Dobrindt will Vergesellschaftungen erschweren – Die Linke wettert gegen „Mietmafia“

Dobrindt will gegen linken „Vergesellschaftungs-Fetisch“ vorgehen und mit einem „Investitionsschutzgesetz“ Vergesellschaftungen auf Landesebene erschweren. Linken-Chef Pantisano antwortet mit „Mietmafia“-Parolen und setzt die SPD unter Druck.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will den Berliner Vergesellschaftungsplänen höhere Hürden setzen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt dafür ein „Investitionsschutzgesetz“ an: Wer Unternehmen vergesellschaften will, soll die Notwendigkeit ausdrücklich nachweisen und die Eigentümer unmittelbar in Geld zum Verkehrswert entschädigen müssen. Die Linke reagiert mit scharfen Angriffen – ihr Co-Vorsitzender Luigi Pantisano erklärt den Schutz von Eigentümern zur Parteinahme für eine „Mietmafia“.

„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild“. Auf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben hat sich die Bundesregierung bereits verständigt. Es soll Vergesellschaftungen auf Landesebene erschweren.

Anlass sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften. Auch ein Volksentscheid hatte dies gefordert.

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Laut Sondierungsplänen wollen Linke, Grüne und SPD rund 160.000 Wohnungen großer privater Konzerne vergesellschaften. Die Unternehmen sollen jeweils einen Grundbestand von 10.000 Berliner Wohnungen behalten dürfen. Vonovia allein soll von rund 130.000 Berliner Wohnungen um die 120.000 hergeben. Die Entschädigungen sollen auf insgesamt 16 Milliarden Euro „gedeckelt“, durch Kredite finanziert und über die Mieteinnahmen refinanziert werden.

Nun zeichnet sich ein Konflikt darüber ab, wie weit der Bund den Ländern dabei Grenzen setzen kann. Dobrindts Vorhaben umfasst drei zentrale Vorgaben. Bei Verstaatlichungen sollen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert zulässig sein, den ein Wertgutachten ermitteln muss. Die Zahlung soll unmittelbar in Geld erfolgen.

Außerdem soll es nicht genügen, die Vergesellschaftung politisch zu wünschen: Ihre Notwendigkeit müsste ausdrücklich nachgewiesen werden. Andere Maßnahmen, etwa Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung, müssten zuvor vollständig ausgeschöpft worden sein. Damit würde aus dem politischen Versprechen der Linken eine Verpflichtung, sowohl die Voraussetzungen als auch die Finanzierung offenzulegen. Der Zugriff auf private Wohnungsbestände soll an konkrete Nachweise und eine unmittelbare Entschädigung der Eigentümer gebunden werden.

Pantisano stellt die SPD vor die Lagerfrage

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Linken-Chef Luigi Pantisano wirft der Bundesregierung dagegen vor, aus Angst vor seiner Partei zu handeln. „Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt“, erklärte er am Sonntag. Die Berliner hätten sich zweimal für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände entschieden: zunächst im Volksentscheid und anschließend, indem sie die Linke nach einem Mieten-Wahlkampf zur stärksten Kraft gewählt hätten. So begründet Pantisano den politischen Anspruch seiner Partei auf die Umsetzung.

Dobrindt und die Merz-Regierung zeigten mit ihrem Vorgehen, dass ihnen die Aktionäre von Vonovia wichtiger seien als die Berliner Mieter. Ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, behauptet der Linken-Chef. Unabhängig davon werde seine Partei weiter für die Bedürfnisse der Menschen und die Bezahlbarkeit des Lebens eintreten.

„Die Mietmafia darf nicht weiter ungehindert ihre Mieterinnen und Mieter auspressen“, sagte er. Die Bundes-SPD müsse sich entscheiden, ob sie auf der Seite der „Mietmafia“ oder der Mieter stehe. Aus der Frage nach gesetzlichen Voraussetzungen und Entschädigungen macht der Linken-Chef damit eine schlichte Lagerfrage.

Staatsrechtler warnt vor Festlegung auf den Verkehrswert

Rechtliche Risiken sieht der Staatsrechtler Ulrich Battis. Seine Bedenken richten sich vor allem gegen die vorgesehene Festlegung der Entschädigung auf den Verkehrswert. „Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant“, sagte Battis den „Funke“-Medien.

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Die übrigen Anforderungen hält er hingegen für gut umsetzbar. Das betrifft sowohl die unmittelbare Entschädigung in Geld als auch den ausdrücklichen Nachweis, dass eine Vergesellschaftung notwendig ist. Entscheidend sei jedoch die Frage, „ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich sind“. Eine gesetzliche Regelung des Bundes würde nach seiner Einschätzung die Möglichkeiten der Länder begrenzen.

In einem Interview mit Focus Online vom 26. September hatte Battis seine Zweifel an den Berliner Plänen deutlich gemacht: „Aus meiner Sicht scheitert eine Vergesellschaftung an der Verhältnismäßigkeit.“ Artikel 15 des Grundgesetzes erlaube Vergesellschaftungen grundsätzlich, entbinde sie aber nicht von dieser Prüfung.

Auch finanziell sieht Battis erhebliche Probleme: Entschädigungen könnten mehrere Dutzend Milliarden Euro kosten. Berlin verfüge darüber nicht und erhalte bereits erhebliche Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Dem Bund traut Battis eine begründete Regelung zu, etwa wegen der Folgen für Banken und Wirtschaft. Pauschal verbieten könne er Vergesellschaftungen jedoch nicht; er müsse ihre Voraussetzungen bestimmen. Unmittelbar betroffene Eigentümer und Aktionäre könnten gegen ein Berliner Gesetz klagen. Letztlich erwartet Battis Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. „Ein Volksentscheid kann sich nicht über die Verfassung hinwegsetzen.“

So viel zu Partisanos Berufung auf den Volksentscheid beim Poltern gegen Dobrindts Vorhaben.

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