In Thüringen billigt das Landesverfassungsgericht vorerst den Ausschluss der AfD aus den Kontrollgremien des Geheimdienstes. Auf Bundesebene will die kommende Regierung die Rolle der Geheimdienste ausbauen, und in Brandenburg will der Verfassungsschutz sogar Chatgruppen verbieten.

Mit einer Gesetzesänderung möchte die Regierung in Thüringen unter Mario Voigt (CDU) die AfD aus den Kontrollmechanismen gegen einen Verfassungsschutzmissbrauch ausschließen. Dagegen hatte die AfD per Eilantrag vor dem Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Doch das Gericht lässt den Ausschluss der größten Oppositionspartei im Landtag zu. Denn es sei wichtiger, dass überhaupt eine Kontrolle gegeben sei, als dass die AfD daran beteiligt würde.
Nach den Wahlen am 1. September 2024 schieden alle fünf verbliebenen Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag aus. Das Gremium musste komplett aufgelöst werden – ohne dass der Landtag ein neues Gremium aufstellen konnte. Denn ohne Zustimmung der AfD, die bei den Wahlen 32,8 Prozent der Stimmen erhielt, konnte die Kommission nicht neu besetzt werden. Und die AfD verlangte als Faustpfand ihrer Zustimmung, dass auch ein AfD-Mitglied in die Parlamentarische Kontrollkommission und in die G10-Kommission gewählt würde.
Die G10-Kommission entscheidet im Einzelfall, welche geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen, zum Beispiel Telefonabhörungen, durchgeführt werden dürfen.
Verfassungsschutz arbeitet weiterhin ohne Kontrolle
Daher konnte der Verfassungsschutz mehr als ein halbes Jahr lang ohne Kontrolle agieren, wie er wollte – was faktisch auch keine Änderung zum vorherigen Zustand darstellte, denn Verfassungsschutzchef Stephan Kramer (SPD) konnte sich gegenüber dem SPD-geführten Innenministerium vieles erlauben. Tichys Einblick berichtete.
Anfang April wurden nun die Kommissionen zur Überwachung der Geheimdienste wieder eingesetzt. Die große Front von CDU, SPD und BSW änderte mit Unterstützung der Linken (die Regierung Voigt hat keine Mehrheit) die Regeln zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Statt einer Zweidrittelmehrheit wird nun nur noch eine einfache Mehrheit gebraucht, um einen Politiker in die Kommission zu entsenden. Sie muss auch nicht mehr – wie vorher – fünf Mitglieder haben, sondern darf drei bis sechs Mitglieder haben. Das ist wichtig, denn: Das Gesetz sieht auch vor, dass „die parlamentarische Opposition im Landtag … im Verhältnis ihrer Stärke … im Gremium vertreten sein“ muss.
Da die Kommission aber nun aus weniger als fünf Mitgliedern bestehen darf, konnte der Landtag mit einfacher Mehrheit entscheiden, dass die Kommission nur noch aus vier Mitgliedern besteht. Und wenn die Linke zwei dieser Sitze erhält, ist die Parlamentarische Kontrollkommission damit zur Hälfte durch die Opposition besetzt. Das gleiche Spiel wurde auch bei der G10-Kommission durchgeführt. In der Konsequenz hält die Linke mit einem Landtagswahlergebnis von 16 Prozent nun 50 Prozent der Plätze in diesen Kommissionen – und damit mehr als die Regierungsparteien CDU, SPD und BSW jeweils halten.
Kompetenzen ausweiten?
Thorsten Frei, den die CDU zum Kanzleramtschef berufen wird, möchte derweil die Geheimdienste weiter stärken. Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesverfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) sind direkt dem Kanzleramt unterstellt – und damit Thorsten Frei. Er sagt, er wolle vor allem die Kooperation mit ausländischen Diensten ausweiten, denn ihre Hinweise seien es, die allzu oft Anschläge in Deutschland verhindern. „Damit unsere Dienste für unsere ausländischen Verbündeten ein glaubwürdiger Partner sind und bleiben, brauchen sie den notwendigen Instrumentenkasten“, so Frei. Doch wenn die Geheimdienste auf Landesebene kaum kontrollierbar sind, ist es mehr als gefährlich, ihre Befugnisse und Instrumentarien auszuweiten.
Der Verfassungsschutzpräsident Brandenburgs, Jörg Müller, fordert sogar eine massive Ausweitung der Befugnisse. Er möchte, dass Chatgruppen auf WhatsApp und Telegram als Gruppierungen eingestuft werden können. Denn wenn sie als Gruppierungen gelten, können rechtsextreme Chatgruppen gerichtlich verboten werden. In diesen Chatgruppen finde eine „Turboradikalisierung“ der Jugendlichen statt, so Müller gegenüber Stern und RTL. „Die jungen Nazis sind gewalttätig. Das geht von Sachbeschädigungen über körperliche Angriffe auf politische Gegner bis hin zu Brandanschlägen. Bei solchen Taten nehmen Neonazis eine Gefahr für Leib und Leben der Opfer in Kauf.“
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Ich las eben, die AfD ist komplett als gesichert rechtsextrem eingestuft worden! Ich will nur noch weg und kann nicht!!
Psychopathen und ihre Mitläufer haben sich dieses Land zur Beute gemacht.
Es ist ein absolut verachtenswertes Land, wo eine Mafia aus Parteien ihre eigene Macht mit allen Mitteln verteidigt, ob legal oder illegal.
Wo staatliche Einrichtungen genötigt werden, Hetze und Falschmeldungen über die einzige ehrlich Oppositionspartei zu verbreiten.
Wir leben in einem Land, das von kriminelle und Psychopathen verwaltet und auch noch zielgerichtet ruiniert wird.
Jeder anständige Deutsche sollte auswandern – aber nur in ein nicht EU Land
Die Demokratie zu zerstören, um die Demokratie zu schützen. Und die TU Chemnitz prüft immer noch die Plagiatsvorwürfe gegen Thüringens Ministerpräsidenten Herrn „Prof. Dr.“ Voigt…..
Warum soll das so schlimm sein? Die Stasi und die Gestapo hatten doch auch mehr Befugnisse! Und damals waren die Kinder tatsächlich noch kriegstauglich!
Es scheint genau die Politik zu sein, die Jugendliche in solche Chatgruppen zusammentreffen lässt. Eine Resistance der aktuellen Zeit. …..und das gegen eine linke Politik. Nah‘ so was aber auch!
Es ist an der Zeit, daß sich die älteren Bürgern in solchen Chats organisieren und ihren Dampf/Druck/Frust auf der Straße äußern. Nur das schafft eine Veränderung. Das Volk wird von Seiten der Politiker in Angst und Schrecken versetzt. Das muss umgekehrt werden, dann wird ein Schuh draus.
Wenn ein Parlament mit einer einfachen Mehrheit ein Gesetz ändern kann, das eine 2/3 Mehrheit braucht, dann stinkt es bis zum Himmel.
Aber gut: „Ist der Ruf erst ruiniert lebt sichs gänzlich ungeniert.“
Das ist ja das Einfallstor, welches hochgebildete Verfassungsrechtler irgendwie nicht bemerken wollen. Jeder Artikel, dessen letzter Satz „Näheres regelt ein Bundesgesetz.“ oder ähnlicht lautet, ist ein Absichtserklärung unter Vorbehalt.
Wer muss sich schon die Mühe machen, z.B. Art 2 GG (2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“ mit 2/3 Mehrheit des BT zu ändern, wenn er denn gleichen Effekt auch über die „Anpassung“ des Infektionsschutzgesetzes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ganz bequem erreichen kann?
Dem Brandenburger Verfassungsverschmutzer sei folgender Spruch von Michael Klonovsky ins Stammbuch geschrieben:
“Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff ‘Nazi’ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser und aus intellektueller Sicht eine Null.”
„In diesen Chatgruppen finde eine „Turboradikalisierung“ der Jugendlichen statt..“
Aha, soso, vielleicht kommt es aber auch zu Turboradikalisierungen der Bürger, wenn die Regierung mit lächerlichen Taschenspielertricks die wirkliche Opposition um ihre parlamentarischen Rechte bringt und damit quasi anfängt diktatorisch zu regieren!?
Aber was weiß ich schon….
Tja. Der Umbau der deutschen Demokratie in eine Altparteienautokratie vollzieht sich in immer schnelleren Schritten, je stärker der Wähler seine demokratischen Rechte mit Wahl der AfD durchsetzen möchte. Der Repressions- wird kurzerhand zum Unterdrückungsapparat umgebaut. Das sind die Geburtsstunden totalitärer Systeme.
Das schreib ich gestern und heute wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Manches geht doch schneller als man denkt.