LG Dresden erlässt eine und bestätigt andere einstweilige Verfügung

Das LG Dresden erlässt eine und bestätigt andere einstweilige Verfügung nach Widerspruch von Facebook.

© Getty Images

Zwei Verkündungstermine heute vor dem LG Dresden in Fall 16 und Fall 20 von “Meinungsfreiheit im Netz”. In beiden haben wir gegen Facebook Ireland Ltd. obsiegt.

Fall 20 von “Meinungsfreiheit im Netz”: Der Mandant hat auf Facebook den Artikel „Klimawandel – Emma (18) will die Welt dazu bringen, keine Kinder mehr zu bekommen“ kommentiert. Facebook sah “Hassrede”, das Landgericht Dresden nicht. Einzelheiten zum Fall hier. Das Landgericht Dresden hat heute nach Verhandlung am 06.11.2019 die von uns beantragte einstweilige Verfügung erlassen.

Fall 16: Der “Achse des Guten”-Autor Stefan Klinkigt hatte einen Link zum “Focus” geteilt (“Lybischer Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten“). Facebook hat diesen Link bei Klinkigt und anderen automatisch! gelöscht. Facebook Ireland Ltd. legte Widerspruch gegen die von uns erwirkte einstweilige Verfügung ein. Man war der Meinung, eine taufrische Löschung dürfte nicht mehr im Eilverfahren geltend gemacht werden, wenn der Artikel älter ist. Der Nutzer solle stattdessen mehrere Jahre auf die Rechtskraft im Hauptsacheverfahren warten. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht allerdings nicht unter Aktualitätsvorbehalt. Der Widerspruch wurde mit Urteil vom gestrigen Tage zurückgewiesen, die einstweilige Verfügung bestätigt.

Facebook hat die (weiteren) Kosten der Verfahren zu tragen, die in den Fonds zurückfließen.


Zuerst bei Meinungsfreiheit im Netz erschienen.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 5 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

5 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Protestwaehler
4 Jahre her

Wenn jetzt FaceBook noch für jede unrechtmäßige Löschung 50.000 €uro Bußgeld zahlen müsste, hätte man wirklich was zu feiern.

Schonclode
4 Jahre her

Es gibt sie noch in Deutschland – die Gerechtigkeit, auch nach den vielen Merkel Jahren.

StefanB
4 Jahre her

Fratzenbook ist doch der letzte Bullshit. Für die Möglichkeit maximale Kohle aus dem Geschäftsmodell zu ziehen, machen Zuckerberg & Co. jeden rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Nutzer mit. Man sollte sich – jedenfalls als Privater – von diesem Produkt tunlichst fern halten.

Zu den einstweiligen Verfügungen von TE und Der Achse des Guten: gut gemacht!

manfred_h
4 Jahre her

Prima, GUT SO! GUT GEMACHT!

Paul Pimmel - der Herr des Kosmos
4 Jahre her

Bei so vielen Kosten wird es nicht mehr lange dauern, bis Facebook bei den übrigen Akteuren des Kampfes gegen rächtz wegen staatlicher Unterstützung vorstellig wird und diese selbstredend auch erhält…