
30 Tage her
Antworten an  LunaMystic

Immerhin tragen sie eng anliegende Lederkluft – so dass kein Stoff zwischen die Pedale geraten kann. Es ist vollkommen sinnlos, über so was zu diskutieren. Entweder wir bleiben eine freie Gesellschaft mit offenem Visier – oder wir machen deren Spiel mit und unterwerfen uns. Als diese Lehrerin dereinst im Schwäbischen noch ihre Stelle ohne Kopftuch nicht antreten wollte, hat die Öffentlichkeit heftig debattiert – das scheint ja jetzt schon ausgeschlossen. Erzählen kann ich ihnen noch von einem Erlebnis an einer Kreuzung, wo so eine zum links Abbiegen den Blinker gesetzt hatte und es danach zum Verkehrsstillstand kam, weil man hinter… Mehr

Positivsteuerung
30 Tage her
Antworten an  LunaMystic

Selbst bei einem Integralhelm mit Visier ist das Sichtfeld mehr als doppelt so groß wie bei der Vollverschleierung. Es ist auch, um dem Fahrtwind zu trotzen, kaum anders möglich, Augen und Gesicht zu bedecken. Im Winter habe ich noch eine Sturmhaube unter dem Helm, es ist sonst einfach zu kalt.

Torpedo
30 Tage her

Da passt es doch gut das man in Deutschland einmal im Jahr sein Geschlecht wechseln kann.

Gut, die schlüssel für die Firmenwagen liegen wie immer im Büro für jeden leicht zugänglich.

Mein Gott wer hat sich denn den neuen AMG ausgeliehen und wurde mit 300kmh geblitzt?
Oder wer hat einen Anschlag mit dem Firmen LKW auf einem Markt begangen?

Auf dem Foto sieht man leider nur eine verschleierte Person… Und das Fahrtenbuch wurde scheinbar vergessen auszufüllen….

Wird es im grauen Deutschland bald neue Grauzonen geben?