Tausende Händler bereiten Verfassungsklage gegen Bundeslockdown vor

Die andauernde Schließung des Einzelhandels stellt immer mehr Unternehmer vor existenzielle Probleme. Gegen den Bundeslockdown, der auch Öffnungsprojekte durch Testung verbieten würde, will man nun vor Gericht ziehen.

IMAGO / Wilhelm Mierendorf

Die Corona-Restriktionen treffen besonders den Einzelhandel hart. Durch den  „November Lockdown light“ der sich mittlerweile bis April zieht, kann nun seit fast einem halben Jahr kaum ein Geschäft seine Türen öffnen. Viele Händler bringt das an den Rand des Existenzverlusts. Jetzt wollen viele von ihnen sich dagegen wehren. Die Initiative „Händler helfen Händlern“ will nun gegen den geplanten Bundeslockdown und die damit einhergehende Schließung ihrer Betriebe juristisch vorgehen.

Die Initiative hat inzwischen fast rund 3800 angeschlossene Händler. Unter anderem sind daran der Sportfachhandel Intersport, die Modehändler Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailer, Gastronomen wie L‘Osteria, der Babyartikelfachmarkt BabyOne, Elektromärkte wie Saturn und Media Markt und der Fahrradhändler Rose Bikes beteiligt. Der CEO von Rose Bikes ist auch der Initiator von „Händler helfen Händlern“. Sein Statement zu Merkels Notbremse: „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen, aber sinnvoll“.

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Der Intersport-Vorstandschef Alexander von Preen sagt dazu: „Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“. Die Mitwirkenden der Initiative seien jetzt an einem Punkt angelangt, wo sie überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Mit der von Merkel geplanten Notbremse, die seit Tagen an vielen Stellen diskutiert wird und schon von unterschiedlichsten Seiten scharf kritisiert wurde, wären ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis eine bundesweite Schließung des Einzelhandels vorgesehen, sowie eine nächtliche Ausgangssperre und harte Kontaktbeschränkungen. Markus Diekmann sieht in der Einführung dieser Notbremse die Möglichkeit, endlich „bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“.

Neben den Maßnahmen, die nicht verhältnismäßig seien, weil der Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko berge – wie Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts bestätigen – , stört die Initiative aber auch vor allem die Wettbewerbsverzerrung, als Folge der Corona-Politik. Durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz dürfen Buchläden oder Gartenmärkte öffnen, andere Geschäfte aber nicht. Das sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere den Händlern zu Folge eine Wettbewerbsverzerrung.

Man sagt, man sei gesprächsbereit. „Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg“, so von Preen. Doch sollte das Gesetz kommende Woche so verabschiedet werden, sehe man keine andere Möglichkeit, als zu klagen. Für diesen Fall bietet die LinkedIn Gruppe von „Händler helfen Händlern“ an, dass sich jeder melden könne und die Anfragen dann mit Rechtsanwälten koordiniert werden würden.

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