14-jähriger Syrer überfällt Burger King – Polizei lässt ihn wieder frei

Ein 14-jähriger Syrer soll maskiert und bewaffnet einen Burger King in Norderstedt überfallen haben; kurz darauf wurden er und sein 20-jähriger syrischer Mittäter mit Tatwaffe und Beute gefasst – anschließend kamen beide wieder auf freien Fuß. Das kann man doch niemandem mehr vermitteln.

Freitagabend, 4. September, kurz vor 23 Uhr in Norderstedt bei Hamburg. Ein maskierter und bewaffneter Täter betritt nach Angaben der Polizei das Fast-Food-Restaurant in der Berliner Allee, fordert Bargeld und flüchtet anschließend mit der kompletten Kasse samt Tageseinnahmen. Bei dem Restaurant handelt es sich nach lokalen Berichten um die Burger-King-Filiale am Herold-Center.

Die Polizei fährt auf, wie man es bei einem bewaffneten Raub erwarten darf. Diensthunde suchen nach dem Flüchtigen, sogar ein Hubschrauber der Bundespolizei unterstützt die Fahndung. Wenig später werden zwei Tatverdächtige aus dem Kreis Segeberg gestellt: ein 14-Jähriger und ein 20-Jähriger, beide syrische Staatsangehörige. Bei ihnen finden die Beamten nach eigenen Angaben das geraubte Bargeld und die Tatwaffe.

Man könnte annehmen, dass an dieser Stelle zunächst einmal eine Zellentür zufällt. Stattdessen endet der Abend für beide Tatverdächtigen wieder in Freiheit. Sie werden ins Polizeigewahrsam gebracht, der Kriminaldauerdienst nimmt erste Maßnahmen vor, die Staatsanwaltschaft Kiel wird eingeschaltet. Danach dürfen beide gehen. Die offizielle Begründung der Polizeidirektion Bad Segeberg besteht aus einem einzigen Satz: „Strafprozessuale Haftgründe lagen nicht vor.“

Juristen können erklären, wie dieser Satz zustande kommt. Untersuchungshaft ist in Deutschland keine vorweggenommene Strafe. Neben einem dringenden Tatverdacht verlangt die Strafprozessordnung grundsätzlich einen zusätzlichen Haftgrund, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Für Jugendliche gelten noch strengere Voraussetzungen. Bei einem noch nicht 16-Jährigen darf Untersuchungshaft allein wegen Fluchtgefahr nur unter besonderen Bedingungen verhängt werden.
Damit lässt sich ein wunderschöner Aktenvermerk schreiben. Das gesellschaftliche Problem im kriminalitätshochkochenden Deutschland 2026 verschwindet dadurch keinen Millimeter.

Das kann man einem normalen Bürger irgendwann nicht mehr vermitteln. Der Bürger kennt keine Kommentierung zum Jugendgerichtsgesetz, wenn er abends im Schnellrestaurant hinter der Kasse steht und plötzlich ein Maskierter mit einer Waffe vor ihm auftaucht. Er sieht eine bewaffnete Straftat, einen erheblichen Polizeieinsatz und anschließend zwei Tatverdächtige – die wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

An solchen Fällen zerbricht das Vertrauen in den Staat. Es zerbricht, wenn der Abstand zwischen dem Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und den sichtbaren Konsequenzen einer Tat immer größer wird. Der Rechtsstaat kann sich auf seine Paragraphen berufen. Seine Akzeptanz lebt davon, dass die Bürger seine Entscheidungen noch nachvollziehen können. Und das ist immer seltener der Fall.

Besonders explosiv wird diese Entwicklung bei der Migrationspolitik. Seit Jahren erleben die Deutschen eine politische Debatte über ausländische Tatverdächtige, Jugendgewalt und importierte Kriminalität. Wird dann ein syrischer Jugendlicher nach einem bewaffneten Raub mit Tatwaffe und Beute aufgegriffen und anschließend wieder entlassen, entsteht bei vielen Menschen zwangsläufig der sehr konkrete Eindruck eines Staates, der gegenüber migrantischen Tatverdächtigen jede Härte aufgegeben hat und Schonung betreibt. Übrigens auch ein Eindruck, der sich bei unseren neuen zwangsverordneten Mitmenschen sehr genau verfestigt und die diesen Staat nullkommanull ernst nehmen. Ob die konkrete Entscheidung formal korrekt war, beseitigt diesen Eindruck nicht. Da die Justiz an solchen Punkten entweder durchgegrünt oder auch links gedreht ist, kann man davon ausgehen, dass das oftmals auch mit Intention geschieht. So lange das nicht sehr entschieden korrigiert wird, profitiert migrantische Kriminalität einerseits – und der Stimmenzuwachs für die AfD andererseits. So schnell kann man gar nicht einbürgern, dass linke Parteien noch rechtzeitig von Stimmen ihrer neuen Lieblingsklientel partizipieren.

Die Politik kann anschließend wieder vor einem angeblichen Rechtsruck warnen wie eine kaputte Schallplatte. Sie kann Studien bestellen und Demokratieprogramme mit noch mehr Steuergeld finanzieren. Die Stimmen für die AfD entstehen inzwischen viel prosaischer: an Bahnhöfen, in Innenstädten und durch Polizeimeldungen wie diese.

Jeder weitere Fall dieser Art schreibt an demselben politischen Konto weiter. Menschen lesen, dass ein bewaffneter Tatverdächtiger gestellt wurde und trotzdem nach Hause gehen durfte. Sie erleben eine Migrationspolitik, deren Folgen ihnen seit Jahren als beherrschbar verkauft werden. Irgendwann ziehen sie daraus eine Wahlentscheidung.

Die AfD braucht für solche Geschichten keine millionenschwere Kampagne. Polizeidirektionen liefern das Material frei Haus. Eine weitere Meldung aus Norderstedt reicht: bewaffneter Überfall, zwei syrische Tatverdächtige, Tatwaffe gefunden. Am Ende steht der Satz, den immer weniger Menschen noch hören wollen: Haftgründe lagen nicht vor.

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Kommentare ( 32 )

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Jerry
1 Monat her

Kavaliersdelikt

Baer Buche
1 Monat her

Frieden mit Russland schaffen!, dann geht sowas wieder: „Runde 55.000 Euro kostet ein Jahr Sibirien. Das ist in etwa so teuer wie ein Platz in einer Jugendvollzugsanstalt, aber billiger als ein geschlossenes Heim, die Psychiatrie oder reihenweise geschrottete Autos.“ => Erlebnispaedagogik-Das-sibirische-Dorf-der-deutschen-Crashkids.html Ich haber mal eine Doku über ein ähnliches Projekt gesehen: „Freiwillig“ war die Teilnahme insofern, dass zwischen Sibirien und Jugendgefängnis in D. gewählt werden konnte. Zwei Jugendliche pro Dorf, keine Betreuung außer durch „Tante“ Katja / „Onkel“ Iwan. Sowohl das Punkmädel als auch der Skinhead aus Leipzig bekamen je ein leerstehendes Haus (gab es da reichlich, billig zu erwerben);… Mehr

Simplex
1 Monat her

Aber Rentner am Glühweinstand nach Waffen filzen, ihnen morgens um 6 die Tür eintreten…..das geht.

Emanreztuneb
1 Monat her

Was die Deutschen heute eben langsam lernen, ist, dass Genetik bzw. das böse R-Wort bei uns Menschen extrem real ist. Alles inklusive Staatsform, Rechtssystem, Kultur und Religion ist downstream von Genetik. Unsere System ist ganz spezifisch auf uns zu geschnitten und funktioniert nicht für andere. Und in deren Ländern ist es wie es ist wegen den Menschen, die dort sind. Deswegen funktioniert es auch nicht, die zu „befreien“ und ihnen die Demokratie zu bringen. Das Menschen- und Weltbild der achso „modernen“ Westler ist geradezu grotesk falsch.

Heptamer
1 Monat her

Täglich arbeiten die Politik und die willige Justiz an der Abschaffung Deutschlands, das ich noch kenne.

Udo Zimmermann
1 Monat her

Es ist nicht die upper class, die aus fremden Kulturen zu uns gekommen sind . Nur zur Kenntnis, eigene Kriminelle haben wir ausreichend , eine auswärtige Bereicherung ist nicht zwingend notwendig.
14 Jahre … ? Wer sagt dieses uns wie wurde das belegt ? Tägliches dreimaliges Rasieren bei dem Probanden, da kommt man ins grübeln. Der Haftrichter anscheinend weniger .

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Udo Zimmermann

Keine Entschuldigung:
„Im Islam wird ein Junge ab Eintritt der Geschlechtsreife (Bulūgh) als Mann bzw. islamisch volljährig (Mukallaf) betrachtet. Ab diesem Zeitpunkt ist er für sein Handeln, seine religiösen Pflichten (wie Gebet und Fasten) und seine Sünden voll verantwortlich.“ Da die Pubertät bei Jungen zwischen 10 und 14 stattfindet, ist die Frage wohl hiermit eindeutig beantwortet.    
https://x.com/DrLuetke/status/2084290029438791901

Rico
1 Monat her

an ist fassungslos ob der juristischen Verwahrlosung in Deutschland.
Denn unbesehen von all den Gründen zur Freilassung: es besteht doch Wiederholungsgefahr!
Und das Jugendstrafrecht: abrauchen!

Peterson82
1 Monat her

Und bei anderen werden Wohnungen gestürmt weil man auf „Twitter“ ein falsches politisches Posting abgesetzt hat. Aber immerhin scheint man jetzt langsam auch auf den hintersten Bänken zu erkennen, dass hierzulande etwas schief läuft. Der deutsche Michel braucht dafür meist immer etwas länger, vermutlich durch Long-Tagesschau.

Christa Born
1 Monat her

Das heisst wenn ich einen 14jährigen mitnehme zu einem Banküberfall und sage: der wars, dann kommen wir beide straffrei davon???
(Gilt wahrscheinlich nicht für länger hier lebende – oder wie nennt man derzeit indigene Teutonen? )

Minusmann
1 Monat her
Antworten an  Christa Born

Nicht nur im Falle eines Banküberfalls. Das gilt auch für Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Drogenhandel und andere Delikte.

Minusmann
1 Monat her

Schwarzfahren ist kein Menschenrecht, lautet die Headline eines Artikels hier weiter oben. Also wenn bewaffneter Raubüberfall keine Konsequenzen hat, dann MUSS Schwarzfahren straffrei bleiben. Oder nicht?

Innere Unruhe
1 Monat her

Ist Selbstschutz verboten oder darf man ruhig Mistrauen gegenüber Migranten zeigen?