Grüne, SPD und Linke überbieten sich gegenseitig in den Forderungen eines AfD-Verbots. Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Die zentralen Vorwürfe des Verfassungsschutzes sind nicht haltbar, politische Verbotsfantasien verfassungsrechtlich gegenstandslos.

Freiburg. Der renommmierte Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek sieht aktuell keine Basis für ein Verbot der AfD. Dafür lägen die Voraussetzungen nicht vor. Selbst wenn die AfD rechtsextrem sein sollte, sei eine weitere Voraussetzung „eine aktiv kämpferische Haltung, mit der die AfD darauf ausginge, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also hier die Menschenwürdegarantie, zu beseitigen“, sagt Murswiek im Gespräch mit der Juni-Ausgabe des Monatsmagazins Tichys Einblick. „Solche Bestrebungen lassen sich nicht ansatzweise in dem erkennen, was die AfD bis jetzt gesagt oder getan hat.“
Auch inhaltlich hat Murswiek erhebliche Zweifel an den Vorwürfen. „Der Kernpunkt, warum der Verfassungsschutz zu seiner Einschätzung gekommen ist, ist die These, dass die AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vertrete. Und das sieht der Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich an. Ich halte diese Auffassung für falsch“, so Murswiek. Vielmehr habe das OVG Münster in seinem AfD-Verfahren 2024 festgestellt, dass die „deskriptive Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs, also die Rede von einem durch Abstammung, Kultur, Geschichte gekennzeichneten Volk, nicht in irgendeiner Weise als verfassungsfeindlich angesehen werden kann“.
Auch der Vorwurf, die AfD wolle eingebürgerten Ausländern verfassungsmäßige Rechte vorenthalten, treffe nicht zu. „Im Gegenteil gibt es offizielle Erklärungen der AfD, die genau das Gegenteil aussagen. Die AfD hat einen Beschluss zur deutschen Staatsangehörigkeit gefasst, in dem ausdrücklich steht, dass eingebürgerte Migranten dieselben Rechte ohne jede Einschränkung haben wie alle anderen Staatsangehörigen.“
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Jetzt sollen die staatlichen Gelder für die AFD gestrichen werden und die anderen sollen mehr bekommen. Gaengelung, unwahre Behauptungen, Nazi-Keule, Ausgrenzung bei ARD/ZDF. Warum das alles? Weil die neue Volkskammer bei der Migrationspolitik, Schulden machen, Energiepolitik, Deindustrialisierung etc. sich einig ist. Da stört eine Opposition. Willkommen in der Neo-DDR.
Das wird von Hans Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des BVG gleich gesehen und sollte ein Urteil zu Ungunsten der Blauen gefällt werden, hätten sich die Zusammenkünfte im Kanzleramt gelohnt und dann müßte jedem klar sein mit wem er es in Berlin zu tun hat.
Ach, hätten wir unser liebes Grundgesetz doch nur schon vor
100 Jahren gehabt!
Dann hätte es uns schon damals
so gut vor den Nazis geschützt wie heute.
Was genau ist denn ein Rechtsstaat?
Es ist unklar, wann europäisches, wann das nationale Recht gilt; mündliche Anweisungen haben 20 Jahre Bestand; Parteiverbot hat keine Grundlage; Einbürgerungen von Personen, die aus einem sicheren Staat kommen, hier Geld bekommen und unsere Nachbarn der Verfolgung bezichtigen (oder warum blieben sie nicht in Bulgarien und Polen)?
Grüne, SPD und Linke überbieten sich gegenseitig in den Forderungen eines AfD-Verbots.
Da fehlt etwas: Die C-Parteien werden nicht genannt.
Die C-Parteien sind auch für ein AfD-Verbot, denn mit AfD wären die C-Parteien bedeutungslos.
Dabei wissen alle, daß ein AfD Verbot ohne Grundlage ist. Hauptsache die Luft scheppert und das gesichert rechts Gelabere lenkt vom eigenen Unvermögen ab.
Stellen wir doch die Frage, warum Dobrindt das Gutachten nicht prüft und dem Spuk ein Ende bereitet.
Ein ungeprüftes Gutachten scheint von großen Nutzen zu sein.
Warum? Habe die Prosa überflogen, gehört in jedes rechtes Buchregal!
Verbieten und Schluss! Artikel 20 GG in Kraft und Ende mit der Simulation.
Dann fängt der Widerstand erst an zu arbeiten, ohne Hoffnung auf Rettung von Oben. Ohne demokratische Spielregeln. Untergrund macht Spaß!
AfD „Gutachten“
..kein einziger Jurist war so dumm, seinen Namen darunter zu setzen.
Das Nichtgutachten beinhaltet keine einzige Auseinandersetzung mit den Kernaussagen der Grundrechte im Lichte der FDGO und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zu diesen Schutzrechten. Der VS hat juristisch gesehen puren Schwachsinn abgeliefert.
Dafür gibt es gute Gründe für ein Verbot einer kriegshetzenden Sekte die auch als die Grünen bezeichnet wird. Diese Sekte agiert derzeit als sogenannte Partei. Parteien müssen aber auch intern nach demokratischen Regeln des GG organisiert sein. Das ist bei der Partei der Grünen aber nicht der Fall! So steht im GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Nach den Statuten dieser „Partei“ ist es aber ausgeschlossen, dass ein Mann diese Sekte führt oder vertritt, – was schon viele feststellten!. Eine Einstufung als eine Religionsgemeinschaft wäre notwendig.
Nochmal: Um einen Prozess gewinnen und ein Verbot der AfD erwirken zu können, muss der Kläger einem wirklich unabhängigen Gericht zwingend unzweifelhafte Beweise vorlegen. Diese Beweise liegen nicht vor. Nur eine zusammen-kopierte Zitatesammlung aus dem Internet, umgedeutet, ausgeschmückt mit viel persönlicher, linksextremistischer Phantasie, unhaltbare Behauptungen und Unterstellungen, wilde Spekulationen und haltlose Anschuldigungen, vorsätzlich falsch interpretiert Aussagen usw. reicht vor Gericht nicht. Jedes ordentliche und unabhängige Gericht wird den Antragstellern diese Unterlagen um die Ohren hauen bis die Fetzen fliegen. Das gilt aber nur für tatsächlich unabhängige Gerichte.
> Die zentralen Vorwürfe des Verfassungsschutzes sind nicht haltbar, politische Verbotsfantasien verfassungsrechtlich gegenstandslos.
Es kommt auf das Gericht an. Wie Beria zu sagen pflegte: Gebt mir den Mann – Paragrafen werden sich schon finden!