Daniel Günther gefährdet die freiheitliche Demokratie

Der angesehene Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart kritisiert Daniel Günther und sieht das Bundesverfassungsgericht und freiheitlich denkende Demokraten in der Pflicht, gegen Günthers Ideen einer Medienzensur einzuschreiten.

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

„Die Übergänge von wehrhafter zu autoritärer Demokratie sind fließend, die Grenzlinien unklar – vor allem dann, wenn zum Schutz der Demokratie Freiheit beschränkt werden soll“, schreibt der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in einer Kolumne in der führenden Fachzeitschrift für Juristen, Neue Juristische Wochenschrift (NJW-aktuell 4/26).

Daniel Günther windet sich

Degenhart geht auf den Anspruch des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther ein – wobei der Jurist sich feinsinnig über dessen Versuche lustig macht, das, was er zunächst sagte, zu dementieren und dann doch wieder zu bestätigen: Es sind Windungen eines Ertappten. Degenhart bleibt aber nach Durchsicht der Lanz-Sendung dabei, dass Günther mit einem uneingeschränkten „Ja“ Zensur und Verbot von kritischen Medien gefordert habe. Die Ausreden Günthers, er habe ja „nur“ von einem Verbot von sozialen Medien für 16-Jährige gesprochen, lässt er nicht gelten und arbeitet sie als nachträgliche Schutzbehauptung heraus. Nun ist die Kolumne eines Verfassungsrechtlers kein Urteil, aber zeigt doch, dass Günthers Ausreden nur der Versuch sind, von seinen eigentlichen Aussagen irgendwie abzulenken. Aus gutem Grund: Günthers Aussagen widersprechen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen.

Man kann es auch anders sagen: Wird das jetzt gegen Günther laufende äußerungsrechtliche Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht vorangetrieben, müssten die Richter einschreiten. „Ein Votum des Verfassungsrechts hat dem (den Aussagen Günthers, der Verfasser) entschieden zu widersprechen – nicht nur deshalb, weil hier das Zensurverbot des Grundgesetzes negiert wird, die sehr hohen Schranken für ein Verbot von Presse offenbar für Feinde der Demokratie nicht gelten sollen, sondern auch deshalb, weil hier von staatlicher Seite beansprucht wird, demokratiefeindliche Medien zu identifizieren.“

Auch NGOs gefährden Demokratie

Degenhart bleibt aber nicht bei Günther stehen, sondern kritisiert auch das Zusammenspiel von staatlichen Institutionen mit sogenannten NGOs, die gegen freie Meinungsäußerungen in Stellung gebracht werden – etwa durch Meldeportale und ähnliche Angriffe auf die Meinungsfreiheit. Im Namen der Demokratie werde diese gefährdet. Dazu zählt Degenhart auch Angriffe auf Meinungsäußerungen mit Hilfe des Strafrechts: Gemeint ist die Verschärfung des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches. Danach wird Kritik an politischen Amtsträgern als eine Art „Majestätsbeleidigung“ auch mit Hausdurchsuchungen und Strafverfahren verfolgt und führt zu einer Vielzahl von Verfahren, die erkennbar Einschüchterung als Ziel hatten.

„Wenn auch von der hehren Absicht getragen, Demokratie zu schützen, jedenfalls ‚gegen rechts‘, fügen sich die Äußerungen doch in eine Entwicklung, in der die streitbare Demokratie des Grundgesetzes zusehends Züge einer autoritären Demokratie anzunehmen beginnt. Auch der geforderte Zusammenschluss des Staats mit ‚zivilgesellschaftlichen Organisationen‘ geht in diese Richtung, denn er bedeutet ein ‚Mehr‘ an staatlichem Einfluss im Widerspruch zum Gebot staatsfreier Meinungsbildung. Die Entwicklung erfasst gerade die für die freiheitliche Demokratie so essenziellen Freiheiten der Meinungsäußerung und der Presse, durch unangemessene staatliche Reaktionen auf Meinungsäußerungen auch und gerade dort, wo sie der Machtkritik dienen, durch Verschärfung und Instrumentalisierung des Strafrechts in konturenlosen Äußerungsdelikten.“

Der Verfassungsrechtler kehrt die Kritik geradezu um: Nicht kritische Medien und Bürger seien eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern  jene, die die Einschränkung der Pressefreiheit fordern und betreiben. „Hier muss sich die wehrhafte als freiheitliche Demokratie erweisen, ist Wachsamkeit geboten – nicht zuletzt auch im ‚Raum der Freiheit, der Sicherheit, und des Rechts‘.“

Prof. Dr. Christoph Degenhart ist Professor für Staats- und Verfassungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig, von 2010 bis 2020 war er Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Der Beitrag ist in NJW-aktuell 4/26 erschienen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 66 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

66 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
heinrich hein
18 Tage her

ich finde es beeindruckend, wie lange man sich mit einem m.E. vollkommen erfolglosen und m.E. korrupten (er brachte seinen Bruder mit blitzartiger Beförderung in ein hohes politisches Amt im Kieler Landtag) Politiker befassen kann, der m.E. noch nicht sonderlich viel in seinem Leben erreicht hat und auf den in der CDU nur die Merkelanier hören, beschäftigen kann.

Kassandra
18 Tage her
Antworten an  heinrich hein

Erkennen Sie andere „in Verantwortung“ als solche? Dass sie dabei sind, gemeinsame Sache gegen uns zu machen – das scheint das Gefährliche.
Und so spielt ein jeder seine Rolle…

wegmitdenaltparteien
19 Tage her

In einer funktionierenden Demokratie wäre Günther längst zurückgetreten, in einem postfaschistischen Deutschland hat der Parteienstaat das nicht nötig.

Hätte ein Afd`ler eine derart verfassungs- und demokratiefeindliche Ansage gemacht, wären seit Wochen hunderttausende auf der Straße um gegen Rechts und gegen Faschismus zu demonstrieren.

Last edited 19 Tage her by wegmitdenaltparteien
giesemann
19 Tage her

Die Schleifung der Dreiteilung der Gewalten nach Montesquieu ist in vollem Gange – eine starke Vierte Gewalt wäre eine weitere Spaßbremse der Günthers und Konsorten. Daher die bewegte Klage des Daniel. Allerdings: Die Vierte besorgt die eigene Schleifung seit langem schon selbst, an langen Seilen, ein tolles Gewirr, viele „NGOs“ zerren kräftig mit. Gehören bekanntlich nicht zur Regierung … . Oder?

Ben Clirsek
19 Tage her

Seltsam, dass die Schleswig Holsteiner oft ein Faible, wie formuliere ich das jetzt, für, na ja, solche Politiker bzw. deren Parteien haben. Ob Ehrenwort Barschel, der pseudointellektuelle Engholm, Nicht insolvent Habeck, NGO Prien, Elefant im Porzellanladen Wadephul oder jetzt Zensur Günther, irgendwie fragt man sich schon, was da oben los ist. Für ein so kleines Bundesland mit 3 Millionen Einwohnern ist das doch eine ziemliche Negativauswahl. Schade eigentlich, denn ich liebe Leute und Landschaften im hohen Norden Deutschlands.

dabovobis
19 Tage her

„Wenn auch von der hehren Absicht getragen, Demokratie zu schützen, jedenfalls ‚gegen rechts‘, fügen sich die Äußerungen doch in eine Entwicklung, in der die streitbare Demokratie des Grundgesetzes zusehends Züge einer autoritären Demokratie anzunehmen beginnt“ – mit diesen Worten entwertet der Autor komplett seine sonstigen Ausführungen. Er sagt allen Ernstes, dass es eine „hehre Absicht“ ist, „gegen rechts“ die Demokratie schützen zu wollen? Er ist keinen Deut besser als Günther, den er vorgeblich kritisiert.

Nachrufer
18 Tage her
Antworten an  dabovobis

Ohne den kompletten NJW-Artikel zu kennen: Die Formulierung des Verfassungsrechtlers „Wenn auch von der hehren Absicht getragen…“ ist evtl. ein dezenter Verweis auf ein Urteil des OLG Dresden vom Mai 2023 gegen die Linksextremistin Lina E. Hierzu hatte TE am 31.5.2023 ausführlich berichtet. Auszug: „Der Richter bestätigte der Angeklagten wörtlich ‚achtenswerte Motive‘; nur liege das Gewaltmonopol beim Staat. Die größere Gefahr gehe von rechter Gewalt aus. Mit dieser Begründung liefert der Richter eine Rechtfertigung der linken Gewalt und erkannte ihr ‚Heldenstatus‘ zu“, vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/linksextreme-gruppe-um-lina-e-zu-mehreren-jahren-haft-verurteilt/. Und am 01.6.2023: „Der Richter betont: Lina E. habe sich im Prozess ‚positiv abgehoben‘. Und: Es… Mehr

hansgunther
19 Tage her

Man fragt sich immer, wer, wo und wann die Muttermilch der SED, der Stasi und am Beginn durch die DDR gepampert, auch durch Merkel am Ende gesäugt hat. Dieser immer noch infantile CDU-Eleve ohne konservatives Rückgrat scheint ein gutes Beispiel zu sein, sichtbar und verbal völlig von der Rolle, der seine verinnerlichte Distanz zur Demokratie und Nähe zu einem totalitären System nicht mehr verbergen kann. So wird die Infiltration unseres Staates durch implantierte Fressfeinde als Kommunist einmal sichtbar, unabhängig von unerklärlichen Handlungen gegen Staat und Gesellschaft der übrigen Kandidaten. Der Garde der „unsere Demokraten“, die parlamentarische Scheingefechte führen zur Vorteilhaften… Mehr

Last edited 19 Tage her by hansgunther
Querdenker73
19 Tage her

Muss man diesen Typen eigentlich öffentlich hervorheben?? Schade um jeden Gedanken!

hansgunther
19 Tage her
Antworten an  Querdenker73

Das ist wichtig, um zu erkennen, wie die Pilzsporen der DDR, Stasi und Merkel das Myzel des Kommunismus gesponnen haben, das tief in unsere Gesellschaft eingedrungen ist: die BRD als unterwanderter Staat, am Wanken und Vergehen.

Reinhard Schroeter
19 Tage her
Antworten an  hansgunther

So gut wie jedem im Osten war klar, dass mit Merkel,IM Erika und mit ihr , die Stasi ins Kanzleramt Einzug gehalten hat. Das hat unsere Landsleute im Westen nicht davon abgehalten, sie gleich vier mal hintereinander in das Selbe zu hieven, auf das sie ihrem Zerstörungswerk ungehindert nachgehen konnte. Noch immer ist der Westen so verzückt von der Bolschewistin, man wetteifert förmlich darum ihr Faschingsorden umhängen zu dürfen. Um nicht falsch verstanden zu werden, Selbst wenn alle im Osten,die FDJ-Sekretärin gewählt hätte, so hätte sie es doch niemals auch nur in die Nähe der Kanzleramtes geschafft. Das sie 16… Mehr

DDRforever
17 Tage her
Antworten an  hansgunther

So etwas wie „UnsereGesellschaft“ erinnert mich fatal an „UnsereDemokratie!. Typisch BRD eben.

Lotus
19 Tage her

Günther ist der Prototyp eines Unseredemokraten. Auf hohem Ross sitzend verkauft er sich dem Publikum als ein einzig dem GG verpflichteten Vorzeige-Demokrat. Alles Show und Fassade. Bis heute hat Günther kein einziges Beispiel gebracht, dass seine massiven und rufzerstörenden Vorwürfe gegen NIUS belegen würde. „Feinde der Demokratie“ – warum?? Wer bestimmt, wer Feind der Demokratie ist? Warum geht Günther nicht juristisch gegen Reichelt und NIUS vor, wo die doch dauernd und ausschließlich „faktenfrei“ berichten – also lügen? Günther sagt über NIUS, dass dort Dinge verbreitet werden, von denen NIUS glaubt, sie unter dem „Deckmantel“ der Presse- und Meinungsfreiheit sagen zu… Mehr

Ho.mann
19 Tage her

Antidemokratische Polit-Koryphäen wie Günther, nutzen ihre Popularität, um bei der Aufführung der Schmierenkomödie: „Gegen Volk und Demokratie“, glänzen zu können.

Nibelung
19 Tage her

Wenn jemand der Zersetzer, sogar ihrer „eigenen Demokratie“ ist, dann kann es nur der Gescholtene sein, denn der hat ungeheuerliches im Amt von sich gegeben und diese Typ hat keinen Anspruch mehr darauf im Namen des Landes und seiner Bürger zu sprechen und hat sich damit selbst ins Abseits gestellt, was nur noch eine Frage der Zeit ist, bis er entnervt aufgibt, denn auch er ist einer der Konvertiten von Merkel und rot/grün im Geist in Vollendung in schwarzer Mogelpackung. Er sollte uns deshalb schleunigst von seinem Anblick befreien, denn er ist es als Nestbeschmutzer nicht wert, daß ihn die… Mehr