Vier AfD-Politiker klagen gegen ihren Ausschluss von den niedersächsischen Kommunalwahlen. Wird den Klagen stattgegeben, stehen Neuwahlen in den entsprechenden Wahlkreisen an.
picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Am 13. September fand die Kommunalwahl in Niedersachsen statt. Die vier von der Wahl ausgeschlossenen AfD-Kandidaten klagen nun gegen ihren Ausschluss. Ihr Ziel sei es, die Wahlen „für ungültig zu erklären und rückgängig zu machen“, geht aus den Anwaltsschreiben an die Behörden hervor, wie Apollo News berichtet. Wenn sie damit Erfolg haben, stehen Wahlwiederholungen in ihren Wahlkreisen an. Ihren Eilanträgen im August auf eine vorläufige Zulassung gab das Verwaltungsgericht Niedersachsen nicht statt.
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert war für den Landrat im Landkreis Friesland angetreten, der Landtagsabgeordnete Stefan Bothe als Landratskandidat in Lüneburg, Justin Vogel als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz und der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße als Oberbürgermeister in Wilhelmshaven.
Verfassungsschutz und Kommunalaufsicht arbeiten nicht unabhängig
Die jeweils zuständigen Wahlausschüsse untersagten den vier AfDlern nacheinander im Juli die Kandidatur, die Wahlleitungen zweifelten an ihrer „jederzeitigen Verfassungstreue“: Die Entscheidung trafen sie aufgrund einer Einschätzung des Verfassungsschutzes Niedersachsen. Der begründet seine Einschätzung mit der Mitgliedschaft und Funktion der Kandidaten in der AfD Niedersachsen.
Zuvor hatte der Landesverfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, dieser ist jedoch weisungsgebunden an das Innenministerium unter der SPD-Politikerin Daniela Behrens. Die damit einhergehenden Interessenkonflikte hat Klaus-Rüdiger Mai bereits für Tichys Einblick beschrieben. Rechtskräftig wurde dieses Vorgehen erst durch eine Gesetzesnovelle im Frühling 2026, die in Niedersachsen bei Kommunalwahlen vorschreibt, dass der Wahlleiter bei Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten die Kommunalaufsicht einzuschalten habe.
Sowohl der Verfassungsschutz als auch die Kommunalaufsicht unterstehen dem niedersächsischen Innenministerium und sind somit nicht unbefangen in ihrer Entscheidung. Durch die Ablehnung der Eilanträge wurden die Kandidaten faktisch von der Wahl ausgeschlossen und dies, ohne dass ihre Partei verboten ist.








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